KWKG-Novelle Rechtliche Darstellung und Bewertung

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Transkript:

KWKG-Novelle 2015 Rechtliche Darstellung und Bewertung Workshop zum Energierecht am 12. Oktober 2015 Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin Rechtsanwältin Dr. Kristina Lührig Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

KWKG-Novelle Rechtliche Darstellung und Bewertung Themen 1. Netzbetreiberrelevante Fragen 2. Beihilfekonformität 3. Fazit 2 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

3 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

Netzbetreiber Definition Netzbetreiber-Definition incl. Betreiber geschlossener Verteilernetze Erweiterter Netzbetreiber Begriff führt zu Erweiterung der Zahlungspflichtigen für Zuschläge führt zu Erweiterung der Teilnehmer des Umlagemechanismus 4 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

Anschluss- und Abnahmepflicht KWKG alt KWKG Entwurf Anschluss- und Abnahmepflicht Wahlrecht zwischen kaufmännischer Abnahme und Direktvermarktung Bei Auslaufen der Förderung Abnahme und Vergütung nur bei Anlagen bis 50 kw Anschluss und physikalische Abnahme Grundsatz: Direktvermarktung Ausnahmen: bei Anlagen 100 kw bzw. nach Auslaufen der Förderung bei Anlagen bis 50 kw Regelungen zum Bilanzkreiswechsel Anpassung ans EEG 5 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015 Umfassende Regelung im EnWG

Strukturelle Neuausrichtung Eigenversorgung 100 kw > 100 kw > 100 kw 100 kw geschlossenes Verteilernetz Eigenversorgung Netz der allgemeinen Versorgung Eigenversorgung 100 kw Stromkostenintensiv bzw. Anl. Gem. 4 EEG/RVO > 100 kw > 2 MW Förderung Einspeisung Eigenverbrauch Netzanschluss/ -verbindung 6 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

Zuschlagszahlungen Erhöhte Zuschläge für neue, modernisierte und nachgerüstete Anlagen begrenzte Förderung der Eigenstromerzeugung Aussetzen der Förderung bei negativen Preisen Zuschläge neuer Fördertatbestand: Bestandsanlagen Pauschalzahlungen bei Anlagen 2 kw für 45000 Vollbenutzungsstunden Abschlagszahlungen ab Zulassungsantrag Zuschläge für Anlagen > 300 MW bedürfen der Einzelnotifizierung 7 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

Messung Messpflicht ( 14 KWKG neu) KWK-Strom Nutzwärme Verpflichtung des Netzbetreibers Kostentragung: Anlagenbetreiber Selbstvornahme durch sämtliche Anlagenbetreiber oder Auftrag an Dritte möglich (Größenbeschränkung 100 kw ist weggefallen) Anspruch des Netzbetreibers auf Bestimmung des Anbringungsortes ( 14 Abs. 1 S 4 i.v.m. 22 NiederspannungsanschlussVO) Verpflichtung des Anlagenbetreibers Auftrag an Dritte möglich Ausnahme von Pflicht: KWK-Anlage 2 MW, sofern keine Vorrichtung zur Abwärmeabführung 8 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

Umlageverfahren (1) Neuerungen KWK-Aufschlag Belastungsausgleich neue Regelungen zum Kostendeckel Anhebung des Selbstbehalts der Letztverbraucher von 100.000 kwh auf 1 GWh Senkung des Aufschlags für Letztverbräuche > 1 GWh von 0,05 ct/kwh auf 0,04 ct/kwh Anheben des Aufschlags für stromkostenintensive Unternehmen von 0,025 ct/kwh auf 0,03 ct/kwh Abschlagszahlungen auf Ausgleichsbeträge gemäß Prognose Fristen entsprechend der branchenüblichen Praxis Gesamtkostendeckel = 1,5 Milliarden Erweiterung der Anlagen, die evtl. von Kürzungen der Zuschläge betroffen sind (Schwellenwert: 2 MW) 9 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

Umlageverfahren (2) KWK-Aufschlag 2016 Risiko einer Unterfinanzierung Erweiterte KWK-Prognose erforderlich - Welche Anlagen erhalten noch Eigenverbrauchszuschläge, da sie in stromkostenintensiven Unternehmen eingesetzt werden? - Welche Netze stellen solche der allgemeinen Versorgung dar? Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber [26.10.2015] 10 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

Wärme- und Kältenetze / Wärme- und Kältespeicher Zuschlagszahlungen durch KWKG alt KWKG Entwurf Verteilungsnetzbetreiber Übertragungsnetzbetreiber 11 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

Übergangsregelungen (1) Wer profitiert von den neuen Fördersätzen? KWK-Anlagen mit KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme Inbetriebnahme bis 31.12.2015 ab 01.01.2016 (-) (+) Aber: Dieselbe kritische Marktsituation 12 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

Übergangsregelungen (2) Direktvermarktung KWK-Anlagen bis 250 kw bis 100 kw Inbetriebnahme Inbetriebnahme bis 30.06.2016 bis 31.12.2016 alte Regelung alte Regelung 13 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

Übergangsregelungen (3) Grundlage zur Abwicklung nach Außerkrafttreten KWKG 2012: - Außer Kraft 31.12.2015 - Abwicklung alter Ansprüche: Fortgeltung der 4,5,7 KWKG alt KWKG neu: - Keine Regelung mehr zum Außerkrafttreten am 31.12.2020 - Grundlage für Abwicklung alter Ansprüche bleibt bestehen. 14 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

2. Beihilfekonformität 15 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

2. Beihilfekonformität Vorliegen einer Beihilfe Maßstab: Beihilfedefinition des Art. 107 Abs. 1 AEUV Frage: Staatliche Mittel? Nein Finanzierungsmechanismus entspricht dem von der EC freigegebenen alten KWKG Keine Inanspruchnahme öffentlicher Mittel Keine Zurechnung des Umlagesystems zum Staat Keine behördliche Kontrolle über Sonderfonds 16 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

2. Beihilfekonformität Zulässigkeit Maßstab: Art. 107 und Art. 108 AEUV Betriebsbeihilfen Investitionsbeihilfen KWK-Anlagenförderung KWK-Netz-/Speicherförderung Energie- und Umweltbeihilfe-Leitlinien Allgemeine GruppenfreistellungsVO Ziel: CO 2 -Einsparung/Energieeffizienz Schwellenwert 20 Mio. (+) Keine Übergangskompensation: Begrenzung auf pauschalierte Stunden Grundsatz: Keine Förderung des Eigenverbrauchs Strenge Orientierung am Prognos- Gutachten Keine Notifizierung bei der Kommission 17 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

2. Beihilfekonformität Einzelnotifizierungen (1) Erfordernis der Einzelnotifizierung Neue, modernisierte, nachgerüstete Anlagen > 300 MW Bestandsanlagen > 300 MW Gestrichen: Speicher/ Netze > 15 Mio. 18 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

2. Beihilfekonformität Einzelnotifizierungen (2) Zeitstrahl Bestandsanlagen > 300 MW BMWi Anlagenbetreiber Kommission Anlagenbetreiber BAFA Netz betreiber Anmeldung bei der Kommission Unterlagenbereitstellung Genehmigung Zulassungsantrag Zulassungsbescheid Zuschlagszahlung 2015 2016 Risiko: Verkürzter Zuschlagszeitraum 19 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

3. Fazit 20 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

3. Fazit Chancen Konsequente Umsetzung der Zwischenüberprüfung Erhalt der bewährten Struktur und Methodik des KWKG Positives Signal für den weiteren Ausbau der KWK Herausforderungen Vermeidung verfahrensbedingter Nachteile bei Einzelnotifizierung Zeitgerechte Realisierung von Investitionsvorhaben Sachgerechte Detailanpassungen Gelungene Einbindung in den europäischen Rechtsrahmen 21 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 22 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015