Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz Selbstbestimmung 2.0 - künftige Herausforderungen 18. Mai 2017 Biografie Powerpoint-Präsentation Selbstbestimmung 2.0 - Österreichische Revision des Erwachsenenschutzes und Clearing Plus Prof. Dr. Michael Ganner Lehrstuhl für Zivilrecht Universität Innsbruck Die Unterlagen finden Sie auch unter: www.hslu.ch/fachtagung-kes
Prof. Dr. Michael Ganner Lehrstuhl für Zivilrecht, Universität Innsbruck Allgemeines und Ausbildung: 1972-1977 Volksschule in Obertilliach 1977-1985 Humanistisches Gymnasium in Hall in Tirol 1986-1991 Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck 1991-1994 Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Innsbruck und Santiago de Compostela (Spanien) 1999-2001 Ausbildung zum Mediator 2005 Habilitation (Universität Innsbruck) Berufserfahrung: 1993-94 Gerichtspraktikant in Graz and Innsbruck Seit 1995 Vertragsassistent an der Universität Innsbruck bis 1.10.2013 Außerordentlicher Professor für Bürgerliches Recht unter besonderer Berücksichtigung des Altenrechts und Rechtstatsachenforschung (Universität Innsbruck) Seit 2002 Lehrauftrag im Rahmen des interdisziplinären Lehrgangs für Gerontologie an der Universität Graz Seit 1.10.2013 Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Grundlagen der Rechtswissen-schaft an der Universität Innsbruck Forschungsprojekte: 1997/98 Rechtliche Rahmenbedingungen der Alten- und Pflegebetreuung (FWF) 2001-2003 Selbstbestimmung im Alter (FWF) 2004 TACIS-IBPP-Project der Europäischen Union Policy Design for the most vulnerable Groups of Population zwischen Österreich und Russland 2008-2010 Advocacies for frail and incompetent elderly in Europe Seit 8/2011 HyCAT (Hybrid Care Technologies) und 2PCS (Personal Protection and Caring System) Seit 10/2012 Seit 1.1.2014 Gewalt im Alter - Violenza nella Terza Etá: Interreg IV Österreich Italien AAL Testregion Westösterreich Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh (FFG) 1.5.2014 1.5.2016 Observing legislative processes: Implementation of UNCRPD in Austria, Germany and New Zealand (FWF) Publikationen, Preise und andere wissenschaftliche Tätigkeiten siehe unter: https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/team/ganner/publikationen.htmldas private Wissen des Richters. Zur Unparteilichkeit des Richters im Prozeß, C.F. Müller: Heidelberg 1995
Selbstbestimmung 2.0 Österreichische Revision des Erwachsenenschutzes und Clearing Plus Univ.-Prof. Dr. Michael Ganner Luzern, am 18.5.2017 Gründe und Reformprozess UN-Behindertenrechtskonvention: Art. 12 supported decision making anstelle von substitute decision making Kein automatischer Entzug der Geschäftsfähigkeit ( 280 ABGB) Missbrauchskontrolle (Abs. 4) Reduktion der Rechtsfürsorge auf Vertretung Reformprozess Einbindung von Menschen mit Behinderung Stand Freiheitsbeschränkungen Heimaufenthaltsgesetz + Unterbringungsgesetz
Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Entscheidungsfähigkeit: Erkenntnis Willensbestimmung Verhaltenssteuerung Formen: Geschäftsfähigkeit Einsichts- und Urteilsfähigkeit Ehefähigkeit Testierfähigkeit Deliktsfähigkeit Reform: ab 1.7.2018 Vorsorgevollmacht Gewählter Erwachsenen vertreter Gesetzlicher Erwachsenenvertreter Gerichtlicher Erwachsenenvertreter neu Vertretung durch Angehörige Sachwalter Registrierung verpflichtend: setzt ärztliches Zeugnis voraus
Allgemeiner Teil Medizinische Behandlung Konsens von Patient, Vertreter und Arzt unterstützte Entscheidungsfindung bei Zweifel an der Entscheidungsfähigkeit Gerichtliche Genehmigung bei Ablehnung durch Patient Allgemeiner Teil Gerichtliche Genehmigung Med. Behandlung: bei Ablehnung durch Patient Vermögensangelegenheiten, wenn außerordentlicher Wirtschaftsbetrieb Dauerhafte Wohnortverlegung Bei Vorsorgevollmacht nur bei Verlegung ins Ausland Gerichtliche Kontrolle Vermögens- und Lebenssituationsbericht Nicht bei Vorsorgevollmacht (keine Kontrolle!)
Vorsorgevollmacht: Reform 2018 Stärkung der allgemeinen zivilrechtlichen Vollmacht Wirksamwerden setzt Registrierung im ÖZVV voraus Ärztliches Zeugnis Errichtung auch beim Erwachsenenschutzverein Gewählte Erwachsenenvertretung: neu Vorsorgevollmacht light : Vereinbarung Reduzierte Entscheidungsfähigkeit reicht Bedeutung und Folgen einer Bevollmächtigung in Grundzügen Nur nahestehende Person Beschränkung auf Co-Decision möglich Wirksamwerden setzt Registrierung im ÖZVV voraus Ärztliches Zeugnis Errichtung auch beim Erwachsenenschutzverein
Gesetzliche Erwachsenenvertretung Früher: Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger Erweitert um Geschwister, Nichten und Neffen + frei wählbare Person (Verfügung) Alle Partner, (Groß)Eltern, (Enkel)Kinder Umfang alles außer außerordentliche Vermögensverwaltung Wirksamwerden setzt Registrierung im ÖZVV voraus Ärztliches Zeugnis Automatische Beendigung nach 3 Jahren Gerichtliche Erwachsenenvertretung Früher: Sachwalterschaft Keine automatische Beschränkung von Geschäftsund Ehefähigkeit Umfang: nur für konkrete einzelne oder mehrere gegenwärtig zu besorgende Angelegenheiten, nicht für alle Angelegenheiten! Nicht für Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens oder zu Verwaltung verbleibende geringfügige Freibeträge bei versorgten Personen Automatische Beendigung nach 3 Jahren
Erwachsenenschutzvereine Früher: Sachwaltervereine Drehscheibe der Rechtsfürsorge Keine Behörde 4 Vereine Aufgaben: Erwachsenenvertretungen Patientenanwaltschaft + Bewohnervertretung Beratung Clearing-Verfahren Errichtung von Vorsorgevollmachten und gewählten Erwachsenenvertretungen Registrierungen im ÖZVV Clearing außergerichtliche Abklärung Unterstützungsbedürfnis und Möglichkeiten Psychosoziale Bedürfnisse Unterstützung zur Selbstbestimmung - Inklusion Alternativen inkl. andere Formen der Vertretung (Vorsorgevollmacht, gewählte Vertretung) Modellversuch seit 2006 40-60 % Einstellungen von Verfahren In 40 % werden Alternativen gefunden
Clearing Künftig zwingend: Gericht beauftragt Verein Auszüge aus dem Grundbuch, eine Übersicht über die anhängigen Gerichtsverfahren sowie allenfalls weitere erforderliche Unterlagen Verständigung der Person Bericht innerhalb von 4 Wochen an Gericht Empfehlung, ob Erwachsenenvertreter bestellt werden Alternativen sind innerhalb von 3 Monaten detailliert abzuklären Clearing - Ablauf Kontaktaufnahme Abklärung, in welchen Lebensbereichen Unterstützung gebraucht wird Welche mentale Beeinträchtigung Was kann die Person selbst? Welche Hilfen werden gebraucht und welche stehen zur Verfügung? Welche Personen im sozialen Umfeld können wofür aktiviert werden? Wer ist geeignet und bereit eine Erwachsenenvertretung zu übernehmen?
Clearing - Ablauf Beratung zb. in sozialrechtlichen Angelegenheiten (Pension, Pflegegeld) Einkommens- und Vermögenssicherung Über andere Unterstützungseinrichtungen Erstellung eines individuellen Plans Erhebung von Bedürfnissen und Wünsche der Person Welche Maßnahmen werden von wem wann und wie umgesetzt? Danke für die Aufmerksamkeit