Berufsinformationen einfach finden. Technische/r Zeichner/in - Elektrotechnik



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Transkript:

Technische/r Zeichner/in - Elektrotechnik Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf, der zum 01.08.2011 außer Kraft trat. Er wurde durch den Beruf Technische/r Systemplaner/in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme abgelöst. Technische/r Zeichner/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3 1/2-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handwerk in den folgenden Fachrichtungen angeboten: Elektrotechnik Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik Holztechnik Maschinen- und Anlagentechnik Stahl- und Metallbautechnik Daneben gibt es die Möglichkeit, im Rahmen einer landesrechtlich geregelten schulischen Ausbildung an Berufsfachschulen den Abschluss als Technische/r Zeichner/in (ohne Schwerpunkt) zu erwerben. Ausbildungsinhalte Im 1. und 2. Ausbildungsjahr lernen Auszubildende im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: welche Einsatzmöglichkeiten es für Bauelemente der Elektrotechnik gibt und wie man diese zu Schaltungen verbindet wie man geometrische Konstruktionen (zum Beispiel Vielecke, Kreisanschlüsse) durchführt und wie man Koordinatensysteme anwendet wie man Körper und Werkstücke in verschiedenen Ansichten und Schnitten darstellt welche Funktion einfache Steuerschaltungen, Verstärkerschaltungen sowie analoge oder digitale Grundschaltungen haben und wie man diese Schaltungen darstellt wie man mechanische Bauteile anfertigt und wie man mechanische oder elektrotechnische Bauteile zu Baugruppen montiert welche Zeichnungsnormen es gibt wie man Programme für numerische Fertigungseinrichtungen oder Steuerungen erstellt und eingibt wie man Werkstücke durch maschinelles Spanen, Trennen oder Umformen herstellt Im fachrichtungsspezifischen 3. und 4. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden schließlich: wie man technische Unterlagen für Leiterplatten erstellt was beim Umzeichnen von Schaltungsunterlagen zu beachten ist wie man Stücklisten und Anordnungspläne für technische Anlagen, Tabellen und Diagramme erstellt wie man einfache Stromversorgungs-, Installations- und Meldeschaltungen und Steuer- oder Verstärkerschaltungen darstellt was analoge und digitale Grundschaltungen sind und wie man sie darstellt wie man Bauteile und Leitungen von energie- und kommunikationstechnischen Anlagen nach Vorgabe berechnet und festlegt wie man Betriebsmittel- und Anschlusskennzeichnungen anwendet wie physikalische Größen ermittelt werden wie man mit Anwenderprogrammen und Systembibliotheken umgeht Seite 1 von 11

Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden z.b. vermittelt: wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist wie die Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse z.b. auf folgenden Gebieten: technisches Zeichnen Produkttechnologie Fertigungs- und Montagetechnik fachspezifische Kommunikation Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin vom 17.12.1993 (BGBl. I S. 25), zuletzt geändert am 19.06.2000 (BGBl. I S. 863); tritt zum 01.08.2011 außer Kraft Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzav/gesamt.pdf Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.02.1994; tritt zum 01.08.2011 außer Kraft Internet: http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/bildung/beruflichebildung/rlp/technzeichner94-02-15.pdf Lernorte Technische Zeichner/innen der werden im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ausgebildet. Überwiegend absolvieren Auszubildende ihre Ausbildung in Konstruktions- und Zeichenabteilungen produzierender Betriebe. Meist sind sie in Büroräumen tätig. Wenn Betriebe nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, verlagern sie Teile der Ausbildung z.b. in überbetriebliche Ausbildungsstätten. Der Berufsschulunterricht findet zum Teil in Blockform in Fachklassen statt. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz Saarland, Sachsen und Thüringen in Regensburg (Bayern) Städtische Berufsschule I für Metall und Elektrotechnik Georg Kerschensteiner Alfons-Auer-Straße 18 93053 Regensburg D +49.941.5072033 +49.941.5073040 Internet: http://www.schulen.regensburg.de/bs1/ bs1regensburg@t-online.de Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen 2010 Internet: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2010/2010_06_25-splitt-liste-22- Fortschreibung.pdf Darüber hinaus können im Einzelfall auch an anderen Schulen Fachklassen eingerichtet werden. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Wer eine duale Ausbildung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin der Fachrichtung Elektrotechnik absolviert, lernt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Seite 2 von 11

Ausbildungsbetriebe sind Betriebe der Elektroindustrie. Für diese sind die Auszubildenden in Büroräumen tätig. Präzise arbeiten müssen sie von Anfang an: Sie zeichnen die Funktionen einfacher Steuerschaltungen, entwerfen Verdrahtungspläne von kommunikationstechnischen Anlagen nach Vorgabe und kennzeichnen Symbole für elektrotechnische Bauelemente und Geräte. An die Arbeit bei künstlicher Dauerbeleuchtung müssen sich die Auszubildenden ebenso gewöhnen wie an die überwiegende Arbeit am Bildschirm. Beim manuellen oder rechnergestützten Zeichnen ist ein hohes Maß an Konzentration erforderlich. Nur so können Arbeitsaufträge zufrieden stellend ausgeführt und termingemäß erledigt werden. Angeleitet werden die angehenden Technischen Zeichner/innen der von ihrem Ausbilder und erfahrenen Kollegen, die sie schrittweise an ihre Aufgaben heranführen. Bereits während der Ausbildung wird selbstständiges Arbeiten erwartet und das Ergebnis laufend kontrolliert. Die volle Verantwortung müssen die Auszubildenden noch nicht tragen: Dass Funktionsbeschreibungen und Bedienungsanleitungen sorgfältig ausgearbeitet sind, garantieren die ausgelernten Fachkräfte, die dafür zuständig sind, dass die zukünftigen Technischen Zeichner/innen aus ihren Fehlern lernen. Die Auszubildenden dokumentieren die einzelnen Abschnitte ihrer betrieblichen Ausbildung in einem Berichtsheft, das regelmäßig von ihrem Ausbilder kontrolliert wird. Es muss sorgfältig geführt werden und ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. In der Berufsschule erarbeiten sich die Auszubildenden den theoretischen Hintergrund, den sie für die erfolgreiche Ausübung ihres Berufs benötigen. Der Berufsschulunterricht in Fachklassen findet ein- bis zweimal pro Woche oder "am Stück" als Blockunterricht statt. Hier wird der Unterrichtsstoff eines Jahres in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen vermittelt. Findet der Blockunterricht nicht am Wohnort statt, sind die Auszubildenden während dieser Zeit im Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. Wenn Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln können, werden fehlende Qualifikationen durch überbetriebliche Ausbildungsabschnitte abgedeckt. Auch hier ist eventuell eine Internatsunterbringung erforderlich. Leistungsnachweise und Prüfungen Während der gesamten Ausbildung müssen die zukünftigen Technischen Zeichner/innen der Fachrichtung Elektrotechnik regelmäßig Leistungsnachweise erbringen und hierfür auch in ihrer Freizeit lernen. In der Berufsschule werden z.b. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Auch für die Prüfungsvorbereitung auf die Abschlussprüfung müssen die Auszubildenden Zeit einplanen. Ausbildungsvergütung Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ihre Höhe ist abhängig vom Ausbildungsbereich (Industrie und Handel, Handwerk u.a.) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet, sowie vom räumlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages. Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, sind auch frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen möglich. Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden. Die Auszubildenden können in den einzelnen Ausbildungsjahren monatlich folgende Ausbildungsvergütungen erhalten: 1. Ausbildungsjahr: 708 bis 763 2. Ausbildungsjahr: 769 bis 810 3. Ausbildungsjahr: 840 bis 876 4. Ausbildungsjahr: 911 bis 943 Hinweis: Wer diese Ausbildung in vollzeitschulischer Form absolviert, erhält keine Ausbildungsvergütung. Quelle: Die Angaben orientieren sich an den Informationen der Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) - Stand: Oktober 2010 Seite 3 von 11

Ausbildungskosten Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten Lernmittelkosten (z.b. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Förderungsmöglichkeiten Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Informationen hierzu erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit. Über Voraussetzungen und Höhe einer möglichen Beihilfe informieren das entsprechende Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit sowie der BAB-Rechner: Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner (BAB) Internet: http://babrechner.arbeitsagentur.de/ Ein Service der Bundesagentur für Arbeit Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 1/2 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Ggf. ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer für Auszubildende möglich, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) erfolgreich abgeschlossen haben. Verlängerung der Ausbildungszeit In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist. Ausbildungsform Beim Ausbildungsberuf Technische/r Zeichner/in der handelt es sich um eine duale Ausbildung, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet. Der Beruf wird in Industrie und Handwerk ausgebildet. Die Spezialisierung in der erfolgt im dritten Ausbildungsjahr. Für Menschen mit Behinderung besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk oder einer sonstigen Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation zu absolvieren. Für weitere Informationen steht das Reha/SB-Team der zuständigen Agentur für Arbeit zur Verfügung. Nähere Angaben zu Ausbildungen zur beruflichen Rehabilitation enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: Teilnehmer/innen einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) absolvieren ein Betriebspraktikum mit einer Dauer von 6 bis 12 Monaten. Unter bestimmten Bedingungen (z.b. Berufsschulpflicht) und je nach Bundesland wird das Praktikum durch Unterricht in der Berufsschule ergänzt. Seite 4 von 11

Einstiegsqualifizierung in Industrie und Handel Internet: http://www.dihk.de/themenfelder/aus-und-weiterbildung/ausbildung/einstiegsqualifizierungen/ einstiegsqualifizierung#eq-beispiele Regionale Besonderheiten In Baden-Württemberg besteht außerdem die Möglichkeit, durch eine Ausbildung an einem Berufskolleg und im Ausbildungsbetrieb einen Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf und den Abschluss als Berufskollegiat/in der Fachrichtung Maschinentechnik mit dem Schwerpunkt Technische/r Zeichner/in zu erwerben. Zudem können die Schüler/innen mit Zusatzunterricht und Zusatzprüfung an verschiedenen Berufskollegs auch die Fachhochschulreife erwerben. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Grundlagen des technischen Zeichnens betriebliche Organisation und Kommunikation Lesen und Anwenden technischer Unterlagen Werk- und Hilfsstoffe Herstellen von Werkstücken und Montieren zu Baugruppen Grundlagen der Elektrotechnik Ausführen technischer Berechnungen Erstellen von technischen Zeichnungen, Plänen und Unterlagen rechnerunterstütztes Zeichnen Beurteilen von fertigungs- und montagetechnischen Abläufen Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten: technisches Zeichnen technische Kommunikation Produkttechnologie Fertigungs- und Montagetechnik Seite 5 von 11

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. und 4. Ausbildungsjahr fachrichtungsbezogen Abschlussprüfung nach 3 1/2 Ausbildungsjahren Anfertigen von technischen fachrichtungsbezogenes Vertiefen Zeichnungen, Plänen und Skizzen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Entwerfen und Erstellen von Ausbildungsjahr Schaltungsunterlagen nach Vorgaben Anfertigen von technischen Begleitunterlagen Ermitteln von physikalischen Größen rechnerunterstütztes Erstellen von technischen Unterlagen Mitwirken bei Arbeitsaufgaben anderer Fachgebiete Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Abschlussprüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf folgender Grundlage durchgeführt: Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin vom 17.12.1993 (BGBl. I S. 25), zuletzt geändert am 19.06.2000 (BGBl. I S. 863); tritt zum 01.08.2011 außer Kraft Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzav/gesamt.pdf Zulassung zur Prüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Zuzulassen ist auch, wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen. wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Prüfungsinhalte Zwischenprüfung Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, die aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil besteht. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Die praktische Prüfung besteht aus drei Aufgaben, die in insgesamt höchstens 13 Stunden durchgeführt werden. Seite 6 von 11

Eine Prüfungsaufgabe ist den Bereichen Energie- oder Kommunikationstechnik zu entnehmen. In höchstens sieben Stunden sind technische Unterlagen anzufertigen sowie sich auf diese Unterlagen beziehende Fragen aus den Gebieten fachspezifische Information, Produkttechnologie sowie Fertigungs- und Montagetechnik schriftlich zu beantworten. Es kommen insbesondere folgende Aufgaben in Betracht: im Bereich Energietechnik das Entwerfen oder Ändern von technischen Unterlagen der Installationstechnik sowie das Entwerfen oder Ändern von Schaltungsunterlagen der Steuerungs- und Regelungstechnik einschließlich speicherprogrammierbarer Steuerungen im Bereich Kommunikationstechnik das Entwirren einer Schaltung nach Skizzen, das Erstellen des Bestückungsplanes und des Leiterplattenlayouts nach Stromlaufplan, Stückliste und Datenblättern In einer zweiten Prüfungsaufgabe aus den Bereichen Energietechnik oder Kommunikationstechnik ist in höchstens drei Stunden eine der folgenden Unterlagen anzufertigen und es sind sich auf diese Unterlage beziehende Fragen aus den Gebieten fachspezifische Information und Kommunikation, Produkttechnologie sowie Fertigungs- und Montagetechnik zu beantworten. Es kommen insbesondere in Betracht: im Bereich Energietechnik das Ändern oder Erstellen technischer Unterlagen, insbesondere von Schaltungen der Digital-, Analog-, Installations- oder Steuerungstechnik im Bereich Kommunikationstechnik das Ändern oder Erstellen technischer Unterlagen, insbesondere von Schaltungen der Verstärker-, Melde- oder Übertragungstechnik In einer dritten Prüfungsaufgabe sind in höchstens drei Stunden mechanische Bauteile der Elektrotechnik mit den erforderlichen Ansichten, Schnitten und Einzelheiten sowie der fertigungs- und funktionsgerechten Bemaßung darzustellen. Der schriftliche Prüfungsteil umfasst die Bereiche Wirtschafts- und Sozialkunde. Die maximale Prüfungsdauer beträgt eine Stunde. Die Prüfung kann in einzelnen Prüfungsaufgaben und im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschluss-/Berufsbezeichnung - Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend angehende Technische Zeichner/innen der mit einem mittleren Bildungsabschluss ein. Eine Starthilfe zum Ausbildungszugang bietet die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ). Informationen zur Einstiegsqualifizierung "Technisches Zeichnen" findet man unter: Einstiegsqualifizierung in Industrie und Handel Seite 7 von 11

Internet: http://www.dihk.de/themenfelder/aus-und-weiterbildung/ausbildung/einstiegsqualifizierungen/ einstiegsqualifizierung#eq-beispiele Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2009 begannen 129 zukünftige Technische Zeichner/innen der ihre Ausbildung. 58 Prozent von ihnen besaßen einen mittleren Bildungsabschluss, 30 Prozent die Hochschulreife. Über den Hauptschulabschluss verfügten neun Prozent. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung: BIBB-Datenblätter Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen. Wichtige Schulfächer Schulkenntnisse Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung zum Technischen Zeichner bzw. zur Technischen Zeichnerin der bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach Begründung Werken/Technik Kenntnisse im Bereich Technisches Zeichnen sind für zukünftige Technische Zeichner/innen der Fachrichtung Elektrotechnik z.b. beim Anfertigen von Plänen und Skizzen unabdingbar. Mathematik Auf ihre Kenntnisse in Mathematik greifen angehende Technische Zeichner/innen der Fachrichtung Elektrotechnik z.b. zurück, wenn sie technische Berechnungen anstellen. Physik Physikalische Kenntnisse sind in der Ausbildung nötig, um die Einsatzmöglichkeiten von elektronischen Bauelementen beurteilen und die Gesetze der Elektrotechnik verstehen zu können. Sonstige Erfahrungen, Fertigkeiten, Kenntnisse Förderlich sind darüber hinaus: Seite 8 von 11

Erfahrungen, Fertigkeiten, Kenntnisse Datenverarbeitung Begründung Zum Erstellen und Verwalten von rechnerunterstützten Zeichnungen und Plänen ist Erfahrung in der Datenverarbeitung nützlich. Ausbildung im Ausland und internationale Zusatzqualifikation Um Teile seiner Ausbildung im europäischen Ausland zu absolvieren oder internationale Zusatzqualifikationen zu erwerben, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten: Teile der Ausbildung im Ausland Das im Jahr 2005 novellierte Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der dualen Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Die Auslandsaufenthalte werden im Ausbildungsvertrag vereinbart und können bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer betragen. Internationale Zusatzqualifikationen Verschiedene europäische Länder Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in im Handwerk" eröffnet die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Unterricht an Berufskollegs (z.b. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen geben die Ausbildungsberatungen der LGH (Landesgewerbeförderungsstelle des Handwerks Nordrhein-Westfalen) und die Internetseite: letsgo-azubi.de - Der Treffpunkt für weltoffene Azubis im Handwerk Internet: http://www.letsgo-azubi.de Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen. Seine standardisierten und europaweit einheitlichen Dokumente machen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen transparent und vergleichbar. Nähere Informationen: Europass Internet: http://www.europass-info.de/ Weitere Informationen Die Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit informiert umfassend, detailliert und länderspezifisch über berufliche Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Ausland: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Internet: http://www.ba-auslandsvermittlung.de Perspektiven nach der Ausbildung Ein Beruf - viele Möglichkeiten Beschäftigung finden Technische Zeichner/innen der in Betrieben unterschiedlicher Industrie- und Gewerbezweige. Seite 9 von 11

Nach ihrer Ausbildung müssen sich die Fachkräfte meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie in Frage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht vom Anfertigen technischer Unterlagen für den Elektrogerätebau bis hin zum Zeichnen von Plänen für die Elektroinstallation. Am Ball bleiben durch lebenslanges Lernen Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Technische Zeichner/innen der ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben? Den ersten Schritt zum beruflichen Aufstieg kann man bereits während seiner Ausbildung tun, indem man ausbildungsbegleitend Zusatzqualifikationen erwirbt. Beispielsweise umfassen die Bildungsangebote von "Ausbildung Plus" mindestens 100 Stunden und vermitteln Inhalte, die über die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes hinausgehen. Umweltschutztechniken gehören ebenso dazu wie Management, Computerführerscheine oder internationale Qualifikationen. Bestimmte Zusatzqualifikationen können z.b. sogar auf Weiterbildungen angerechnet werden. Nähere Informationen zum Angebot an Zusatzqualifikationen enthält die Datenbank "Ausbildung Plus": AusbildungPlus Internet: http://www.ausbildung-plus.de Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung; Projektträger ist das Bundesinstitut für Berufsbildung Wer beruflich vorankommen will und eine leitende Position anstrebt, kann eine Aufstiegsweiterbildung ins Auge fassen. Dies kann z.b. eine Weiterbildung als Techniker/in sein. Darüber hinaus haben Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung die Möglichkeit, ein Studium in Betracht zu ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Selbstständigkeit Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Technische Zeichner/innen für Elektrotechnik können sich z.b. mit einem eigenen Zeichen- bzw. CAD-Büro selbstständig machen. Ausbildungsalternativen Zu diesem Beruf gibt es Ausbildungsalternativen in unterschiedlichen Bereichen. Die Ähnlichkeit der nachfolgend genannten Berufe bezieht sich auf vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte. Ausbildungsalternativen im Bereich Technisches Zeichnen Fachrichtung Maschinen- und Anlagentechnik Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik Fachrichtung Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik Fachrichtung Holztechnik Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin (ohne Fachrichtungen) Bauzeichner/Bauzeichnerin Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Pläne und technische Zeichnungen mittels EDV bzw. CAD-Technik anfertigen, technische Angaben, z.b. Maßtoleranzen eintragen, fachspezifische Berechnungen durchführen, Zeichnungen und Berechnungen prüfen, technische Begleitunterlagen erstellen. Seite 10 von 11

Ausbildungsalternativen im Bereich Technische Assistenz Staatlich geprüfter Assistent/Staatlich geprüfte Assistentin für Automatisierungs- und Computertechnik Staatlich geprüfter Elektrotechnischer Assistent/Staatlich geprüfte Elektrotechnische Assistentin Staatlich geprüfter Technischer Assistent für Konstruktions- und Fertigungstechnik/Staatlich geprüfte Technische Assistentin für Konstruktions- und Fertigungstechnik Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Planung und Entwicklung, CAD-Anwendungen einsetzen, technische Zeichnungen anfertigen, Berechnungen anstellen, technische Dokumentation erstellen. Seite 11 von 11