Ordnung für Aus, Fort- und Weiterbildung



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Transkript:

Bereitschaften Ordnung für Aus, Fort- und Weiterbildung Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Rheinland-Pfalz

Inhaltsverzeichnis 1 Präambel...3 2 Qualifizierung der Führungs- und Leitungskräfte...4 2.1 Ausbildung...4 2.1.1 Ziel und Zweck...4 2.1.1.1 odule im Bereich Einsatz, Zivil- und Katastrophenschutz...5 2.1.1.2 odule im Bereich Rotkreuz-Gemeinschaften...5 2.1.2 Bildungsträger...7 2.1.3 Lehrkräfte...7 2.1.4 Lehrpläne...7 2.1.5 Organisation...7 2.1.6 Teilnahmevoraussetzungen...9 2.2 Fort- und Weiterbildung... 10 2.2.1 Ziel und Zweck...10 2.2.2 Bildungsträger...10 2.2.3 Lehrkräfte...10 2.2.4 Lehrpläne...10 2.2.5 Organisation...10 2.2.6 Teilnahmevoraussetzungen...10 2.3 Qualifikation der Lehrkräfte... 10 2.3.1 Ziel und Zweck...10 2.3.2 Bildungsträger...11 2.3.3 ultiplikatoren...11 2.3.4 Lehrplan...11 2.3.5 Organisation...11 2.3.6 Teilnahmevoraussetzungen...12 2.4 Fort- und Weiterbildung... 13 2.4.1 Ziel und Zweck...13 2.4.2 Bildungsträger...13 2.4.3 ultiplikatoren...13 2.4.4 Lehrplan...13 2.4.5 Organisation...13 2.4.6 Teilnahmevoraussetzungen...13 2.5 Lehrberechtigung... 14 2.5.1 Erteilung...14 2.5.2 Verlängerung...14 2.5.3 Entzug...14 2.6 Qualifizierung der ultiplikatoren... 15 2.6.1 Ziel und Zweck...15 2.6.2 Bildungsträger...15 2.6.3 Lehrkräfte für ultiplikatoren...15 2.6.4 Lehrplan...15 2.6.5 Organisation...15 2.6.6 Teilnahmevoraussetzungen...16 2.7 Fort- und Weiterbildung... 17 2.7.1 Ziel und Zweck...17 2.7.2 Bildungsträger...17 2.7.3 Lehrkräfte für ultiplikatoren...17 AO Teil 3 Seite 1 von 22

2.7.4 Lehrplan...17 2.7.5 Lehrgang...17 2.7.6 Teilnahmevoraussetzungen...17 2.8 Lehrberechtigung... 18 2.8.1 Erteilung...18 2.8.2 Verlängerung...18 2.8.3 Entzug...18 3 Anhang A: odule Einsatz, Zivil- und Katastrophenschutz...20 4 Anhang B: odule Rotkreuz-Gemeinschaften...21 5 Anhang C: Qualifizierung Lehrkräfte/ultiplikatoren...22 AO Teil 3 Seite 2 von 22

1 Präambel Der folgende Teil der Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung regelt die Grundsätze der Aus-, Fort- und Weiterbildung in dem Bereich Führungs- und Leitungskräfte des Deutschen Roten Kreuzes im Landesverband Rheinland-Pfalz Das Ziel dieses Teils der Ordnung besteht darin, die Einheitlichkeit und Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz zu gewährleisten. Die Ordnung ist für alle Bildungsträger, ultiplikatoren, Lehrkräfte und Teilnehmer verpflichtend. Die Lehr-Lern-Unterlagen werden i.d.r. vom DRK-Bundesverband herausgegeben, bei vorliegenden Lehrunterlagen des Landesverbandes Rheinland-Pfalz gelten diese entsprechend. Obgleich sich dieser Teil der Ordnung auf die Gemeinschaften Bereitschaften und als Fachdienst der Bereitschaften die Bergwacht bezieht, stehen die Bildungsmaßnahmen grundsätzlich allen itarbeitern des Deutschen Roten Kreuzes offen. Die Teilnahme von Angehörigen anderer Gemeinschaften und Bereiche kann und soll zur Vernetzung der Bildungsstrukturen und zur Nutzung von Synergieeffekten beitragen. Die Umsetzung dieses Teils der Ordnung setzt eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten voraus. Aus Gründen der sprachlichen Einfachheit werden Begriffe geschlechtsunbestimmt gebraucht; gemeint sind also stets männliche und weibliche Personen. Beschlossen von der Landeskonferenz der Bereitschaften DRK LV RLP am 20.11.2004. Beschlossen durch den Landesverbandsausschuss DRK LV RLP 25.02.2005 AO Teil 3 Seite 3 von 22

2 Qualifizierung der Führungs- und Leitungskräfte 2.1 Ausbildung 2.1.1 Ziel und Zweck Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die Leitungs- und Führungskräfte der Bereitschaften folgende Kompetenzen: rotkreuzspezifische Kompetenz fachliche Kompetenz personale Kompetenz soziale Kompetenz organisatorisch-administrative Kompetenz strategische Kompetenz Ziel der Qualifizierung der Leitungs- und Führungskräfte ist es, diese Kompetenzen zu vermitteln. Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen nicht nur unmittelbar dem Erwerb bzw. der Erweiterung von Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer, sondern auch mittelbar der Personalentwicklung und Organisationsentwicklung dienen. Die Qualifizierung der Leitungs- und Führungskräfte ist als ein aufgabenorientiertes odulsystem für die Bereiche Rotkreuz-Gemeinschaften und Einsatz/Zivil- und Katastrophenschutz gestaltet, mit einander ergänzenden und aufeinander aufbauenden odulen. In Abhängigkeit von der Aufgabe und Tätigkeit der jeweiligen Leitungs- oder Führungskraft werden die odule entweder als Pflichtmodule (obligatorische odule) oder Wahlmodule (fakultative odule) angesetzt. Das odulsystem ist grundsätzlich offen, d.h. dass die meisten odule auch von Leitungs- und Führungskräften aus anderen Rotkreuz-Gemeinschaften und -Bereichen sowie von interessierten Helfern belegt werden können. Der aufbauende Charakter des odulsystems bringt mit sich, dass für höhere odule bestimmte niedrigere eine fachliche Eingangsvoraussetzung darstellen. Um den offenen Charakter und die Flexibilität des odulsystems zu gewährleisten, beziehen sich die Eingangsvoraussetzungen strikt auf die odule und nicht auf die Funktion der Führungs- und Leitungskräfte. Da deren Tätigkeit das Absolvieren der entsprechenden obligatorischen odule jedoch voraussetzt, müssen insgesamt auch alle relevanten Voraussetzungen automatisch erfüllt sein. Vergleichbare Qualifikationen können durch den Bildungsträger anerkannt werden. AO Teil 3 Seite 4 von 22

2.1.1.1 odule im Bereich Einsatz, Zivil- und Katastrophenschutz odul 1: Führen im Einsatz I: Allgemeines taktisches Führen von Gruppen odul 2: Führen im Einsatz II: Fachdienstspezifisches Führen von Gruppen odul 3: Führen im Einsatz III: Grundlagen für das Führen der Einsatzeinheit odul 4: Führen im Einsatz IV: Taktisches Führen der Einsatzeinheit odul 5: Führen in der DRK-Leitungsgruppe odul 6: Das DRK im Zivil- und Katastrophenschutz odul 7: Aufgaben des Rotkreuz-Beauftragten 2.1.1.2 odule im Bereich Rotkreuz-Gemeinschaften odul 8: Rotkreuz-Aufbauseminar odul 9: Leiten und Führen von Gruppen odul 10: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften I odul 11: Vorstandsarbeit odul 12: Grundlagen des Sozialmanagements odul 13: Leiten von Rotkreuz- Gemeinschaften II odul 14: Grundlagen der Organisationsentwicklung odul 15: Grundlagen des Personalmanagements AO Teil 3 Seite 5 von 22

Gemäß der nachstehenden Tabelle sind folgende odule verbindlich (obligatorisch): TF BL KBL BBL odule GL ZF RKB GF L BW L BW KV LBL odul 1: Führen im Einsatz I x x x x odul 2: Führen im Einsatz II a, b, c d 1 x x x x odul 3: Führen im Einsatz III x x x odul 4: Führen im Einsatz IV x x x odul 5: Führen in der DRK-Leitungsgruppe x x odul 6: Das DRK im Zivil- und Katastrophenschutz x (2) odul 7: Aufgaben des Rotkreuz-Beauftragten x odul 8: Rotkreuz-Aufbauseminar x x x x x x x odul 9: Leiten und Führen von Gruppen x x x x x x odul 10: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften I x x x odul 11: Vorstandsarbeit x (1) x x odul 12: Grundlagen des Sozialmanagements x x x odul 13: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften II x x odul 14: Grundlagen der Organisationsentwicklung x x odul 15: Grundlagen des Personalmanagements x x Erläuterungen: GL = Gruppenleiter (Gemeinschaft) TF = Truppführer (Einsatzformation), GF = Gruppenführer (Einsatzformation) ZF = Zugführer (Einsatzformation) BL = Bereitschaftsleiter, L BW = Bergwachtleiter, KBL = Kreisbereitschaftsleiter, L BW KV = Bergwachtleiter auf KV-Ebene, RKB = Rotkreuz-Beauftragter BBL = Bezirksbereitschaftsleiter LBL = Landesbereitschaftsleiter x = (noch) zu absolvieren 1 soweit Vorstandsmitglied, insbesondere in eingetragenen Vereinen 2 abgedeckt bei Absolvierung von Führen im Einsatz I IV Weitergehende Verbindlichkeitsregelungen können durch den Rheinland-Pfalz im Rahmen ergänzender Bestimmungen zu dieser Ordnung getroffen werden. 1 odul 2a Taktisches Führen der SEG-Sanität, odul 2b Taktisches Führen der SEG-Betreuung, odul 2c Taktisches Führen der SEG-Verpflegung, odul 2d Taktisches Führen der SEG-Technik [Anm.: Weitere Fachdienstmodule sind in Vorbereitung (z.b. Fernmeldedienst FmD/IuK, Bergwacht etc.), diese werden analog der bestehenden Struktur eingebunden] AO Teil 3 Seite 6 von 22

2.1.2 Bildungsträger Träger der Ausbildung ist: odule odul 1: Führen im Einsatz I odul 2: Führen im Einsatz II a, b, c, d 2 odul 3: Führen im Einsatz III odul 4: Führen im Einsatz IV odul 5: Führen in der DRK-Leitungsgruppe I odul 6: Das DRK im Zivil- und Katastrophenschutz odul 7: Aufgaben des Rotkreuz-Beauftragten odul 8: Rotkreuz-Aufbauseminar odul 9: Leiten und Führen von Gruppen odul 10: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften I odul 11: Vorstandsarbeit odul 12: Grundlagen des Sozialmanagements odul 13: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften II odul 14: Grundlagen der Organisationsentwicklung odul 15: Grundlagen des Personalmanagements Träger der Ausbildung DRK-Bezirksverband/Landesverband DRK-Bezirksverband/Landesverband DRK-Bezirksverband/Landesverband DRK-Bezirksverband/Landesverband DRK-Kreisverband DRK-Bundesverband DRK-Bundesverband DRK-Bundesverband Die Festlegung der Bildungsträgerschaft erfolgt federführend durch den Rheinland-Pfalz. Bildungsträger sind der Landesverband Rheinland-Pfalz, die Bezirksverbände sowie ggf. die Kreisverbände. Folgende odule laufen in der Verantwortung der Bezirksverbände, wobei der Landesverband Rheinland-Pfalz in begründeten Ausnahmefällen die Bildungsträgerschaft direkt an sich bindet. odul 1: odule 2: odul 8: odul 9: 2.1.3 Lehrkräfte Führen im Einsatz I Führen im Einsatz II Rotkreuz-Aufbauseminar Leiten und Führen von Gruppen Lehrkräfte sind in das Programm und die Lehr-Lern-Unterlagen eingewiesene Seminarleiter und Lehrgangsleiter mit gültiger Lehrberechtigung der einweisenden Verbandsstufe. 2.1.4 Lehrpläne Ziele, Themen und Inhalte richten sich nach der jeweils gültigen Lehr-Lern-Unterlage, die durch den DRK-Bundesverband herausgegeben wird. 2.1.5 Organisation Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildungsmaßnahmen in Zusammen- arbeit mit den Lehrkräften und Bildungsstätten übernommen. 2 odul 2a Taktisches Führen der SEG-Sanität, odul 2b Taktisches Führen der SEG-Betreuung, odul 2c Taktisches Führen der SEG-Verpflegung, odul 2d Taktisches Führen der SEG-Technik AO Teil 3 Seite 7 von 22

Die odule umfassen in der Regel 16 Unterrichtseinheiten à 45 inuten. Ausnahmen sind: Führen im Einsatz I (24 Unterrichtseinheiten à 45 inuten) und Führen in der DRK-Leitungsgruppe I (24 Unterrichtseinheiten à 45 inuten). Die Zeitansätze für die odule Führen im Einsatz II werden in den jeweiligen gemeinschafts- bzw. fachbezogenen Teilen dieser Ordnung geregelt. An einer Ausbildungsmaßnahme sollen nicht mehr als 20 Personen teilnehmen; empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 12 bis 16 Personen. Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss der Ausbildungsmaßnahme eine Teilnahmebescheinigung. Der Träger der Ausbildung legt fest, wer die Teilnahmebescheinigung unterschreibt. Weitere Ausführungen enthalten die entsprechenden Lehr-Lern-Unterlagen. AO Teil 3 Seite 8 von 22

2.1.6 Teilnahmevoraussetzungen odule odul 1: Führen im Einsatz I odul 2: Führen im Einsatz II a, b, c, d 3 odul 3: Führen im Einsatz III odul 4: Führen im Einsatz IV odul 5: Führen in der DRK-Leitungsgruppe odul 6: Das DRK im Zivil- und Katastrophenschutz odul 7: Aufgaben des Rotkreuz-Beauftragten odul 8: Rotkreuz-Aufbauseminar Teilnahmevoraussetzungen Einsatztaktik, Zivil- und Katastrophenschutz Fachdienstausbildung, Führen im Einsatz I Führen im Einsatz II Führen im Einsatz III allgemein: Rotkreuz-Einführungsseminar, einsatztaktisch: funktionsspezifisch Rotkreuz-Aufbauseminar Rotkreuz-Aufbauseminar, Das DRK im Zivilund Katastrophenschutz oder Führen im Einsatz IV Rotkreuz-Einführungsseminar odul 9: Leiten und Führen von Gruppen keine odul 10: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften I odul 11: Vorstandsarbeit Rotkreuz-Aufbauseminar Rotkreuz-Aufbauseminar odul 12: Grundlagen des Sozialmanagements Rotkreuz-Aufbauseminar, Leiten und Führen von Gruppen odul 13: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften II Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften I, Vorstandsarbeit odul 14: Grundlagen der Organisationsentwicklung Grundlagen des Sozialmanagements odul 15: Grundlagen des Personalmanagements Grundlagen des Sozialmanagements 2.2 3 odul 2a Taktisches Führen der SEG-Sanität, odul 2b Taktisches Führen der SEG-Betreuung, odul 2c Taktisches Führen der SEG-Verpflegung, odul 2d Taktisches Führen der SEG-Technik [Anm.: Weitere Fachdienstmodule sind in Vorbereitung (z.b. Fernmeldedienst FmD/IuK, Bergwacht etc.), diese werden analog der bestehenden Struktur eingebunden] AO Teil 3 Seite 9 von 22

Fort- und Weiterbildung 2.2.1 Ziel und Zweck Die Fort- und Weiterbildung dient der Erweiterung und Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Im Sinne dieses Teils dieser Ordnung wird bei der Fort- und Weiterbildung der Leitungs- und Führungskräfte unterschieden zwischen Aufstiegsfortbildung, die dann vorliegt, wenn Helfer, Leitungs- oder Führungskräfte vorbereitend odule belegen, die über ihrer jeweiligen Funktionsebene angesiedelt sind; Anpassungsfortbildung, die erforderlich ist, wenn sich erhebliche Änderungen der entsprechenden odule oder des odulsystems ergeben; Weiterbildung, die sich auf erweiternde oder vertiefende Bildungsmaßnahmen außerhalb des odulsystems bezieht. Im Folgenden wird nur die Fortbildung geregelt; die anderen Formen der Fort- und Weiterbildung können durch die DRK-Landesverbände geregelt werden 2.2.2 Bildungsträger Der Träger der Fortbildung ist identisch mit dem Träger der Ausbildung. 2.2.3 Lehrkräfte Lehrkräfte sind in das Programm und die Lehr-Lern-Unterlagen eingewiesene Seminarleiter und Lehrgangsleiter mit gültiger Lehrberechtigung der einweisenden Verbandsstufe. 2.2.4 Lehrpläne Ziele, Themen und Inhalte von Fortbildungen werden durch den DRK-Bundesverband nach Bedarf festgelegt. 2.2.5 Organisation Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Fortbildungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und Bildungsstätten übernommen. Der Zeitansatz für Fortbildungen wird vom DRK- Bundesverband nach Bedarf und in Absprache mit den DRK-Landesverbänden festgelegt. An einer Fortbildungsmaßnahme sollen nicht mehr als 20 Personen teilnehmen; empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 12 bis 16 Personen. Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme eine Teilnahmebescheinigung. 2.2.6 Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an einer Fortbildung ist die entsprechende Ausbildung. 2.3 Qualifikation der Lehrkräfte 2.3.1 Ziel und Zweck Die Ausbildung der Lehrkräfte soll die Qualität der Qualifizierung der Leitungs- und Führungskräfte sichern. Die Lehrkräfte benötigen eine fachliche, didaktische und fachdidaktische Qualifikation. Die fachdidaktische Qualifikation wird erworben durch das Absolvieren einer Einweisung in das entsprechende odul; die fachliche und didaktische Qualifikation sind Teilnahmevoraussetzungen für die Einweisung. AO Teil 3 Seite 10 von 22

2.3.2 Bildungsträger Träger der Ausbildung (Einweisung) ist: Einweisungen in das odul Träger der Ausbildung odul 1: Führen im Einsatz I odul 2: Führen im Einsatz II a, b, c, d 4 odul 3: Führen im Einsatz III odul 4: Führen im Einsatz IV odul 5: Führen in der DRK-Leitungsgruppe odul 6: Das DRK im Zivil- und Katastrophenschutz odul 7: Aufgaben des Rotkreuz-Beauftragten odul 8: Rotkreuz-Aufbauseminar odul 9: Leiten und Führen von Gruppen odul 10: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften I odul 11: Vorstandsarbeit odul 12: Grundlagen des Sozialmanagements odul 13: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften II DRK-Bundesverband (1) odul 14: Grundlagen der Organisationsentwicklung DRK-Bundesverband (1) odul 15: Grundlagen des Personalmanagements DRK-Bundesverband (1) Anmerkung (1) Lehrkräfte werden vom DRK-Generalsekretariat bestimmt 2.3.3 ultiplikatoren ultiplikatoren sind in das Programm, die Lehr-Lern-Unterlagen und die Lehrkräftequalifizierung eingewiesene Lehrkräfte-Trainer mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Bundesverbandes. 2.3.4 Lehrplan Inhalte sind: Qualifizierung der Leitungs- und Führungskräfte Fachdidaktik und -inhalte des oduls Lehr-Lern-Unterlagen zu dem odul Präsentationen aus und zu dem odul 2.3.5 Organisation Die Einweisungen umfassen mindestens 24 Unterrichtseinheiten à 45 inuten. An einer Einweisung sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen; empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 10 bis 12 Personen. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an der Einweisung eine vorläufige Lehrberechtigung, die auf ein Jahr befristet ist. 4 odul 2a Taktisches Führen der SEG-Sanität, odul 2b Taktisches Führen der SEG-Betreuung, odul 2c Taktisches Führen der SEG-Verpflegung, odul 2d Taktisches Führen der SEG-Technik [Anm.: Weitere Fachdienstmodule sind in Vorbereitung (z.b. Fernmeldedienst FmD/IuK, Bergwacht etc.), diese werden analog der bestehenden Struktur eingebunden] AO Teil 3 Seite 11 von 22

2.3.6 Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmevoraussetzungen sind: grundsätzlich itgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (oder eine vergleichbare Qualifikation) Teilnahme an einem Rotkreuzeinführungsseminar Teilnahme an dem entsprechenden odul sowie grundsätzlich Teilnahme an den jeweils aufbauenden odulen gemäß der nachstehenden Tabelle (oder eine vergleichbare Qualifikation): Einweisungen in die odule Fachliche Voraussetzungen odul 1: Führen im Einsatz I Führen im Einsatz II odul 2: Führen im Einsatz II Führen im Einsatz III, Führen im Einsatz IV odul 3: Führen im Einsatz III Führen im Einsatz IV odul 4: Führen im Einsatz IV odul 5: Führen in der DRK-Leitungsgruppe Führen im Einsatz IV odul 6: Das DRK im Zivil- und Katastrophenschutz odul 7: Aufgaben des Rotkreuz-Beauftragten odul 8: Rotkreuz-Aufbauseminar odul 9: Leiten und Führen von Gruppen Grundlagen des Sozialmanagements odul 10: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften I odul 11: Vorstandsarbeit odul 12: Grundlagen des Sozialmanagements Grundlagen der Organisationsentwicklung, Grundlagen des Personalmanagements odul 13: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften II (1) odul 14: Grundlagen des Personalmanagements (1) odul 15: Grundlagen der Organisationsentwicklung (1) Anmerkung: (1) Voraussetzungen werden vom DRK-Generalsekretariat festgelegt AO Teil 3 Seite 12 von 22

2.4 Fort- und Weiterbildung 2.4.1 Ziel und Zweck Die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte dient der Erweiterung und Vertiefung der vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Im Sinne dieser Ordnung wird bei der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte unterschieden zwischen Anpassungsfortbildung, die erforderlich ist, wenn sich erhebliche Änderungen der entsprechenden odule oder des odulsystems ergeben; Weiterbildung, die sich auf erweiternde oder vertiefende Bildungsmaßnahmen außerhalb des odulsystems bezieht. Im Folgenden wird nur die Fortbildung geregelt; andere Formen der Fort- und Weiterbildung können durch die zuständigen Bildungsträger geregelt werden. Davon unabhängig wird von jeder Lehrkraft eine individuelle Weiterbildung erwartet. 2.4.2 Bildungsträger Der Träger der Fortbildung ist identisch mit dem Träger der Ausbildung. 2.4.3 ultiplikatoren ultiplikatoren sind in das Programm, die Lehr-Lern-Unterlagen und die Lehrkräftequalifizierung eingewiesene Lehrkräfte-Trainer mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Bundesverbandes. 2.4.4 Lehrplan Ziele, Themen und Inhalte von Fortbildungen werden durch den DRK-Bundesverband nach Bedarf festgelegt. 2.4.5 Organisation Der Zeitansatz für Fortbildungen wird vom DRK-Bundesverband nach Bedarf und in Absprache mit den DRK-Landesverbänden festgelegt. An einer Fortbildung sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen; empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 10 bis 12 Personen. 2.4.6 Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Fortbildung sind die entsprechende Ausbildung und eine gültige Lehrberechtigung. AO Teil 3 Seite 13 von 22

2.5 Lehrberechtigung 2.5.1 Erteilung Voraussetzungen für die Erteilung der Lehrberechtigung sind: erfolgreiche Teilnahme an einer entsprechenden Einweisung verantwortliche itwirkung bei einer entsprechenden Ausbildungsmaßnahme für Leitungs- und Führungskräfte innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Einweisung Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Lehrberechtigung für die Dauer von drei Jahren ab dem Abschluss der Einweisung durch den Bildungsträger erteilt. 2.5.2 Verlängerung Die Gültigkeit der Lehrberechtigung kann um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: itwirkung bei mindestens zwei Ausbildungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren Teilnahme an einer Fortbildung bei Bedarf Darüber hinaus sind die Lehrkräfte verantwortlich für ihre individuelle Weiterbildung. Ist die Lehrberechtigung länger als ein Jahr ungültig, so ist grundsätzlich die erneute Teilnahme an einer Einweisung erforderlich. 2.5.3 Entzug Die Lehrberechtigung kann von der ausstellenden Verbandsstufe entzogen werden, wenn die Lehrtätigkeit und/oder das Verhalten der Lehrkraft für das Deutsche Rote Kreuz unzumutbar ist. AO Teil 3 Seite 14 von 22

2.6 Qualifizierung der ultiplikatoren 2.6.1 Ziel und Zweck Die Ausbildung der ultiplikatoren soll die Qualität der Qualifizierung der Lehrkräfte sichern. Die ultiplikatoren benötigen eine fachliche, didaktische und fachdidaktische Qualifikation. Die fachdidaktische Qualifikation wird erworben durch das Absolvieren einer Einweisung in das entsprechende odul; die fachliche und didaktische Qualifikation sind Teilnahmevoraussetzungen für die Einweisung. 2.6.2 Bildungsträger Träger der Ausbildung (Einweisung) ist der DRK-Bundesverband. 2.6.3 Lehrkräfte für ultiplikatoren Lehrkräfte der ultiplikatoren werden durch das DRK-Generalsekretariat bestimmt. 2.6.4 Lehrplan Inhalte sind: Qualifizierung der Leitungs- und Führungskräfte Fachdidaktik und -inhalte des oduls Lehr-Lern-Unterlagen zu dem odul Präsentationen aus und zu dem odul Qualifizierung der Lehrkräfte 2.6.5 Organisation Die Einweisungen umfassen mindestens 24 Unterrichtseinheiten à 45 inuten. An einer Einweisung sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen; empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 10 bis 12 Personen. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an der Einweisung eine vorläufige Lehrberechtigung, die auf ein Jahr befristet ist. AO Teil 3 Seite 15 von 22

2.6.6 Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmevoraussetzungen sind: grundsätzlich itgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz Teilnahme am Lehrgang Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (oder eine vergleichbare Qualifikation) Teilnahme an dem entsprechenden odul sowie grundsätzlich Teilnahme an den jeweils aufbauenden odulen gemäß der nachstehenden Tabelle (oder eine vergleichbare Qualifikation): Einweisungen in die odule odul 1: Führen im Einsatz I odul 2: Führen im Einsatz II odul 3: Führen im Einsatz III Fachliche Voraussetzungen Führen im Einsatz II Führen im Einsatz III, Führen im Einsatz IV Führen im Einsatz IV odul 4: Führen im Einsatz IV odul 5: Führen in der DRK-Leitungsgruppe Führen im Einsatz IV odul 6: Das DRK im Zivil- und Katastrophenschutz odul 7: Aufgaben des Rotkreuz-Beauftragten odul 8: Rotkreuz-Aufbauseminar odul 9: Leiten und Führen von Gruppen odul 10: Führen von Rotkreuz-Gemeinschaften I odul 11: Vorstandsarbeit odul 12: Grundlagen des Sozialmanagements Grundlagen der Organisationsentwicklung, Grundlagen des Personalmanagements odul 13: Führen von Rotkreuz-Gemeinschaften II Führen von Rotkreuz-Gemeinschaften I, Vorstandsarbeit odul 14: Grundlagen der Organisationsentwicklung Grundlagen des Sozialmanagements odul 15: Grundlagen des Personalmanagement Grundlagen des Sozialmanagements AO Teil 3 Seite 16 von 22

2.7 Fort- und Weiterbildung 2.7.1 Ziel und Zweck Die Fort- und Weiterbildung der ultiplikatoren dient der Erweiterung und Vertiefung der vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Im Sinne dieses Teil dieser Ordnung wird bei der Fort- und Weiterbildung der ultiplikatoren unterschieden zwischen Anpassungsfortbildung, die erforderlich ist, wenn sich erhebliche Änderungen der entsprechenden odule oder des odulsystems ergeben; Weiterbildung, die sich auf erweiternde oder vertiefende Bildungsmaßnahmen außerhalb des odulsystems bezieht. Im Folgenden wird nur die Fortbildung geregelt; andere Formen der Fort- und Weiterbildung können durch den zuständigen Bildungsträger geregelt werden. Davon unabhängig wird von jedem ultiplikator eine individuelle Weiterbildung erwartet. 2.7.2 Bildungsträger Der Träger der Fortbildung ist der DRK-Bundesverband. 2.7.3 Lehrkräfte für ultiplikatoren Lehrkräfte der ultiplikatoren werden durch das DRK-Generalsekretariat bestimmt. 2.7.4 Lehrplan Ziele, Themen und Inhalte von Fortbildungen werden durch den DRK-Bundesverband nach Bedarf festgelegt. 2.7.5 Lehrgang Der Zeitansatz für Fortbildungen wird vom DRK-Bundesverband nach Bedarf festgelegt. An einer Fortbildung sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen; empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 10 bis 12 Personen. 2.7.6 Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Fortbildung sind die entsprechende Ausbildung und eine gültige Lehrberechtigung. AO Teil 3 Seite 17 von 22

2.8 Lehrberechtigung 2.8.1 Erteilung Voraussetzungen für die Erteilung der Lehrberechtigung sind: Erfolgreiche Teilnahme an einer entsprechenden Einweisung Verantwortliche itwirkung bei einer entsprechenden Einweisung für Lehrkräfte innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der ultiplikatoreneinweisung Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Lehrberechtigung für die Dauer von drei Jahren ab dem Abschluss der Einweisung durch den DRK-Bundesverband erteilt. 2.8.2 Verlängerung Die Gültigkeit der Lehrberechtigung kann um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Regelmäßige itwirkung bei Einweisungen für Lehrkräfte Teilnahme an einer Fortbildung nach Bedarf Ist die Lehrberechtigung länger als ein Jahr ungültig, so ist grundsätzlich die erneute Teilnahme an einer Einweisungsveranstaltung erforderlich. 2.8.3 Entzug Die Lehrberechtigung kann vom DRK-Bundesverband entzogen werden, wenn die Lehrtätigkeit und/oder das Verhalten des ultiplikators für das Deutsche Rote Kreuz unzumutbar ist. AO Teil 3 Seite 18 von 22

Teilnahmevoraussetzungen sind: grundsätzlich itgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (oder eine vergleichbare Qualifikation) Teilnahme an einem Rotkreuzeinführungsseminar Teilnahme an einer Einweisungsveranstaltung des DRK Landesverbandes Rheinland-Pfalz in die entsprechende Lehr-Lern-Unterlage des jeweiligen oduls Teilnahme an dem entsprechenden odul sowie grundsätzlich Teilnahme an den jeweils aufbauenden odulen gemäß der nachstehenden Tabelle (oder eine vergleichbare Qualifikation): Ausbilder Qualifikation Teilnahme für: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 odul 1 X X odul 2 5 X X X X odul 3 X X X X odul 4 X X X X odul 5 odul 6 6 odul 7 odul 8 7 odul 9 odul 10 odul 11 odul 12 odul 13, 14, 15 X X Ausbildungsvoraussetzungen werden durch den DRK-Bundesverband geregelt. X X X X X X 5 odul 2 wird nur fachbezogen angeboten (Betreuungsdienst, Sanitätsdienst, Verpflegung, FmD, Bergwacht etc.) eine Teilnahme setzt den fachbezogene Besuch, als Teilnehmer, dieses oduls voraus. 6 Teilnehmer die im Rahmen ihrer Qualifizierung zum Seminarleiter odul 3 und odul 4 erlangen, können durch die Teilnahme am odul 6 bzw. odul 7 die Lehrbefugnis nach entsprechender Einweisung- in die odul 6/7 erlangen. 7 Teilnehmer, die die Lehrberechtigung für das odul 8 Rotkreuz-Aufbauseminar erlangen wollen, müssen gleichzeitig eine Lehrbefugnis Seminarleiter Rotkreuz-Einführungsseminar besitzen. AO Teil 3 Seite 19 von 22

3 Anhang A: odule Einsatz, Zivil- und Katastrophenschutz odule im Bereich Einsatz, Zivil- und Katastrophenschutz odul 5 Führen in der DRK-Leitungsgruppe (Stabsausbildung) odul 6 Das DRK Im Zivil- und Katastrophenschutz odul 7 Aufgaben des Rotkreuzbeauftragten odul 4 Führen im Einsatz IV Taktisches Führen der Einsatzeinheit odul 3 Führen im Einsatz III Grundlagen für das Führen der Einsatzeinheit odul 2a Führen im Einsatz II Taktisches Führen der SEG Sanität odul 2b Führen im Einsatz II Taktisches Führen der SEG Betreuung odul 2c Führen im Einsatz II Taktisches Führen der SEG Verpflegung odul 2d Führen im Einsatz II Taktisches Führen der SEG Technik odul 1 Führen im Einsatz I Allgemeines taktisches Führen von Gruppen AO Teil 3 Seite 20 von 22

4 Anhang B: odule Rotkreuz-Gemeinschaften odule im Bereich Rotkreuz-Gemeinschaften Tätigkeiten Organisation Personal odul 13 Leiten von Rotkreuz- Gemeinschaften II odul 14 Grundlagen der Organisations- Entwicklung odul 15 Grundlagen des Personalmanagements odul 10 Leiten von Rotkreuz- Gemeinschaften I odul 11 Vorstandsarbeit odul 12 Grundlagen des Sozialmanagements odul 8 Rotkreuz- Aufbauseminar odul 9 Leiten und Führen von Gruppen AO Teil 3 Seite 21 von 22

5 Anhang C: Qualifizierung Lehrkräfte/ultiplikatoren ultiplikatoren Qualifizierung der Lehrkräfte und ultiplikatoren ultiplikatoren Fachliche Qualifikation Fachdidaktische Qualifikation Didaktische Qualifikation = = = Jeweilige(s) odul(e) der gleichen und höheren Stufe Einweisung in die Lehrkräftequalifizierung Teilnahme Erwachseneng. Unterrichtsgestaltung Lehrkräfte Fachliche Qualifikation Fachdidaktische Qualifikation Einweisung der gleichen _ und in die Lehr-Lern- _ Jeweilige(s) odul(e) höheren Stufe Unterlagen Didaktische Qualifikation Teilnahme Erwachseneng. Unterrichtsgestaltung AO Teil 3 Seite 22 von 22