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Transkript:

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 16 vom 27. Oktober 2006 Inhaltsverzeichnis Seite Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Schwandorf 111 Übung von NATO-Streitkräften 112 Übungen der Bundeswehr 112 Bekanntmachung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Amberg Änderung der Verordnung des samtes Schwandorf über den Vollzug des Ladenschlussgesetzes und der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 31. Okt. 1996 Stellenausschreibung für das ; 1 Auszubildende/n als Verwaltungsfachangestellte/n Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling; Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung der Jahresabschlüsse 2002 bis 2004 Sparkasse im Landkreis Schwandorf; Aufgebot/Verlust von Sparkassenbüchern Zweckverband zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe; Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 25. Oktober 2006 113 113 114 115 116 116 Herausgeber, Druck und Redaktion:, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf Telefon: 09431/471-354, Telefax 09431/471-110 Email: pressestelle@landkreis-schwandorf.de www.landkreis-schwandorf.de Amtsblatt Nr. 16 110

Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Schwandorf Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat mit Schreiben vom 17. Oktober 2006 das Verzeichnis der Gemeinden des Landkreises Schwandorf mit den fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 30. Juni 2006 übermittelt: Gemeindekennzahl Gemeinde Einwohner 3 76 112 Altendorf 951 3 76 116 Bodenwöhr 4.018 3 76 117 Bruck i.d.opf., M. 4.441 3 76 119 Burglengenfeld, St. 12.256 3 76 122 Dieterskirchen 1.061 3 76 125 Fensterbach 2.452 3 76 131 Gleiritsch 673 3 76 133 Guteneck 885 3 76 141 Maxhütte-Haidhof, St. 10.498 3 76 144 Nabburg, St. 6.064 3 76 146 Neukirchen-Balbini, M. 1.150 3 76 147 Neunburg vorm Wald, St. 8.238 3 76 148 Niedermurach 1.313 3 76 149 Nittenau, St. 8.536 3 76 151 Oberviechtach, St. 5.006 3 76 153 Pfreimd, St. 5.553 3 76 159 Schmidgaden 2.910 3 76 160 Schönsee, St. 2.715 3 76 161 Schwandorf, GKSt. 28.195 3 76 162 Schwarzach bei Nabburg 1.560 3 76 163 Schwarzenfeld, M. 6.274 3 76 164 Schwarzhofen, M. 1.497 3 76 167 Stadlern 631 3 76 168 Steinberg am See 1.810 3 76 169 Stulln 1.694 3 76 170 Teublitz, St. 7.486 3 76 171 Teunz 2.007 3 76 172 Thanstein 996 3 76 173 Trausnitz 1.004 3 76 175 Wackersdorf 5.016 3 76 176 Weiding 607 3 76 150 Wernberg-Köblitz, M. 5.758 3 76 178 Winklarn, M. 1.435 Kreissumme: 144.690 Schwandorf, 17. Oktober 2006 Amtsblatt Nr. 16 111

Übung von NATO-Streitkräften Einheiten von NATO-Streitkräften führen Übungen durch, und zwar in der Zeit vom: a) 25. November 2006-15. Dezember 2006 b) 01. November 2006-30. November 2006 c) 01. Dezember 2006-31. Dezember 2006 Grenzen des Übungsraumes: a): Landkreis Amberg-Sulzbach - Landkreis Schwandorf Landkreis Cham Landkreis Schwandorf: gesamtes Landkreisgebiet. Teilweise findet die Übung auch in den 10 km-schutzzonen der Übungsplätze Grafenwöhr und Hofenfels statt. b/c): Landkreis Neustadt a.d.waldnaab Eslarn Floß Flossenbürg Luhe-Wildeanu Moosbach Pleystein Schirmitz Tännesberg Vohenstrauß Waidhaus Waldthurn Landkreis Schwandorf Wernberg-Köblitz Pfreimd Schönsee Teunz Forstämter Tännesberg Pfreimd Neunburg vorm Wald Die Bevölkerung wird gebeten, sich von Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergleichen) ausgehenden Gefahren wird ausdrücklich warnend hingewiesen. Unbefugter Umgang mit Sprengmitteln kann nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt werden. Übungsschäden sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich beim Amt für Verteidigungslasten, Postfach 91 03 20, 90261 Nürnberg geltend zu machen. Schwandorf, 18. Oktober 2006 Übungen der Bundeswehr Die Bundeswehr führt Truppenübungen durch: 10. November 2006 bis 12. November 2006 Bezeichnung: Abschlussübung Gefechtsmarsch Übungstruppe: Gebirgspanzeraufklärungsbataillon 8 Grenzen des Übungsraumes: Freyung Bayerisch Eisenstein Waldmünchen Waidhaus Grafenwöhr Hersbruck Regensburg - Hengersberg Amtsblatt Nr. 16 112

11. Dezember 2006 bis 14. Dezember 2006 Bezeichnung: Gefechtsmarsch Übungstruppe: 3./Panzerartilleriebataillon 115, Neunburg v. W. Grenzen des Übungsraumes: Neunburg v. W. Bruck i. d. OPf. Unterlintach - Pösing Die Bevölkerung wird gebeten, sich von Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergleichen) ausgehenden Gefahren wird ausdrücklich warnend hingewiesen. Unbefugter Umgang mit Sprengmitteln kann nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt werden. Die Truppe führt auch Nachtmärsche und Gewässerüberquerungen durch, es wird deshalb um erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr während der Abend- und Nachtstunden in den betreffenden Gemeindebereichen gebeten. Entschädigungsansprüche bei Übungsschäden sind bei den Gemeinden schriftlich anzumelden. Wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit wird gebeten, etwaige Einwendungen gegen diese Übung direkt bei der Truppe anzumelden. Schwandorf, 13. Oktober 2006 Bekanntmachung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Amberg Der Landkreis Schwandorf als Verbandsmitglied des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Amberg weist gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 4 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) darauf hin, dass die Satzung zur Umgestaltung des Rettungszweckverbandes in einen Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung am 11.Juni 2006 von der Verbandsversammlung beschlossen und am 02. Oktober 2006 im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz 62. Jg. Nr. 13 amtlich bekannt gemacht wurde. Die Verbandssatzung ist am 03. Oktober 2006 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Verbandssatzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 2001 (Amtsblatt des Landkreises Schwandorf Nr. 15 vom 02.11.2001) außer Kraft. Schwandorf, 13. Oktober 2006 Änderung der Verordnung des samtes Schwandorf über den Vollzug des Ladenschlussgesetzes und der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 31. Okt. 1996 Das erlässt auf Grund von 12 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (BGBl. 1996 Teil III, S. 8050-20), geändert durch das Gesetz zur Amtsblatt Nr. 16 113

Änderung des Gesetzes über den Ladenschluss und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 30.07.1996 (BGBl. I S. 1186) in der jeweils gültigen Fassung folgende Verordnung: 1 Änderung einer Verordnung Die Verordnung der Regierung der Oberpfalz über den Verkauf bestimmter Waren an Sonnund Feiertagen vom 09. Mai 1974 Nr. 303-6574 a 566 b geändert durch Verordnung des samtes Schwandorf über den Vollzug des Ladenschlussgesetz und der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 31. Okt. 1996 wird wie folgt geändert: In 1 wird nach der bisherigen Ziffer 2. neu eingefügt: 2 a.: Ziffer 2 gilt nicht für die Abgabe am 2. Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag. 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft Schwandorf, 23. Oktober 2006 Stellenausschreibung Der Landkreis Schwandorf stellt zum 1. September 2007 für das ein. 1 Auszubildende/n als Verwaltungsfachangestellte/n Die Ausbildung dauert 3 Jahre, Voraussetzung ist die Mittlere Reife. Die geforderte Voraussetzung ist Mindestvoraussetzung. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Ablichtung des letzten Zeugnisses der derzeit besuchten bzw. Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule) werden bis spätestens Montag, 27. November 2006 (Ausschlussfrist) an das, Postfach 15 49, 92406 Schwandorf, erbeten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Frist eingehende Bewerbungen nicht berücksichtigt werden. Schwandorf, 20. Oktober 2006 Amtsblatt Nr. 16 114

Zweckverbandes für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling; Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung der Jahresabschlüsse 2002 bis 2004 des Zweckverbandes für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling 1. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 02.10.2006 die geprüften Jahresabschlüsse 2002 bis 2004 behandelt. Die Verbandsversammlung fasste folgende Beschlüsse zu den Jahresabschlüssen: a) Jahresabschluss 2002 Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2002 mit einer Bilanzsumme von 27.249.360,41 und einem Jahresgewinn von 2.047.800,88 fest und beschließt, den Jahresgewinn in Höhe von 2.047.800,88 auf neue Rechnung vorzutragen. b) Jahresabschluss 2003 Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2003 mit einer Bilanzsumme von 28.321.624,68 und einem Jahresgewinn von 1.277.325,66 fest und beschließt, den Jahresgewinn in Höhe von 1.277.325,66 auf neue Rechnung vorzutragen. c) Jahresabschluss 2004 Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2004 mit einer Bilanzsumme von 26.954.692,73 und einem Jahresverlust von 838.052,71 fest und beschließt, den Jahresverlust in Höhe von 838.052,71 aus dem Gewinnvortrag zu tilgen. 2. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat die Jahresabschlüsse 2002 bis 2004 gem. Art. 40, 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und i.v.m. 20 der Verbandssatzung sowie Art. 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geprüft und nachfolgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Die Buchführung und die Jahresabschlüsse für die Jahre 2002, 2003 und 2004 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Lageberichte stehen im Einklang mit den Jahresabschlüssen; die Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen. 3. Die Jahresabschlüsse der Jahre 2002 bis 2004 liegen in der Zeit vom 04.12.2006 bis 15.12.2006 während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling, Wasinger Weg 12, 94447 Plattling, zur Einsichtnahme auf. Plattling, 11. Oktober 2006 Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling gez. Christian Bernreiter und Verbandsvorsitzender Amtsblatt Nr. 16 115

Sparkasse im Landkreis Schwandorf; Sparbuchverlust - Aufgebot Die von der Sparkasse im Landkreis Schwandorf, Postgartenstr. 4-6, 92421 Schwandorf, ausgestellten Sparkassenbücher sind zu Verlust gegangen. Nr. 401 956 644 und Nr. 761 202 407 Es geht hiermit an die Besitzer der Urkunden gemäß Art. 112 bis 119 des Ausführungsgesetzes zum BGB die Aufforderung, binnen drei Monaten sein Recht unter Vorlage der Urkunde bei der unterfertigten Sparkasse geltend zu machen, andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Schwandorf, 20. Oktober 2006 Sparkasse im Landkreis Schwandorf Vorsitzender des Vorstandes Mitglied des Vorstandes Zweckverband zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe; Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 25. Oktober 2006 Aufgrund des Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit den Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe folgende Satzung: 1 Änderung der Satzung Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe vom 07.05.2003 wird wie folgt geändert: 1. 1 erhält folgende Fassung: 1 Beitragserhebung (1) Der Zweckverband betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung für das Gebiet der Ortsteile Schneeberg, Aschahof, Aschamühle und Pondorf im Bereich des Marktes Winklarn und für das Gebiet der Ortsteile Schönthan, Hornmühle und Herzoghof ohne die Anwesen Hs.Nrn. 24 und 26 im Bereich der Stadt Oberviechtach. (2) Der Zweckverband erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der in Abs. 1 genannten Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag, soweit der Aufwand nicht einer Erstattungsregelung nach Art. 9 KAG unterliegt. Amtsblatt Nr. 16 116

2. 6 erhält folgende Fassung: 6 Beitragssatz (1) Der Beitrag beträgt a) pro m 2 Grundstücksfläche 0,64 (ohne Umsatzsteuer) 0,74 (inkl. Umsatzsteuer) b) pro m 2 Geschossfläche 7,72 (ohne Umsatzsteuer) 8,96 (inkl. Umsatzsteuer) (2) Beitragszahlungen aus den Jahren 1990 bis 2002, welche auf Grund der nachstehend genannten Satzungen des Zweckverbandes erhoben und bezahlt wurden, werden in voller Höhe auf den nunmehr zu erhebenden Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgungsanlage angerechnet: o Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 20.11.1980, zuletzt geändert mit Satzung vom 07.02.1995, o Beitragssatzung für die Erweiterung und Verbesserung der Wasserversorgungsanlage vom 28.01.1993 o Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 29.07.1997, geändert mit Satzung vom 14.03.2002. 2 Bekanntmachungserlaubnis Der Zweckverbandsvorsitzende wird ermächtigt den Wortlaut der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung neu bekannt zu machen. 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Oberviechtach, 25. Oktober 2006 Zweckverband zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe Sailer Zweckverbandsvorsitzender Amtsblatt Nr. 16 117