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Transkript:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/122 5. Wahlperiode 18.01.2007 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.PDS Beschäftigungssituation im Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren zum 31. Oktober 2006 (bzw. zum letztmöglichen Erhebungsdatum) im Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern offiziell beschäftigt? a) Wie viele Beschäftigungsverhältnisse davon waren sogenannte Minijobs bis 400 Euro? b) Wie viele Beschäftigungsverhältnisse waren sogenannte Midi-Jobs von 401-800 Euro? c) Wie viele Beschäftigungsverhältnisse von der Gesamtzahl waren Hauptbeschäftigungsverhältnisse? Per 31.03.2006 (dem letzten Erhebungstermin) waren laut Angaben des Statistischen Landesamtes 37.075 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel beschäftigt. Ausgenommen sind der Kfz-Handel und die Tankstellen. Beschäftigungsverhältnisse bis 400 (sogenannte Mini-Jobs) werden vom Statistischen Landesamt nicht erfasst. Nach Aussage des Einzelhandelsverbandes Nord-Ost e. V. gibt es schätzungsweise 11.000 Beschäftigungsverhältnisse in sogenannten Mini-Jobs. Der Wirtschaftsminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Januar 2007 beantwortet.

Drucksache 5/122 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Die sogenannten Midi-Jobs werden nicht erfasst, sondern fallen in der Erhebung mit unter die Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse. Zu c) Zum 31.03.2006 waren im Einzelhandel 23.963 Vollzeitbeschäftigte erfasst. 2. Wie stellen sich die in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Beschäftigungsverhältnisse arbeitszeitlich dar (Vollzeit, Teilzeit unter 4 Std./Tag, Teilzeit bis 6 Std./Tag)? Von den 37.075 zum 31.03.2006 im Einzelhandel Beschäftigten (ausgenommen Kfz-Handel und Tankstellen) waren 23.963 in Vollzeit und 13.112 in Teilzeit tätig. Zahlen über eine weitere stundenbezogene Aufteilung der Beschäftigungsverhältnisse liegen nicht vor. 3. Wie viele Überstunden werden jährlich im Einzelhandel geleistet? Auf welches Lohnvolumen beläuft sich insgesamt die Entgeltung dieser Überstunden? Geht die Landesregierung davon aus, dass alle geleisteten Arbeitsstunden, einschließlich der Überstunden, von den Arbeitgebern auch bezahlt werden? Die Anzahl der geleisteten Überstunden ist nicht bekannt. Zahlen liegen hierzu nicht vor. Hinweise bzw. Anhaltspunkte dafür, dass geleistete Überstunden nicht vergütet werden, liegen nicht vor. 2

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/122 4. Welche durchschnittlichen Monatsbruttoeinkommen erzielen Vollzeitbeschäftigte im Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich ohne und mit Anrechnung von Überstunden? Der Tarifvertrag weist unterschiedliche Lohngruppen aus. Er gilt nur für tarifgebundene Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Nicht tarifgebundene Unternehmen lehnen sich zum Teil an den Tarifvertrag an bzw. zahlen in Abhängigkeit der Unternehmenssituation oder nach Maßgabe individuell vereinbarter Arbeitsverträge. Eine Übersicht existiert nach Auskunft des Einzelhandelsverbandes Nord-Ost e. V. weder für tarifgebundene noch für nicht tarifgebundene Unternehmen. Aufgrund häufiger Veränderungen in den Einzelhandelsunternehmen wäre eine statistische Erhebung auch nur wenig aussagekräftig. 5. Wie viele Regel-Arbeitsstunden und wie viele Überstunden werden nach Einschätzung der Landesregierung nicht entlohnt oder mit Zeitausgleich abgegolten? Hierzu ist keine Erhebung bekannt. 6. Wie viele Beschäftigte in Landesbehörden und nachgeordneten Einrichtungen sind mit der Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen entsprechend des Arbeitszeitgesetzes und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beauftragt? Wie viele dieser Stellen sind zurzeit und aus welchen Gründen nicht besetzt? Für die Überprüfung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist in Mecklenburg-Vorpommern das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) zuständig. In den vier Dezernaten der Abteilung 5, Arbeitsschutz und technische Sicherheit, wird nach dem Prinzip der Wahrnehmung von Grund- und Fachlast gearbeitet. Das bedeutet, dass jeweils ein Mitarbeiter federführend für ein Sachgebiet (eine Fachlast) im Dezernat zuständig ist. Zu diesen Fachlasten zählt auch das Arbeitszeitrecht. Darüber hinaus ist jeder Mitarbeiter in bestimmten Territorien für die Aufsichtstätigkeit und Beratung der ihm zugeordneten Branchen verantwortlich und nimmt dort im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes im Arbeitsschutz den Vollzug aller in die Zuständigkeit der Behörde fallenden Gesetze und Vorschriften wahr (Grundlast). Dazu gehört auch die Überwachung und der Vollzug des Arbeitszeitrechtes. 3

Drucksache 5/122 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode In den Dezernaten Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund der Abteilung 5 ist derzeit jeweils ein Mitarbeiter für die o. g. Fachlast zuständig. Darüber hinaus sind insgesamt 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Aufsicht/Prävention an den vier Standorten u. a. auch für den Einzelhandel zuständig. Zuständige Behörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung im Lande sind das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der ihnen übertragenen Zuständigkeiten. Das Hauptzollamt Stralsund, Bereich Finanzkontrolle/Schwarzarbeit, nimmt die durch den Bundesgesetzgeber der Zollverwaltung übertragenen Aufgaben nach vorgenanntem Gesetz im Land Mecklenburg-Vorpommern wahr. Im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ist derzeit eine Mitarbeiterin im gehobenen Dienst mit 15 % des Stellenanteils und ein Mitarbeiter des höheren Dienstes mit 5 % des Stellenanteils mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben betraut. In den Landkreisen und kreisfreien Städten ist durchschnittlich ein Mitarbeiter mit ca. 20 % des Stellenanteils für die Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt. Unbesetzte Stellen wurden nicht gemeldet. 7. Wie viele Kontrollen wurden bezüglich der Einhaltung des Arbeitsplatzgesetzes und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Einzelhandel im Jahr 2006 bisher und mit welchen Ergebnissen durchgeführt? Welche Sanktionen wurden bei der Feststellung von Verstößen verhängt? Im Rahmen der Aufsichtstätigkeit wurden durch die Arbeitsschutzbehörden im Jahr 2006 im Einzelhandel 480 Kontrollen und Beratungen zur Einhaltung von Bestimmungen nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Ladenschlussgesetz durchgeführt. Bei den dabei festgestellten Verstößen handelte es sich u. a. um - fehlende bzw. unzureichende Arbeitszeiterfassungen/Arbeitszeitnachweise, - keine bzw. nicht ausreichende Ruhepausen und Ruhezeiten und - fehlende Ersatzruhetage für Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen im Rahmen der Beschäftigung der Arbeitnehmer aufgrund der sogenannten Bäderregelung bzw. bei Ausnahmegenehmigungen nach den 14 und 23 Ladenschlussgesetz. Durch die Arbeitsschutzbehörden wurden in Revisionsschreiben, Anordnungen oder persönlichen Beratungen entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen von den Arbeitgebern gefordert. In Einzelfällen wurden die Arbeitgeber nach den Maßgaben des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten verwarnt. In einem Fall wurde im zurückliegenden Kalenderjahr eine Geldbuße in Höhe von 3.000 Euro festgesetzt. 4

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/122 2005 wurden in den Landkreisen und kreisfreien Städten ca. 160 Verfahren nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eingeleitet und ca. 60 Verfahren mit einem Bußgeld abgeschlossen. Eine gesonderte Erfassung der Verfahren für den Einzelhandel erfolgte nicht. 8. Wie viele der Beschäftigten im Einzelhandel Mecklenburg- Vorpommern sind tariflich gebunden beschäftigt? a) Welchen Stundenlohn weist die unterste tarifliche Lohngruppe im Einzelhandel aus? b) Schätzt die Landesregierung diesen Stundenlohn als armutsfest ein? Wie viele der Beschäftigten im Einzelhandel tariflich gebunden beschäftigt sind, ist nicht bekannt. Nach 3 des Entgelttarifvertrages für den Einzelhandel im Bundesland Mecklenburg- Vorpommern beträgt die Gehaltsgruppe 1 für schematische oder mechanische Tätigkeiten im ersten Tätigkeitsjahr 1.197,00 ohne Berücksichtigung der tariflichen Einmalzahlung und Mittelstandsklausel. Tarifverträge werden von den Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen im Rahmen ihrer Tarifautonomie geschlossen. Die Landesregierung bewertet diese Abschlüsse nicht. 9. Wie viele Praktikanten sind im Einzelhandel in Mecklenburg- Vorpommern im Jahr 2006 bisher beschäftigt gewesen? a) Wie viele dieser Praktika wurden entlohnt geleistet? b) Wie viele der Praktikanten wurden anschließend in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen? Zahlen liegen hierzu nicht vor. 5