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1 Entwicklung der nach dem KWK-G im Zeitraum Stand: Basis ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 109, gändert am 21. August (BGBl. I S. 2870) und zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli (BGBl. I S Mögliche künftige Gesetzesänderungen sind nicht berücksichtigt 1. Entwicklung der förderfähigen KWK-Strommengen Jahr 5.3b 5.4 Gesamt beendet a) 5.1.1a 5.1.1b 5.1.1c Z.1b.1c a 5.3b Z 5.4 Z GWh GWh GWh GWh GWh GWh GWh GWh GWh GWh GWh GWh GWh GWh 55,928 55, ,753 59, ,267 60, ,077 45, ,460 46, ,304 52, ,523 16,232 1, ,812 7,133 2, , ,768 9, , ,170 2, , , ,437 1,031 1,050 1, , , , ,524 2,461 1,165 2, , , , , ,524 3,445 1,036 2, , , , , ,354 4, , , , , , ,563 6, , , , , , ,608 9, , Summe 271, ,704 1,938 9, ,259 28,038 9,316 14, , ,318 2, Entwicklung des Finanzvolumens gemäß KWK-G Gesamt beendet a) 5.1.1a 5.1.1b 5.1.1c Z.1b.1c a 5.3b 5.3b Z Z WKNS- pauschal. Abrechnung Jahr Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Summe 8, , a) beendet: 5.1.1, 5.1.2, und.1a b) Die Korrekturen für Vorjahre sind in den Wirtschaftsprüferbescheinigungen vollständig belegt Differenzen aus JA t-2 Korrekturen Vorjahre b) KWK-MiFri_ _inkl. Änderung

2 3. Letztverbrauch/Aufschlag auf Netznutzungsentgelte Aufschläge für LV-Gruppen B und C: nach 9 Abs. 7 S. 2 und 3 KWK-G maximal 0,05 ct/h bzw. maximal 0,025 ct/h Aufschlag für LV-Gruppe A (Letztverbrauchsmengen bis 10 h pro Jahr und Abnahmestelle): In der Spalte "Aufschlag Gruppe A, Prognose" ist der prognostizierte, bundesweit einheitliche KWK-Aufschlag auf LV-Gruppe A dargestellt. Spalte "Aufschlag Gruppe A, Ist-Aufschlag" zeigt den tatsächlichen KWK-Aufschlag, der sich auf Basis der durch Wirtschaftsprüfer testierten Daten ergibt. Letztverbrauch Finanzgesamt Aufschlag Gruppe A Aufschlag Gruppe B Gruppe A Gruppe B Gruppe C volumen Prognose Ist-Aufschlag Prognose Ist-Aufschlag Jahr GWh GWh GWh GWh Mio. Euro ct/h ct/h ct/h ct/h 483, , ,648 54, , , ,414 69, , , ,565 70, , , ,245 74, , , ,248 76, , , ,514 66, , , ,863 73, , , ,148 92, , , ,133 72, , , ,046 67, , , ,019 72, , , ,670 72, , , ,323 72, , , ,978 72, , , ,635 73, Mittelwert 100% 42% 44% 14% Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten laut Jahresprognose vom Daten laut Jahresprognose vom KWK-MiFri_ _inkl. Änderung

3 Kategorien und Zuschlagssätze gemäß KWK-G Anlagenkategorien a 5.1.1b 5.1.1c a.1b.1c a 5.3b 5.4 alte KWK-Anlagen kleine KWK-Anlagen el mit fabrikneuen Hauptbestandteilen, die ab bis zum in Dauerbetrieb genommen w orden sind und keine bestehende Fernw ärmeversorgung aus KWK-Anlagen verdrängen kleine KWK-Anlagen > bis max. mit fabrikneuen Hauptbestandteilen, die ab bis zum in Dauerbetrieb genommen w orden sind und keine bestehende Fernw ärmeversorgung aus KWK-Anlagen verdrängen Brennstoffzellen-Anlagen, die ab bis zum in Dauerbetrieb genommen w orden sind KWK-Anlagen (neue Bestandsanlagen), die ab dem bis zum in Dauerbetrieb genommen w orden sind alte Bestandsanlagen (modernisierte Bestandsanlagen), die modernisiert oder durch eine neue Anlage ersetzt und nach dem bis zum in Dauerbetrieb genommen w orden sind alte oder neue Bestandsanlagen (hocheffiziente modernisierte KWK-Anlagen), die modernisiert oder durch eine neue Anlage ersetzt und nach dem bis zum in Dauerbetrieb genommen w orden sind hocheffiziente neue KWK-Anlagen > el mit fabrikneuen Hauptbestandteilen, die ab bis zum in Dauerbetrieb genommen w orden sind und keine bestehende Ferrnw ärmeversorgung aus KWK-Anlagen verdrängen Ab dem 1. Januar erhöht sich der Zuschlag für KWK-Anlagen im Anw endungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, die ab diesem Datum in kleine KWK-Anlagen (Zubau) > bis max. elektr. Leistung, die nach dem bis zum in Dauerbetrieb genommen w orden sind kleine KWK-Anlagen (Zubau) bis max. elektr. Leistung, die nach dem bis zum in Dauerbetrieb genommen w orden sind und keine bestehende Fernw ärmeversorgung aus KWK-Anlagen verdrängen; hocheffiziente kleine KWK-Anlagen (Zubau) > bis max. elektr. Leistung, die nach dem bis zum in Dauerbetrieb genommen w orden sind Brennstoffzellen-Anlagen, die nach dem und bis zum in Dauerbetrieb genommen w orden sind KWK-Anlagen > (hocheffiziente Neuanlagen), die ab dem bis zum in Dauerbetrieb genommen w orden sind, die hocheffizient sind und durch die keine Verdrängung bestehender KWK-Anlagen erfolgt hocheffiziente KWK-Anlagen el die modernisiert oder durch eine neue Anlage ersetzt und die ab bis w ieder in Dauerbetrieb genommen w orden sind. hocheffiziente KWK-Anlagen > el die modernisiert oder durch eine neue Anlage ersetzt und die ab bis w ieder in Dauerbetrieb genommen w orden sind Ab dem 1. Januar erhöht sich der Zuschlag für KWK-Anlagen im Anw endungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, die ab diesem Datum in hocheffiziente nachgerüstete KWK-Anlagen > el, d.h. vorhandene Nicht-KWK-Anlagen, die durch Nachrüstung zu KWK-Anlagen w erden und ab bis zum w ieder in Dauerbetrieb genommen w orden sind Ab dem 1. Januar erhöht sich der Zuschlag für KWK-Anlagen im Anw endungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, die ab diesem Datum in Letztverbrauchskategorien Gruppe A Gruppe B Gruppe C Letztverbrauch bis 10 h je Abnahmestelle Letztverbrauch über 10 h und nicht Gruppe C Letztverbrauch über 10 h und stromintensiv

4 Zuschlagssätze nach dem KWK-G (alle Angaben in ct/h für Anlagen des jeweiligen Inbetriebnahmejahres) Jahr a 5.1.1b 5.1.1c *.1a > MW > 10 MW 50 2 > 2 > Zuschlagssätze nach dem KWK-G (alle Angaben in ct/h für Anlagen des jeweiligen Inbetriebnahmejahres) Jahr.1b.1c a > > > 10 MW > 10 MW > 2 > MW > > 250 > *) Ab dem 1. Januar erhöht sich der Zuschlag für KWK-Anlagen im Anw endungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, die ab diesem Datum in 5.3b * 5.4 * >

5 [GWh] Entwicklung Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Geförderte KWK-Strommengen und Zuschlagszahlungen für KWK-Strom und Wärme-/Kältenetze sowie Wärme-/Kältespeicher (WKNS) bis 2018 [Mio ] 7 KWK-Aufschlag LV-Gr. A (bis 10 h) in ct/h (auf Basis der Jahresabrechnung ermittelte Werte) KWK-Aufschlag LV-Gr. A (bis 10 h) in ct/h (auf Prognosebasis ermittelte Werte) dieser Wert gilt im Jahr für LV-Gr. A und B ,289 0,319 0,320 KWK-Aufschlag LV-Gr. B (über 10 h und nicht Gruppe C) in ct/h (auf Basis der Jahresabrechnung ermittelte Werte) KWK-Aufschlag LV-Gr. B (über 10 h und nicht Gruppe C) in ct/h (auf Prognosebasis ermittelte Werte) ,269 0,320 0,243 0,141 0,032 0,064 0,115 0,050 0,178 0,055 0,205 0,235 0,260 0, ,040 0, , alte Anlagen ( ausgelaufen) kleine KWK-Anlagen bis kleine KWK-Anlagen größer und bis modernisierte KWK-Anlagen Brennstoffzellen KWK Anlagen größer nachgerüstete KWK Anlagen größer Summe der Zuschlagszahlungen für KWK-Strom und WKNS Neu- und Ausbau Zuschlagszahlungen für WKNS Neu- und Ausbau Stand

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