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Transkript:

EVB-IT Dienstvertrag VertragsnummernCennung Auftraggeber Vertragsnummerfftennung AuftFagnehmen AooolW- V8300/2160000 SeilBl von 6 Vertrag über die Beschaffung von IT-Diensüeistungen Zwischen der Bezirfcsamt Hamburg-Ntnd (NflTB) WbidestiaBe122c 22083 Hamburg und - im Fofgenden.Auftraggeber genannt und Oataport Anstalt des öffentlichen Rechts AHenholzerSbaSe 10-14 24161 Altsnholz im Folgenden.Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschk)ss«i: 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt-/Veftragsb«eichnung Aufbau eines tdeinen Hardwarepools für die ARAS- und NetCallUprAufirufaniagen 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlidi der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden Q nach Auiwand gemäß Nurruner 5.1 ^ zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 zuzqgltch Reise- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart - vergütet 2 Vertragsbestandfeile 2.1 Es gelten nacheinander ds Vmtragsbestandteile: - dieser Vertrag (Seiten 1 bis 6) und Anlage 1 - Allgemetne Vertragsbedingungen von Dalaport in der b«vertiagsschluss geltenden Fassung (s. 11.1) - Dalaport Datenschutz-Leiflinie über technische und organisatorische Maßnahmen bei der Datenverarbeitur^ im Auftrag (s. 11.1) - Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-DiensUostungen (EVB-IT Dienstleistung) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Vertiagsschluss geltenden Fassung 2.2 Vifeitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist Die mit gekennzeichneten sind am Bide der EVB-TT Dienstleistung ciefiniet Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

EVB4T Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auffragnehmer: V8300/2160000 SeitB2von6 3 Art und Umfang der Diertstleisbingen 3.1 Art der Dienstleistungen Der Aufliagnehiner erbringt für den Auftraggeber folgende DtensHeistLirigen: 3.1.1 Beratung 3.1.2 Projektl^ngsunterstQtzung 3.1.3 n Schulung 3.1.4 EinfDhmngsunterslützung 3.1.5 Q Betreibeftdslungen 3.1.6 Q BenuberunterstQIzungsleisbjngen 3.1.7 Q Pioviderteistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit 3.1.8 ^ sonstige Dienstleistungen: gemäß Anlage 1 3.2 Umfang der Dienstleislungen des Auftragnehmers 3.2.1 per Umlarig der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus Q folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom 0 der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers P folgenden weiteren Dokumenten: s gelten die Dokumente in Q obiger Reihenfolge P folgender Reihenfolge: Anlage(n) Nr. An)age(n)Nr. 1 Antage(n) Nr. 3.2.2 IS Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf televarfte Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, wenn diese for den Auftragn^imer erkennbar maßgebkchen Einfluss auf die Art der Erbringung derverbaglichen Leistungen haben. 3.2.3 Besondere Leistungsanlbrderungen (z. B. SeivIce-LevelAgreements über Reaktionszeiten): 3.3 Vergüfungsbesb'mmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers VergOtungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) die Mitmrkungsleislungen des Auftraggebers gemäß Nummer 8 b) folgende weitere FsMoren; 4 Ort der Dienstleistungen / Leistungs»ftraum 4.1 Ort der Dienstteistungen in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert Fassung vom 01 April 2002, gültig ab 01 Mai 2002

EVB-IT Dienstvertrag VertragsnuininerfKennung Auftraggeber Vertragsnummeffttennung Auftragnehmen V8300/2160000 SeitB3van6 4.2 Zeibäunie der IKenstleisbingen Leiebingen (gemäß Nummer 3.1) gemäß 3.1.8 Geplanter : Verbindlictier Leistun Beginn 01.11.2014 nach Leislungserbringung 4^3 Zäten der Dienstleistungen Die Leistungen des Auftragnehmers weiden erbracht 4.3.1 während der übiichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Weridagen (außer an Samstagen und Feiertagen) Montag bis Donnersteg von 08:00 bis 17:00 Uhr Freitag 08:00 15:00 Uhr 4.3.2 während sonstiger Zeiten bis von bis Uhr bis von bis Uhr an Sonn-und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers von bis Uhr 5 Vergütung gern. Leistungsnaiihweis Dienstleistung 5.1 Q Vergütung nacdi Aufwand O ohne Obergrenze Q mit einer Obergrenze in Höhe von B^sichnung ites Persoruls/der Leistung (Leistungskategoiie) Pr^ innert» gemäß 4.3. SAP-Arbtel- Nr. Mengeneinheit Die Abredinung ertblgt nach tatsädigchem Aufwand. Reis^eiten Q Reisezdten weiden nidit gesondert vergütet Q Reisezeiten werden vergütet gemäß Anfahrtspauschale SAP^Nr. 21010791. Die Anlahrfspausrdrale beträgt derzeit pro PeiaonfKundenbesuch. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt Q kalendermonauich nachträgiich gern. Leistungsnachweis Aulwandsbezogene Abrechnungen zu Beginn des Katervleiiahies erfolgen auf Basis der letzqährigen Rechnungsstellung. Sofern eine Korrektur d»' abzurechnenden Mengen erforderlich ist, erfolgt diese mit der darauffolgenden Rechnungsstellung. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert Fassung vom 01 Apnl 2002, gültig ab 01 Mai 2002

EVB-IT Dienstveitrag VertFagsnummerfKennung Aufbaggeber Vertragsnummennfennung Auftragnehmer; V8300/2160000 1" r I V. SeilB4von6 VergOhingsvoriiehalt Es wird ein Vergütungsvortiehalt vereinbart ^ gemäß Ziffer 6.4 EVß'IT Diensffeishing anderweitige Regelung gemäß Anlage Nr.. 5.2 1^ Festpreis Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber ^nen einmal^n Festpreis in Höhe von insgesamt 2.400,00. Der einmalige Festpreis setzt sich wie fb^ zusammen: SAP-Artikel- Arb'kelbeeichnung/- Pos. Nr. code Menge 1 I21010345 " "2" [21010347 gern. Anlage 1, PkL 2.1 gern. Anlage 1, Pkt. 2.2 Mengeneinheit Stunden Stunden Einzelpreis Gesamtpreis Oe Rechnungssl^luiig des änmaligen Festpreises erffdgt nach Leistungserbringung. Der Auftiagnäimer behält sich eine Pieisändemng gemäß seinem jeweils gohigen Leislungsverzeichnis vor. Sofern die vorgenannten Preise nicht im Leistungsveizeichnis abgebildet sind, gilt Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung. Q Es werden fügende Abschlagszahlungen vereinbart: 5.3 Rmsekoslen und Nebenkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergotet O Reisdtosten werden vergotet gemäß Anfahrtspauschale SAP-Nr. 21010791. Die Anfahrtspausdiale beträgt derzeit Person/Kundenbesuch. ^ Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß AnlahrtspauschaleSAP-Mr. 21010791. Die Anfahrtspauschale beträgt derzeit Person/Kundenbesuch. pro pro 6 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen (ergänzend zu / abweichend von Zitier 4 EVB-tr Dienstleistung} 6.1 Ergänzend zu Zitier 4 EVB-IT Diensfleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienslstelien und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den DtensHeislungsergebnissen etnzuräumen: 6.2 Ergän»nd zu Zifter 4 EVB-IT DiensUeislung ist der Aufliaggeber berechffgt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den DienslleistungseigdHiissen einzuräumen: 6.3 Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Aufbaggeber das ausschließliche, dauerhaite, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Diensüeislungsergebnissen. Zwisdienergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der VertragserfOIiung erstefften Schulungsurtteriagen ein. Dies gilt auch itlr die HiHsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Diensfleistung errlwtckelt hat Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hitfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechfigt. 6A Sonstige Nutzungsrachtsvereöibarungen Oie mit * getennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienslfeisbing definiert Fassung vom 01. Apnl20Q2, gqlbg ab 01. Mat 2002 Biell

EVB-IT Dienstveitrag VertTagsninnmern^nung Aufbaggeber VertragsnummerfKennung Aufbagnehmer V8300aiS0000 SeiteSvon 6 7 Verantwortlicher Ansprechpartrrer des Auftraggebers: des Auftragnehmers: 8 MHanrlcungsleistungen des Auftraggebers ^ Folgende Mitwirtcungsleistungen (z. B. Iniiraslrulclur, Organisation, Personal. Technik. Dokumente) werden vereinbart 8.1 Der Auftraggeber benennt mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitaibeiter, die dem Auftragn^mer als ybispredipartnerinnen/ansprechpartner zur Verfügung stehen. 9 Schlichtungsverfehr»! Die Anrufung folgender Schliditungsstefle wird vereinbart 10 Versicherung Q Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-fT Dienstl^stung durch eine Versicherung abgedeckt snd, die im Rahmen und Umfang einer marfctüblichen deutsdien Industri^aftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsslaat der EU entspricht Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT DiensUeishing definiert Fassung vom 01 Apnl 2002. gulbg ab 01 Mai 2002

EVB-IT Dienstvertrag VertnagsnummerfKennung Aufliaggeber VertragsnummeriKennutig Auftragnehmer V8300/2160000 SeHe6von6 11 Sonstige Vereinbarungen 11.1. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Dataport Datenschutz-Leitlinie sind im Internet unter www.dataport.de versflenilicht. 11.2. Die aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen unterliegen in Ansehung ihrer Art des Zwecks und der Person des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht der Umsatzsteuer. Sollte sich durch Ändemngen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch eine Steuerbehörde eine Umsatzsteuerpflicht ergeben und der Auftragnehmer insoweit durch eine Steuerbehörde in Anspnjch genommen werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die gezahlte Umsatzsteuer in voller Höhe zu erstatten, ggf. auch rückwirkend. 11.3. Hat der Auftraggeber den ROddritt Vorbehalten (z.b. nach 10 Abs. 2 HmbTG) und macht er von seinem RQcktriftsrecht Gebrauch, so gilt für den Fall, dass der Auftragnehmer auf dessen ausdrücklidien Wunsch schon vor Ablauf der Rückliiltsfrist mit der Durchführung des Vertrages beginnt, folgendes: a) Die beiderseits, brachten Leistungen sind zurüdr zu gewähren. b) Ist eine Rüd^ewähr nicht möglich, so leisiet der Auftraggeber Wertersatz. Für die Beredinung des Wertersatzes gelten die in dem Vertrag genannten Leisturtgsentgelte. yvjfwände, für die kein Leistungsentgelt ausgewiesen ist sind nach dem jeweils gültigen Stundensatz zu vergüten, wenn und soweit sie für die Erfüllung des Vertrages erfordertich waren. Dies ^It vor allem für vortereitende Tätigkeiten. * Für gelieferte Harri- und Software wird das volle Leistungsentgelt erstattet Verschlechterungen, auch wenn sie durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstehen, bleiben bei der Werteimittlurig außer Betracht c) Hat der Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrages vert»ndliche Bestellungen bei Lieferanten oder Unteraufliagnehmem vorgenmnmen, die nicht storniert und von dem Auftragnehmer auch nicht andenueitig venvendet werden können, so nimmt der Auftraggeber die entsprechenden Leistungen gegen Zahlung des mit dem Lieferanten oder Unterauftragnehmer vertraglich vereinbarten Preises ab. Der Auftragnehmer setzt sich in jedem Fall nach Kräften für eine Minimiemng des Schadens ein. Im Übrigen finden die Bestimmungen der 346 ff BGB entsprechende >Viwendurig, soweit sich nicht aus den vorstehenden Regelungen etwas anderes ergibt 11.4. Dieser Vertrag beginnt vorrausichflich am 01.11.2014 und endet mit der Leistungserbringung. Hamburg, 16.10.2014 Hamburg Ort Datum Ort Datum Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-fT Dienstleistung definiert Fassung vom 01 April 2002. gültig ab 01 Mat 2002

Anlage 1 zum Vertrag V8300^160000 Leistungsbeschreibung zum Aufbau eines kleinen Hardwarepools für die ARAS- und NetCallUp-Aufrufanlagen

Inhalt 1 Ausgangsituation 3 2 Leistungen 3 2.1 Managementleistungen 3 2.2 Fachliche Leistungen 3 3 Leistungsumfang 3 3.1 Abgestimmter Prozess nach Aufbau des Hardwarepools 4 3.2 Abgrenzungen 4 4 Abrechnung der Leistungen 5 5 Kundenmitwirkung 5

1 Ausgangsituation In Hamburg werden zwei Arten von Aufrufanlagen betrieben; ARAS und NetCallUp. Der Support dieser Aufrufanlagen liegt bei Dataport. Im Falle einer Störung wird festgesteut, um was für einen Defekt es sich handelt. Liegt eine Störung an Hardware-Komponenten vor, ist in den meisten Fällen ein Austausch dieser Hardware vonnöten. Die häufigste Fehlerquelle findet sich in defekten VGA+Audio Transmittern und Receivern, welche das Signal nicht mehr korrekt zur Aufrufanlage übertragen oder empfangen. Bislang wurde die benötigte Hardvirare erst im Falle eines Defekts bestellt, was zu einem mehrere Tage andauernden Ausfall der gesamten Aufrufanlage führen konnte. Um hier nun schneller reagieren zu können, wurde in einem gemeinsamen Termin mit N/ITB beschlossen, einen kleinen Hardwarepool einzurichten, der die oben genannte häufigste Fehlerursache zeitnah beheben kann. Da allerdings mit dieser Lösung nicht jede Fehlerquelle ad hoc behoben werden kann, wird hier eine 80/20-Lösung angestrebt. 2 Leistungen 2.1 ManagemenUeistungen Für den Aufbau des kleinen Hardwarepools werden folgende Leistungen erbracht Einholen eines Angebotes zur benötigten Hardware beim Hersteller Absprachen mit den beteiligten internen Bereichen zur Lagerung der Hardware Klären der noch offenen Fragen bezüglich Finanzierungswegen und Rechnungsstellung der Geräte 2.2 Fachliche Leistungen Der Auftragnehmer berät und unterstützt den Auftraggeber bei der konkreten Ausgestaltung der fachlichen Vorgaben und sorgt ggf. für eine inhaltliche Klärung. Daba beschafft der Auftragnehmer die Informationen von Leistungserbringern und Hersteifem, die für eine gesicherte Entscheidungsbasis erforderlich sind und bereitet sie entsprechend auf. 3 Leistungsumfang Aufbau des Hardwarepools von: o Ix VGA+Audio Transmitter, 5-fach-Splitter und Verstäricer, Verbindung über CAT5/5e/6 -Kabel o Ix VGA+Audio Receiver, für Transmitter bis zu 150 m über CAT5/5e/6-Kabel Lagerung der Geräte bei Datapoit Klären der Rechnungsabwicklung zwischen Hersteller, Dataport und Kunden

3.1 Abgestimmter Prozess nach Auftau des Hardwarepools Austausch im Falle eines Defektes dieser vorrätig liegenden Geräte im betroffenen And Nachbestellung des entnommenen Gerätes aus dem Po<ri Oie Kostenabwicklung erfolgt über das begünstigte Amt Das neu bestellte Gerät verbleibt als nächstes Ersatzgerät im Pool 3.2 Abgrenzungen In den vereinbarten Leistungen ist nicht der Austausch der jeweiligen Geräte vor Ort enthalten. Der Austausch erfolgt über den bestehenden Supportvertrag V6932 vom 01.11.2013. Der Aufbau neuer Anlagen bedarf eines gesonderten Angebotes. Die entetehenden Aulwände für die Nachbestellung der Geräte für den Pool sowie der Rechnungsstellung werden über die optionalen Leistungen des Supportvertrages abgewickelt und in Rechnung gestellt. Nicht in den Hardwarepool aufgenommen werden diverse Individuallösungen wie Zentraleinheiten und LED^n^igen von ARAS, die für Jedes Amt eigens prx^remmiert werden müssen. Diese Konfigurationseinstellungen werden von der Firma Crossing vorgenommen, was somit einen Ausfall von mindestens zwei Tagen zur Folge hat.

4 Abrechnung der Leistungen Gemäß Wunsch des Auftraggebers sollen die Leistungen zum Auflsau des Hardwarepools über einen Festpreis angebofen werden. Die Rechnung der Erstausstattung des Pools geht direkt vom Hersteller an N/ITB und ist von N/ITB zu bezahlen. Weitere zu bestellende Standard-Geräte können nach Aufbau des Hardwarepools durch bestehende Rahmenverträge direkt über Dataport abgemckelt werden und müssen nicht über den eigentlichen Hersteller (ausgenommen Individualsoftware) bezogen werden. 5 Kundenmitwirkung Der Auftraggeber klärt die Finanzierungswege der Ersatzbeschaffung von Geräten für den Pool und informiert die Ämter über den abgestimmten Prozess zum Hardware-Austausch über Datapc»! - Nicht jeder Fall kann durch den Hardwrarepool abgedeckt werden, die angestrebte 80/20-Lösung soll aber die häufigsten Fehlerquellen direkt auflangen. - Für eine sdinelle Reaktionszeit wird ein Ersa^erät aus dem Pool entnommen und dem Amt eine Rechnung über dieses Gerät gestellt. Hier ist N/ITB bewusst, dass die Gararrtie für ein Gerät aus dem Pool nicht mehr die volle Laufzeit besitzt, dies aber durch den schnellen Austausch von Geräten und somit der Wiederinbetriebnahme der Aufrufanlage aufgehoben wird.