Jugendwerkwoche Augsburg 28.2. - 2.3.2011 Anton Knoblauch, Bayer. Innenministerium Nicht die Finger verbrennen! Rechtliches zum Thema Internetauftritt und Webpräsenz Um was geht es? Was ist beim Aufbau und der Pflege von Internetseiten rechtlich zu beachten? Wo lauern Gefahren? Ratschläge für die Praxis Überblick / Ablauf Vorbereitung des Internetauftritts Wahl des Providers, Name der Webseite Inhalt der Webseite Verantwortung für den Inhalt, vom Gesetz vorgeschriebene Angaben Betrieb der Webseite Datensicherheit, Nutzeranalyse, Abmahnungen. 1
Die Wahl des Providers und des Namens der Webseite Fragen zum Provider Welche Leistungen benötige ich? (Webspace, Datenbanken, PHP... ) Domain oder Subdomain? Wer ist Inhaber der Domain? Wie gut ist die Verbindung des Providers zum Internet? Gibt es den Provider auch morgen noch? Kosten der Internetseite Die Angebote der Provider unterscheiden sich in Preis und Leistung erheblich Unbegrenztes freies Downloadvolumen? Versteckte Kosten? Vertragsbindung? Faustregel: Von nix kommt nix! 2
Name der Webseite DENIC prüft nur formal Namensrechte Dritter beachten! Zum Inhalt der Webseite Verantwortung für den Inhalt Urheberrecht / Recht am eigenen Bild Gesetzlich vorgeschriebene Angaben Verantwortung für den Inhalt Inhalt muss richtig sein Keine Beleidigungen, Verleumdungen und strafbare Inhalte Keine unberechtigte Verwendung fremder Inhalte (Urheberrechte) Recht am eigenen Bild beachten Haftung für Links? Für wen kann ich sprechen? 3
Personaldaten im Internet Die Veröffentlichung von Personaldaten ist nur zulässig, soweit zur Aufgabenerfüllung notwendig ist Ansprechpartner und deren dienstliche Kontaktadressen dürfen genannt werden Alle weiteren Personaldaten dürfen nur mit Einwilligung der Betroffenen genannt werden - die Einwilligung muss aber freiwillig sein, d.h. sie darf nicht erzwungen werden Besonderheiten bei Blogs Bei Blogs stammt der Inhalt teilweise von Besuchern der Webseite Rechtslage: Keine unmittelbare Haftung für Blogbeiträge Dritter Spamaufkommen kann enorm sein! Ratschläge für Blogs Falls anonyme Beiträge zugelassen sind, dann täglich moderieren Falls Beiträge nur nach vorheriger Anmeldung (mit Email-Adresse) zugelassen sind, dann mindestens 1 bis 2 mal wöchentlich moderieren oder keine Beiträge zulassen (z.b. auch im Urlaub) rechtswidrige / anstößige Beiträge sofort entfernen 4
Urheberrecht Fremde Bilder und Texte mit ausreichender Schaffenshöhe unterliegen dem Urheberrecht Ein besonderer Hinweis ist dazu nicht erforderlich schadet aber auch nicht Deep Links können anders als gewöhnliche Links Urheberrechte verletzen. Grenzen des Urheberrechts Kein Urheberrecht für öffentliche Reden, Zitate, Pressespiegel Die Privatkopie (zur rein privaten Nutzung) ist zulässig Die Verwendung für schulische Zwecke ist zulässig (dies gilt aber nicht für die Internetseite der Schule!) Das Recht am eigenen Bild Rechtsgrundlagen: Kunsturhebergesetz (KUG) 201a StGB 6b BDSG, Art. 21a BayDSG, 5a KDO allgemeines Persönlichkeitsrecht. 5
Wann darf man Bilder von Personen veröffentlichen? Grundsatz: Nach 22 Kunsturhebergesetz (KUG) dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Bildveröffentlichung ohne Einwilligung Ohne Einwilligung dürfen veröffentlicht werden: Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder einer sonstigen Örtlichkeit erscheinen Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen Sonstiges zur Veröffentlichung von Bildern Anforderungen an die Zustimmung Zustimmung Minderjähriger? Folgen einer unbefugten Veröffentlichung Neben der Einwilligung des Abgebildeten ist auch die Genehmigung des Urhebers (z.b. Fotografen) einzuholen Achtung: Trickreiche Abmahnfallen! 6
Gesetzlich vorgeschriebene Angaben Impressum Datenschutzhinweis Impressum Jede nicht rein private Internetseite muss ein Impressum haben Ein fehlerhaftes Impressum kann abgemahnt werden oder ein Bußgeldverfahren zur Folge haben Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein ( 5 TMG). Bestandteile des Impressums Name, Anschrift und Rechtsform des Diensteanbieters Email-Adresse, Telefonnummer Vertretungsberechtigte Person Registereintrag mit Registernummer (z.b. im Handels- oder Vereinsregister) Umsatzsteuer- oder Wirtschafts- Identifikationsnummer Für den Inhalt verantwortliche Person. 7
Sonstiges zum Impressum Vorbildliches Impressum: www.avrneu.de (Caritasverband der Diözese Rottenburg) Veraltete Angaben sind abmahnfähig (auch z.b. die Angabe einer veralteten Rechtsgrundlage) Disclaimer und Urheberrechtshinweise sind überflüssig, schaden aber nichts Datenschutzhinweis Der Diensteanbieter hat über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten ( 13 TMG) Wenn Daten erhoben werden muss klar gesagt werden wofür sie verwendet werden IP-Nummern sind personenbezogene Daten. Datenschutz und sonstiges Webtracking Soziale Netzwerke Was tun bei Abmahnungen? 8
Nutzeranalyse (Webtracking) Verschiedene Formen möglich (mit / ohne Weitergabe der IP-Nummer) Mit Weitergabe der IP-Nummer an Dritte unzulässig! Datensicherheit Immer die neueste Version der Software installieren (beim Webserver und Client) Anti-Virenprogramm / Firewall installieren den gesunden Menschenverstand einschalten Bei facebook & Co mitmachen? Habe ich den Zusammenhang, in dem meine Beiträge erscheinen, unter Kontrolle? Spreche ich als Privatmann / -frau oder als Vertreter meines Arbeitgebers? 9
Was tun bei Abmahnungen Wer kann abmahnen? Wer ist Wettbewerber? Wie wahrscheinlich ist so etwas bei mir? Was tun bei einer Abmahnung? Auf jeden Fall reagieren! Was ich noch nicht besprochen habe Abofallen (www.vorsicht-im-netz.de) Mobbing / Persönlichkeitsverletzungen im Internet Privates Internetsurfen am Arbeitsplatz Private Email am Arbeitsplatz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 10