Ortslandwirteversammlung 2010

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Transkript:

Ortslandwirteversammlung 2010 Fachbereich 5 Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Dr. Eckhard Schinkel

BT- Seuchengeschehen in Deutschland Amtliche Feststellung der Blauzungenkrankheit (BT) 2006: 890 Bestände 2007: 20811 Bestände 2008: 5127 Bestände (mehrheitlich vor Impfbeginn) 2009: 141 Bestände (mehrheitlich Altinfektionen) 2010: bisher keine bestätigten Krankheitsfälle

Verbreitung der Blauzungenkrankheit Krankheitsfeststellungen 2010 (Stand( 25.03.2010)

Verbreitung der Blauzungenkrankheit (Stand( 07.10.2010). Rot: Sperrzone (150 km) BTV 8

Impfung gegen die Blauzungenkrankheit Serotyp 8 2 Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit sind zugelassen, d.h. sie können k von Tierärzten rzten direkt bestellt und verimpft werden 2010: freiwillige Impfung von ca. 20-30 % der Population Impfempfehlung,, weil: Schutz vor wirtschaftlichen Schäden durch die Blauzungenkrankheit sowie damit verbundene Folgeschäden (Aborte, Milchrückgang, ckgang, Fruchtbarkeitsstörungen rungen u.a.).) Vermeidung von Leiden der Tiere Ungestörter Handel mit Tieren

Kennzeichnung und Registrierung von Equiden Transponderkennzeichnung für alle Equiden (Pferde und Esel) ab 01.01.2010 vorgeschrieben Transponder werden vom HVL oder den Zuchtverbänden ausgegeben und von Tierärzten bei der Registrierung eingesetzt Equidenpass ist ab 01.01.2010 für alle Equiden vorgeschrieben, er muss das Tier bei allen Transporten begleiten Informationsschreiben an alle Equidenhalter im Werra- Meissner-Kreis im Juni bzw. August 2010

Illegales Verbringen von rumänischen Pferden nach Hessen und in andere Bundesländer Feststellung der Equinen Infektiösen Anämie bei fünf Pferden in Hessen Folgende Maßnahmen wurden durchgeführt: Aufstallung und Separierung der Kontaktpferde Tötung und Untersuchung des betroffenen Pferdes Probenahme und Untersuchung der Kontaktpferde im Bestand Sperre der Betriebe im 1000m-Radius Beprobung der Equiden im 1000m-Radius Equidenpass ist wichtig für die Identifizierung und Nachverfolgung!

BVDV Verordnung (Inkrafttreten 01.01.2011) Was ist BVD? Die Bovine Virus Diarrhoe (= BVD) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. BVD ist weit verbreitet und wird derzeit in Deutschland als die verlustreichste Infektionskrankheit beim Rind angesehen. Typische Symptome sind Durchfall, Fieber, Kümmern und Infektanfälligkeit sowie Fruchtbarkeitsstörungen.

BVDV-Bekämpfung zielt auf Identifizierung und Merzung der PI-Tiere Erstinfektion des Muttertieres im 2. bis 4. Trächtigkeitsmonat kann zur Geburt eines persistent infizierten Kalbes führen, das lebenslang hohe Virusmengen ausscheidet ( Virämiker ) und dadurch Hauptüberträger des BVD-Virus ist.

2010: Freiwillige BVDV-Bekämpfung nach den hessischen Leitlinien Ein Programm in verschiedenen Phasen Verpflichtungserklärung Max. 4 Wochen danach Gesamtbestandsuntersuchung Kälberphase unmittelbar danach Januar -März 2010 Februar Juli 2010 Mai 2010 -Juli 2011 Dauert 12 Monate Anerkennung als BVDV-unverdächtiger Betrieb Überwachungsphase Ab Mai 2011

Freiwillige BVDV-Bekämpfung nach den hessischen Leitlinien Ergebnisse (Stand 28.10.2010) Rinderhalter Teilnahme am freiwilligen Bekämpfungsverfahren Blutproben insgesamt Davon negativ Davon Positiv Ohrgewebeproben insgesamt Davon negativ Davon Positiv Werra-Meissner-Kreis 432 112 (26 %) 7.838 7.831 7 (0,09 %) 1.675 1.675 0 Hessen ca. 10.300 4.634 (45 %) 234.527 233.865 662 (0,28 %) 57.638 57.392 197 (0,34 %)

BVDV Verordnung (Inkrafttreten 01.01.2011) Untersuchungspflicht für Rinder Alle ab 01.01.2011 geborenen Rinder bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats oder Alle Rinder vor dem Verbringen aus dem Bestand Ein negativer Untersuchungsbefund reicht lebenslang aus > BVDV-unverdächtiges Rind Abgeleiteter Status wird anerkannt Keine Untersuchungspflicht für Gesamtbestände außer für die Anerkennung als BVDV-unverdächtiger Bestand > Vorteile: Handelserleichterungen

BVDV Verordnung (Inkrafttreten 01.01.2011) Gewebeprobenentnahme bei der Ohrmarkenkennzeichnung der Kälber Ohrmarkenbedarf für 2011 sollte jetzt beim HVL bestellt werden am 1. Lebenstag Kennzeichnung + Probenentnahme Geburtsmeldung Probenversand an das Landeslabor Besonders wichtig für Bullenkälber! Landeslabor stellt Untersuchungsergebnis in die HIT-Datenbank ein HVL druckt Untersuchungsergebnis in das Stammdatenblatt Landeslabor benachrichtigt Tierhalter nur bei positivem Ergebnis

BVDV Verordnung (Inkrafttreten 01.01.2011) Codes für BVD-Status O = ohne Status N = BVDV-unverdächtig U = BVDV-infiziert P = persistent BVDV-infiziert

BVDV Verordnung (Inkrafttreten 01.01.2011) Verbringen von Rindern Ab 01.01.2011 dürfen Rinder nur in andere Bestände verbracht werden, wenn sie BVDV-unverdächtig sind Ein schriftlicher oder elektronischer Nachweis muss das Tier begleiten (Idealfall: Stammdatenblatt) Ausnahmen unmittelbares Verbringen zur Schlachtung unmittelbares Verbringen von Mastkälbern oder Fressern (bis 6. Lebensmonat) in Mastbestand mit reiner Stallhaltung und Abgabe nur zur Schlachtung, wenn Herkunftsbestand BVDV-unverdächtig ist (Nachweis: amtstierärztliche Bescheinigung) oder Herkunftsbestand nicht BVDV-unverdächtig ist (Quarantänehaltung und BVDV-Untersuchung im Mastbestand) unmittelbare Ausfuhr

BVDV Verordnung (Inkrafttreten 01.01.2011) Ausmerzung von PI-Tieren Persistent infizierte Rinder müssen unverzüglich ausgemerzt werden Kälber: Tötung im Bestand Rinder: Schlachtung X

Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung Wenn der Tierarzt Arzneimittel angewendet hat: Der Tierarzt gibt dem Tierhalter einen Anwendungsbeleg. Der Tierhalter muss diesen Beleg 5 Jahre aufbewahren. ODER Der Tierarzt trägt die Angaben direkt in das Bestandsbuch des Tierhalters ein. Wenn der Tierhalter Arzneimittel angewendet hat: Der Tierarzt gibt dem Tierhalter einen Abgabebeleg, Der Tierhalter muss die Anwendung selbst in sein Bestandsbuch eintragen. So genannte Kombi-Belege können als Nachweis nur dann akzeptiert werden, wenn die Unterlagen übersichtlich und zeitlich geordnet sind sowie alle erforderlichen Angaben enthalten.