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Transkript:

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 2385 17. Wahlperiode 12-03-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Investitionen in Verkehrswege und Verkehrsleistungen Vorbemerkung der Landesregierung: Die Fragen betreffen unter anderem Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundes, für deren Beantwortung die Landesregierung auf Auskünfte der Bundesregierung angewiesen ist. Bereits bei der Beantwortung der Großen Anfrage Finanzierung von Verkehrsprojekten in Schleswig-Holstein (Drucksache 16/2399 vom 14. Januar 2009) hatte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf die Zuständigkeit des Bundes für die Beantwortung der Fragen zu Bundeswasserstraßen hingewiesen und erklärt, dass keine inhaltlichen Beiträge zur Beantwortung der Großen Anfrage an die Landesregierung Schleswig-Holstein geleistet werden können. Ähnlich verhält es sich mit den Bundesschienenwegen. Die Deutsche Bahn AG hatte der Landesregierung bezüglich der vorgenannten Großen Anfrage mitgeteilt, dass eine detaillierte Beantwortung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich sei. Die Landesregierung kann daher auch bei dieser Kleinen Anfrage die betreffenden Fragen zu den Bundeswasserstraßen und Bundesschienenwegen nicht bzw. nur eingeschränkt beantworten. Anders verhält es sich bei den Bundesstraßen. Da die Baumaßnahmen vom Land in Auftragsverwaltung durchgeführt werden, liegen der Landesregierung die entsprechenden Daten vor.

Drucksache 17/ 2385 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Das Innenministerium unterstützt die Kommunen mit verschiedenen Programmen bei der Finanzierung ihrer städtebaulichen Entwicklung. In diesem Zusammenhang werden auch Straßen und Radwege sowie gelegentlich Wasserstraßen begrenzende Kaianlagen und sonstige Uferbefestigungen gefördert. Der Großteil der hierfür zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel wird im Rahmen der Bund- Länderprogramme der Städtebauförderung umgesetzt. Diese Förderung bezieht sich nicht auf Einzelprojekte, sondern wird für die Umsetzung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen gewährt. Die zu einem Programmjahr gehörenden Bundesfinanzhilfen und Landesmittel werden in einem Zeitraum von fünf Jahren ausgezahlt. Zudem sind einzelne Vorhaben im Rahmen geförderter städtebaulicher Gesamtmaßnahmen aus sog. sanierungsbedingten Einnahmen zu finanzieren. Aufgrund der besonderen Fördersystematik der Städtebauförderung kann insoweit ohne aufwändige Erhebung keine Aussage zur Höhe der in den Jahren 2010 und 2011 im Einzelnen für Straßen, Radwege und Wasserstraßen verausgabten Fördermittel getroffen werden. Im sogenannten Konjunkturpaket II wurden im Förderbereich Kommunale Straßen in den Jahre 2009 bis 2011 insgesamt ca. 2,08 Mio. Bundesfinanzhilfen und ca. 0,25 Mio. Landesmittel verausgabt. Die Fördermittel durften jedoch ausschließlich für Lärmschutzmaßnahmen verausgabt werden und nicht zur (allgemeinen) Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Diese Förderung wird daher nicht in die Beantwortung der gestellten Fragen einbezogen. Methodisch betreffen die in den Antworten genannten Zahlenangaben die in den Jahren 2010 und 2011 jeweils getätigten Auszahlungen, nicht hingegen die in diesen Jahren mit Förderbescheiden zugesagten Fördermittel. 1. In welcher Höhe wurden Investitionen in Radverkehrswege mit Hilfe von EU-, Bundes-, und Landesfinanzmitteln in den Jahren 2010 und 2011 in Schleswig- Holstein gefördert? Aus Bundesmitteln (zweckgebundene Kompensationszahlungen des Bundes nach Artikel 143c Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz) und Landesmitteln (Zuweisungen zu den Straßenbaulasten nach 22 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz) sind den Kommunen in den Jahren 2010 und 2011 über das Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein im Rahmen der Projektförderung nachstehende Beträge zugeflossen: in 2010 6.850,7 T in 2011 5.135,7 T Seit dem Jahr 2004 werden Radwegemaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) durchgeführt. Dabei erfolgt die gemeinsame Finanzierung aus EU-Drittmitteln des

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/ 2385 MLUR, Eigenmitteln der Kommunen sowie Landesmitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr (MWV). In den Jahren 2010 und 2011 wurden anstelle der EU-Drittmittel Bundesmittel nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz sowie Bundesmittel und Landesmittel des MLUR nach der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) eingesetzt. Jahr Landesmittel MWV Bundesmittel ZuInvG Bundesmittel GAK (MLUR) Landesmittel GAK (MLUR) Gemeinde anteil Gesamt 2010 978,6 T 1.616,3 T 350,4 T 233,6 T 733,4 T 3.912,4 T 2011 33,0 T 4.364,2 T 168,0 T 112,0 T 1.548,1 T 6.225,3 T Für Investitionen in Radverkehrswege wurden aus dem Förderfonds der Metropolregion Hamburg in 2010 201,9 T gewährt. Davon entfallen jeweils 50 % auf das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg. In 2011 wurden für diesen Zweck keine Fördermittel gezahlt. 2. In welcher Höhe wurden Investitionen in Straßenverkehrswege mit Hilfe von EU-, Bundes-, Landesfinanzmitteln in den Jahren 2010 und 2011 in Schleswig- Holstein gefördert? Aus Bundesmitteln (zweckgebundene Kompensationszahlungen des Bundes nach Artikel 143c Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz) und Landesmitteln (Zuweisungen zu den Straßenbaulasten nach 22 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz) sind den Kommunen in den Jahren 2010 und 2011 über das Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein im Rahmen der Projektförderung nachstehende Beträge zugeflossen: in 2010 24.891,8 T in 2011 27.070,8 T Für Investitionen in Straßenverkehrswege wurden aus dem Förderfonds der Metropolregion Hamburg in 2011 165,2 T gewährt. Davon entfallen jeweils 50 % auf das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg. In 2010 wurden für diesen Zweck keine Fördermittel gezahlt. Aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) wurden Fördermittel wie folgt gewährt: KIF-Zuschüsse KIF-Darlehen in 2010 24.280,7 T 6.969,9 T in 2011-5.028,3 T

Drucksache 17/ 2385 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode 3. In welcher Höhe wurden Investitionen in Schienenverkehrswege mit Hilfe von EU-, Bundes-, Landes- und kommunalen Finanzmitteln in den Jahren 2010 und 2011 in Schleswig-Holstein gefördert? Das Land unterstützt Neu- und Ausbaumaßnahmen der Schieneninfrastruktur aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) sowie aus Regionalisierungsmitteln, die der Bund den Ländern zweckgebunden für den Schienenpersonennahverkehr gewährt. Hinsichtlich des GVFG ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen: - den GVFG-Mitteln des Landes, die der Bund den Ländern pauschal zur Verfügung stellt für eigenverantwortliche Projektförderung (Kompensationsmittel nach Artikel 143c Abs. 1 Grundgesetz für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden), - den GVFG-Mitteln des Bundes, die in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom Land bewilligt werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt zusammengefasst die erfolgte Förderung aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, aus Kompensations- und aus Regionalisierungsmitteln für den Ausbau der Schieneninfrastruktur: in 2010 14.274,6 T in 2011 9.989,0 T Für Investitionen in Schienenwege wurden aus dem Förderfonds der Metropolregion Hamburg in 2011 350,0 T gewährt. Davon entfallen jeweils 50 % auf das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg. In 2010 wurden für diesen Zweck keine Fördermittel gezahlt. 4. In welcher Höhe wurden Investitionen in Wasserstraßen mit Hilfe von EU-, Bundes-, Landes- und kommunalen Finanzmitteln in den Jahren 2010 und 2011 in Schleswig-Holstein gefördert? Für Investitionen in Wasserstraßen wurden keine EU-Mittel gewährt. Wie in der Vorbemerkung dargestellt, können zu dem vom Bund eingesetzten Finanzmitteln für Bundeswasserstraßen keine Angaben gemacht werden. Landesmittel wurden für Investitionen in Wasserstraßen (im Sinne von verkehrsbezogenen Maßnahmen) nicht eingesetzt. Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob Investitionen in Wasserstraßen aus kommunalen Finanzmitteln gefördert wurden.

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/ 2385 5. In welcher Höhe wurden Investitionen in Flughäfen mit Hilfe von EU-, Bundes-, Landes- und kommunalen Finanzmitteln in den Jahren 2010 und 2011 in Schleswig-Holstein gefördert? EU-Finanzmittel wurden für Investitionen in Flughäfen nicht gewährt. Das Land hat Investitionen in Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen im Rahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft (ZPW) und aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) auf Grundlage der Flugplatzinvestitionszuschussrichtlinie (FIR) gefördert. Die Investitionen betrafen Ausbau-, Modernisierungs- und sicherheitsrelevante Maßnahmen. Hierfür wurden im Jahr 2011 Bundes- und Landesfinanzmittel von jeweils 18.579,64 ausgezahlt (zusammen 37.159,28 ). In 2010 wurden keine Fördermittel ausgezahlt. Bundesmittel Landesmittel in 2010 - - in 2011 18,6 T 18,6 T Die Förderung nach der FIR ist eine Anteilfinanzierung. Da - wie in der Vorbemerkung dargestellt - methodisch auf Auszahlungen abgestellt wird, kann mit vertretbarem Aufwand nicht dargestellt werden, zu welchem Zeitpunkt die jeweiligen kommunalen Finanzierungsanteile abgeflossen sind. Ob und inwieweit von Kommunen außerhalb der vom Land geförderten Maßnahmen weitere Investitionen in Flughäfen gefördert wurden, kann mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelt werden. 6. In welcher Höhe wurden Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs mit Hilfe von EU-, Bundes-, Landesfinanzmitteln in den Jahren 2010 und 2011 in Schleswig-Holstein gefördert? Um die Potenziale des Radverkehrs stärker zu aktivieren, werden sowohl harte Maßnahmen (Infrastruktur) als auch weiche Maßnahmen (insbesondere Dienstleistungen, Kommunikation und Information) verfolgt. Radverkehrsförderung erfolgt dabei in mehreren Handlungsfeldern (z. B. Radverkehrsanlagen im Straßenraum, radtouristische Infrastruktur, Vernetzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Öffentlichkeitsarbeit, Verkehrssicherheitsarbeit und Mobilitätserziehung) und durch verschiedene Akteure (Bund, Land, Kommunen, Verbände). Im Bereich des MWV sind neben den zu Frage 1 dargestellten Radverkehrsanlagen in 2010 und 2011 Fachtagungen zum Radverkehr aus Landesmitteln gefördert worden. In 2010 wurde die Fachtagung mit 1.580 und in 2011 mit 2.000 unterstützt.

Drucksache 17/ 2385 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Im Jahr 2006 wurde die Radkoordinierungsstelle bei der TASH eingerichtet, die die radtouristische Entwicklung in Schleswig-Holstein voranbringen soll. In den Jahren 2010 und 2011 wurden mehrere Projekte zur Optimierung der radtouristischen Infrastruktur an den Radfernwegen gefördert. Im Rahmen des Projekts Radtourismus in Schleswig-Holstein wurde der Online-Radroutenplaner umgesetzt, der seit Sommer 2011 zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung steht. Die Fördermittel wurden wie folgt eingesetzt: Jahr EFRE-Mittel GRW-Mittel Landesmittel Gesamt 2010 282,3 T 51,3 T 69,0 T 402,6 T 2011 298,0 T 30,7 T 124,8 T 453,5 T Im Bereich des MLUR wurden in den Jahren 2010 und 2011 über die Grundbudgets der AktivRegionen einige kleinere Projekte zur Förderung des Radverkehrs umgesetzt. Hierbei handelt es sich insbesondere um allgemeine Bestandsaufnahmen, Konzepte für Themenrouten, den Einsatz von Elektrofahrrädern und die Erstellung von regionalen Freizeitkarten. Die Projektträgerschaft liegt im Regelfall bei den Kommunen. Die Förderung erfolgt mit 55 % ELER-Mitteln. Hierbei handelt es sich um EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, die im Rahmen des Zukunftsprogramms Ländlicher Raum (ZPLR) eingesetzt werden. Für die Förderung des Radverkehrs wurden aus dem Förderfonds der Metropolregion Hamburg in 2010 23,5 T gewährt. Davon entfallen jeweils 50 % auf das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg. In 2011 wurden für diesen Zweck keine Fördermittel gezahlt. 7. In welcher Höhe wurden Verkehrsleistungen von ÖPNV-Unternehmen im Straßenverkehr mit Hilfe von EU-, Bundes-, Landes- und kommunalen Finanzmitteln in den Jahren 2010 und 2011 in Schleswig-Holstein gefördert? Für diesen Zweck wurden keine EU-Mittel gewährt. Der Landesregierung ist nicht bekannt, in welcher Höhe ÖPNV-Verkehrsleistungen mit kommunalen Finanzmitteln gefördert wurden. Das Land hat Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern zweckgebunden zur Verfügung stellt, sowie Landesmittel wie folgt eingesetzt: Regionalisierungsmittel Landesmittel in 2010 29.307,0 T 27.956,0 T in 2011 29.307,0 T 27.956,0 T

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/ 2385 8. In welcher Höhe wurden Verkehrsleistungen von SPNV-Unternehmen mit Hilfe von EU-, Bundes-, Landes- und kommunalen Finanzmitteln in den Jahren 2010 und 2011 in Schleswig-Holstein gefördert? Für diesen Zweck wurden EU-Mittel und kommunale Finanzmittel nicht gewährt. Regionalisierungsmittel hat das Land wie folgt eingesetzt: in 2010 180.584,1 T in 2011 183.820,2 T 9. In welcher Höhe wurden Verkehrsleistungen von ÖPNV-Unternehmen im Schiffsverkehr mit Hilfe von EU-, Bundes-, Landes- und kommunalen Finanzmitteln in den Jahren 2010 und 2011 in Schleswig-Holstein gefördert? Verkehrsleistungen von ÖPNV-Unternehmen im Schiffsverkehr wurden nicht mit EU-, Bundes- oder Landesmitteln gefördert. Der Landesregierung liegen keine Informationen über kommunale Förderungen für Schiffsverkehrsleistungen vor. 10. In welcher Höhe wurden Verkehrsleistungen im Flugverkehr mit Hilfe von EU-, Bundes-, Landes- und kommunalen Finanzmitteln in den Jahren 2010 und 2011 in Schleswig-Holstein gefördert? EU-, Bundes- und Landesfinanzmittel wurden für Flugverkehrsleistungen nicht gewährt. Aus Mitteln des Landes und der Landeshauptstadt Kiel wurde die Kieler Flughafen GmbH im Jahr 2010 mit gemeinwirtschaftlichen Aufgaben betraut (insbesondere Annahme von Flugverkehr und Organtransportflügen, Bereitstellung von Navigationshilfen). Hierfür erhielt sie eine Zuwendung von beiden Gesellschaftern von jeweils 625 T. Seit 2011 ist die Landeshauptstadt Kiel alleiniger Anteilseigner der Kieler Flughafen GmbH. Kommunale Förderungen für Flugverkehrsleistungen und Dienstleistungen von Flugplätzen sind der Landesregierung nicht bekannt.