Die Rolle der Gleichbehandlungsstellen

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1 Die Rolle der Gleichbehandlungsstellen Jenny Earle Senior Lawyer Equality and Human Rights Commission ERA-Seminar zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern, November 2011

2 EU - Einrichtung von Gleichbehandlungsstellen: zur Stärkung des Schutzes vor Diskriminierung um Rechtsmittel für Diskriminierungsopfer zu gewährleisten zwecks Beeinflussung der Entwicklung des Gleichstellungsrechts zwecks Sensibilisierung und Förderung der Einhaltung des Gleichstellungsrechts zwecks Förderung der Gleichbehandlung zu Informationszwecken

3 EU-Recht Erwägungsgrund 24 der Rassen-Richtlinie (2000/43/EG) Der Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft würde verstärkt, wenn es in jedem Mitgliedstaat eine Stelle bzw. Stellen gäbe, die für die Analyse der mit Diskriminierungen verbundenen Probleme, die Prüfung möglicher Lösungen und die Bereitstellung konkreter Hilfsangebote an die Opfer zuständig wäre. Artikel 12 Gleichbehandlung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (Richtlinie 2004/113/EG) Artikel 20 Neufassungsrichtlinie (2006/54/EG) Jeder Mitgliedstaat bezeichnet eine oder mehrere Stellen, deren Aufgabe darin besteht, die Verwirklichung der Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu fördern, zu analysieren, zu beobachten und zu unterstützen. Diese Stellen können Teil von Einrichtungen sein, die auf nationaler Ebene für den Schutz der Menschenrechte oder der Rechte des Einzelnen verantwortlich sind.

4 Art. 20 Neufassungsrichtline (Fortsetzung) Zu den Befugnissen dieser Stellen gehört unabdingbar, (a) (b) (c) (d) die Opfer von Diskriminierungen auf unabhängige Weise dabei zu unterstützen, ihre Beschwerde wegen Diskriminierung zu verfolgen; unabhängige Untersuchungen zum Thema der Diskriminierung durchzuführen; unabhängige Berichte zu veröffentlichen und Empfehlungen zu allen Aspekten vorzulegen, die mit diesen Diskriminierungen in Zusammenhang stehen; auf geeigneter Ebene mit entsprechenden europäischen Einrichtungen, wie beispielsweise einem künftigen Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen verfügbare Informationen auszutauschen.

5 Untersuchung Gleichstellungsstellen: eine Reihe von Modellen und Ansätzen 2 Haupttypen: Gerichtsfunktion oder Förderungsfunktion Viele gehen über die Anforderungen aus dem EU-Recht hinaus und decken weitere Gründe ab. 5 Gleichstellungsstellen sind gleichzeitig nationale Menschenrechtsinstitute (nach den Pariser Grundsätzen). Nur 4 Mitgliedsstaaten haben separate Geschlechter- Gleichstellungsstellen Besorgnis aufgrund geringerer Fokussierung auf das Geschlecht vs. Hoffnung auf einen neuen Ansatz mit integrierten Stellen Untersuchung über die Gleichstellungsstellen nach den Richtlinien 2000/43/EG, 2004/113/EG und 2006/54/EG, zusammenfassender Bericht: Margit Ammer et al., Oktober 2010

6 Equinet-Untersuchung zu den Gleichstellungsstellen 20 Gleichstellungsstellen haben im Sommer 2009 einen ausführlichen Equinet-Fragebogen zu ihrer Tätigkeit beantwortet. Die Ergebnisse geben Einblick in die Arbeit der Gleichstellungsstellen. Beherrschende Themen: Diskriminierung wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft gleiche Bezahlung sexuelle Belästigung juristische Arbeit meist mit Bezug zum Arbeitsplatz Mehrfachdiskriminierung schwerpunktmäßig bei älteren Frauen, Frauen aus farbigen oder ethnischen Minderheiten, Frauen mit Behinderungen

7 Equinet-Untersuchung (Fortsetzung) Hindernisse für die Arbeit im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter: fehlende Ressourcen, beschränkte Haushaltsmittel schwache nationale Gesetzgebung fehlende Gleichstellungsstellen Dunkelziffer bei Geschlechterdiskiminierung Angst vor Viktimisierung Unterfinanzierung von Frauen-NGOs

8 Schlüsselfaktoren für Wirksamkeit strategischen Ansatz wählen eine Kommunikationsstrategie haben eine Strategie für Sozialarbeit und Rechtsstreit mit klaren Unterstützungskriterien erarbeiten Arbeit zu allen abgedeckten Diskriminierungsgründen sichtbar machen Mitwirkung der Interessenvertreter erleichtern praktische Arbeit mit Behörden, Arbeitgebergremien, Gewerkschaften und NGOs Zusammenarbeit mit anderen gesetzlichen Gremien mit verwandter Aufgabenstellung Europäischer Kommissar für Menschenrechte beim Europarat, Opinion on National Structures for Promoting Equality, März 2011

9 Fallstudie: Die Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission in Großbritannien Gleichstellungsstelle mit Förderungsfunktion wurde per Gleichstellungsgesetz (Equality Act 2006) eingeführt; ersetzt 3 Stellen mit einfachem Mandat (Geschlecht, Rasse bzw. Behinderung) und deckt 9 Diskriminierungsgründe ab. als nationale UN-Menschenrechtsinstitution (nach Pariser Grundsätzen) anerkannt Meldung bei der UN-Menschenrechtskonvention als ein Weg, die Ungleichbehandlung der Geschlechter im Brennpunkt zu behalten. Zuständigkeiten gemäß dem einheitlichen Gleichstellungsgesetz Equality Act 2010 (ersetzt die Gesetze Sex Discrimination Act 1976 (Geschlechterdiskiminierung) und Equal Pay Act 1970 (gleiche Bezahlung) und gemäß dem Menschenrechtegesetz Human Rights Act 1998

10 Gesetzesstrategie - Nachforschungen Die Kommission hat einzigartige rechtliche Befugnisse. Sie ist u.a. befugt, Nachforschungen in Angelegenheiten anzustellen, die die Gleichstellung und Diversität, die Menschenrechte oder die guten Beziehungen zwischen Gruppen angehen. Beispiele bzgl. Gleichstellung der Geschlechter: Nachforschungen zur Geschlechterdiskriminierung und zum geschlechterspezifischen Lohngefälle im Finanzdienstleistungssektor Nachforschungen zur Beschäftigungs- und Einstellungspraxis in der fleisch- und geflügelverarbeitenden Industrie Nachforschungen zum Menschenhandel in Schottland

11 Gesetzesstrategie - Beurteilungen Beurteilungen werden zur Überprüfung der Einhaltung der Gleichstellungspflichten im öffentlichen Sektor eingesetzt. Beurteilungen können für Aussagen über weitere Durchsetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften und für das Aufzeigen bewährter Praktiken herangezogen werden. Beispiel: Beurteilung, ob und wie die königliche Finanzbehörde bei ihren Entscheidungen im Zuge der Prüfung der Ausgaben 2010 ihren Gleichstellungspflichten nachgekommen ist

12 EMRK wirksame Regulierungsfunktion Regulierung ist mehr als gesetzliche Durchsetzungsmaßnahmen wie Nachforschungen und Beurteilungen. Regulierung ist auch Rat, Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung, Vermittlung von Sachkenntnis und Unterstützung der Organisationen in ihren Bemühungen um gesetzeskonformes Verhalten. Fortschrittsberichte (und/oder Rückschrittsberichte) und Bereitstellung faktengesicherter Grundlagen: Dreijahres-Überblick: How Fair is Britain? (Wie fair ist Großbritannien?)

13 Überblick: Arbeiten im Bereich Gleichstellung der Geschlechter Publikation Sex and Power (Geschlecht und Macht) Working Better Förderung flexibler Arbeit gleiche Bezahlung Verfahrensbeteiligung vor dem Supreme Court - Equinet-Workshop - Forschung und Beratung Gewalt gegen Frauen Kartierung der Gesetzeslücken; für Prozesskostenhilfe Diskriminierung wegen Schwangerschaft Beratung und Sozialarbeit, Leitfaden

14 Veränderungen kommen in Gang Regierungskonsultationen zur künftigen Rolle der Kommission und unsere Antworten Umfangreiche Haushaltskürzungen treten in Kraft. Anhörung zur strategischen Planung der Kommission mit weniger Mitteln mehr erreichen

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