Das Freihandelsabkommen TTIP eine Gefahr für die kommunale Daseinsvorsorge

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VSt der Bundesländer Per E-Mail: vst@vst.gv.at andreas.rosner@vst.gv.at Europa-Ausschuss des Bundesrates Per E-Mail: bundesratskanzlei@parlament.gv.at stefan.schennach@parlament.gv.at florian.steininger@parlament.gv.at Wien 14. April 2014 Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren! Das Freihandelsabkommen TTIP eine Gefahr für die kommunale Daseinsvorsorge Bereits im Herbst 2013 haben die kommunalen Interessensvertretungen in Österreich und Deutschland fast allein auf weiter Flur vor einer transatlantischen Liberalisierungswelle gewarnt, die durch ein mögliches Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) eintreten könnte. Inzwischen haben die anfangs noch einsamen Stimmen Aufmerksamkeit gefunden. Die Öffentlichkeit ist sensibilisiert. Die Standards für Lebensmittel, Gesundheit, Datenschutz, Umwelt oder Investorenschutzklauseln sind inzwischen Themen, die breit diskutiert werden. Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund sind bereits erprobt im Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge. Dies beweisen die erst unlängst ergangenen Verhandlungsergebnisse zum Vergabepaket Neu und zur Konzessionsrichtlinie, konnten hier doch bereits bestehende Angriffe auf die 1

Wasserversorgung und die Interkommunale Zusammenarbeit erfolgreich abgewehrt werden. Aus dieser Erfahrung warnen wir davor, dass die Menschen in Österreich und Europa weiterhin auf der Hut sein müssen, um die Errungenschaften der kommunalen Daseinsvorsorge zu bewahren. Die Landesregierungen und die Bundesregierung müssen aufmerksam bleiben, damit eine Aushöhlung der kommunalen Daseinsvorsorge, gerade bei Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung, gar nicht erst möglich wird. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung in Österreich und Europa muss gewahrt bleiben. Freihandelsabkommen können die kommunale Daseinsvorsorge gefährden, damit könnte sogar die Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand bedroht sein. Die EU verhandelt seit Juli 2013 mit den USA auch über die Liberalisierung von Dienstleistungen. Zwei globale Abkommen wollen Dienstleistungen international liberalisieren. Damit kann auch die Debatte über Ausschreibungspflichten für die öffentliche Wasserversorgung wieder auf die Tagesordnung kommen. Anlass zur Sorge bieten die seit Sommer 2013 laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein Freihandelsabkommen, die Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). Die EU-Kommission führt im Auftrag des Europäischen Rats die Verhandlungen mit den USA. Das Mandat umfasst auch kommunal-relevante Handlungsbereiche, wie das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik, Umweltschutz und öffentliche Dienstleistungen. Eine Freihandelszone mit rund 800 Millionen EinwohnerInnen und knapp einem Drittel des Welthandelsvolumens wird zweifellos die Welt verändern, gerade deshalb ist Transparenz im Verfahren unerlässlich. Eine Mitwirkung der Kommunen ist nicht vorgesehen. Derzeit finden die Verhandlungen im Geheimen statt, unter Ausschluss der europäischen Bevölkerung und der Städte und Gemeinden. Diese Geheimniskrämerei weckt Misstrauen bei den Menschen, dass Investorenprivilegien und Konzerninteressen an erster Stelle stehen, während die Belange der BürgerInnen unter den Tisch fallen. 2

Seit dem Frühjahr 2013 laufen Verhandlungen über ein Folgeabkommen zum WTO-Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services), das plurilaterale Abkommen über Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, TiSA). Es geht um eine umfassende Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels. Betroffen können auch Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, wie zum Beispiel in Bildung, Kulturförderung, Gesundheit, soziale Dienstleistungen, Abwasser- und Müllentsorgung, Energie, Verkehr und Wasserversorgung sein. In der Denkweise solcher Abkommen sind die Kernbereiche der kommunalen Daseinsvorsorge lokale Monopole, die grundsätzlich zu öffnen wären. Das ist nicht bloß eine theoretische Gefahr. Das Abkommen wird Anwendungsvorrang vor europäischem und nationalem Recht haben und dies verstärkt seine Bedeutung. In der Konsequenz kann dies zu einer Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge führen. Das EU-Parlament hat gefordert, dass die EU-Kommission bei der Aushandlung von Marktzugangsverpflichtungen sensible Anliegen bei öffentlichen Dienstleistungen sicherstellen soll, etwa für öffentliche Bildung, Gesundheit, Wasserversorgung und Abfallwirtschaft. Bei einem Gespräch mit den bayerischen kommunalen Spitzenverbänden versicherten Vertreter der EU-Kommission, dass die gesamte kommunale Daseinsvorsorge nicht Bestandteil der Verhandlungsmasse sei und die Organisationsstrukturen der Kommunen durch das Abkommen nicht angetastet werden sollen. Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund sind aufgerufen, darauf zu achten, dass Europaparlament, Bundesregierung und Landesregierungen tatsächlich die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung wahren und die Verhandlungen nicht über die Köpfe von Kommunen und Bürgern hinweg laufen. Nach Abschluss der Verhandlungen stimmen das Europäische Parlament und der Europäische Rat über die Verträge ab, bei Zustimmung wird das Freihandelsabkommen für alle EU-Mitgliedstaaten bindend. In der aktuell laufenden Verhandlungsrunde zu TTIP wird laut Informationen nun auch über Konzessionen und Public-Private-Partnerships unter dem Schlagwort GPA + verhandelt. Bislang wurde den kommunalen Interessensvertretungen 3

immer zu gesichert, dass im Rahmen des TTIP nicht über Konzessionen verhandelt wird. Die kommunalen Interessensvertretungen können diesen neuen Vorhaben absolut nicht zustimmen! Es ist auch wichtig, dass nicht lediglich eine Ausnahme für den Wassersektor geschaffen wird. Das ist aus unserer Sicht nicht ausreichend. Es ist die gesamte Daseinsvorsorge sowie auch Verkehr oder Energie auszunehmen. Weiters weisen wir darauf hin, dass die Kommission kein Mandat für Verhandlungen in diesem Bereich hat. Es ist aktuell wirklich eine Privatisierung der Daseinsvorsorge durch die Hintertür zu befürchten. Angesichts der öffentlichen Debatte sowie vor dem Hintergrund der - offensichtlich nicht allzu ernst gemeinten - Versicherungen der EU-Kommission, diese Bereich nicht zu verhandeln, sind wir über das Vorgehen sehr erstaunt und ersuchen dringend, einer Ausweitung der Verhandlungen auf die Konzessionen nicht zuzustimmen. Wurde den kommunalen Interessensvertretungen doch erst in den letzten Tagen bekannt, dass trotz anderslautender Zusicherungen, sowohl Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) und als auch Konzessionen in den Verhandlungsumfang des Freihandelsabkommens aufgenommen werden sollen. Diesem Ansinnen widersprechen die kommunalen Interessensvertretungen explizit. Aber nicht nur die kommunalen Interessensvertretungen fordern eine Abkehr vom eingeschlagenen Weg des Freihandelsabkommens. Es kann nicht angehen, dass durch diesen intransparenten Vertrag, gerichtliche Kompetenzen ausgehöhlt und Standards vor allem in der Daseinsvorsorge die durch die kommunalen Interessensvertretungen hart erkämpft wurden, nun wieder in Frage gestellt werden. Eine Offenlegung des gesamten Vertragsinhalts ist daher unbedingt erforderlich. Nur so ist ersichtlich, ob die europäischen und österreichischen Standards der Erbringung der Daseinsvorsorge gewährleistet werden können. Wir wissen uns mit dieser Forderung nicht allein, hat sich doch auch der Nationalrat in einer Aktuellen Stunde gegen die gegenwärtige Form der Verhandlungsführung gewandt und eine Offenlegung der Vertragsinhalte 4

gefordert. Ebenso hat der Landtag von Vorarlberg eine entsprechende Resolution beschlossen. Die kommunalen Interessensvertretungen fordern die ersuchten Stellen auf, ihren Einfluss auf allen Ebenen dahingehend geltend zu machen, - dass die Parlamente auf allen Ebenen laufend über den Fortgang der Verhandlungen über Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Schaffung der Freihandelszone TTIP informiert sowie konsultiert werden und der Zugang zu allen Verhandlungstexten gewährleistet wird, - dass die Regelungen über die Leistungen der Daseinsvorsorge, die arbeitsrechtlichen Normen und gesetzliche Standards für Produktsicherheit sowie für den Verbraucher-, den Gesundheits-, den Umwelt sowie den Datenschutz nicht abgesenkt werden und die demokratischen Handlungsspielraume auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene für deren künftige Gestaltung keine Einschränkung erfahren - dass das Investor-State Dispute Settlement das u.a. die Entschädigung ausländischer Investoren für einen behaupteten Verdienstentgang durch neue gesetzliche Standards erleichtern würde nicht in den Freihandelsvertrag aufgenommen wird. Die Kommunalen Interessensvertretungen sprechen sich gegen den Abschluss des Freihandelsabkommens aus, falls eine dieser drei Bedingungen nicht oder nur ungenügend erfüllt wird. Die Kommunalen Interessensvertretungen ersuchen daher die Bundesregierung sowie die Landesregierungen dafür Sorge zu tragen, dass die Städte und Gemeinden über alle regulatorischen Kooperationsvorhaben, die in ihre Kompetenzen eingreifen, zeitgerecht und umfassend einschließlich der entsprechenden Verhandlungstexte informiert werden. 5

Denn eins muss uns klar sein, um es mit den Worten von Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, Vorsitzender des Bayrischen Städtetages zu sagen: Wer heute den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge verschläft, wacht morgen ohne Daseinsvorsorge auf. Mit freundlichen Grüßen Für den Österreichischen Gemeindebund: Der Generalsekretär Für den Österreichischen Städtebund: Der Generalsekretär Dr. Walter Leiss Mag. Dr. Thomas Weninger, MLS 6