Zeugnis. über den Erwerb des. Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses. Vorname(n) und Familienname



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Transkript:

Zeugnis über den Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses Vorname(n) und Familienname geb. am in hat nach der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 151) nach Teilnahme an einer Prüfung den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben. Naturwissenschaften Biologie Physik Chemie Gesellschaftswissenschaften Geschichte Geographie Religion / Philosophie Naturwissenschaften 1 Weltkunde 2 Ästhetische Bildung, Sport Kunst Musik Darstellendes Spiel Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Technik Textillehre Verbraucherbildung Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. Thema: 1 Das Fach Naturwissenschaften wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. 2 Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet.

Seite 2 des Zeugnisses für Wahlpflichtunterricht: Ergebnisse in der Abschlussprüfung 3 schriftliche Prüfung in den Fächern: mündliche Prüfung in den Fächern: Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiter(in) Klassenlehrer(in) Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6) 3 Die Prüfungsnote ist im Verhältnis 1:2 gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden.

Zeugnis über den Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses Vorname(n) und Familienname geb. am in hat gem. 43 Abs. 2 SchulG mit der Versetzung in die zehnte Jahrgangsstufe des Schuljahres den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben. Die Noten wurden gem. 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Zeugnisverordnung vom 29. April 2008 (NBl. MBF. Schl.-H. S. 146), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 165), auf der Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses erteilt. Naturwissenschaften Biologie Physik Chemie Gesellschaftswissenschaften Geschichte Geographie Religion / Philosophie Naturwissenschaften 1 Weltkunde 2 Ästhetische Bildung, Sport Kunst Musik Darstellendes Spiel Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Technik Textillehre Verbraucherbildung Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. Thema: 1 Das Fach Naturwissenschaften wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. 2 Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet.

Seite 2 des Zeugnisses für Wahlpflichtunterricht: Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiter(in) Klassenlehrer(in) Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6)

Zeugnis über den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses Vorname(n) und Familienname geb. am in hat nach der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 151) nach Teilnahme an einer Prüfung den Mittleren Schulabschluss erworben. Naturwissenschaften Biologie Physik Chemie Gesellschaftswissenschaften Geschichte Geographie Religion / Philosophie Naturwissenschaften 1 Weltkunde 2 Ästhetische Bildung, Sport Kunst Musik Darstellendes Spiel Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Technik Textillehre Verbraucherbildung Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. Thema: 1 Das Fach Naturwissenschaften wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. 2 Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet.

Seite 2 des Zeugnisses für Wahlpflichtunterricht: Ergebnisse in der Abschlussprüfung 3 schriftliche Prüfung in den Fächern: mündliche Prüfung in den Fächern: Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiter(in) Klassenlehrer(in) Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6) 3 Die Prüfungsnote ist im Verhältnis 1:2 gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden.