Geschäftsordnung. des Dekanats des Fachbereichs Kunst und Design der Hochschule für Künste Bremen. vom 10.05.2012



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Transkript:

Geschäftsordnung des Dekanats des Fachbereichs Kunst und Design der Hochschule für Künste Bremen vom 10.05.2012 0. Leitsatz des Dekanats I. Das Dekanat 1 Gegenstände der Beratung und Beschlussfassung durch das Dekanat II. Mitglieder des Dekanats 2 Mitglieder des Dekanats 3 Vertretung der Mitglieder des Dekanats 4 Die Dekanin III. Dekanatssitzungen 5 Sitzungen des Dekanats 6 Beschlussvorlagen und Tagesordnung für Dekanatssitzungen 7 Beschlussfassung im Dekanat 8 Niederschriften über Dekanatssitzungen 9 Widersprüche gegen Dekanatsbeschlüsse IV. Sonstige Bestimmungen 10 Repräsentation 11 Inkrafttreten der Geschäftsordnung Die jeweils gewählte weibliche bzw. männliche Form entspricht den derzeitigen AmtsinhaberInnen. Geschäftsordnung Dekanat Kunst und Design vom 10.05.2012 Seite 1 von 6

0. Leitsatz des Dekanats Die Arbeit des Dekanats findet auf der Basis von kollegialer Arbeitsweise statt. Richtungsweisende Entscheidungen werden von dem Dekanatsteam getroffen. Arbeitsgrundsatz ist bei allen hochschulpolitischen Prozessen, an denen das Dekanat beteiligt ist, Verbindlichkeit, Transparenz und Verfahrensvereinfachung sowie die Förderung von Chancengleichheit und Vielfalt. Ein hochschulpolitischer Newsletter für alle hauptamtlich Lehrenden, Werkstattleiter/innen und die AStA- Vertreter/innen transportiert" diesen Arbeitsgrundsatz in den Fachbereich. An dem hochschulpolitischen Newsletter arbeiten alle Dekanatsmitglieder mit und stellen die entsprechenden Informationen hierfür entsprechend ihres Aufgabenbereiches bereit. I. Das Dekanat 1 Gegenstände der Beratung und Beschlussfassung durch das Dekanat (1) Das Dekanat ist gemäß 89 Abs. 3 BremHG für alle Angelegenheiten des Fachbereichs zuständig, soweit sie nicht durch Gesetz einem anderen Organ zugewiesen sind. Es entscheidet im Rahmen der Richtlinien des Dekans, der Entscheidungen und Beschlüsse des Rektors, des Rektorats, des Akademischen Senats und des Fachbereichsrats insbesondere über abzuschließende Zielvereinbarungen mit dem Rektorat nach 105a Abs. 3 und aufzustellende Ausstattungspläne im Rahmen von Hochschulentwicklungsplänen nach 103 BremHG. (2) Das Dekanat berät und beschließt insbesondere über: 1. die Verteilung der Geschäfte auf seine Mitglieder, 2. die Übertragung von Befugnissen des Dekanats auf seine Mitglieder, 3. die Verteilung von Mitteln und Stellen, 4. die Vorschläge - zur Aufstellung des Haushaltsplans, - für die Stellen- und Mittelzuweisung, 5. Vorlagen an den Fachbereichsrat, 6. Antworten auf Anfragen des Fachbereichsrats, 7. den jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber dem Fachbereichsrat, 8. die Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen und Einrichtungen innerhalb der Hochschule, 9. Stellungnahmen zu allen Angelegenheiten des Fachbereichs, 10. Angelegenheiten, bei denen ein Mitglied des Dekanats eine Beschlussfassung im Dekanat beantragt; dies soll bei allen Angelegenheiten von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung geschehen. II. Mitglieder des Dekanats 2 Mitglieder des Dekanats (1) Die Mitglieder des Dekanats sind gemäß 89 Abs. 1 BremHG die Dekanin (D), der Prodekan (PD) als ihr Stellvertreter und die Studiendekanin (StuD). Sie tragen nach Maßgabe der folgenden Geschäftsverteilung die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben gemäß 1. Die Mitglieder des Dekanats nehmen die ihnen zugewiesenen Aufgaben des Dekanats in eigener Zuständigkeit wahr. Die Verwaltungsleiterin des Fachbereichs ist beratendes Mitglied des Dekanats. Sie unterstützt und berät das Dekanat bei der Erfüllung seiner Aufgaben und nimmt an dessen Sitzungen mit Rede- und Antragsrecht teil. Geschäftsordnung Dekanat Kunst und Design vom 10.05.2012 Seite 2 von 6

Das Dekanat benennt darüber hinaus ein weiteres Hochschulmitglied für die Verantwortung und Erfüllung bestimmter Aufgaben als Sonderbeauftragte (SB). Die Sonderbeauftragte ist beratendes Mitglied des Dekanats. (2) Die Aufgaben des Dekanats werden wie folgt verteilt: a) Aufgaben der Dekanin (Andrea Sick) Die Dekanin führt den Vorsitz im Dekanat Struktur-, Personal- und Entwicklungsangelegenheiten inkl. Kontraktverhandlungen des Fachbereichs; die Vorbereitung der FBR-Sitzung und -Beschlussfassung. Sie führt den Vorsitz während der Sitzungen des Fachbereichsrats; die Vertretung des Fachbereichs in den Sitzungen des Rektorats. die Verwendung der dem Fachbereich zugewiesenen Mittel, Stellen und Einrichtungen, die Mittelbewirtschaftung, Stellungnahmen zu Anträgen auf Gewährung von Leistungsbezügen und W-Zulagen, Bei unaufschiebbaren Angelegenheiten, in denen eine notwendige Entscheidung des zuständigen Organs nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, kann die Dekanin anstelle dieses Organs die erforderlichen Maßnahmen treffen (s. 89 Abs. 5 BremHG) b) Aufgaben des Prodekans (Jean-François Guiton) Der Prodekan nimmt entsprechend der in 3 festgelegten Vertretungsregelung in eigener Verantwortung die Aufgaben der Dekanin wahr. Der Prodekan übernimmt den Vorsitz im Prüfungsausschuss KuD. TutorInnenprogramme, Raumentwicklung und konzept des Fachbereichs, Verantwortlicher fachlicher Ansprechpartner des Dekanats für Werkstätten und Arbeitsschutz und sicherheit, Koordination der Zusammenarbeit des Fachbereichs mit dem Referat Öffentlichkeitsarbeit Internationale Kooperationen des Fachbereichs in Zusammenarbeit mit dem Referat für internationale Angelegenheiten c) Aufgaben der Studiendekanin (Dörthe Warneke) Musterstudienpläne und der sachgerechte Verlauf des gesamten Studiums für jeden Studiengang in Übereinstimmung mit der jeweiligen Prüfungsordnung im Rahmen ihrer Befugnisse nach 87 S. 2 BremHG Maßnahmen zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Lehre und der Studienberatung nach 51 BremHG Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Lehre nach 69 BremHG Maßnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Lehrangebots, soweit nicht die Dekanin oder der Rektor als Dienstvorgesetzter zuständig sind. Die Studiendekanin wird darüber hinaus verantwortliche Ansprechpartnerin in den Bereichen Weiterbildung durch/von Hochschullehrenden und Ansprechpartnerin für die Koordinierungsstelle für Weiterbildung, für die Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudien (DGWF) etc. Geschäftsordnung Dekanat Kunst und Design vom 10.05.2012 Seite 3 von 6

d) Aufgaben der Sonderbeauftragten (Astrid Bernek) Bologna-Beauftragte des Fachbereichs Kunst und Design Weiterentwicklung der Evaluationsordnung der HfK aus Sicht des Fachbereichs Vernetzung zum Thema Evaluation an Kunsthochschulen mit ausgewählten Kunsthochschulen herstellen, pflegen und Informationsaustausch zu dem Thema initiieren Weiterentwicklung des Qualitätssicherungs-Konzeptes des Fachbereichs unter expliziter Einbeziehung der Arbeitsprozesse in der Verwaltung. Maßnahmen zur Akkreditierung und Evaluation, insbesondere in den Studiengängen Freie Kunst und Digitale Medien Erstellung u. Aktualisierung von Prüfungsordnungen in Zusammenarbeit mit Dezernat 1 und den Studiengängen des Fachbereichs. Koordinierung der Zusammenarbeit mit der zentralen QM-Beauftragten 3 Vertretung der Mitglieder des Dekanats Die Dekanin (D) wird in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gem. 2 Abs. 2, Nr. 1 in folgender Reihenfolge vertreten: PD, StuD. Der Prodekan (PD) wird in folgender Reihenfolge vertreten: D, StuD, sofern eigenständige Aufgaben wahrgenommen werden. Die Studiendekanin (StuD) wird in folgender Reihenfolge vertreten: D, PD. In einzelnen Fällen kann das Dekanat eine abweichende Vertretungsregelung beschließen, in dringenden Fällen die Dekanin. Sie berichtet hierüber dem Dekanat. 4 Die Dekanin (1) Die Dekanin führt den Vorsitz im Dekanat und leitet dessen Geschäfte. Sie hat für den ordnungsgemäßen Geschäftsgang sowie für die ordnungsgemäße Ausführung der von den Mitgliedern des Dekanats wahrzunehmenden Geschäfte zu sorgen. Sie hat die Koordination der Vorbereitung und die Durchführung der Dekanatsbeschlüsse und der sonstigen Dekanatsaufgaben sicherzustellen. (2) Die Dekanin ist von den Mitgliedern des Dekanats über alle Maßnahmen und Vorhaben aus deren Geschäftsbereich zu unterrichten, die für die Leitung der Geschäfte des Dekanats von Bedeutung sind. (3) Die Dekanin hat das Recht, jederzeit von den Mitgliedern des Dekanats Auskünfte über Vorgänge und Maßnahmen in deren Geschäftsbereich einzuholen. Geschäftsordnung Dekanat Kunst und Design vom 10.05.2012 Seite 4 von 6

III. Die Dekanatssitzungen 5 Sitzungen des Dekanats (1) Die ordentlichen Sitzungen des Dekanats finden in der Regel 14-tägig statt. Die Dekanin kann außerordentliche Sitzungen anberaumen. (2) Die Dekanin eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen des Dekanats. (3) Die Sitzungen des Dekanats sind vertraulich. Mitteilungen über den Verlauf von Dekanatssitzungen sind ohne besondere Ermächtigung des Dekanats unzulässig. (4) Mitglieder des Fachbereichs, insbesondere die Beauftragten sowie Gäste können zu einzelnen Tagesordnungspunkten hinzugezogen werden, wenn das Dekanat oder das zuständige Mitglied des Dekanats ihre Anwesenheit für sachlich geboten hält. (5) Mitglieder des Dekanats, die verhindert sind an den Sitzungen teilzunehmen, zeigen dies unter Angabe der Gründe rechtzeitig den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Fachbereichsverwaltung an. 6 Beschlussvorlagen und Tagesordnung für Dekanatssitzungen (1) Die Beschlussfassung im Dekanat soll durch Vorlagen vorbereitet werden; diese soll in der Regel den/die Antragsteller/in, Datum, Sitzungstermin, Begründung, sowie einen sich an das Dekanat richtenden, aus sich heraus verständlichen Beschlussvorschlag enthalten. (2) Die Dekanatsvorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind in der Regel spätestens einen Werktag vor den Dekanatssitzungen bis 12.00 Uhr in der Fachbereichsverwaltung einzureichen. (3) Die Tagesordnung für die Dekanatssitzung wird von der Dekanin vorgeschlagen. Die Mitarbeiterinnen der Fachbereichsverwaltung verteilen die vorläufige Tagesordnung und möglichst die Sitzungsunterlagen am Werktag vor der Sitzung des Dekanats an seine Mitglieder in elektronischer Form. Zu Beginn seiner Sitzung beschließt das Dekanat die endgültige Tagesordnung. 7 Beschlussfassung im Dekanat (1) Das Dekanat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Dekanin, im Vertretungsfall die des Vertreters. Die Dekanin formuliert vor Beschlussfassung den Wortlaut des Beschlusses, falls dieser nicht schriftlich vorliegt. (2) Die Verantwortung für die Umsetzung eines Dekanatsbeschlusses hat das zuständige Mitglied des Dekanats. (3) Die vom Dekanat gefassten Beschlüsse sind für die Mitglieder des Dekanats verbindlich und gegenüber allen in Frage kommenden Stellen sowie gegenüber der Öffentlichkeit einheitlich zu vertreten. Eine förmliche Kenntnisnahme des Dekanats schließt nicht das Einverständnis des Dekanats mit dem Inhalt der Vorlage ein, wenn darauf nicht besonders hingewiesen wird. Geschäftsordnung Dekanat Kunst und Design vom 10.05.2012 Seite 5 von 6

8 Niederschriften über Dekanatssitzungen Veröffentlichung von Beschlüssen (1) Der/die Protokollführer/in fertigt über alle Sitzungen des Dekanats eine Niederschrift an. Diese hat Beginn und Ende der Sitzungen, die Namen der Sitzungsteilnehmer, ein Verzeichnis der Tagesordnungspunkte sowie die zu den Tagesordnungspunkten gefassten Beschlüsse des Dekanats zu enthalten. Von den Mitgliedern des Dekanats vorgetragene, schriftlich abzugebende Protokollerklärungen werden auf deren ausdrücklichen Wunsch als Protokollnotizen des Dekanats mit in die Niederschriften aufgenommen. (2) Die Niederschriften werden unmittelbar nach Fertigstellung den Mitgliedern des Dekanats von der Geschäftsführung des Dekanats als Entwurf zur umgehenden Durchsicht und Rückgabe mit Korrekturen übersandt. Der korrigierte Entwurf der Niederschrift wird jeweils im Umlaufverfahren per Email von allen Dekanatsmitgliedern genehmigt. Spätestens dabei wird gleichzeitig festgelegt, welche Beschlüsse mit Protokollauszug gesondert kommuniziert werden sollen. (3) Die Niederschriften sind in der endgültigen, genehmigten Fassung vom jeweiligen Vorsitzenden der Dekanatssitzung, der Verwaltungsleiterin des Fachbereichs und von dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen. Jedes Mitglied des Dekanats erhält eine Ausfertigung der Niederschrift zu seiner persönlichen Verfügung. (4) Zur Veröffentlichung bestimmte Beschlüsse des Dekanats sind innerhalb des Fachbereichs durch Aushang, schriftliche Bekanntgabe und/oder Bekanntmachung auf elektronischem Wege zu veröffentlichen, soweit keine schutzwürdigen Interessen einzelner Personen betroffen sind. 9 Widersprüche gegen Dekanatsbeschlüsse Beschlüsse des Dekanats, der Studiendekanin oder des Fachbereichsrats, die die Dekanin für rechtswidrig hält, hat sie zu beanstanden und erneute Beschlussfassung zu verlangen; wird nicht abgeholfen, berichtet sie dem Rektor. IV. Sonstige Vorschriften 10 Repräsentation (1) Aufgaben repräsentativer Art für den Fachbereich werden grundsätzlich von der Dekanin und dem Prodekan wahrgenommen. Die Dekanin und der Prodekan können repräsentative Aufgaben auf Mitglieder des Dekanats oder auf andere Fachbereichsmitglieder übertragen. (2) Zu den Aufgaben repräsentativer Art gehören insbesondere: Besuche und Empfänge, Übernahme von Grußworten bei Veranstaltungen, Mitgliedschaft in Ehrenausschüssen oder Jurys, Stiftung und Verteilung von Preisen, Auszeichnungen und Geschenken, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen. 11 Inkrafttreten Die Geschäftsordnung tritt mit der Verabschiedung durch das Dekanat am 10.05.2012 in Kraft. Sie ist im Fachbereich zu veröffentlichen. Geschäftsordnung Dekanat Kunst und Design vom 10.05.2012 Seite 6 von 6