Ver antwor tung. Chancen und Risiken von Gleichstellungsdaten für Sinti und Roma in Deutschland

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Transkript:

Ver antwor tung Chancen und Risiken von Gleichstellungsdaten für Sinti und Roma in Deutschland

Verantwortung Ein Beitrag von Dr. Jane Weiß Aus der Sicht von Sinti und Roma in Deutschland sind die Chancen von wirklichen Gleichstellungsdaten nicht hoch genug zu schätzen, da sie den Weg öffnen könnten zur tatsächlichen Implementierung von Minderheitenrechten und der Erfassung und Darstellung von alltäglicher und struktureller Diskriminierung. Die Kernfrage der Thematik ist gerade für Roma und Sinti in Deutschland jedoch das damit verbundene Risiko: Wie kann ein Missbrauch dieser Daten verhindert werden? Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass diese Frage essenziell war und ist, zumal, da ganz aktuell eine faschistisch-rassistische Partei im Bundestag sitzt. Datenerhebungen bedeuteten für Sinti und Roma (vor allem in Deutschland) bisher die methodische Erfassung von personenbezogenen Daten zur Überwachung, Vertreibung, Verfolgung und zur Deportation in die Vernichtungslager des NS-Regimes. Schon 1899 wurde eine erste zentrale Einrichtung der Polizei in München zur Erfassung aller als Sinti oder Roma wahrgenommenen Personen gegründet. Deren Strukturen und Daten wurden zur Grundlage für die Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Rassehygienische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes knüpfte an die vorhandenen Daten an und erstellte sogenannte Rassegutachten und Genealogien. Ziel war es, möglichst aller im Einflussgebiet lebender Sinti oder Roma habhaft 60 zu werden, um sie in die Vernichtungslager deportieren zu können. Da u.a. eine Zuordnung beispielsweise über Religionszugehörigkeit oder Namen nicht möglich war, konnten hier sogenannte Rasseforscher*innen der Vernichtungsmaschinerie Zuarbeit leisten. Diese versuchten einerseits, ganze Familien ausfindig zu machen, andererseits betrieben sie sogenannte Rasseforschungen. An die begehrten Daten versuchten sie zum einen mit gewaltvollen Maßnahmen zu gelangen, zum anderen mit dem Aufbau persönlicher Beziehungen, dem Erlernen der Minderheitensprache Romanes sowie einer vorgeblichen Empathie der Minderheit gegenüber. Die Beforschten wurden bewusst und arglistig über Ziel und Zweck der Erhebungen getäuscht. Die Personen, die an der Erfassung und damit letztlich versuchten vollständigen Vernichtung von Sinti und Roma in Europa beteiligt waren sogenannte Rasseforscher*innen, Polizeibeamt*innen, Jugendamtsmitarbeitende usw. wurden im bundesdeutschen Nachkriegsdeutschland für ihre Taten nicht schuldig gesprochen, sie konnten ihre Karrieren weiterverfolgen, z.t. standen die überlebenden Menschen ihnen persönlich in Entschädigungsverfahren wieder gegenüber und mussten deren Leugnungen ertragen. Entschädigungsleistungen wurden vielfach verweigert bzw. fielen verschwindend gering aus. Ein Abbruch der Verknüpfung von durch Erfassung manifestierter Stigmatisierung und Verfolgung war für

die Verfolgten und deren Familien nicht erkennbar. Erst Anfang der 1980er Jahre bekannte sich die Bundesrepublik zu ihrer Verantwortung gegenüber den verfolgten Sinti und Roma Europas. Ein Mahnmal für diese Verbrechen wurde erst 2012 in Berlin der Öffentlichkeit übergeben. Viele Aspekte dieser Nachkriegsgeschichte, die Romani Rose als «Zweite Verfolgung» bezeichnet, sind bis heute nicht umfassend aufgearbeitet. 1 Dazu gehört auch die Verbindung von Techniken der Erfassung und praktizierter Verfolgung und Diskriminierung im Nachkriegsdeutschland. Dazu gehört im Weiteren die Tatsache, dass in der Verknüpfung von Wissenschaft und hegemonialer Ordnung feststellbar ist: Wissen über Roma und Sinti wird zu 99,9% von Nicht-Roma/-Sinti produziert, Rassismus gegen Roma und Sinti wird zu 99,9% ohne die Stimmen der Sinti und Roma theoretisiert. Was könnten also Gleichstellungsdaten vor diesem Hintergrund sein? 2015 wurden von einer Arbeitsgruppe, der ausschließlich Roma und Sinti angehörten, mögliche Wege im Bereich von qualitativer und partizipativer Forschungen aufgezeigt. Kennzeichnend dafür ist u.a. die strikte Einhaltung forschungsethischer Grundlagen, inklusive des Datenschutzes; der entscheidende Einbezug der zivilgesellschaftlichen Organisationen der Roma und Sinti in den Forschungsprozess sowie die klare Abgrenzung von rassistischen Forschungstraditionen und Paradigmen, wie z. B. der Tsiganologie. 2 61 Dr. Jane Weiß ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Erziehungswissenschaften, Lehrbereich Historische Bildungsforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitglied der IniRromnja. 1 Vgl. Rose, Romani; Zentralrat Deutscher Sinti und Roma (Hg.) (1987): Bürgerrechte für Sinti und Roma. Das Buch zum Rassismus in Deutschland. Heidelberg. 2 Diese Vorarbeiten flossen ein in: EVZ (Hrsg.) (2015): Gemeinsam für eine bessere Bildung. Empfehlungen zur gleichberechtigten Bildungsteilhabe von Sinti und Roma in Deutschland. Berlin, http://www.stiftung-evz.de/akbildung (Abschnitt «Datenerhebung und wissenschaftliche Studien», S. 25 31). Verantwortung

Ein Beitrag von Sarah Chander ENAR ist das einzige europaweite antirassistische Netzwerk, das sich gegen rassistische Ungleichheiten und für die Zusammenarbeit zwischen antirassistischen Akteuren der Zivilgesellschaft in Europa einsetzt. Die Organisation wurde 1998 von Basis-Aktivist*innen mit dem Ziel gegründet, rechtliche Veränderungen auf europäischer Ebene zu erreichen und Fortschritte in Bezug auf die Beseitigung rassistischer Ungleichheit in allen EU-Mitgliedstaaten zu erzielen. Der Grundsatz der Gleichheit ist einer der grundlegenden Werte, auf denen die Europäische Union beruht. Dennoch sind die Bedeutung und der Umfang von rassistischer Ungleichheit und die Rolle, die Regierungen und Institutionen bei ihrem Abbau spielen sollten, weiterhin ungewiss. ENAR setzt sich seit langem für die systematische Erfassung von Gleichstellungsdaten ein, um die Form, den Umfang und das Ausmaß rassistischer Ungleichheit in den europäischen Gesellschaften aufzuzeigen. Diese Daten beziehen sich auf alle Arten von aufgeschlüsselten Daten, die zur vergleichenden Bewertung einer bestimmten von Diskriminierung bedrohten Gruppe herangezogen werden können. 1 Dieser Text zeichnet den Weg von ENAR zur Förderung der Erhebung von Gleichstellungsdaten in den Ländern der EU nach und geht auch auf die damit verbundenen Herausforderungen ein. Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind Werte, die in das Recht und die 63 Politik der Europäischen Union eingebettet sind. Die EU war eine der treibenden Kräfte bei der Einführung von Antidiskriminierungsgesetzen in den Mitgliedstaaten, insbesondere durch den Erlass der Antirassismus-Richtlinie sowie der Rahmenrichtlinie Beschäftigung. 2 Diese rechtliche Grundlage für Rechtsbehelfe ist grundlegend für die Gleichstellung, insbesondere im Licht der alarmierenden Wahrnehmung, was die Diskriminierung von Minderheiten in der EU angeht. Nach Angaben der zweiten Erhebung der EU-Grundrechteagentur zu Minderheiten und Diskriminierung in der Europäischen Union (EU-MIDIS II) fühlten sich 2017 vier von zehn Befragten in den letzten fünf Jahren aufgrund ihres ethnischen oder Migrationshintergrunds diskriminiert. 3 Es ist wichtig zu erkennen, dass die aktuelle Gesetzeslage nicht ausreicht, um Rassismus und Ungleichheit zu beseitigen. Beide Richtlinien beziehen sich auf spezifische Maßnahmen zur «Gewährleistung der vollen Gleichstellung in der Praxis», also auf «positive Maßnahmen», mit denen «Nachteile im Zusammenhang mit Diskriminierungsgründen verhindert oder ausgeglichen werden» können. Der Kampf für Gleichheit muss sich neben der Gesetzgebung auch mit Phänomenen auseinandersetzen, die über individualisiertes, absichtliches und diskriminierendes Verhalten hinausgehen. 1 ENAR (2014): Measure, Plan, Act: How data collection can support racial equality. 2 Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft sowie Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. 3 EU Agency for Fundamental Rights (2017) Second European Union Minorities and Discrimination Survey: Main results: http://fra.europa.eu/en/publication/2017/eumidis-ii-main-results.

Herausgebende neue deutsche organisationen Potsdamer Straße 99, 10785 Berlin www.neue-deutsche-organisationen.de gleichstellungsdaten@neue-deutsche-organisationen.de Redaktion Meral El, Gün Tank, Koray Yılmaz-Günay Übersetzung ins Deutsche Nossa Schäfer, Koray Yılmaz-Günay Lektorat Elisabeth Göske Design Büro Farbe www.buero-farbe.de V.i.S.d.P. Ferda Ataman Gün Tank Berlin, Dezember 2017