Usability ohne Maus und ohne Bildschirm



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Transkript:

Usability ohne Maus und ohne Bildschirm Referent: Jan Eric Hellbusch

Publikationen Buch "Barrierefreies Webdesign" (1. Auflage 2005, 391 Seiten) bf-w.de/dpunkt/ KnowWare-Heft "Barrierefreies Webdesign" (5. Auflage 2007, 72 Seiten) bf-w.de/knowware/

Was ist Barrierefreiheit? "Web accessibility means that people with disabilities can use the Web. More specifically, Web accessibility means that people with disabilities can perceive, understand, navigate, and interact with the Web, and that they can contribute to the Web." (Web Accessibility Initiative) Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen das Web nutzen können. Genauer gesagt, bedeutet Barrierefreiheit, dass Menschen mit Behinderungen das Web wahrnehmen, verstehen, navigieren und damit interagieren können, und dass sie zum Web beitragen können.

Das Web ist ein universelles Medium Um es mit Tim Berners-Lee, dem W3C Direktor und Erfinder des World Wide Web zu sagen: "Die Macht des Webs liegt in seiner Universalität. Zugang durch Alle, unabhängig von einer Behinderung, ist ein essenzieller Bestandteil."

Definition aus dem Behindertengleichstellungsgesetz "Barrierefreiheit" ist unmittelbar mit der Nutzung durch Menschen mit Behinderungen verknüpft: "Barrierefrei sind [...] gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." ( 4 Behindertengleichstellungsgesetz)

Gestaltete Lebensbereiche Alles, was von Menschen gestaltet wird, kann unter dem Aspekt der Barrierefreiheit betrachtet werden. Die gestalteten Bereiche sind als Gegensatz zu natürlichen Bereichen (wie ein Fluss oder ein Wald) zu betrachten, wobei eine Brücke über den Fluss oder ein Waldweg wieder gestaltete Bereiche sind. Ohne Zweifel gehören Webangebote zum gestalteten Lebensbereich dazu.

Zugänglich und nutzbar Die Zugänglichkeit (z.b. zu einem Gebäude) allein reicht nicht für die Barrierefreiheit aus; das Gebäude muss auch sinnvoll nutzbar sein. Ein Gebäude mit Rampen kann für Rollstuhlfahrer zugänglich gemacht werden, aber wenn der Fahrstuhl in den ersten Stock nicht breit genug für den Rollstuhl ist, dann ist das Gebäude nicht sinnvoll nutzbar. Im Web ist das ähnlich: Die Zugänglichkeit alleine reicht nicht aus, die Angebote müssen auch von Menschen mit Behinderungen sinnvoll genutzt werden können, um barrierefrei zu sein.

In der allgemein üblichen Weise Dieser Passus bedeutet, dass es keine Sonderlösungen geben darf. Ein Gebäude ist nicht barrierefrei, wenn es zwar zugänglich ist, aber der Rollstuhlfahrer nicht durch den Haupteingang, sondern durch einen Nebeneingang hinein kann. Im Web bedeutet dies, dass es keine "barrierefreien" Versionen eines sonst nicht barrierefreien Auftritts geben darf, sondern dass die Standardangebote von vorn herein zugänglich und nutzbar sein müssen.

Ohne besondere Erschwernis Die Nutzung gestalteter Bereiche darf nicht mit zusätzlichen Hürden belastet werden. Die vorherige Anmeldung eines Rollstuhlfahrers beim Hausmeister eines Gebäudes zur Sicherstellung der rechtzeitigen Bereitstellung einer Rampe ist ein Beispiel für eine Erschwernis. Auch im Web gibt es Beispiele für besondere Erschwernisse, wenn z.b. die Inhalte nicht mit der gewohnten Software betrachtet werden können und andere Anwendungen installiert und konfiguriert werden müssen.

Grundsätzlich ohne fremde Hilfe Die Selbstständigkeit möglichst vieler Menschen mit Behinderungen muss beachtet werden. In einem Fahrstuhl muss der Rollstuhlfahrer die Tasten bedienen und ein Sehbehinderter muss das Display lesen können. Auch im Web muss vorausgesetzt werden, dass die Nutzung selbstständig erfolgen kann. Ein Angebot ist nur dann wirklich barrierefrei, wenn entweder die Nutzung mit den gängigen Hilfsmitteln möglich ist oder - im Falle des Versagens - geeignete alternative Hilfsmittel vom Anbieter bereitgestellt werden.

Fazit Barrierefreies Webdesign bedeutet also, dass Menschen mit Behinderungen ein Webangebot uneingeschränkt und selbstständig nutzen können. Es handelt sich um eine Gebrauchstauglichkeit vor dem Hintergrund einer Behinderung.