Folie 1 Neu definierter Berufsauftrag für Lehrpersonen der Folie 2 2. Ziele des neu definierten Berufsauftrages Februar 2016 Folie 3 2. Ziele des neu definierten Berufsauftrages Berufsauftrag 18 LPG Folie 4 Der Berufsauftrag der Lehrpersonen ist schon heute inhaltlich festgelegt. Folie 5 Folie 6 1
Folie 7 Folie 8 Folie 9 2. Ziele des neu definierten Berufsauftrages Folie 10 Ziele des neudefinierten Berufsauftrags 1. Klärung quantitativer Erwartungen 2. Schutz vor zeitlicher Überlastung 3. Nutzung professioneller Stärken 4. Verbindlichkeit und Transparenz 5. Stärkung der Schulleitungen 6. Keine zusätzliche Belastung 1. Aktueller Stand Folie 11 Heute: Wochenpensenmodell 23 Stunden 1 Std.: 4.35% Unterstufe 29 Lektionen 1 Lekt. 3.45% Mittelstufe 28 Lektionen 1 Lekt: 3,57% Folie 12 Kindergartenstufe Sekundarstufe 28 Lektionen 1 Lekt.: 3.57% 39 Schulwochen 2
Folie 13 Folie 14 Neu ab 1. August 2017: Jahresarbeitszeit Jahresarbeitszeit 2184 Arbeitsstunden pro Jahr brutto (52 Kalenderwochen x 42 Arbeitsstunden) brutto 52 Wo 42 h 21 4 Wo 42 h 168 h 10 d 8.4 h netto 1932 h Alter 50+ 5 Wo 210 h 1890 h Alter 60+ 6 Wo 252 h 1848 h 168 84 1932 Folie 15 Gesetzliche Vorgaben Folie 16 Beschäftigungsgrad in der Regel mindestens 35% (in der Regel mind. 10 WL). Minimum 60% Auf allen Stufen max. 28 WL Festlegung der Tätigkeitsbereiche 5 Tätigkeitsbereiche Folie 17 Folie 18 Tätigkeitsbereiche, Jahresarbeitsstunden Vor- & Nachbereitung, Beurteilung inheit, -gemeinde, Team Schülerinnen & Schüler, Eltern intern & extern, ntwicklung Klassenlehrperson Schullaufbahnentscheide, Anlässe Klassenlehrperson pauschal 58**h pro WL Minimum 60* h (bei 100%) Minimum 50* h (bei 100%) Minimum 30* h (bei 100%) pauschal 100* h *Zahlen in Verordnung *Lehrpersonen in der Berufseinführung + 1.5 h pro WL 3
Folie 19 Folie 20 Tätigkeitsbereich Planung, Vorbereitung und Durchführung der Lektionen Nachbereitung und Auswertung der Lektionen Korrekturarbeit Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Exkursionen, Schulreisen, Projektwochen und anderen besonderen Anlässen Durchführung von Klassenlagern Führen der Absenzenliste Tätigkeitsbereich Zur Arbeitszeit zählen zudem: a. die Pausen zwischen zwei aufeinander folgenden slektionen und b. die begleiteten Pausen und die Auffangzeit in der Regelklasse der Kindergartenstufe. Tätigkeitsbereich pädagogische Mitgestaltung der Folie 21 im Kollegium, mit Schulbehörden und Amtsstellen Mitarbeit bei Qualitätssicherung und -entwicklung die Teilnahme an Sitzungen der Schulkonferenz Übernahme von Aufgaben für die Die Gemeinden können die LP für die Erfüllung einzelner Aufgaben im Schulwesen zusätzlich entschädigen, wenn a. die Lehrperson dafür mehr als 50 Stunden benötigt oder b. die Aufgabe nicht zwingend durch eine Lehrperson zu erledigen ist Tätigkeitsbereich Folie 22 Beurteilung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Beurteilungs- und Übertrittsgespräche und deren Lernund Laufbahnberatung Besprechung mit Erziehungsberechtigten mit anderen Lehrpersonen, Therapeutinnen und Therapeuten, weiteren Fachpersonen im schulischen Umfeld, abnehmenden n und Betrieben sowie weiteren Amts- und Fachstellen Tätigkeitsbereich Folie 23 in Form von gemeindeeigener, Kursen und Zertifikatslehrgängen sowie im Rahmen der Berufseinführung die professionell begleitete Reflexion der eigenen Tätigkeit und Arbeit Finden gemeindeeigene en während der szeit statt, können sie nicht diesem Tätigkeitsbereich zugerechnet werden. Folie 24 Tätigkeitsbereich Klassenlehrperson Organisation von Klassenlagern Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Elternabenden, Zeugnis-, Standort- und Übertrittsgespräche Vermittlung in Konflikten Vertretung der Klasse in der Verfassen der Zeugnisse 4
Folie 25 Folie 26 4 (bzw. 5 oder 6) Wochen Kompensation von Arbeitszeit in den Schulferien Beispiele: 47 h pro Schulwoche 50 h pro Schulwoche 5 h 39 4 Wo 1 d 8 h 39 7 Wo 2 d Kompetenz Schulleitung: maximal eine Arbeitswoche in Schulferien für Tätigkeitsbereiche und Folie 27 Folie 28 Jahresarbeitszeit Jahresarbeitszeit brutto 52 42 = 21 4 42 = 168 h 10 8.4 = netto 1932 h 100 % netto 1932 h 100 % 28 58 h = 1624 h ~ 84 % 50 h 140 h ~ 7 % 30 h Klassenlehrperson 100 h ~ 5 % Rest 68 h ~ 4 % Folie 29 Folie 30 Gestaltungsspielraum Flex-Teil, einsetzbar in den Tätigkeitsbereichen Wird zwischen Lehrpersonen und Schulleitung ausgehandelt. Jahresarbeitsstunden. Lehrperson 1 (35-jährig) 100% (brutto 21) 168 h 28 WL 50 h 30 h Klassenlehrperson 100 h Rest, Flex-Teil 68 h 5
Folie 31 Jahresarbeitsstunden. Lehrperson 2 (61-jährig) Folie 32 Jahresarbeitsstunden. Lehrperson 3 (42-jährig) 100% (brutto 21) 252 h 27 WL 50 h 30 h Klassenlehrperson 100 h Rest, Flex-Teil 42 h 100% (brutto 21) Klassenlehrperson Rest, Flex-Teil 168 h 20 WL 50 h 30 h 0 h 632 h Folie 33 Jahresarbeitsstunden. Lehrperson 4 (42-jährig) 50% (brutto 1092 h) 42 h 14 WL 30 h 25 h 15 h Klassenlehrperson 50 h Rest, Flex-Teil 34 h Folie 34 Arbeitszeiterfassung Folie 35 Folie 36 Klassenlehrperson pauschal* Erfassung Erfassung Erfassung pauschal* * keine gesetzliche Grundlage zur Erfassung 6
Folie 37 Folie 38 Gestaltungsspielraum Gestaltungsspielraum Schulleitung begrenzt durch VZE Verfügter Beschäftigungsgrad der LP Lektionen Klasse 19 a nlpg. 1 Die Verordnung legt für den gemäss 18 fest, wie viele Stunden pro erteilter Lektion als Arbeitszeit angerechnet werden. 2 Die Schulleitung kann die angerechnete Arbeitszeit pro erteilter Lektion für einzelne Lehrpersonen erhöhen oder vermindern, wenn: a. die Lehrperson Lektionen in Klassen erteilt, deren Grösse vom Durchschnitt abweicht, b. die Lehrperson nur wenige Fächer erteilt und dieselbe Lektion in verschiedenen Klassen erteilen kann, c. der Vor- und Nachbereitungsaufwand der Lehrperson für das Erteilen der slektion gering ist, d. bei der Lehrperson besondere Umstände vorliegen. Folie 39 Folie 40 Gestaltungsspielraum Schulleitung Arbeitszeitsaldo für Lehrpersonen 55 56 57 58 59 60 61 57 58 59 60 61 62 63 47 48 49 50 51 52 53 27 28 29 30 31 32 33 Kompetenz Schulleitung Die Lehrpersonen erfüllen die Arbeitsleistung innerhalb der festgelegten Arbeitszeit. Ein positiver Arbeitszeitsaldo kann entstehen, wenn a) die Schulleitung der Lehrperson zusätzliche slektionen oder Aufgaben übergibt, b) die Lehrperson in Bezug auf die weiteren Tätigkeiten ausserordentliche, nicht vorgesehene Leistungen erbringen muss und darüber die Schulleitung innert zwei Wochen informiert hat. Arbeitszeitsaldo für Lehrpersonen Folie 41 Informationen auf www.vsa.zh.ch Folie 42 Übertragung auf das nächste Schuljahr Broschüre zum neuen Berufsauftrag maximal 300 h + _ Information des VSA zum neuen Berufsauftrag Tätigkeitsbereiche Arbeitszeitrechner maximal 50 h 7