FOKUSNIEDERSACHSEN. Entwicklung der Steuereinnahmen in Niedersachsen. Investitionen und Entlastung: Steuereinnahmen bieten Spielräume

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Transkript:

Entwicklung der Steuereinnahmen in Niedersachsen Investitionen und Entlastung: Steuereinnahmen bieten Spielräume Das Land Niedersachsen erzielt seit Jahren kontinuierlich steigende Steuereinnahmen. Für 2018 rechnet es mit Einnahmen (nach Länderfinanzausgleich) von rund 28 Mrd. Euro. In der Folge bleiben Spielräume für Investitionen und einen längst überfälligen Abbau der Schulden. Allerdings ist zu beobachten, dass die Ausgaben für Investitionen seit Jahren stagnieren. Die Kommunen in Niedersachsen verzeichnen ebenfalls anhaltend steigende Steuereinnahmen. Deswegen ist es aus Sicht der Wirtschaft oftmals schwer nachvollziehbar, wenn die Hebesätze für die Realsteuern, also Gewerbesteuer und Grundsteuer, wieder einmal angehoben werden. Land und Kommunen profitieren von ertragskräftigen und wettbewerbsfähigen Unternehmen. Daher sollte einerseits eine zukunftsgerichtete Verwendung der Steuereinnahmen verfolgt werden, andererseits aber auch eine nachhaltige Entlastung der Steuerzahler. Letzteres dient insbesondere der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Niedersachsen sowie der Kommunen vor Ort. Lesen Sie mehr zum Thema und zu Handlungsempfehlungen der IHK Niedersachsen (IHKN) auf den folgenden Seiten im aktuellen Fokus Niedersachsen. Seite 1 FOKUS NIEDERSACHSEN Entwicklung der Steuereinnahmen in Niedersachsen

Einnahmeentwicklung auf Bundes- und Landesebene im Vergleich zum BIP Das Bruttoinlandsprodukt (BIP), also der Wert aller Güter und Dienstleistungen, die in Deutschland erwirtschaftet werden, hat sich erfreulich positiv entwickelt und ist von 2013 bis 2018 um rund zehn Indexpunkte angestiegen. Im gleichen Zeitraum hat sich jedoch das Steueraufkommen des Bundes um rund 25 und in Niedersachsen sogar um fast 40 Indexpunkte erhöht. Dieses Auseinanderdriften gegenüber dem BIP sollte gestoppt werden. 145 Anstieg BIP/Steueraufkommen (2013=100) 140 135 139,2 130 125 120 124,6 115 110 110,1 105 100 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Anstieg % Bund Anstieg % Nds. Anstieg % BIP Quelle: DESTATIS, Institut der deutschen Wirtschaft (IW), eigene Berechnung Das Land Niedersachsen hat zu Recht erklärt, dass es konjunkturbedingte Mehreinnahmen nicht ohne weiteres für strukturelle Ausgaben heranziehen will. Die Landesregierung sollte also Vorsorge für den Fall treffen, dass die Konjunktur wieder nachlässt. Wann, wenn nicht jetzt, sollte dies auf Landesebene sonst in die Tat umgesetzt werden können? Deutlicher Anstieg bei den Landessteuern Die Einnahmenseite des Landes Niedersachen wird zu weit über 90 Prozent durch die Anteile, die das Land an Bundessteuern erhält, namentlich die Lohn- und Einkommensteuer so- wie die Umsatzsteuer, bestimmt. Konjunkturbedingt steigen diese Steuereinnahmen derzeit weiter an. Gleiches gilt auch für die Grunderwerbsteuer, die wesentlichste Landessteuer. Seite 2 FOKUS NIEDERSACHSEN Entwicklung der Steuereinnahmen in Niedersachsen

Einnahmeentwicklung Landessteuern in Niedersachsen (Mio. EUR) 1200 1000 800 600 400 200 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Grunderwerbsteuer Erbschaftsteuer sonstige (Lotteriesteuer, Sportwettensteuer usw.) Quelle: DESTATIS Wegen des anhaltenden Booms am Immobilienmarkt lohnt ein genauerer Blick auf die Grunderwerbsteuer. Die Höhe dieser Steuer ergibt sich vor allem aus dem Kaufpreis und dem vom Land festgesetzten Steuersatz. 2011 wurde dieser Steuersatz in Niedersachsen von 3,5 auf 4,5 Prozent erhöht. Seit 2014 beträgt der Steuersatz sogar 5 Prozent. Die Grunderwerbsteuerbelastung ist angesichts der gegenwärtigen Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt kritisch zu sehen. Schließlich sind die Unternehmen von der Grunderwerbsteuer in allen Fällen von Kauf, Umwandlung, Verschmelzung oder Betriebsaufspaltung von Gesellschaften mit Grundbesitz betroffen; auch und gerade bei Umstrukturierungen in Sanierungsfällen. Kommunen profitieren von steigenden Realsteuern Für die Kommunen sind die Realsteuern, also die Gewerbesteuer und die Grundsteuer von zentraler Bedeutung: Der Gewerbesteuer unterliegen alle Gewerbetreibenden, nicht jedoch die sogenannten Freien Berufe. Die Grundsteuer gliedert sich in eine Grundsteuer A, die bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erhoben wird, und in eine Grundsteuer B, die auf allen übrigen Grundstücken lastet und somit auch für die Unternehmen von wesentlicher Bedeutung ist. Die Grundsteuer muss aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden. Als nicht verfassungskonform wurde bei der Bemessungsgrundlage der Bezug auf die sogenannten Einheitswerte kritisiert, denen in Westdeutschland die Wertverhältnisse von 1964 und in Ostdeutschland sogar von 1935 zugrunde liegen. Den Gemeinden steht das Aufkommen der Gewerbesteuer und der Grundsteuer zu. Sie haben auch die Hebesatzautonomie, so dass sie aktiv Standortpolitik betreiben können. Das Steueraufkommen aus den Realsteuern zeigt einen ansteigenden Trend und verdeutlicht gleichzeitig die besondere Volatilität der Gewerbesteuer. Seite 3 FOKUS NIEDERSACHSEN Entwicklung der Steuereinnahmen in Niedersachsen

6000 Einnahmen der Realsteuern in Niedersachsen (Mio. EUR) 5000 4000 3000 2000 1000 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Gewerbesteuer (brutto) Grundsteuer B Grundsteuer A Quelle: DESTATIS Seit 2011 haben sich in Niedersachsen die durchschnittlichen Hebesätze der Realsteuern deutlich erhöht: Bei der Gewerbesteuer betrug der Anstieg 6,8 Prozentpunkte, bei der Grundsteuer B 12,3 und bei der Grundsteuer A 11 Prozentpunkte. Dabei sollte gerade das Gewerbesteueraufkommen für die Kommune auch ohne Hebesatzerhöhungen dauerhaft auskömmlich sein. Schließlich erhöht sich das Gewerbesteueraufkommen automatisch, wenn die Unternehmen erfolgreich wirtschaften können. Hebesatzentwicklung Realsteuern Niedersachsen 440 420 400 380 360 340 320 380 377 341 427 403 379 300 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Quelle: DESTATIS Seite 4 FOKUS NIEDERSACHSEN Entwicklung der Steuereinnahmen in Niedersachsen

Und der Trend zur Steuererhöhung hält weiter an: 2018 erhöhte fast jede sechste Kommune den Hebesatz für die Gewerbe- steuer, die Grundsteuer-Hebesätze sogar nahezu jede fünfte Kommune. Der kommunale Finanzausgleich ist ein Treiber für die Gewerbesteuer-Hebesätze Durch den kommunalen Finanzausgleich wird einer Kommune eine höhere als die tatsächliche Steuerkraft zugerechnet, solange ihr Hebesatz unter dem niedersächsischen Durchschnittswert liegt. Die Folge ist, dass sie weniger Finanzzuweisungen vom Land erhält und somit Einnahmen einbüßt. Die aktuelle Arithmetik des kommunalen Finanzausgleichs befördert somit die ohnehin schon vorhandene Steuererhöhungsdynamik bei der Gewerbesteuer. Was ist zu tun? Konsolidierungskurs fortsetzen und Schulden begrenzen Der Weg zu einer nachhaltigen Finanzpolitik und insbesondere zur Erfüllung der Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 ist kein Selbstläufer. Haushaltsdisziplin sollte die kommenden Jahre weiter prägen. Das Land sollte insbesondere den Schuldenstand reduzieren. Die Pläne für ein Neuverschuldungsverbot mit Verfassungsrang sind ein richtiger Schritt und sollten nunmehr kurzfristig umgesetzt werden. Eine weiterhin positive Entwicklung des Finanzierungssaldos sollte sowohl Mittel für Investitionen, insbesondere in Bildung und digitale Infrastruktur, als auch Spielräume für einen Abbau von Altschulden schaffen. Darüber hinaus sollte das Land das gesamte Ausgabenvolumen auf den Prüfstand stellen und konsequent Aufgabenkritik und Prozessoptimierung vorantreiben. Steuer- und Abgabenbelastung begrenzen Das Land sollte sich nicht auf eine beständig gute konjunkturelle Entwicklung und damit steigende Steuereinnahmen verlassen oder gar Steuern erhöhen. Dies betrifft auch die kommunale Gewerbesteuer und Grundsteuer. Die Landesregierung sollte sich zum einen für eine moderate Steuerpolitik auf kommunaler Ebene einsetzen. Kurzfristiges Ziel sollte dabei vor allem sein, die Besteuerung von Kostenbestandteilen etwa durch Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer abzuschaffen. Mittelfristig sollte sich das Land aus Sicht der Wirtschaft im Bundesrat für eine Reform der Unternehmenssteuern stark machen. Zum anderen sollte das Land bei den eigenen Steuern Maß halten. Bei der Grunderwerbsteuer sollten weitere Erhöhungen vermieden werden. Reform des kommunalen Finanzausgleichs prüfen Das Land sollte der automatischen Steuererhöhungsdynamik, die sich aus dem kommunalen Finanzausgleich ergibt, aktiv entgegenwirken. Dazu sollte es eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs prüfen. Grundsteuer bürokratiearm und aufkommensneutral reformieren Die notwendige Reform der Grundsteuer, vor allem ihrer Bemessungsgrundlage, betrifft Unternehmen und Bürger gleichermaßen. Aus Sicht der Wirtschaft sollte die notwendige Reform der Grundsteuer zu einem Bürokratieabbau führen, keine Sonderbelastungen für die Unternehmen nach sich ziehen und aufkommensneutral ausgestaltet werden. Dabei sollten stadtentwicklungspolitische Ziele nicht aus den Augen verloren werden, wie z. B. das Angebot gewerblicher Flächen in den Ballungszentren. Seite 5 FOKUS NIEDERSACHSEN Entwicklung der Steuereinnahmen in Niedersachsen

Ansprechpartner für den Fokus Niedersachsen IHKN-Sprecher für Steuern und öffentliche Finanzen Arne Reinecker, Tel. 04141 / 524 177, E-Mail: arne.reinecker@stade.ihk.de IHK Niedersachsen (IHKN) Schiffgraben 57, 30175 Hannover Tel. 0511 920 901 10 E-Mail: info@ihk-n.de Die IHK Niedersachsen ist die Landesarbeitsgemeinschaft der IHK Braunschweig, IHK Hannover, IHK Lüneburg-Wolfsburg, Oldenburgischen IHK, IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, IHK für Ostfriesland und Papenburg sowie IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum. Sie vertritt rund 460.000 gewerbliche Unternehmen gegenüber Politik und Verwaltung. Der Fokus Niedersachsen erscheint in regelmäßigen Abständen zu aktuellen Themen aus Wirtschaft und Politik und steht unter www.ihk-n.de/publikationen auch zum Download zur Verfügung. Bitte beachten: Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Publikation auf die geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Seite 6 FOKUS NIEDERSACHSEN Entwicklung der Steuereinnahmen in Niedersachsen