Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildende Studium Cerebral bedingte Sehbeeinträchtigung im Kindesalter Fakultät Rehabilitationswissenschaften, Rehabilitation und Pädagogik bei Blindheit und Sehbehinderung, Zentrum für Weiterbildung TU Dortmund I Allgemeines 1 Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung (1) Das weiterbildende Studium Cerebral bedingte Sehbeeinträchtigungen im Kindesalter zeichnet sich dadurch aus, dass es Grundlagen sowie neueste Erkenntnisse über cerebral bedingte Sehbeeinträchtigungen im Kindesalter beinhaltet. Fachleute aus verschiedenen Disziplinen (Pädagogik, Medizin, Orthoptik, Optik) vermitteln Kenntnisse zu folgenden Themenbereichen: Visuelles System, neurowissenschaftliche Erkenntnisse, Grundlagen der visuellen Wahrnehmung, funktionale Diagnostik. Anhand von Fallbeispielen sollen die Bedingungen des Verstehens und der Interpretation kindlicher Handlungen herausgearbeitet werden. Intensive Auseinandersetzungen mit Beobachtungsergebnissen und deren Übertragung auf das jeweilige Alltagsgeschehen sollen Perspektiven zur Förderung und Intervention eröffnen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen durch das Studium in die Lage versetzt werden, (a) das Alltagsverhalten von Kindern mit dem Hintergrund Cerebral bedingte Sehbeeinträchtigungen zu interpretieren und verstehen zu lernen; (b) diagnostische Verfahren zur Überprüfung visueller Sehfunktionen adäquat einzusetzen; (c) den Vorteil interdisziplinären Arbeitens zu nutzen; (d) individuelle Interventions- und Unterstützungsmöglichkeiten zu erarbeiten. (2) Das weiterbildende Studium wird durch eine Zertifikatsprüfung abgeschlossen. Durch sie soll festgestellt werden, ob die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Fachkenntnisse über cerebral bedingte Sehbeeinträchtigungen im Kindesalter und Fähigkeiten im Bereich der funktionalen Diagnostik des Sehens erworben haben und in der Lage sind, diese auf Probleme in der Frühförderung bzw. im Schulalltag situationsgerecht anzuwenden. Dabei sind (a) die Gestaltung des Überprüfungskontextes, (b) die Auswahl der den individuellen Fähigkeiten des Kindes passenden Fragestellungen zu den Diagnostik- und Überprüfungsverfahren und (c) die Entwicklung individueller pädagogischer Maßnahmen von großer Bedeutung. 1
2 Zielgruppe / Zugangsvoraussetzungen (1) Das weiterbildende Studium richtet sich an Pädagoginnen und Pädagogen, Frühförderinnen und Frühförderer, Therapeutinnen und Therapeuten und Ärzte. (2) Zum weiterbildenden Studium können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: - abgeschlossenes Studium für eine Berufstätigkeit im Kontext Frühförderung bzw. Schule, - absolviertes Studium (Psychologie, Medizin); Ausbildung (Ergo-, Physiotherapie, Heil- Rehabilitations-, Sonderpädagogik) in pädagogischen und therapeutischen Berufsfeldern, berufliche Tätigkeit in den Kontexten Frühförderung, Therapie oder Schule. 3 Bewerbung und Zulassung (1) Über die Zulassung und Prüfungsangelegenheiten entscheidet ein Ausschuss der Technischen Universität Dortmund. (2) Bewerbungen sind an das Zentrum für Weiterbildung der TU Dortmund zu richten. (3) Der Bewerbung ist ein Tätigkeitsnachweis beizulegen (Bescheinigung des Arbeitsgebers). 4 Gebühren Für die Teilnahme an dem Studium ist eine Gebühr zu entrichten, deren Höhe den Bekanntmachungen des Veranstalters zu entnehmen ist. Die Gebühr wird zusätzlich auf dem rechtlich verbindlichen Anmeldeformular vermerkt. Sie entsteht auch bei vorzeitigem Abbruch des Studiums in voller Höhe. 5 Dauer und Umfang des Studiums (1) Die Studienzeit beträgt einschließlich der Prüfungsleistungen in der Regel 12 18 Monate. Die Teilnehmer/innen absolvieren das Studium in der Regel berufsbegleitend. (2) Der Studienumfang beträgt insgesamt 18 Präsenztage, sowie Eigenstudium im Umfang von ca. 120 Stunden und gliedert sich in 9 Module. Die Module werden samstags und sonntags absolviert. (3) Eigenstudium im Umfang von 300 Stunden sollte erbracht werden. (4) Die Anmeldung erfolgt immer für das gesamte Kursangebot. 2
II Studium und Prüfung 6 Struktur und Aufbau des Studiums sowie des Lehrangebots Die Module finden im Regelfall innerhalb von 12-18 Monaten nach Start des Studiums zu den vorab festgelegten Terminen statt. Angaben zu den Themen und Inhalten der Module finden sich im Anhang dieser Ordnung. 7 Prüfungsausschuss Über Prüfungsangelegenheiten entscheidet ein Ausschuss der Technischen Universität Dortmund. Mitglieder sind je ein/e Vertreter/in folgender Einrichtungen: Zentrum für Weiterbildung und Fakultät 13, Lehrstuhl für Rehabilitation und Pädagogik bei Blindheit und Sehbehinderung, Prof. Dr. R. Walthes. 8 Leistungsnachweise Leistungsnachweise werden im Rahmen der in 6 genannten Veranstaltungen in der Regel in Form von Textbearbeitungen, sowie Videographien diagnostischer Prozesse erbracht. Im Studienverlauf sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern videographische Aufnahmen diagnostischer Arbeiten mit Schülern im Kontext Schule / Frühförderung zu erstellen diese aufzubereiten und zur Diskussion zu stellen. 9 Zertifikatsprüfung / Zertifikat (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Zertifikatsprüfung ist eine regelmäßige Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen. (2) Das weiterbildende Studium wird mit einer Zertifikatsprüfung abgeschlossen. Die Zertifikatsprüfung besteht aus der Erstellung einer Einzelfallstudie (s. 8 und 10) und deren anschließender kursöffentlicher Präsentation und Diskussion in Gegenwart des/der Betreuenden und ggf. Vertreter/inne/n der beteiligten universitären Einrichtungen. Falls nur der/die Betreuer/in anwesend ist, nimmt eine weitere Person als Beisitzer/in an der Prüfung teil. (3) Die Bewertung erfolgt entweder als Bestanden oder als Nicht bestanden. (4) Die Prüfung kann nach dem festgelegten Prüfungszeitraum wiederholt werden. Dies bedarf der schriftlichen Anmeldung. (5) Die für den Erhalt eines Zertifikates zu erbringenden Leistungen müssen in der Regel in dem vorgegebenen Weiterbildungszeitraum absolviert werden. In begründeten Ausnahmefällen (z.b. Krankheit) können Fehlzeiten ggf. im Rahmen des jeweils folgenden Angebots nachgeholt werden, soweit Folgeveranstaltungen realisiert werden können. (6) Nach Erbringung der Leistungsnachweise und als bestanden gewerteter Zertifikatsprüfung erhält der/die Teilnehmende das Zertifikat Pädagogisch-funktionale Diagnostik bei 3
cerebral bedingter Sehbeeinträchtigung im Kindesalter der Technischen Universität Dortmund, in dem die Module aufgeführt werden. Anderenfalls erhält er/sie eine Teilnahmebescheinigung, in der die besuchten Module aufgeführt sind. (7) Das Zertifikat wird im Namen folgender Einrichtungen der Technischen Universität Dortmund vergeben: Zentrum für Weiterbildung Fakultät Rehabilitationswissenschaften, Rehabilitation und Pädagogik bei Blindheit und Sehbehinderung. 10 Studienarbeit (1) Zum Abschluss des Studiums ist eine Einzelfallstudie (Videopräsentation und Handout) zu erstellen. In dieser Studienarbeit sollen vor dem Hintergrund der Studieninhalte diagnostische Fragestellungen bearbeitet und Interventionsmaßnahmen entwickelt werden. (2) Die Studienarbeit ist bis zur letzten Veranstaltung anzufertigen. 11 Schweigepflicht (1) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Dozentinnen und Dozenten und die Veranstalter verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Weiterbildung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dortmund, den 01.03.2011 4
Anhang zur Studien- und Prüfungsordnung des weiterbildenden Studiums Cerebral bedingte Sehbeeinträchtigungen im Kindesalter der Technischen Universität Dortmund Im Folgenden sind die Themen und Inhalte der einzelnen Module des o.g. Studiums aufgeführt. Ziel der Weiterbildung zu cerebral bedingten Sehbeeinträchtigungen im Kindesalter ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Kompetenzen zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, mit einer spezifischen Fragesystematik und gestützt durch eine theoretische Basis die visuellen Strategien von Kindern zu beobachten und so zu verstehen, dass entsprechende Unterstützungsmaßnahmen entwickelt werden können. Cerebral bedingte Sehbeeinträchtigungen werden gegenwärtig als häufigste Sehschädigungsform im Kindesalter benannt. In der pädagogischen wie medizinisch-therapeutischen Praxis stehen Fragen der Definition, der Abgrenzung und der Beurteilung im Vordergrund. Bei cerebral bedingten Sehbeeinträchtigungen geht es jedoch weniger allein um die Festlegung einer Diagnose oder um die Klassifikation einer neuen Schädigungsform, als vielmehr um die Auseinandersetzung mit einem komplexen Bedingungsgefüge, in das verschiedene Faktoren eingebunden sind. Diese Faktoren beziehen sich mindestens auf vier Ebenen: auf die Zusammenführung physiologischer, neurowissenschaftlicher und ophthalmologischer Aspekte; auf Fragen der Diagnostik und der Interpretation der Ergebnisse; auf die Verbindung dieser Erkenntnisse mit dem visuell gesteuerten Verhalten und der Handlungsstrategie des Kindes vor dem Hintergrund der Entwicklung der visuellen Wahrnehmung; auf Fragen der Erarbeitung von Unterstützungsmöglichkeiten. Eine Weiterbildung, die sich mit diesen Fragen und der Tatsache auseinander setzt, dass mehrere medizinische, pädagogische, psychologische und therapeutische Professionen in den Prozess der Diagnose und Unterstützung involviert sind, muss sich mit verschiedenen Themen und Fragestellungen auseinander setzen. Modul 1: Cerebral bedingte Sehbeeinträchtigungen: in jedem Fall? Einführung in die Thematik, Fallbesprechungen in Kleingruppen Wird cerebral bedingte Sehbeeinträchtigung als ein Fokus eigener Beobachtung und Untersuchung verstanden, ist die Kooperation mit anderen Fachgruppen unerlässlich. Hierbei besteht die erste Herausforderung darin, die unterschiedlichen Perspektiven und die Zugangsweisen anderer Fachgruppen kennen zu lernen. Eine Einführung in das Themenfeld und allgemeine Informationen zu cerebral bedingter Sehbeeinträchtigung sind Bestandteil dieses Moduls. Darüber hinaus werden zunächst der entsprechende Kenntnisstand und zentrale Fragen der Teilnehmenden erhoben, um die Inhalte der folgenden Module entsprechend ausrichten zu können. 5
Modul 2: Wenn die Welt auf dem Kopf steht was geschieht eigentlich hinter der Netz- haut? Visuelles System, visuelle Wahrnehmung Das Auge ist neurologisch gesehen ein Relais, das die Lichtinformationen in die Sprache des Gehirns übersetzt. Nach der Umwandlung in elektrische Impulse beginnt der komplexe Prozess der Verarbeitung, Verknüpfung und Konstruktion visueller Information. Neurologische und neuropsychologische Grundlagen werden zu einem besseren Verständnis cerebral bedingter Sehbeeinträchtigung erarbeitet. Hinter den Begriffen Sehschädigung und visuelle Wahrnehmungsstörung stehen jeweils spezifische Konzepte. Welche wichtigen Unterscheidungen getroffen werden müssen um zu wissen, ob das visuelle System, eine Sehfunktion, funktionales Sehen oder visuelle Wahrnehmung im Fokus stehen und welche Konsequenzen sich daraus für die Betrachtung von Fähigkeiten und Schwierigkeiten des Kindes ergeben, sind Inhalte dieses Moduls. Modul 3: Sehe ich, was Du siehst? Diagnostik visueller Funktionen In diesem Modul gibt es zwei verschiedene Angebote. Es bietet den Teilnehmenden, die in der Diagnostik visueller Funktionen wenig eigene Erfahrung haben oder ihr Wissen auffrischen wollen, Grundlagen der Diagnostik und Beobachtung. Alternativ erhalten die Teilnehmenden, die umfangreiche berufliche Erfahrungen in der Diagnostik des Sehens haben, Gelegenheit, spezifische Fragen zu bearbeiten. Darüber hinaus wird die gemeinsame Arbeit an diagnostischen Aufgabenstellungen in diesem Modul Raum bekommen. Modul 4 / 5: Diagnostik - ein Kinderspiel? Video- und Livediagnostik Es werden die vielfältigen Erscheinungsformen cerebral bedingter Sehbeeinträchtigung vorgestellt und der zirkuläre Prozess von Diagnostik und Unterstützung diskutiert. Welche Sehfunktionen beeinträchtigt sein können, welche Auswirkungen sie auf die Entwicklung der Visualität haben und welche Bedeutung diese Prozesse für die aktuelle visuelle Strategie des Kindes haben, ist zentraler Inhalt der Module 4 und 5. Die Komplexität des Verstehens und die Möglichkeiten und Grenzen einer Interpretation visueller Wahrnehmungsbedingungen werden anhand konkreter Fallbeispiele verdeutlicht. Modul 6: Kartographie des Sehens - lässt sich visuelle Aktivität verorten? Neurowissenschaftliche und neuropsychologische Erkenntnisse Da sich der Forschungsstand in den Neurowissenschaften ständig verändert, ist es wichtig, aktuelle Studien zu kennen, um eigene Überlegungen kritisch reflektieren und weiterentwickeln zu können. Ausgewählte Erkenntnisse werden durch Gastwissenschaftler verschiedener Disziplinen vorgestellt und es wird den Teilnehmenden die Möglichkeit eröffnet, ihre Fragen in den Diskussionsprozess einzubringen. Der Gewinn des interdisziplinären Austauschs für die Weiterentwicklung der Fragestellungen in der beruflichen Praxis sollte in diesem Modul deutlich werden. 6
Modul 7: weiter Sehen: von der Diagnostik zur Unterstützung Fallbeispiele Wie eine Zusammenführung der verschiedenen Erkenntnisse aus den bisherigen Modulen und der konkreten Untersuchungsergebnisse diagnostischer Verfahren in Ideen zur Unterstützung des Kindes münden können, ist die zentrale Frage hinter allen Bemühungen um die Diagnostik des Sehens. Mit konzeptionellen Überlegungen und im Einzelfall bewährten Strategien sollen Kontextveränderungen, Methoden und Angebote zusammengefasst und damit das Spektrum der Handlungsoptionen erweitert werden. Prüfungsleistungen Block 1 Modul 8: Vom Solisten zum Orchester Interdisziplinäre Zusammenarbeit Welche Modelle der Zusammenarbeit gelebt werden oder initiiert werden können, welche Konsequenzen diese Kooperation für die Entwicklung von Unterstützungsmaßnahmen haben und welche sozialrechtlichen Fragen zu beachten sind, wird Gegenstand dieses Moduls sein. Für die Diskussion von Fragen, die sich im Verlauf der Weiterbildung entwickelt haben, wird Zeit zur Verfügung stehen. Prüfungsleistungen Block 2 Modul 9: Handeln mit System Systematisierung, Beobachtungs- und Handlungsstruktur und Evaluation Zur Vorbereitung und Evaluation der eigenen Arbeit werden Instrumente der Systematisierung (Entwicklung der Fragestellung, Gestaltung der Überprüfungssituation, Interpretation der Untersuchungsergebnisse, Unterstützungsmaßnahmen) vorgestellt und diskutiert. Prüfungsleistungen Block 3 Prüfungsleistung und Zertifikat Als Teilnehmer / Teilnehmerin erhalten Sie im Rahmen ihrer Prüfungsleistungen die Möglichkeit zur Supervision Ihres Vorgehens bei der Planung, Durchführung und Evaluation einer funktionalen Diagnostik des Sehens. Die Prüfungsleistung besteht in der Präsentation eines Diagnostikprozesses mit Videodokumentation und Handout. 7