Steuerrecht als Teil der Marktordnung
|
|
- Margarete Holzmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Steuerrecht als Teil der Marktordnung Übung
2 Übungsgliederung 2 Teil I: Besteuerung der Einzelunternehmer Aufgabe 1: Grundlegender Sachverhalt Aufgabe 2: Verlustverrechnung eines Einzelunternehmers Aufgabe 3: Veräußerung eines Einzelunternehmens Teil II: Besteuerung der Kapitalgesellschaften Aufgabe 4: Grundlegender Sachverhalt Aufgabe 5: Gewinnausschüttungen an weitere Kapitalgesellschaften Aufgabe 6: Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften Aufgabe 7: Besteuerung von Beteiligungsveräußerungen Teil III: Besteuerung der Personengesellschaften Aufgabe 8: Grundlegender Sachverhalt Aufgabe 9: Verlustverrechnung bei negativem Kapitalkonto eines Kommanditisten Teil IV: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung im internationalen Kontext Aufgabe 10: Ausländische Einkommensbestandteile einer Kapitalgesellschaft
3 Teil I: Besteuerung der Einzelunternehmer 3 Aufgabe 1: Grundlegender Sachverhalt Die unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Person A betreibt in Essen (Gewerbesteuerhebesatz 480%) ein Einzelunternehmen und vertreibt dort Badezimmerartikel. Im betrachteten Geschäftsjahr beträgt der handelsbilanzielle Jahresüberschuss des Unternehmens vor Steuern In diesem sind die folgenden Sachverhalte bereits berücksichtigt: - Im Hinblick auf die Vertragsbeziehung zu einem Großkunden hat A eine Drohverlustrückstellung in Höhe von gebildet. - Bei der Entsorgung von Verpackungsmaterialien hat A (im Rahmen seiner gewerblichen Betätigung) gegen städtische Umweltauflagen verstoßen und dafür ein Verwarnungsgeld in Höhe von gezahlt. Weitere Einkünfte außer den im Sachverhalt genannten erzielt A nicht. A ist ledig, kinder- und konfessionslos und kann Sonderausgaben in Höhe von geltend machen. Ermitteln Sie die aus dem Sachverhalt ersichtlichen ertragsteuerlichen Konsequenzen. Aspekte des Solidaritätszuschlags sind dabei nicht zu berücksichtigen. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Aufgabe 2: Verlustverrechnung eines Einzelunternehmers Die natürliche und in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Person X betreibt in Essen (Gewerbesteuerhebesatz 480%) im Rahmen eines gewerblichen Einzelunternehmens eine Druckerei. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb des Jahres 01 beträgt Im Jahr 02 erwirtschaftet X mit dem Einzelunternehmen einen Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von./ Im Jahr 03 beträgt der Gewinn aus Gewerbebetrieb ; im Jahr 04 wiederum wird ein Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von erzielt. Weitere Einkünfte außer den genannten hat X nicht. X ist ledig, kinder- und konfessionslos und kann Sonderausgaben in Höhe von jährlich geltend machen. Ermitteln Sie für X die aus dem Sachverhalt ersichtlichen ertragsteuerlichen Konsequenzen. Aspekte des Solidaritätszuschlags sind dabei nicht zu berücksichtigen. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen.
4 4 Aufgabe 3: Veräußerung eines Einzelunternehmens A betreibt in der Rechtsform eines Einzelunternehmens einen Fachhandel für Elektrobedarf (A Elektrobedarf e.k.). Am veräußert A das Unternehmen im Alter von 67 Jahren zu einem Veräußerungspreis von Dabei fallen ihm an Veräußerungskosten an. Die Steuerbilanz des Einzelunternehmens zum finden Sie unten aufgeführt (gehen Sie davon aus, dass zum keine Änderungen der Vermögenslage eintreten). Abgesehen von seinem Veräußerungsgewinn erzielt A Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von Weitere Einkünfte außer den genannten hat A im Jahr 01 nicht. A ist ledig, kinder- und konfessionslos und kann Sonderausgaben in Höhe von geltend machen. Aktiva Steuerbilanz A Elektrobedarf e.k. zum Passiva A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Grund und Boden Gebäude B. Rückstellungen 3. Betriebs- & Geschäftsausst Verbindlichkeitsrückstellungen B. Umlaufvermögen 1. Waren C. Verbindlichkeiten 2. Forderungen aus LuL Verbdlk. ggü. Kreditinstituten Liquide Mittel Verbldk. aus LuL Ermitteln Sie für A die aus dem Sachverhalt ersichtlichen ertragsteuerlichen Konsequenzen für das Jahr 01. Falls A zwischen verschiedenen Steuertarifen wählen kann, entscheidet er sich für den aus seiner Sicht günstigeren. Teil II: Besteuerung der Kapitalgesellschaften Aufgabe 4: Grundlegender Sachverhalt Abwandlungsfall zu Aufgabe 1 aus Teil I ( Grundlegender Sachverhalt zur Besteuerung der Einzelunternehmer): A betreibt seinen Gewerbebetrieb nicht als Einzelunternehmen, sondern in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (als Alleingesellschafter). Beachten Sie die folgenden ergänzenden Angaben: - A hat von der GmbH ein (angemessenes) Geschäftsführergehalt in Höhe von erhalten. Dieser Sachverhalt ist im in der Ausgangsaufgabe angegebenen handelsbilanziellen Jahresüberschuss noch nicht berücksichtigt. - Blenden Sie Aspekte der Kapitalertragsteuer aus.
5 5 - A entscheidet sich gegen die Ausübung seiner Option zur Regelbesteuerung nach 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG. - Laufende Gewinne werden in größtmöglicher Höhe ausgeschüttet. Alle weiteren Angaben aus dem Ausgangssachverhalt bleiben identisch. Ermitteln Sie die ertragsteuerlichen Konsequenzen für sämtliche aus dem Sachverhalt ersichtlichen Steuerpflichtigen. Aspekte des Solidaritätszuschlags sind dabei nicht zu berücksichtigen. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Aufgabe 5: Gewinnausschüttungen an weitere Kapitalgesellschaften Die X-GmbH tätigt im Jahr 00 Ausschüttungen in Höhe von insgesamt Folgende Gesellschafter sind an der X-GmbH beteiligt: Gesellschafter M-AG N-GmbH O-GmbH Beteiligungsquote 83% 12% 5% Die relevanten Gewerbesteuerhebesätze der Ansässigkeitsgemeinden der drei Gesellschafter betragen jeweils 400%. a) Ermitteln Sie die aus dem Sachverhalt ersichtlichen ertragsteuerlichen Konsequenzen auf der Gesellschafterebene der X-GmbH. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. b) Beurteilen Sie auf Basis der Lösungen aus Aufgabenteil a), ob die geltende Rechtslage zur Besteuerung von Gewinnausschüttungen an weitere Kapitalgesellschaften Anreize zu Steuerausweichentscheidungen beinhaltet. Aufgabe 6: Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften Abwandlungsfall zur Aufgabe 2 aus Teil I ( Verlustverrechnung eines Einzelunternehmers ): X betreibt die Druckerei nicht in der Rechtsform eines Einzelunternehmens, sondern in der Rechtsform einer GmbH (als Alleingesellschafter). Abweichend vom Ausgangsfall beläuft sich sein Gewinn aus Gewerbebetrieb im Jahr 01 jedoch nicht auf , sondern auf null. Gehen Sie davon aus, dass X in jedem Geschäftsjahr Ausschüttungen in größtmöglicher Höhe vornimmt. Die Alleinbeteiligung an der GmbH hält X im Privatvermögen. X verzichtet auf die Ausübung der Veranlagungsoption nach 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG. a) Ermitteln Sie für die Jahre 02 und 03 die aus der Aufgabenstellung ersichtlichen ertragsteuerlichen Konsequenzen auf Gesellschafts- und auf Gesellschafterebene der GmbH. Gehen Sie vereinfachend davon aus, dass handelsbilanzielle Jahresüberschüsse bzw.
6 6 Jahresfehlbeträge einerseits und Gewinne bzw. Verluste aus Gewerbebetrieb andererseits einander entsprechen. Aspekte der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags sind dabei nicht zu berücksichtigen. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. b) Am veräußert X 49% seiner bisherigen Alleinbeteiligung an den Y. Die stillen Reserven in der bisherigen Alleinbeteiligung belaufen sich zu diesem Zeitpunkt auf Ermitteln Sie die Konsequenzen, die sich dadurch auf die aus dem Jahr 03 noch verbleibenden körperschaftsteuerlichen wie auch gewerbesteuerlichen Verlustvorträge ergeben. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Hinweis: Ausführungen über darüber hinausgehende ertragsteuerliche Konsequenzen sind in dieser Aufgabe nicht erforderlich. c) Abwandlung zu Aufgabenteil b): X veräußert nicht 49%, sondern 51% seiner bisherigen Alleinbeteiligung. d) Beurteilen Sie, zu welchen Steuerausweichentscheidungen ein Anreiz bestehen könnte, wenn der Gesetzgeber auf die Beschränkungsvorschriften zum Übergang von Verlusten gemäß 8c ivm. 8d KStG verzichtet hätte (und auch keine weniger restriktive Mantelkaufregelung bereitstellen würde). Aufgabe 7: Besteuerung von Beteiligungsveräußerungen Ermitteln Sie die ertragsteuerlichen Konsequenzen der nachfolgenden Veräußerungssachverhalte auf Gesellschafterebene. Beschränken Sie sich in rechnerischer Hinsicht auf die Ermittlung der Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlagen. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. a) Die natürliche Person A ist zu 0,9% an der X-GmbH beteiligt und hält die Beteiligung im Privatvermögen. Am veräußert A die Beteiligung zu einem Veräußerungspreis von Dabei fallen für A Veräußerungskosten in Höhe von 500 an. Die Anschaffungskosten, zu denen A die Beteiligung vier Jahre zuvor erworben hatte, beliefen sich auf Den Sparer-Pauschbetrag nach 20 Abs. 9 EStG hat A bereits anderwärtig ausgeschöpft. b) Wie Sachverhalt a), jedoch mit dem Unterschied, dass die Beteiligungsquote nicht 0,9%, sondern 1% beträgt. c) Die Y-GmbH ist zu 8% an der Z-AG beteiligt. Am veräußert die Y-GmbH Ihren Anteil an der Z-AG zu einem Veräußerungspreis von Dabei fallen ihr Veräußerungskosten in Höhe von an. Der Buchwert, zu dem die Y-GmbH
7 7 den Anteil zum Veräußerungszeitpunkt in ihrer Steuerbilanz angesetzt hat, beträgt d) Die natürliche Person C ist Alleingesellschafter der C-GmbH. Zugleich betreibt C ein gewerbliches Einzelunternehmen, wobei C die Alleinbeteiligung an der GmbH in dem Betriebsvermögen des Einzelunternehmens hält. Am veräußert C im Alter von 44 Jahren die Beteiligung zu einem Veräußerungspreis von Dabei fallen für C Veräußerungskosten in Höhe von an. Der Buchwert, zu dem C die Beteiligung zu diesem Stichtag in der Steuerbilanz des Einzelunternehmens bilanziert hat, beträgt e) Beurteilen Sie die Besteuerung der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften aus dem Privatvermögen anhand des Maßstabs der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, indem Sie Sachverhalte mit Beteiligungsquoten unterhalb von 1% mit solchen Sachverhalten vergleichen, bei denen der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1% an der Kapitalgesellschaft beteiligt war. Teil III: Besteuerung der Personengesellschaften Aufgabe 8: Grundlegender Sachverhalt Abwandlungsfall zu Aufgabe 1 aus Teil I ( Grundlegender Sachverhalt zur Besteuerung der Einzelunternehmer): A betreibt sein Unternehmen nicht alleine, sondern zusammen mit der ebenfalls natürlichen Person B in der Rechtsform einer Offenen Handelsgesellschaft. A erhält im betrachteten Geschäftsjahr von der OHG ein Gehalt in Höhe von und B ein Gehalt in Höhe von (diese beiden Sachverhalte wurden im handelsbilanziellen Jahresüberschuss noch nicht berücksichtigt). Der Gesellschaftsvertrag der OHG enthält eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Gewinn- und Verlustverteilungsabrede, nach der dem A 60% und dem B 40% aller Gewinne und Verluste zuzuschreiben sind. Alle ertragsteuerlich relevanten persönlichen Merkmale des B entsprechen denen des A. Ermitteln Sie alle aus dem Sachverhalt ersichtlichen ertragsteuerlichen Konsequenzen. Aspekte des Solidaritätszuschlags sind dabei nicht zu berücksichtigen. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen.
8 8 Aufgabe 9: Verlustverrechnung bei negativem Kapitalkonto eines Kommanditisten A und B betreiben in Wuppertal (Gewerbesteuerhebesatz 490%) ein Versandhandelsunternehmen im Rahmen einer Kommanditgesellschaft (A-KG) mit A als Komplementär und B als Kommanditist. Der Gesellschaftsvertrag der A-KG enthält eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Gewinn- und Verlustverteilungsabrede, nach der dem A 80% und dem B 20% aller Gewinne und Verluste zuzuschreiben sind. Aktiva Steuerbilanz A- KG zum Passiva A. Anlagevermögen A. Eigenkapital 1. Grund und Boden Kapitalkonto A Gebäude Kapitalkonto B Betriebs- & Geschäftsausst B. Umlaufvermögen B. Verbindlichkeiten 1. Waren Verbdlk. ggü. Kreditinstituten Forderungen aus LuL Verbldk. aus LuL Liquide Mittel Im Jahr 01 muss die A-KG aufgrund eines laufenden Prozesses wegen einer Patentrechtsverletzung Verbindlichkeitsrückstellungen für etwaige Schadensersatzansprüche in Höhe von bilden; weitere Geschäftsvorfälle ereignen sich in diesem Veranlagungszeitraum nicht. B erzielt in diesem Jahr außerdem Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in Höhe von Im Jahr 02 gewinnt die A-KG den Prozess und die Verbindlichkeitsrückstellung wird aufgelöst. Außerdem erzielt sie Gewinne aus der Veräußerung von Waren in Höhe von B erzielt zudem an Einkünften aus selbstständiger Arbeit. B ist ledig, kinder- und konfessionslos und kann in beiden Veranlagungszeiträumen Sonderausgaben in Höhe von jeweils geltend machen. a) Ermitteln Sie für die OHG die gewerbesteuerlichen und für den Gesellschafter B die einkommensteuerlichen Konsequenzen. Aspekte des Solidaritätszuschlags sind dabei nicht zu berücksichtigen. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Hinweis: die einkommensteuerlichen Konsequenzen für Gesellschafter A sind nicht Gegenstand der Aufgabe. b) Beurteilen Sie die Verlustverrechnungsbeschränkung des 15a EStG anhand des Maßstabs der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, indem Sie die steuerliche Behandlung von Verlusten eines Kommanditisten mit der von Verlusten eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft vergleichen.
9 9 Teil IV: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung im internationalen Kontext Aufgabe 10: Ausländische Einkommensbestandteile einer Kapitalgesellschaft Die in Essen ansässige X-GmbH (Gewerbesteuerhebesatz 480%) erzielt im betrachteten Jahr 00 einen (nach deutschem Recht ermittelten) handelsbilanziellen Jahresüberschuss vor Steuern in Höhe von Die folgenden Sachverhalte mit Auslandsbezug sind darin bereits berücksichtigt: - Im Staat A unterhält die X-GmbH eine gewerbliche Betriebsstätte, auf die des handelsbilanziellen Jahresüberschusses entfallen. Der Körperschaftsteuersatz 1 im Staat A beträgt 25%, wobei vereinfachend angenommen sei, dass die dortige steuerliche Bemessungsgrundlage dem nach deutschem Recht ermittelten handelsbilanziellen Jahresüberschuss entspricht. Zwischen dem Staat A und der Bundesrepublik Deutschland besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. - Im Staat B unterhält die X-GmbH eine weitere gewerbliche Betriebsstätte, auf die des handelsbilanziellen Jahresüberschuss entfallen. Der Körperschaftsteuersatz 2 im Staat B beträgt 20%, wobei vereinfachend angenommen sei, dass die dortige steuerliche Bemessungsgrundlage dem nach deutschem Recht ermittelten handelsbilanziellen Jahresüberschuss entspricht. Zwischen dem Staat B und der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, nach dem die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte in Deutschland unter Progressionsvorbehalt freigestellt werden. - Im Staat C unterhält die X-GmbH als Alleingesellschafterin eine ausländische Tochterkapitalgesellschaft. Der nach dortigem Recht festgestellte ausschüttungsfähige Gewinn beträgt und wird auf Veranlassung der X-GmbH auch in voller Höhe ausgeschüttet. Auf Dividenden erhebt der Staat C eine Quellensteuer mit Abgeltungscharakter in Höhe von 20%. Der Staat C liegt außerhalb der Europäischen Union. Ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht nicht. - Im Staat E unterhält die X-GmbH als Alleingesellschafterin eine weitere Tochterkapitalgesellschaft. Der nach dortigem Recht festgestellte ausschüttungsfähige Gewinn beträgt und wird auf Veranlassung der X-GmbH ebenfalls in voller Höhe aus- 1 Gemeint: Der Steuersatz derjenigen Steuer, die im Staat A mit der deutschen Körperschaftsteuer vergleichbar ist. 2 Gemeint: Der Steuersatz derjenigen Steuer, die im Staat B mit der deutschen Körperschaftsteuer vergleichbar ist.
10 10 geschüttet. Auf Dividenden erhebt der Staat E grds. eine Quellensteuer mit Abgeltungscharakter in Höhe von 30%. Zwischen dem Staat E und der Bundesrepublik Deutschland besteht jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen, nach dem sich die Quellensteuer vorbehaltlich höherrangigen Rechts auf 5% reduziert und nach dem sie auf die deutsche Körperschaftsteuer anzurechnen ist. Der Staat E ist ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Die Gesellschafterklientel der X-GmbH besteht teils aus natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, teils aus natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland. a) Bestimmen Sie für alle beteiligten natürlichen und juristischen Personen(gruppen) die ertragsteuerlich relevanten Steuerpflichten im In- und Ausland, die aus der Aufgabenstellung ersichtlich sind. Sofern es sich um Steuerpflichten nach deutschem Recht handelt, verweisen Sie stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. b) Ermitteln Sie die ertragsteuerlichen Konsequenzen auf der Gesellschaftsebene der X-GmbH. Aspekte des Solidaritätszuschlags sind nicht zu berücksichtigen. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. c) Beurteilen Sie auf Basis Ihrer Lösungen aus Aufgabenteil b) die Verringerung von Doppelbesteuerung vor dem Hintergrund der Kapitalexportneutralität sowie der Kapitalimportneutralität. Beschränken Sie sich bei Ihren Ausführungen auf die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte.
Umwandlung von Unternehmen
INSTITUT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE LEIBNIZ UNIVERSITÄT HANNOVER Umwandlung von Unternehmen - Aufgabensammlung - Umwandlung von Unternehmen - 1 - Aufgaben zur Umwandlung einer Kapitalgesellschaft
MehrFragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften
Rechtsformenvergleich: Merkblatt Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften Inhalt 1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.1 Fragen und Antworten zu den gesetzlichen 1.2 Fragen
MehrVorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!
Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozent: StB Dr. A. Schaffer Datum /
MehrGrundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...
MehrBesteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
MehrAls Veräußerung gilt nach 16 Abs. 3 EStG auch die Aufgabe eines Betriebs/Teilbetriebs/Mitunternehmeranteils.
156 17. Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe ( 16 E StG) 17. Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe ( 16 EStG) 17.1 Einführung Veräußert ein Steuerpflichtiger seinen Betrieb oder gibt er diesen auf, so werden
MehrBasiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus
MehrSteuerberater Das Original Klausur aus dem Gebiet Körperschaftsteuer
GFS Seite 1 Steuerberater Das Original Klausur aus dem Gebiet Körperschaftsteuer (aktualisiert für Steuerberaterprüfung / Steuerberaterexamen 2016) A. Allgemeines Die 2014 gegründete A-UG (haftungsbeschränkt)
MehrVorläufiges zu versteuerndes Einkommen vor Gewerbesteuer
Seite 1 von 6 Steuerbelastungsvergleich für den Veranlagungszeitraum: 2010 Mandant: Mustermann, Musterstrasse, Musterhausen Mandanten-Nr.: 12345 Steuer-Nr.: Einzelunternehmen Steuerbilanzgewinn vor Gewerbesteuer
MehrSteuerliche Auswirkungen der Zahnarztpraxisabgabe
Steuerliche Auswirkungen der Zahnarztpraxisabgabe Seitenzahl: 11 Simrockstraße 11 53113 Bonn T +49 (0) 2 28.9 11 41-0 F +49 (0) 2 28.9 1141-41 bonn@viandensommer.de Sachsenring 83 50677 Köln T +49 (0)
MehrKap. 3 Steuerliche Bestimmungen
Vorbereitungskurs Bilanzbuchhalterprüfung Schärding 2007-2008 Kap. 3 Steuerliche Bestimmungen by Helmut Mann, Selbständiger Buchhalter, 4943 Geinberg Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung 2007/2008
MehrFallstudie zur steuerlichen Optimierung
5. INTERNATIONALER DEUTSCHER STEUERBERATERKONGRESS ITALIEN 2010 Fallstudie zur steuerlichen Optimierung Dr. Robert Frei Mayr Fort Frei Mailand Zivilrechtliche Aspekte Zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit
MehrInformationsbrief. zum 3. November 2009. Inhalt
Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 1. Allgemeines 5. Geschenke 2. Verluste aus typisch stillen Beteiligungen a) Geschenkegrenzen a) Allgemeines b) Steuerpflicht der Geschenke b) Verlustausgleich
MehrDie deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong
Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong KONTAKT Claus Schürmann claus.schuermann@wts.com.hk +852 2528 1229 Michael Lorenz michael.lorenz@wts.com.hk +852 2528 1229 Wichtiges in
MehrBesteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627
Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
MehrSEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 SEB Investment GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Investmentgesellschaft SEB Investment GmbH hat für den Investmentfonds
MehrBeispiel zu 2 Abs 8 EStG:
Beispiel zu 2 Abs 8 EStG: Besteuerung in Ö im Jahr 01: EK aus Gewerbebetrieb (Ö): 587.000,- EK aus Gewerbebetrieb (D): - 133.000,- GBE 454.000,- x 0,5 12.120 = 214.880 anstelle von 281.380 Ersparnis: 66.500,-
MehrMandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer
MehrSteuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/2015, neue PO Musterlösung
Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/201, neue PO Musterlösung 1. Aufgabe Pkt. a) Ermittlung der Steuerbelastung für die GmbH & Co. KG (Gewerbesteuer) Aufgrund der Tatsache, dass bis zum 30.12.14
MehrGUTACHTEN (Güterbeförderung bei Erweiterung/wiederkehrender Überprüfung)
GUTACHTEN (Güterbeförderung ) Kraftverkehrsunternehmen gemäß Artikel 7 der VO 1071/2009 1. Name oder Firma des Unternehmens: Anschrift des Betriebssitzes: 2. Anzahl der Kraftfahrzeuge ( 3 Abs. 1 GütbefG):
MehrMaßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz*
Maßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz* O Sachverhalt H und W sind Gesellschafter einer OHG, die einen Großhandel mit Motorrad-Ersatzteilen betreibt.
MehrFünfte OekoGeno Solar GmbH & Co. KG Herrenstr. 45, 79098 Freiburg
Bilanz Aktiva 2013 in A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. technische Anlagen und Maschinen 1.774.322,49 1.883.271 Summe Anlagevermögen 1.774.322,49 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
MehrZiel dieses Kapitels ist es, die wichtigsten privatrechtlichen Rechtsformen zu beschreiben und insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten:
Rechtsformen 23 3 Rechtsformen 3.1 Allgemeine Bemerkungen Die Rechtsformwahl ist eine Entscheidung mit konstitutivem Charakter. So werden mit der Festlegung auf eine bestimmte Rechtsform wesentliche unternehmerische
MehrIm Moerser Feld 1 47441 Moers
Im Moerser Feld 1 47441 Moers Steuerliche Strategien für Praxisabgeber Rechtliche Grundlagen des Einkommensteuergesetzes Gem. 18 Abs. 3 i.v.m. 16 ESTG ist der Veräußerungsgewinn zu versteuern (begünstigter
MehrSTEUERRECHT FÜR START-UPS
STEUERRECHT FÜR START-UPS Dipl.-Kfm. Marcus Karrer WP/StB Karrer & Viellieber GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 24. April 2012 Technologiezentrum Konstanz Inhaltsübersicht
MehrLehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm
Bilanzierungsgrundsätze Prüfungsreihenfolge (für die Aktivseite) Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatzfrage) Abstrakt bilanzierungsfähiges Sachliche, persönliche und zeitliche Zurechnung des es Kein Ansatzverbot
MehrBasiswissen ABGELTUNGSTEUER
Basiswissen ABGELTUNGSTEUER Was Unternehmen beachten müssen Die Regeln für den Quellensteuer-Abzug auf Kapitalerträge wurden mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01. Januar 2009 umfassend geändert. Wie
MehrFall 36 a)/ b)/ c) BRD. Holland
Fall 36 a)/ b)/ c) A-AG a) Die A-AG ist seit 1988 mit 15 % an der B-N.V. in den Niederlanden beteiligt, die umfangreiche Lizenzen verwaltet und Lizenzeinnahmen erzielt. In 2013 verkauft die A-AG ihre Beteiligung
MehrZusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG
Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG A. Sachverhalt Gesellschafter: A, B, C, D, E; Beteiligung zu je 20 %; Tätigkeit der OHG: Stahlhandel
MehrÜbungsbeispiele Repetitorium SS 2007
Übungsbeispiele Repetitorium SS 2007 Teil I Einkunftsermittlung (1) Beispiel zu Einkunftsermittlung (6,5 Punkte) Frau D mit Wohnsitz in Wien erzielt im Jahr 2006 folgende Einkünfte: - Einkünfte als Dienstnehmerin
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: PRIVAT BANK Global Aktienfonds (A) ISIN: AT0000986310 Ende Geschäftsjahr: 30.04.2009
MehrVerlustverrechnung und Mindestbesteuerung in der Unternehmensbesteuerung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4653 17. Wahlperiode 03. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Katrin Kunert, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
MehrAufgabenstellungen für Ihr Webinar
Aufgabenstellungen für Ihr Webinar Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre - Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer NEU! In kurzer Zeit perfekt vorbereitet für die Bilanzbuchhalter-Prüfung: 5-tägige Präsenzkurse
MehrBBP / Sonderbilanz 1. Sonderbilanz. Abgrenzung zur Gesamthands-Bilanz und Ergänzungsbilanz
BBP / Sonderbilanz 1 Sonderbilanz A Abgrenzung zur Gesamthands-Bilanz und Ergänzungsbilanz 2A01 2A02 2A03 2A04 In der Handelsbilanz und über den Grundsatz der Maßgeblichkeit ebenso in der steuerlichen
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Fondsname: KEPLER Ethik Aktienfonds ISIN: AT0000675657 (Ausschüttungsanteile) AT0000675665 (Thesaurierungsanteile) Ende Geschäftsjahr: 30.6.2005
MehrUnternehmenssteuerreform 2008 (Überblick über die wichtigsten Änderungen)
Unternehmenssteuerreform 2008 (Überblick über die wichtigsten Änderungen) - 1. Änderungen bei der Abschreibung Sofortabzug bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWGs) Die Wertgrenze für die Sofortabschreibung
MehrInformationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer
Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Stand: April 2010 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne
MehrHandelsrechtliche und steuerliche Behandlung der Limited (Ltd.) und der Ltd. & Co. KG
Handelsrechtliche und steuerliche Behandlung der Limited (Ltd.) und der Ltd. & Co. KG Dipl.-Kfm. Matthias Witt Wirtschaftsprüfer/Steuerberater RWWD e-mail: matthias.witt@roggelin.de I. Aufbau und Gründung
MehrInhaltliche Übersicht - Grobgliederung
Gewerbesteuer 0 Inhaltliche Übersicht - Grobgliederung Einführende Grundlagen der Besteuerung und des deutschen Steuersystems Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer* S. Tetzlaff, Gunnar/Weichhaus,
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2012/13 oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
MehrHaben Sie die richtige Rechtsform?
Haben Sie die richtige Rechtsform? WP/StB/RA Andreas Mader messe für junge unternehmen im hochstift IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Zweigstelle Paderborn + Höxter Paderborn 13. Juli 2013 WIRTSCHAFTSPRÜFER
MehrBilanzierung nach Handels- und Steuerrecht. Sonderbilanzen. Studienheft Nr. 112
Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht Sonderbilanzen Studienheft Nr. 112 2. Gründungsbilanzen Inventar Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und unter Angabe des Wertes
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG Fondsname: KEPLER Dollar Rentenfonds (T) ISIN: AT0000722665 Ende Geschäftsjahr: 31.10.2011
Mehr5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar
5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts
MehrAuswirkung der Rechtsform auf die Steuerbelastung WP/StB Dipl.-Kfm. Jan-Christopher Kling, LL.M.(Com.)
Auswirkung der Rechtsform auf die Steuerbelastung 1 Gliederung 1. Rechtliche und betriebswirtschaftliche Parameter der Rechtsformwahl 2. Besteuerung von Unternehmen unter Berücksichtigung der Rechtsform
MehrKonzepte. und steuerliche Gestaltung zur Nachfolgeregelung
Konzepte und steuerliche Gestaltung zur Nachfolgeregelung Vortrag von Günther Mörtl am 22. März 2011 in einer Erfa-Gruppe (= Erfahrungsaustausch-Gruppe) unseres Kooperationspartners Klaus Braun Dorfstraße
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: KEPLER US Aktienfonds (A) ISIN: AT0000825484 Ende Geschäftsjahr: 31.10.2008 Ausschüttung:
MehrIWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung Lösungshinweise
MehrDie Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.
Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft
MehrMerkblatt Gewerbesteuer
Merkblatt Gewerbesteuer Stand: Juni 2011 Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.
MehrRechtliche Grundlagen III
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben
MehrSteuerliche Aspekte der Übergabe/ Übernahme Die Unternehmensnachfolge allein aus steuerlichen Gründen?
Steuerliche Aspekte der Übergabe/ Übernahme Die Unternehmensnachfolge allein aus steuerlichen Gründen? KNAPPWORST & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft 1 Ziele Erhalt des Unternehmens Absicherung der Angehörigen
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.5.: Bewertung des Eigenkapitals Ansatz Ausweis -Bewertung 1 1. Allgemeines Bilanziell stellt das Eigenkapital eine Residualgröße dar, die sich aus der Differenz
MehrEntscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 1. Haftung Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte
MehrTeil 2: Fälle zum Körperschaftsteuergesetz
Unbeschränkte Steuerpflicht Teil 2: Fälle zum Körperschaftsteuergesetz 1) Die A GmbH unterhält in einer Steueroase eine Tochtergesellschaft (B GmbH), die kein eigenes Personal hat ( Briefkastenfirma ).
MehrGetrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters.
Die Besteuerung einer GmbH und ihrer Gesellschafter (Rechtsanwalt Valentin Schaffrath) Die wesentlichen Ertragssteuerarten sind auf Ebene der GmbH die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie auf
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Abkürzungsverzeichnis 16. Literaturhinweise 19. Online-Angebot zum Steuerrecht 22
INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis 16 Literaturhinweise 19 Online-Angebot zum Steuerrecht 22 1. Überblick über die Unternehmensbesteuerung 23 1.1 Grundlagen der Steuerrechtswissenschaft 23 1.1.1
MehrSteuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß 35 EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern
Mehr1. Teil: Umsatzsteuer (14 Punkte)
BWL 3 STEUERN SS 05 ÜBUNGSKLAUSUR. Teil: Umsatzsteuer (4 Punkte).. Von der Elektrofuchs AG mit Sitz in Gießen werden IT-Beratungsdienstleistungen erbracht und Computerzubehör per Postversand verkauft.
MehrDas Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft
Das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft bfd-online-seminar Dienstag, 11. März 2014 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan Wache bfd Agenda 15:00 16:00 Uhr
MehrMerkblatt. GmbH & Co. KG. Inhalt
GmbH & Co. KG Inhalt 1 Zivilrechtliche Einordnung 1.1 Allgemeines 1.2 Geschäftsführung 1.3 Vertretung 1.4 Haftung 1.5 Tod des Kommanditisten 2 Steuerrecht 2.1 Allgemeines 2.2 Vorliegen von Mitunternehmern
MehrII. Bewertung von Personengesellschaften 1. Kreis der Gesellschaften des 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG
II. Bewertung von Personengesellschaften 1. Kreis der Gesellschaften des 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG Gemåß 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bilden alle WirtschaftsgÅter einen Gewerbebetrieb, die Gesellschaften i. S. des
MehrInvestments in Österreich
Investments in Österreich Lucie Vorlíčková, LL.M. Andreas Sauer, MAG Prag, am 15.3.2011 Themenübersicht 1. Warum in Österreich investieren? 2. Rechtsformwahl 3. Unternehmensbesteuerung 3.1 Highlights der
Mehrw i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h
w i r e c a r d Beteiligungs g m b h e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 B I L A N Z zum 31. Dezember 2009 Wire Card Beteiligungs GmbH AKTIVA 31.12.2009 31.12.2008 EUR EUR EUR A.
MehrB. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1
Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.
MehrDiplomfachprüfung WS 2001/2002
Universität Rostock Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und -besteuerung Prof. Dr. Stefan Göbel Diplomfachprüfung WS 2001/2002 Fach: SBWL Betriebswirtschaftliche
MehrZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Die Gesellschaft hat ihre Absicht, Anteile an EU-OGAW in der Bundesrepublik Deutschland zu vertreiben, angezeigt und ist zum Vertrieb
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
MehrSteuer-Seminar. Besteuerung von Gesellschaften
Steuer-Seminar Besteuerung von Gesellschaften 71 praktische Fälle Professor Jürgen Hottmann und Professor Bernfried Fanck 11. Auflage 2009 ERICH FLEISCHER VERLAG ACHIM Inhaltsübersicht: Teil I: Die Besteuerung
MehrIWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul VI: Steuern und Bilanzen
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul VI: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrVeräußerung von Anteilen an einer GmbH im Zusammenhang mit inkongruenter Gewinnausschüttung
20Nr. 1/2011 Jg. 2011 EStG Veräußerung von Anteilen an einer GmbH im Zusammenhang mit inkongruenter Gewinnausschüttung 16, 17, 20 EStG, 29, 46 GmbHG DStP EStG Jg. 2011 20 Nr. 1/2011 A. Grundsätzliche Anmerkungen
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-CONVERTIBLE-BOND-FUND. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-CONVERTIBLE-BOND-FUND. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in
MehrAuswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital
Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine
MehrTechnischer Fachwirt. Unternehmemsrechtsformen. Inhalt. Einzelunternehmen. Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften.
IHK Kurs, Technischer Fachwirt, Fach BWL Seite 1 Technischer Fachwirt Unternehmemsrechtsformen Inhalt Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Übungsaufgaben Alte Prüfungsfragen IHK
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h.
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG für das am 23. April 2015 endende Geschäftsjahr (Verschmelzungsstichtag) Die KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft
MehrRückwirkende Umgründung der END-Verkehrsgesellschaft mbh in eine GmbH & Co KG zum 01.01.2006
Vorlage 2006 Wasser, Wärme, Tiefgaragen Nr. 91 Geschäftszeichen: 81 09. Mai 2006 VA 10.05.2006 nö Beratung GR 17.05.2006 10 ö Beschluss Thema Rückwirkende Umgründung der END-Verkehrsgesellschaft mbh in
MehrAbgeltungssteuer Gesetzentwurf Zeile für Zeile erläutert
Claus Isert Sommerweg 6 27474 Cuxhaven www.boersenseminar.info Tel.: 04721-22131 Fax: 04721-201708 Mobil: 0170-93 53 128 email: PNWorld@t-online.de 25. März 2007 Abgeltungssteuer Gesetzentwurf Zeile für
MehrGARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008
GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1 78224 Singen Bericht über die Erstellung der Kurzbilanz zum 31. Dezember 2008 Manfred Kuhn Steuerberater Singen J A H R E S A B S C H L U S S Z U M 3 1. D E Z E M
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrÜBUNGSFÄLLE 1. EINHEIT
Persönliche Steuerpflicht ÜBUNGSFÄLLE 1. EINHEIT 1) Der Italiener I erzielt in Deutschland Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Zudem gehört ihm in Österreich ein Gebäude, welches er vermietet. Ist
MehrUmwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG
B & P Special 05/2013 Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG I. Einleitung In der Praxis stellt sich des Öfteren nach einer gewissen Zeit heraus, dass aus unterschiedlichen Gründen die ursprünglich
MehrMerkblatt. GmbH & Co. KG. Inhalt
GmbH & Co. KG Inhalt 1 Zivilrechtliche Einordnung 1.1 Allgemeines 1.2 Geschäftsführung 1.3 Vertretung 1.4 Haftung 1.5 Tod des Kommanditisten 2 Steuerrecht 2.1 Allgemeines 2.2 Vorliegen von Mitunternehmern
MehrUlrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE
Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)
Mehr7. M hat am 22.12.01 einen Ledersessel für sein Wartezimmer angeschafft. Die Anschaffungskosten von 600 wurden am gleichen Tag bezahlt.
Beispiel zur Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG Sachverhalt: Dr. Thomas Müller (M) betreibt in Landshut eine Zahnarztpraxis. Er ermittelt seinen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG. Bei seiner nach 164 Abs. 1 AO
MehrUnternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten
Unternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten Reutlingen, 13.03.2015 Oliver Rupp, Steuerberater Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung
MehrUnternehmensteuerreform 2008
Unternehmensteuerreform 2008 Die wichtigsten Entlastungen Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 25 % auf nunmehr 15 % Absenkung der Gewerbesteuermesszahl auf einheitlich 3,5 % Anrechnung der
MehrTeil 6. Steuern und internationale Unternehmenstätigkeit. Inhalt:
Teil 6 Steuern und internationale Unternehmenstätigkeit Inhalt: 1 Grundproblematik der Internationalen Unternehmensbesteuerung... 2 1.1 Rechtliche und wirtschaftliche Doppelbesteuerung... 2 1.2 Maßnahmen
MehrWelche Anträge mit der Anlage KAP 2011 zu stellen sind
Seite 243 Welche Anträge mit der Anlage KAP 2011 zu stellen sind lassen sie es besser sein und belästigen Sie damit nicht auch noch die Verwaltung Zeile 4 Günstigerprüfung nach 32d (6) EStG Jeder Ehegatte
MehrÜbertragung stiller Reserven
1 Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Eigenkapitals Inhalte dieser Einheit Bilanzierung von Eigenkapital Bilanzierung Rücklagen Übertragung stiller Reserven 2 Das Eigenkapital in der Bilanz Vermögen
MehrHandelsgesellschaft in Liechtenstein
Handelsgesellschaft in Liechtenstein I. Begriff der Handelsgesellschaft in Liechtenstein 1. Gesellschaften mit Persönlichkeit (juristische Personen) 2. Gesellschaften ohne Persönlichkeit II. Gründung einer
MehrPraxis der Buchführung und Bilanzierung II
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Praxis der Buchführung und Bilanzierung II Dr. Zieseniss Überblick: Personengesellschaften: Kapitalgesellschaften: Genossenschaften: OG, KG, stille Gesellschaft Gmb,
MehrÜbungsaufgabe zur Buchführung und Bilanzerstellung
Übungsaufgabe zur Buchführung und Bilanzerstellung Anfangsbestände (alle Zahlen in Euro) Grundstück mit Fabrikgebäude 310.000 Technische Anlagen und Maschinen 170.000 Rohstoffe 30.000 Forderungen aus Lieferungen
MehrImmobilienbesteuerung
alte Rechtslage (bis. 31.3.2012) - 30 EStG idf vor dem 1. StabG 2012: Grundstücksveräußerungen nur innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerpflichtig, außer: Eigenheime/Eigentumswohnungen, die
MehrSteuerliche Begünstigung von Veräußerungsgewinnen
Steuerliche Begünstigung von Veräußerungsgewinnen 1. Überblick 1 2. Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung 2 2.1. Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebes 3 2.2. Veräußerung eines Teilbetriebes 3
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2010/2011
04.02.2011 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2010/2011 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
Mehr04 1 Die Buchführungs- / Bilanzierungspflicht trifft dabei die OHG, vgl H 5.1 Buchführungspflicht einer Personengesellschaft" EStH.
GFS Seite 1 Rz Pkt. Lösung / Steuerberater Das Original / A B C - OHG 01 1 Unterschiede Handelsrecht - Steuerrecht Der handelsrechtliche Gewinn der OHG ist nach den 238 ff HGB zu ermitteln. Gegenstand
MehrJahresabschluss und Bewertung
Jahresabschluss und Bewertung Die Jahresabschlussarbeiten gewinnen, insbesondere bei den Banken, vor dem Hintergrund von 18 Kreditwesengesetz (KWG) und im Hinblick auf das zu erwartende Kreditrating (Basel
Mehr