Übung Teil 2 Grundzüge der Unternehmensbesteuerung

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Transkript:

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Übung Teil 2 Grundzüge der Unternehmensbesteuerung

2 Aufgabe 10 Die A-GmbH (Alleingesellschafter A) hat ihren Sitz in München und betreibt einen Lebensmitteleinzelhandel. Zum 31.12. der Periode 1 wurde die folgende Handelsbilanz erstellt: A Bilanz zum 31.12. P Anlagevermögen 185.000 Stammkapital 25.000 Umlaufvermögen 30.000 Jahresüberschuss 105.000 Drohverlustrückstellung 5.000 Verbindlichkeitsrückstellungen 10.000 Verbindlichkeiten 70.000 215.000 215.000 Hinweise: Die Rückstellungen wurden in der Periode 1 gebildet und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Den handelsbilanziellen Jahresüberschuss hat ein angemessenes Gehalt an den Geschäftsführer A in Höhe von 50.000 und eine Geldbuße in Höhe von 500 gemindert, die A bei der Ausübung seiner Geschäftsführertätigkeit wegen zu schnellen Fahrens zahlen musste. Im handelsbilanziellen Jahresüberschuss enthalten sind Erträge in Höhe von 10.000 aus einer kleinen Filiale in Italien, die aufgrund des DBA Deutschland/Italien in Deutschland unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt werden. Des Weiteren wurden im handelsbilanziellen Jahresüberschuss Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von 1.000 berücksichtigt, für die Kapitalertragsteuer in Höhe von 250 einbehalten wurde. A beschließt zum Ende der Periode 1 eine (gesellschaftsrechtlich zulässige) Vorabgewinnausschüttung des gesamten Gewinns. A hat seine Beteiligung in voller Höhe fremdfinanziert und für die Periode 1 1.500 Fremdkapitalzinsen bezahlt. A hat keine weiteren Einkünfte, ist ledig, kinder- und konfessionslos und hat abzugsfähige Sonderausgaben in Höhe von 4.000. Ermitteln Sie die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer unter der Prämisse, dass A die Beteiligung im Privatvermögen hält. Unterstellen Sie bei Ihrer Lösung, dass keine Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen geleistet wurden. Der relevante Gewerbesteuerhebesatz beträgt 490%.

Aufgabe 11 3 Die A-GmbH hat zum Ende der Periode 0 einen handelsbilanziellen Jahresüberschuss vor Abzug der sich aus der Aufgabe ergebenden Sachverhaltsgrößen in Höhe von 300.000 erzielt. Der handelsbilanzielle Gewinn nach Steuern soll dem Alleingesellschafter A bereits am Jahresende zufließen (gehen Sie davon aus, dass dies gesellschaftsrechtlich zulässig ist). A ist Geschäftsführer der GmbH und zahlt sich dafür ein angemessenes Gehalt in Höhe von 80.000. A ist ledig, kinder- und konfessionslos, hat abzugsfähige Sonderausgaben in Höhe von 6.000 und keine weiteren Einkünfte. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 420%. Eine Berücksichtigung des Solidaritätszuschlages ist nicht erforderlich. a) Berechnen Sie die relevanten Ertragsteuern. b) Halten Sie es für sinnvoll, dass A einen Antrag auf Besteuerung nach 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG stellt? c) Berechnen Sie die relevanten Ertragsteuern für den Fall, dass 100.000 thesauriert werden. d) Wie würde sich die Lösung zu Aufgabenteil a) ändern, wenn es sich um das A-Einzelunternehmen handeln würde? Aufgabe 12 Die Metallbau GmbH (Alleingesellschafter E), Produzentin hochwertiger Spezialwerkzeuge, hat ihren Sitz in Essen. Erläutern Sie, wie die nachfolgenden Sachverhalte bei der Ermittlung des Handelsbilanzgewinns, des Steuerbilanzgewinns und des Gewinns aus Gewerbebetrieb berücksichtigt werden. Geben Sie bei Abzugsbeschränkungen die jeweils relevanten gesetzlichen Vorschriften an. a) Die Metallbau GmbH hat eine steuerfrei zu vereinnahmende Investitionszulage von 10.000 EUR erhalten. b) Es wurde eine Gewerbesteuervorauszahlung in Höhe von 20.000 EUR gezahlt. c) Es wurde eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 15.000 EUR gebildet. d) Der Alleingesellschafter E, der ebenfalls Geschäftsführer der Metallbau GmbH ist, erhält ein angemessenes Gehalt in Höhe von 80.000 EUR. Erläutern Sie kurz, bei welchen der oben genannten Sachverhalte sich eine abweichende Behandlung ergeben hätte, sofern E die Produktion der Spezialwerkzeuge innerhalb eines Einzelunternehmens durchführen würde.

4 Aufgabe 13 Erläutern Sie kurz, ob und wenn ja in welcher Höhe in den folgenden Fällen ein nach dem geltenden Steuerrecht steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn vorliegt. Begründen Sie Ihre Antwort, gegebenenfalls unter Angabe des Rechenweges und der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. a) Der gewerblich tätige Einzelunternehmer A hat am 1.1. der Periode 1 für sein Einzelunternehmen ein unbebautes Grundstück zu 100.000 erworben. Dieses Grundstück veräußert er am 1.1. der Periode 12 zu 120.000. b) Der B hat am 1.1. der Periode 1 ein Mehrfamilienhaus 300.000 erworben (Anschaffungskosten des Grundstücks 100.000, Anschaffungskosten des Gebäudes 200.000 ). B vermietet das Mehrfamilienhaus und berücksichtigt im Rahmen der einschlägigen Einkunftsart eine jährliche Gebäudeabschreibung von 2%). Am 1.1. der Periode 4 veräußert B das Mehrfamilienhaus zu 330.000. c) Der C erwirbt am 1.1. der Periode 1 festverzinsliche Wertpapiere zum Nennwert (100%) von 100.000 und veräußert diese am 1.1. der Periode 12 zu 105%. Aufgabe 14 Der steuerpflichtige Erwerb, den der Sohn S durch den Tod seines Vaters erlangt, beträgt 620.000. Ermitteln Sie die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Aufgabe 15 Der Unternehmer U ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, das an die folgenden Parteien vermietet ist: das Ladenlokal an einen Supermarkt, die Praxisräume an Rechtanwälte, die Wohnungen an Privatleute. Erläutern Sie die umsatzsteuerlichen Folgen und berücksichtigen dabei sich etwaig ergebende Alternativen.

5 Aufgabe 16 Der Alleingesellschafter Z (natürliche Person) einer GmbH (mit Sitz in einer Gemeinde mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 500 %) möchte eine Erweiterungsinvestition (Kauf einer Maschine) durchführen. Die Anschaffungskosten der Maschine betragen 180.000, die betriebsgewöhnliche (=steuerrechtliche) Nutzungsdauer beträgt 4 Jahre. Alternativ zur Investition könnte die GmbH bei einer Kapitalmarktanlage eine Verzinsung in Höhe von i = 8% erzielen. Für die Nutzungsdauer der Maschine über 4 Jahre können folgende Zahlungsströme prognostiziert werden. Periode 1: Einzahlungsüberschüsse 63.300 Periode 2: Einzahlungsüberschüsse 53.000 Periode 3: Einzahlungsüberschüsse 55.000 Periode 4: Einzahlungsüberschüsse 44.000 Wie wirkt sich die Besteuerung auf die Investitionsentscheidung aus, wenn die Gewinne der GmbH jeweils zum Periodenende thesauriert werden (legen Sie Ihren Berechnungen die steuerrechtlichen Regelungen für das Jahr 2018 zugrunde)? Nennen Sie die für Ihre Berechnung gesetzten steuerlichen und nichtsteuerlichen Prämissen.