1. Bauabschnitte / Bauzeitenplan für den Kanalbau in den Jahren 2014 bis 2019

Ähnliche Dokumente
1. Kommunale Gebietskörperschaft

Landkreis Wittmund. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren

BREITBANDVERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Helmstedt

BREITBANDVERSORGUNG. Landkreis Holzminden. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Holzminden

1. Kommunale Gebietskörperschaft

11. Newsletter "Trennung der Mischwasserkanalisation in Bomlitz" 09-Jun :09 ->

1. Kommunale Gebietskörperschaft

Abfrage der LTE-Verfügbarkeit zum Interessenbekundungsverfahren vom bis :

Breitbandausbau im Landkreis Grafschaft Bentheim. 1. Kommunale Gebietskörperschaft. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren

Landkreis Nienburg/Weser

BREITBANDVERSORGUNG im Landkreis Osterode am Harz. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreis Osterode am Harz

12. Newsletter "Trennung der Mischwasserkanalisation in Bomlitz" 30-Jan :15 ->

BREITBANDVERSORGUNG Stadt Wilhelmshaven

BREITBANDVERSORGUNG im Landkreis Göttingen. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreis Göttingen

7. Kommunale Gebietskörperschaft

1. Kommunale Gebietskörperschaft

Amtsblatt. für den Landkreis Gifhorn. XXXIX. Jahrgang Nr. 8 Ausgegeben in Gifhorn am Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt. für den Landkreis Gifhorn. MMXI. Jahrgang Nr. 8 Ausgegeben in Gifhorn am Inhaltsverzeichnis

1. Kommunale Gebietskörperschaft

Landkreis Nienburg (Weser)

Der Landrat Tel.: , Fax:

Amt Süderbrarup. für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang. p.clausen(amt-suederbrarup.de

Breitbandversorgung im Landkreis Lüneburg

Breitbandversorgung in der Stadt Brandenburg an der Havel

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

Breitbandversorgung in der Stadt Brandenburg an der Havel

Markterkundung zu Breitbandversorgung im Ennepe-Ruhr-Kreis

Markterkundung. der Stadt Kempen zur Breitbandversorgung in den Ortschaften Voesch, Escheln und Bendheide der Stadt Kempen

Auswahlverfahren der Stadt Jülich

Markterkundung. der Stadt Bedburg zur Breitbandversorgung in der Ortschaft Pütz und im Weiler Hohenholz

BEKANNTMACHUNG. Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung des Kreises Lippe für die unterversorgten Ortsteile. a) Auslober

Breitbandförderung Gewerbegebiete

Offenes und transparentes Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung der Gemeinde Dahlem für die Ortschaften Baasem, Berk, Dahlem und Kronenburg

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Stadt Osnabrück

Ausgehend von den Ergebnissen der Markterkundung beabsichtigt die Stadt die Koordinierung/ Initiierung weiterer Maßnahmen zur

Durchwahl Zimmer Ansprechpartner / Mein Zeichen Datum A. Wagner / Breitband

NGA-Breitbandausbau im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Stadtverwaltung Universitätsstadt Freiberg

GEMEINDE MORSBACH DER BÜRGERMEISTER

NGA-Breitbandausbau im Landkreis Peine Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren

Breitbandausbau in der Gemeinde Satteldorf

- Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung im ländlichen Raum

Verwaltungsgemeinschaft Königstein

Markterkundung Breitband Für die Stadt Meßkirch

Stadtverwaltung Bad Elster

Begleitausschusssitzung PFEIL

An die Netzbetreiber. MARKTERKUNDUNGSVERFAHREN der StädteRegion Aachen zur Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten

Stadt Leipzig. Markterkundungsverfahren für die Stadt Leipzig. I. Ausschreibende Stelle und Ansprechpartner

Breitbandversorgung ländlicher Räume in Deutschland Angebotsaufforderung zur Teilnahme am offenen und transparenten Auswahlverfahren

Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf

Markterkundung der Stadt Erftstadt zur NGA-Breitbandversorgung

Gemeinde Alfdorf Landkreis Rems-Murr-Kreis. Öffentliche Bekanntmachung

Breitbandversorgung ländlicher Räume in Deutschland

Stadtverwaltung Chemnitz

Markterkundungsverfahren für den Landkreis Barnim

2. Markterkundungsund. Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung. für die Stadt Mitterteich

Landkreis Elbe-Elster

Markterkundungsverfahren / Regelausbauabfrage Landkreis Sömmerda

Verwaltungsgemeinschaft Ostrau und Zschaitz-Ottewig

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Gemeinde Lindlar zur NGA- Breitbandversorgung

die Stadt Erbach (Donau) beabsichtigt, die Breitbandversorgung im gesamten Stadtgebiet zu verbessern.

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis

Markterkundungsverfahren für die Stadt Großenhain

Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat. Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Aktenzeichen Datum FB VI-Markterk

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A. Allgemeines. I Kommunale Gebietskörperschaft. II Gegenstand der Dienstleistung

Betreiber-, Bau- und Kooperationsinteressentenabfrage der Region Stuttgart

Markterkundung. Zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im Rahmen der Förderrichtlinie Digitale Offensive Sachsen

Durchwahl Zimmer Ansprechpartner / Mein Zeichen Datum A. Wagner / Breitband

Aktenzeichen: 11-ni 9. August 2016

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren für den Hochsauerlandkreis

Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung

Markterkundung zur Breitbandversorgung in den Gewerbegebieten im Kreis Paderborn

Gemeinde Langeneß Flächendeckende NGA-Breitbandversorgung. - Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren -

STADT PLOCHINGEN AM NECKAR

Mehr als nur Grundversorgung: Breitbandausbau im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Markterkundung zur Breitbandversorgung

Breitbandausbau Niedersachsen Peer Beyersdorff. 4. Breitbandversorgung nach Siedlungsstrukturen

Markterkundungsverfahren für die Gebietskulisse der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Lauenburg / Amt Lütau

Markterkundung für die Bundesstadt Bonn

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Stadt Borken

Markterkundung. Zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im Rahmen der Förderrichtlinie Digitale Offensive Sachsen

- Breitbandversorgung im ländlichen Raum

Die Veröffentlichung der Angebotsaufforderung erfolgt im Auftrage der Kommune Göhren-Lebbin.

Breitbandversorgung in Deutschland aus der Sicht des Bundes

BEKANNTMACHUNG. Markterkundung. der Gemeinde Simmerath zur Breitbandversorgung in den Ortschaften Strauch und Steckenborn (ohne Hechelscheid)

Breitbandausbau im Ländlichen Raum

Die TPDG wurde von den Städten Lengerich und Tecklenburg mit der Durchführung des Breitbandausbaus im Rahmen eines öffentlichrechtlichen

10. Newsletter "Trennung der Mischwasserkanalisation in Bomlitz" 22-Feb :19 ->

Amt Eggebek Der Amtsvorsteher

Interessenbekundungsverfahren

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (Richtlinie Breitbandversorgung)

Informationsveranstaltung Förderkulisse des Landes zum Breitbandausbau in Rostock

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur Breitbandversorgung in den Gewerbegebieten im Kreis Warendorf

Kabel BW GmbH Abt. Bauträger und Kommunen Herrn Hermann Kreimes

Markterkundungsverfahren und Interessenbekundungsverfahren

Transkript:

file:///c:/temp/$$dv$$/htm3c0c.htm Seite 1 von 2 03.04.2014 Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Newsletter erhalten Sie die Antwort auf eine der zentralen Fragen zum Projekt Trennung der Mischwasserkanalisation in Bomlitz : Wann ist mein Grundstück von der Baumaßnahme betroffen? Sie erhalten heute u. a. die zeitliche Einteilung der Bauabschnitte für den Kanalbau, Informationen über den Neubau eines Regenrückhaltebeckens an der Bahnhofstraße, den aktuellen Sachstand zum möglichen Breitbandausbau und einen Ausblick auf den nächsten Newsletter: 1. Bauabschnitte / Bauzeitenplan für den Kanalbau in den Jahren 2014 bis 2019 Das Ingenieurbüro Heidt+Peters, Celle, hat wie bereits auf den Bürgerinformationsveranstaltungen im November 2013 angekündigt, die Entwurfsplanung für den Kanalbau Ende März 2014 abgeschlossen. Damit kann erstmals eine belastbare Aussage über die Einteilung der Bauabschnitte für den Kanalbau in den Jahren 2014 bis 2019 getroffen werden. Demnach ist der 1. Bauabschnitt Kanalbau im Jahr 2014 in dem Bereich Horststraße bis Kirchenweg, Amselsteig und Am Eichenkamp vorgesehen. Die Einteilung der Bauabschnitte erfolgte nach dem derzeitigen Kenntnisstand. Anpassungen aufgrund der Auswertung der Anschlussleitungsuntersuchung, die noch bis zum 30.04.2014 erfolgt, oder während der Baumaßnahme sind lt. Auskunft des Ingenieurbüros Heidt+Peters noch möglich. Die Information über die Einteilung der Bauabschnitte geht Ihnen in den nächsten Tagen parallel auch nochmals per Brief zu. Für die vom ersten Bauabschnitt betroffenen Anlieger im Bereich Horststraße bis Kirchenweg, Amselsteig und Am Eichenkamp wird es im Mai 2014 eine Informationsveranstaltung und voraussichtlich im Juni 2014 Sprechstunden des Ingenieurbüros im Rathaus geben. Hierzu werden die Anlieger per Post eingeladen. Schon heute steht fest, dass die betroffenen Anlieger im Jahr 2014 noch keine Umklemmarbeiten auf dem eigenen Grundstück durchführen müssen. Den Übersichtsplan (19,43 MB) mit der Einteilung der Bauabschnitte haben wir Ihnen als PDF online zur Verfügung gestellt. Alternativ in einer geringeren Auflösung (484 KB) hier. 2. Neubau eines Regenrückhaltebeckens an der Bahnhofstraße Das Regenrückhaltebecken an der Bahnhofstraße soll hinter dem heutigen LKW-Parkplatz von DOW entstehen. Auf einer Fläche von rund 5.000 m² wird ein Einstauvolumen von ca. 3.400 m³ geschaffen. Das Becken wird als ungedichtetes Erdbecken gestaltet. Die Beckensohle liegt rd. 3,00 m tiefer als die Bahnhofstraße. Das Regenrückhaltebecken wird komplett eingezäunt. Den Entwurf der Bauwerkszeichnung (540 KB) haben wir Ihnen ebenfalls als PDF auf unserer Website zur Verfügung gestellt. 3. Verkehrsleitung August-Wolff-Straße und Bahnhofstraße Die Planungen der Verkehrsleitung werden aufgrund des nun feststehenden 1. Bauabschnittes im Bereich Horststraße bis Kirchenweg, Amselsteig und Am Eichenkamp Ende 2014 erfolgen. Sobald die Planungen vorliegen, werden Sie per Newsletter informiert. 4. Breitbandausbau im Zuge des Neubaus eines Schmutzwasserkanals Am 19.03.2014 war der mögliche Breitbandausbau im Zuge des Neubaus eines Schmutzwasserkanals erneut Thema einer Verwaltungsausschusssitzung. Fraktionsübergreifend

file:///c:/temp/$$dv$$/htm3c0c.htm Seite 2 von 2 03.04.2014 besteht Einigkeit, eine Mitverlegung von Glasfaserleitungen bzw. Leerrohren für Glasfaserleitungen durch einen Provider auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Breitband Kompetenz Zentrum durch ein so genanntes Interessenbekundungsverfahren. Interessierte Provider haben bis zum 05.05.2014 die Möglichkeit, sich um eine Mitverlegung zu bewerben. Das Interessenbekundungsverfahren ist auf den Webseiten des Breitband Komepetenz Zentrums sowie der Gemeinde Bomlitz (1,80 MB) veröffentlicht. 5. Ausblick auf den nächsten Newsletter KW 19/2014: - Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens zum Breitbandausbau - Bürgerinformationsveranstaltung für den 1. Bauabschnitt - Termine für Bürgersprechstunden im Rathaus für den 1. Bauabschnitt Sie finden weitere Informationen und auch die Newsletter unter www.bomlitz.de/kanal. Sollten Sie künftig keine Nachrichten mehr erhalten wollen, senden Sie bitte eine E-Mail mit Betreff "Abmeldung" an kanal-newsletter@bomlitz.de. Sie werden automatisch aus dem Verteiler entfernt. Mit freundlichem Gruß aus dem Rathaus Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinde Bomlitz Der Bürgermeister Schulstraße 4 29699 Bomlitz Tel 05161 489 0 Fax 05161 489 19 Website: www.bomlitz.de E-Mail: kanal@bomlitz.de Besuchen Sie uns auf unserer Website und sehen Sie den Ort der Vielfalt www.bomlitz.de

1,50 1,50 50 3,00 3,60 80 DN 800 B - Richtung Bomlitz D 46,07 20 1 20 2 46,43 188 65 3 reih.rinne 48,54 48,42 Kähte-Kollwitz-Weg 188 47 RE Schacht RE Pflaster grau TB 48,01 47,89 HB 48,43 48,55 HB 46,88 47,1346,94 46,89 47,02 46,96 Beton 46,97 RE Pflaster grau 47,14 47,27 47,25 47,28 47,28 47,28 47,37 Parkplatz Schotter Symbole 46,43 46,41 46,42 46,45 46,54 46,54 46,66 47,84 47,73 Gemarkungsgrenze Gemeindegrenze Flurgrenze Flurstgr. Vermarkt Flurstgr. unvermarkt HB 46,56 46,66 2 reih.rinne 2 reih.rinne 46,82 48,01 47,93 47,97 Naturstenpflaster 2 reih.rinne HB RE Pflaster rot HB Fussweg RE Pflaster rot HB 3 reih.rinne RE Pflaster grau 3 reih.rinne 48,47 48,54 48,41 48,36 48,31 48,55 48,61 48,61 48,38 48,60 48,60 48,60 48,64 48,67 48,65 D 48,62 D 46,57 47,34 47,69 47,74 49,25 46,36 46,57 46,82 47,30 47,29 47,65 47,79 47,68 D 46,47 47,83 47,81 46,45 46,34 46,66 46,54 47,40 48,20 48,31 48,37 Mauer Zaun Mauer m. Zaun Böschung Baum vorh./gepl. Busch 46,48 46,72 46,13 46,14 47,41 47,80 46,31 47,90 48,10 47,93 47,99 48,04 48,03 48,14 48,16 TB 48,47 48,89 48,17 48,22 49,31 46,10 D 46,21 46,46 46,88 47,27 47,60 47,63 46,20 47,93 47,99 Hecke 45,80 47,15 48,28 47,99 48,00 48,11 Polygonpunkt m. Nr. Ortsdurchfahrtsstein Höhenbolzen Zufahrt / Zugang Denkmal 46,29 46,84 45,30 46,23 46,55 47,86 45,20 48,19 49,22 46,20 45,10 45,20 Ø 70 Ø 90 Wsp max 44,20 mnn 47,99 47,95 48,05 Verkehrschild 46,01 Grünfläche 46,65 Richtungsweiser freistehende Hinweistafel Ortsschild Verkehrsampel Haltestelle 47,94 47,81 48,13 49,01 51,42 8,5 % Ø 60 90 3,25 3,00 3,75 46,20 47,87 47,91 47,96 45,91 46,14 46,42 49,90 46,79 47,84 42,70 Schaltkasten Oberflurhydrant Unterflurhydrant Fahnenmast Fernsprechhäuschen Gittermast 44,20 47,65 188 68 Stabmattenzaun h= 1,85 m 45,90 44,10 45,80 45,97 46,20 Wsp max 44,20 mnn 47,75 Parkplatz Schotter 48,10 47,86 49,17 50,59 46,63 47,58 47,68 48,73 47,97 46,07 45,71 45,77 46,13 46,69 47,64 47,76 D 46,77 49,49 47,95 45,94 47,48 47,33 47,61 47,97 45,54 45,65 46,31 47,79 49,02 47,43 47,59 47,47 47,77 Bahnhofstraße K135 46,47 46,28 45,99 47,27 47,56 47,61 48,54 48,93 D 45,94 45,98 45,41 Ø 50 Ø 60 Fahrweg aus Schotterrasen Holzmast Stahlbetonmast Merkstein Hochspannungsleitung RW - Auslauf Einlauf vorh./gepl. BS 1 GW -1,60 m Ø 50 45,40 43,00 42,90 Regenrückhaltebecken Laterne vorh./gepl. Schieber Hausanschlußventil Schacht Fernwärme bestehende Regenwassereinzugsgebiete Beleuchtungskabel 47,70 Wsp max 44,20 mnn Ø 10 44,90 45,00 45,49 45,66 45,56 Ø 10 42,70 Eltleitung Gasleitung Wasserleitung Fernmeldeleitung Druckrohrleitung 42,70 45,84 46,26 45,42 45,95 45,94 45,43 Fließrinne S O= 42,50 mnn Ø 10 SW - Kanal Bestand 48,49 RW - Kanal Bestand MW - Kanal Bestand SW - Kanal Planung 48,58 46,88 Grünfläche 45,38 Fahrweg aus Schotterrasen 42,70 45,34 45,44 45,70 Tauchwand UK= 42,50 mnn Wasserbausteine Oberflächen 46,05 42,55 46,64 48,28 48,29 Pflaster (rot) Pflaster (braun) Pflaster (grau) 44,70 Poller Pflaster (anthrazit) Naturstein-Groß 42,95 RE Schacht 1,50 42,70 Wsp max 44,20 mnn 42,60 46,26 48,27 45,92 45,38 45,33 45,74 Findling Wasserbausteine Findling 45,44 48,25 Drosselschacht D= 45,40 S= 42,50 T= 2,90 m 46,00 45,04 S O= 42,51 mnn 44,85 3,00 45,60 41,10 43,25 43,35 45,96 47,87 Naturstein-Klein Asphalt Doppelflügeltor b= 4,00 m 2,80 Rasenfugenpflaster Gosse Beton Schotter 50 48,10 45,25 44,09 6,50 1,00 45,14 3,00 45,70 44,11 44,40 44,13 44,52 44,52 44,11 44,15 44,55 44,42 43,91 44,12 44,20 44,35 44,45 43,89 45,03 43,94 45,22 43,76 44,40 43,87 RE Pflaster 44,83 Wasserbausteine 44,27 45,60 43,70 43,68 Tauchwand Holzbohlen 47,49 46,94 Regenrückhaltebecken 43,67 188 69 44,99 45,07 45,02 45,34 45,18 45,39 45,19 44,92 45,32 45,67 45,20 DN 300 B 45,27 44,96 44,94 D 45,76 DN 800 B 45,12 44,87 D= 45,70 45,76 Fahrweg aus Schotterrasen 4,55 Wsp max 44,20 mnn Abwasserschieber 50 Schotterrasen Mulde Grünfläche Wasserflächen Gebäude geplant 45,24 45,30 45,13 44,92 45,33 45,10 44,86 45,40 Längsschnitt D 45,82 44,85 45,81 D= 45,76 S= 42,43 T= 3,33 m DN 300 B 45,24 Schnitt Absetzbecken Deckenhöhenplan 42,00 42,00 45,65 46,57 46,10 D 46,22 45,77 43,79 44,58 Wsp max 45,15 44,79 47,39 Höhen Bestand Höhen Neubau Bestandstopographie 43,25 43,35 44,87 45,40 45,07 47,27 44,20 mnn Wsp min 42,60 mnn 43,67 45,55 45,44 47,30 47,43 D= 45,74 S= 42,65 T= 3,09 m D= 45,68 Gewindeschieber So= 42,60 mnn 0,05 m - Raster 0,10 m - Raster 0,50 m - Raster 1,00 m - Raster 43,84 43,79 Fliessrichtungspfeil Gefälleangaben 46,30 D 45,74 D= 45,65 S= 42,64 T= 3,01 m 45,00 45,51 47,24 45,47 45,36 Ei 1200/800 B 8 % 46,01 46,39 D= 45,74 S= 42,70 T= 3,04 m D= 45,71 S= 42,67 T= 3,04 m DN 800 B 44,90 45,52 45,72 D 47,11 Gleisanlage 46,39 Längsschnitt 46,92 D 45,82 Ei 1200/ 800 B vorh. DN 800 B vorh. 185 3 45,76 46,60 Findling 45,73 46,36 45,78 Parkplatz 46,18 Nr. Änderung aufgestellt: Gemeinde Bomlitz Ingenieurgesellschaft Heidt + Peters mbh Sprengerstraße 38 c 29223 Celle Fon (0 51 41) 93 88-0 Fax (0 51 41) 93 88-88 info@heidt-peters.de Gemeinde Bomlitz Datum Umgestaltung MW- Kanalnetz Bomlitz Entwurf Bauwerkszeichnung Regenrückhaltebecken Celle, 28. März 2014 Dateipfad: \\sap2012\applikationen\card\card8\12137_1\32_en.plt Maßstab: 1:250 bearb./gez. bearbeitet: U. von der Ohe gezeichnet: M. Kämmerer Anlage 12 Registrier-Nr.: 12137-32 UTM GK3 GK4 lokal Plotstiltabelle: keine Grundplan: J-T.K

BREITBANDVERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM Gemeinde Bomlitz Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Gemeinde Bomlitz 1. Kommunale Gebietskörperschaft 1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle Gemeinde Bomlitz Niels Joachim Schulstraße 4 29699 Bomlitz Telefon: 05161 489 13 Email: niels.joachim@bomlitz.de 1.2. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgten Gewerbe, Misch und Wohngebiete im Ortsteil Bomlitz. 2. Gegenstand der Dienstleistung 2.1. Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber Die Gemeinde Bomlitz bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen für

folgende Bereiche (s. Anlage): Gewerbe, Misch und Wohngebiet Ortsteil Bomlitz (s. Anlage 1): Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung; nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Gemeinde Bomlitz behält sich eine Vergabe vor. Ergänzende Unterlagen zur Lage der Gewerbe, Misch und Wohngebiete im Bereich der Gemeinde Bomlitz sowie der unterversorgten Bereiche und der vorh. Infrastrukturen sind in den Anlagen beigefügt. In den Anlagen 2 und 3 sind Lagepläne der anstehenden Baumaßnahmen zur Trennung der Mischwasserkanalisation (Neubau Schmutzwasserkanalisation) in Bomlitz beigefügt. Durch die Möglichkeit der Mitverlegung im Zuge der Baumaßnahme könnten ca. 620 Grundstücke mit etwa 880 Wohneinheiten erschlossen werden. Die Baumaßnahmen sind in den Jahren 2014 bis 2018 geplant und würden zu einer deutlichen Reduzierung der Investitionskosten zur Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden Breitbandinfrastruktur beitragen. Ggfs. erforderliche Detailpläne sowie die Grabenkostenteilung für das Herstellen einer Zwischensohle können bei der Gemeinde Bomlitz angefordert werden. Zum Thema des Neubaus der Schmutzwasserkanalisation stellt die Gemeinde Bomlitz umfassende Informationen auf ihrer Website unter http://www.bomlitz.de/kanal zur Verfügung. Hintergrund der geplanten Verbesserung der Breitbandinfrastruktur sind permanent vorgetragene Beschwerden/Anforderungen von Unternehmen und Bürgern, die durch die bisherigen Angebote am Markt nicht bzw. nicht zu einem akzeptierten Preis abgedeckt werden können. Daraus resultierend wird für das Gewerbe, Misch und Wohngebiet Ortsteil Bomlitz eine flächendeckende Versorgung von mindestens 50 Mbit/s gewünscht. 2.2. Kurze Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der Dienstleistung Installation bzw. Ausbau einer leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen Breitbandinfrastruktur nach der Richtlinie Breitbandförderung Niedersachsen (RdErl. d. Nds. MW v. 28.10.2010 22 3074; VORIS 20500; Nds. MBL. 44/2010, S. 1089) für die mit Breitband unterversorgten Gewerbe, Misch und

Wohngebiete im Bereich der Gemeinde Bomlitz als Netzbetreiber und/oder Dienstanbieter von Breitbandzugängen. Mittels der angebotenen Anschlusstechnik sollen die heutigen und künftigen Anforderungen von Unternehmen abgebildet werden. Insbesondere sollen bspw. umfangreichere (Video )Dateien ohne Zeitverzögerung übermittelt werden können, Datensicherung auch über externe Firmenstandorte in zumutbarer Zeit möglich sowie im Hinblick auf eine nachhaltige und zukunftsfähige Nutzung des Netzes symmetrische Up und Downloadgeschwindigkeiten verfügbar sein. Ebenso ist eine höchstmögliche Skalierbarkeit zu gewährleisten. Die Breitbanddatenübertragung sollte so beschaffen sein, dass sie zuverlässig, erschwinglich und leistungsstark wie auch nachhaltig ist. Bei der Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung darzustellen und Angaben zu der Wirtschaftlichkeit des Projekts zu machen. Hierzu zählen u. a.: Angaben zu den Investitions und Betriebskosten wie auch den erwarteten laufenden Einnahmen. In diesem Zusammenhang ist auch die prognostizierte Zahl von Neuanschlüssen wie auch die technisch realisierbaren Neuanschlüsse in absoluten Zahlen sowie die Tarifmodelle anzugeben. Dabei ist in einem Zeitplan mitzuteilen, mit wie vielen Neuanschlüssen 60 Monate nach der Inbetriebnahme des Netzes insgesamt gerechnet wird. Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag zwischen den Investitionskosten und der Wirtschaftlichkeitsschwelle, so stellt die Gemeinde Bomlitz eine finanzielle Förderung der Investitionskosten in Höhe des Fehlbetrages (Wirtschaftlichkeitslücke) in Aussicht. Zu deren Deckung wird eine Zuwendung nach der o. g. Richtlinie des MW beantragt werden. Daher müssen Bewerber einen offenen Zugang zu ihrer (Netz ) Infrastruktur gewähren. Die Gemeinde Bomlitz behält sich eine separate Entscheidung anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens vor. über die Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden. Der Anbieter hat den angebotenen Ausbaubereich (Anschlussteilnehmer mit einer Versorgung von 50 Mbit/s nach dem Ausbau) grafisch darzustellen. Die Unterlagen sind schriftlich in 2 facher Ausfertigung und in digitaler Form, mit der Kennzeichnung Nicht öffnen! Interessenbekundung Breitband Gemeinde Bomlitz 2014, vorzulegen. Die Angebote müssen eine Bindefrist bis mindestens 31.01.2015 enthalten. Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann.

3. Abgrenzung zu LTE Ausbauvorhaben Die ländlichen Räume Niedersachsens werden derzeit entsprechend den Auflagen der BNetzA bei der Lizenzvergabe für die Frequenzen der digitalen Dividende mit LTE erschlossen. Bei LTE ist grundsätzlich keine flächendeckende Versorgung gegeben, da sie u. a. abhängig vom Ausbreitungsgrad, der Antennenausrichtung und der Entfernung der zu versorgenden Gebäude vom Maststandort ist. Die Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2009/C 235/04 vom 30.09.2009) der EU Kommission sehen vor, dass die Angaben der Netzanbieter zu zukünftigen Ausbauverpflichtungen konkret nachzuweisen sind, um eine Blockade bestimmter Gebiete zu unterbinden, welche den Kommunen eine Beantragung von öffentlichen Fördermitteln zum weiteren Breitbandausbau erschwert bzw. unmöglich macht. In Anlehnung an die o. g. Leitlinie bittet die Gemeinde Bomlitz bis zum Fristablauf des IBV mitzuteilen, ob eine LTE Versorgung des im IBV bestimmten Gebietes geplant ist. Um die flächendeckende Versorgung überprüfen zu können, wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie viele Funkmaststandorte sind/werden in dem im IBV bezeichneten Gebiet errichtet und welche außerhalb des bezeichneten Gebietes errichteten oder geplanten Funkmaststandorte leuchten dieses Gebiet aus? Geben Sie deren Lage als Geokoordinaten (kartenmäßige Darstellung s. Frage 2) an. 2. Wie ist Funkausleuchtung der zu Frage 1 gemeldeten Funkstandorte (zur Darstellung bitte ich eine Karte im Maßstab 1:50.000 beizufügen)? 3. Wie viele Haushalte (Gebäude) können unter Berücksichtigung der Topografie und des Dämpfungswertes (bitte benennen) mit welcher Bandbreite bei der zu Nr. 2 angegebenen Funkausleuchtung bis zu welcher Entfernung vom Mast dauerhaft und zuverlässig erreicht werden? Den Unterlagen ist die schriftliche, verbindliche Zusicherung beizufügen, dass der Ausbau bis zum 05.05.2017 erfolgt und die dauerhafte und zuverlässige Breitbandversorgung mit der für das Vorhabengebiet gewünschten Bandbreite 50 Mbit/s zur Verfügung steht. Die Gemeinde Bomlitz behält sich vor, eine öffentliche Förderung für die Breitbanderschließung zu beantragen, sofern Sie die benötigten Informationen nicht fristgerecht mitteilen. Spätere Angaben bleiben im Verfahren unberücksichtigt.

Ergeben Ihre Daten einen Versorgungsgrad von weniger als 35 %, wird die vollständige Erschließung des betreffenden Gebietes beabsichtigt, andernfalls der unterversorgten Bereiche. 4. Sonstige Informationen Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben, hierzu gehören u.a. die Übersichtspläne des Vorhabens, sowie eine Beschreibung der technischen Lösung. Eine Karte der IST Situation der Region ist im online Breitbandatlas des Landes Niedersachsen (www.breitband niedersachsen.de) einsehbar. Die Verwendung ist ausschließlich zur Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfahrens erlaubt. 5. Weiteres Verfahren 5.1. Auswahlverfahren Ausschlaggebend für eine Auswahl sind neben der Einhaltung der genannten Anforderungen (Richtlinie und Scoring gem. RdErl. d. Nds. MW v. 28.10.2010 22 3074; VORIS 20500; Nds. MBL. 44/2010, S. 1089) weitere qualitative Merkmale der Angebote wie etwa ein Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzschreiben) Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit Angaben zu Mindestbandbreiten am Netzknoten Angaben zu voraussichtlichem Endkundentarif und Billing 5.2. Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen Fristende für die Eineichung der Interessenbekunden ist der 05.05.2014, 12:00 Uhr. Bomlitz, den 28.03.2014 Der Bürgermeister In Vertretung gez. Joachim

N 1 : 12500

Umgestaltung Kanalnetz - Betroffene Straßenzüge - Ahornstraße (ohne Hausnummern 44,47,49) Am Anger Am Eichenkamp Am Hoop Amselsteig An den Buchen An der Wisselshorst Aspeloh Hausnummern 1, 2, 3 und 4 August-Wolff-Straße (ohne Hausnummern 20, 21, 27, 28, 29, 32) Bahnhofstraße Beim Ginsterfeld Berthold-Schwarz-Straße Birkenstraße Breslauer Straße Erlenring Fallingbosteler Straße (ohne Hausnummern 47, 48, 49, 50, 52, 54, 56, 64, 66, 70, 72) Föhrenring Friedhofsweg Gläsersdorfer Straße Graudenzer Straße Hans-Böckler-Straße - Hausnummern 2 und 4 Hillenrieth Hindenburgplatz Horststraße Hülsenbrook Hausnummern 1, 2 und 3 Im Fliederwinkel Käthe-Kollwitz-Weg Kirchenweg Königsberger Straße Küstriner Straße Neue Straße Papiermacherkamp - Hausnummern 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 20 Schlehenworth Schulstraße bis Hausnummer 12 - ausgenommen Hausnummer 1 Stettiner Straße Tannenstraße Wacholderstraße Walsroder Straße bis Hausnummer 42