Zeitliche und rechtliche Entwicklung einer WEA

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Transkript:

Zeitliche und rechtliche Entwicklung einer WEA 1. Anfangsphase unterjährig ca. 2 3 Jahre evtl. Abschluß privatschriftl. oder notarieller Pachtvorvertrag Abschluß privatschriftl. oder notarieller Pachtvertrag Voranfragen bei RP, Gemeinde etc. Windgutachten Notarielle Einräumung einer Grunddienstbarkeit auf dem Pachtgrundstück für Betrieb 20/25 Jahre WEA gegen Abbruchverpflichtung. 94 BGB WEA ist wesentlicher Grundstücksbestandteil - Verpächter ist Eigentümer der WEA - Notwendigkeit einer Grunddienstbarkeit Eintragung der Grunddienstbarkeit im Grundbuch in Abt. II für WEA-Ges.

2. Antrag auf Baugenehmigung bei RP Avifaunistisches und ggf. andere Gutachten nach Anforderung der Gen. Behörde/RP 3. Auflagen des RP nach Rechtslage 3.1 Abbruchverpflichtung 5 (3) BImSchG nach Stilllegung Abbruchverpflichtung und Wiederherstellung des urspr. Grundstückszustandes 35 (V) BauG Abbruch- u. Wiederherstellungsverpflichtung mit Verpflichtung in der Baugenehmigung nach Landesrecht Nach hess. Recht haben die Rückbaumaßnahmen i.d.r. 6-12 Mon nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zu erfolgen Das bedeutet nach Auffassung des RP, dass der Betreiber entscheidet, wann er die WEA zurückbaut!! s. Ausarbeitung von Werner Auhl, BSS

3.2 Sicherheitsleistung Verpflichtung zur Sicherheitsleistung zur finanziellen Sicherstellung der Abbruchverpflichtung (z.b. bei 3 MW-WEA i.d.r. 200.000,-- ] Sicherheitsgewährung i.d.r.durch Bankbürgschaft auf erste Anforderung mit Zahlung einer jährlichen Aval-Provision 3.3 Weitere Auflagen Weitere Auflagen sind z.b. Abschaltverpflichtungen zum Schutz von Fledermäusen nach Wind, Zeit u. Temperatur

4. Nach Baugenehmigung Baubeginn, Fertigstellung der WEA, Erprobung, Betriebsbeginn 2015: Betriebsbeginn i.d.r. mit Wartungsvertrag des Herstellers für die ersten Jahre 2016: laufender Betrieb bis ca. 2030 mit Wartungsvertrag 2030: Weiterbetrieb i.d.r. ohne Wartungsvertrag des Herstellers mit erhöhtem eigenen Reparaturbedarf, Lagerschäden usw.. 2035: Betriebseinstellung, die Außerbetriebnahme und der Beginn der Abbrucharbeiten sollte innerhalb von 6-12 Monaten an den RP gemeldet werden 2036: Beendigung der Abbrucharbeiten incl. Fundament und Zuwegungen 2037: Abschluss der Arbeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Grundstücks (Wiederaufforstung, Wiese, Acker)

Zeitliche und betriebswirtschaftliche Entwicklung einer WEA aus Verpächtersicht Jahre Aktivität der WEA Verpächter Bemerkungen Ertrag Ertrag Risiko Anfangsphase 5.000 5.000 möglich Annahme zur vorzeitigen ca. 1-3 Jahre 5.000 5.000 möglich Vertragsbindung des Verp. 2015 Betriebsbeginn 20.000 30.000 20 Jahre voller Vertrag? reguläre Pachtzahlung 2034 20.000 30.000 reguläre Pachtzahlung 2035 Betriebseinstellung nach regelmäßige Pachtzahlung? immer in voller Höhe? Auslauf Subvention EEG Zahlung jährl. Avalgebühr? Ausfall Bankbürgschaft? Ausfall Sicherheitsleistung? Insolvenz WEA-Betreiber? Kostenübernahme eig. Abbruch und Renaturierung? 200.000 Sicherheitsleistung? 2036 Risiko eig. Abriß WEA -400.000 eigener Abriß 2036 Risiko eig. Renaturierung -45.000 eig. Aufforstung/Neuanpflzg. Bruttoeinnahmen 410.000 610.000-445.000 abzügl. Steuerquote 35 % 143.500 213.500 EK-Art, Verlustrück-, V--Vortrag, Rechtsform, Erbfolge? `Nettoertrag Verpächter 266.500 396.500-445.000 alternativ mit Sicherheitsleistung -245.000 Annahme Steuerquote mit niedrigem Grenzsteuersatz + Solz + KiSt, da bereits andere Einkünfte Die Kosten für den Turmabbruch sind derzeit niedrig und noch nicht endgültig berechnet! Wichtig: Zukünftige Kostensteigerungen durch Inflation, verschärfte Umweltgesetze über 20 Jahre!! WEA-Ges. sind meist Verlustbetriebe! Jahrzentelanger Ertragsausfall nach Neuanpflanzung!