Kooperation statt Verfahren im Fall Wasserkraftnutzung Grimsel Workshop vom 15. Juni 2018 11. Schweizerischer Kongress der Mediation SDM-FSM, Luzern Heinz Habegger, Water Excellence AG und Partner bei Markwalder Emmenegger
Einstiegsthese Um erfolgreich Lösungen zu erarbeiten, braucht es beides, Kooperation und gesetzliche Verfahren daher eher Kooperation vor Verfahren. 2
Unterschied zwischen Verfahren und Kooperation Konzessionsverfahren (z. B. für Wasserkraft) WRG (Bundesgesetz vom 22. Dezember 1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte, SR 721.80) WNG (Kantonales Gesetz vom 23. November 1997 über die Wassernutzung, BSG 752.41) VRPG (Kantonales Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege, BSG 155.21) Kooperation (bzw. Mediation) Aushandlungsprozess ohne gesetzliche Verfahrensvorgaben 3
Gesetzliche Verankerung von Mediation 1/2 1) Verwaltungsverfahren Art. 33b VwVG (Bundesgesetz vom 20.12.1968 über das Verwaltungs-verfahren, SR 172.021): Gütliche Einigung und Mediation, Verfahrenssistierung Art. 55c USG (Bundesgesetz vom 07.10.1983 über den Umweltschutz, SR 814.01): Vereinbarungen zwischen Gesuchstellern und Organisationen Art. 34 BPG (Bundespersonalgesetz vom 24.03.2000, SR 172.200.1): Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis 1) Gesetzestexte mit Regelungen zur Mediation oder als Gesetzesgrundlage dafür (Quelle: Prof. Ivo Schwander) 4
Gesetzliche Verankerung von Mediation 2/2 1) Zivilverfahren Art. 213-218, 297 ZPO (Eidg. Zivilprozessordnung): Mediation statt Schlichtungsverfahren, Mediation in Entscheidverfahren, Organisation und Durchführung, Verhältnis zum gerichtlichen Verfahren, Genehmigung, Vereinbarung und Kosten Art. 53 StGB (Schweiz. Strafgesetzbuch vom 21.12.1937, SR 311.0): Wiedergutmachung Art. 8 und 21 JStg (Bundesgesetz vom 20.06.2003 über das Jugendstrafrecht, SR 311.1): Einstellung zum Zwecke der Mediation 1) Gesetzestexte mit Regelungen zur Mediation oder als Gesetzesgrundlage dafür (Quelle: Prof. Ivo Schwander) 5
Mediation richtig eingesetzt ein wirksames Instrument Konfliktlösungsmethoden in verschiedenen Schritten durchgeführt durch neutralen Dritten: Klärung der Rahmenbedingungen Problemanalyse Interessenklärung Suche von Lösungsoptionen Erarbeiten der Lösung Vereinbarung 6
Ausgangslage Grimsel 1988: Einreichung Konzessionsgesuch Grimsel West 1999: Verzicht auf Projekt Grimsel West, neues Projekt KWOplus 2007: Baubewilligung Staumauer 2008: Aufhebung durch Verwaltungsgericht 2009: Bestätigung durch Bundesgericht 2009: Initiierung neues Vorgehen durch Direktion BVE 7
Umfang der KWOplus-Projekte, Grimsel 1/4 Restwassersanierung nach Art. 80 GSchG Konzessionsänderungen und Baubewilligungen - Aufwertung Kraftwerke Handeck 2 & Innertkirchen 1: Energiegewinn durch Vermeidung von Reibungsverlusten, Leistungserhöhung - Pumpspeicherwerk Grimsel 3: Anschluss an bestehende Stauseen Oberaar und Räterichsboden, 660 MW Leistung - Vergrösserung Grimselsee: Bedarfsgerechte Nutzung der grossen Seezuflüsse Amortisationsvereinbarung - Aufwertung Kraftwerke Handeck 2 und Innertkirchen 1 - Pumpspeicherwerk 8
Umfang der KWOplus-Projekte, Grimsel 2/4 Aufwertung Handeck 2 und Innertkirchen 1 Neue Kaverne Pelton-Turbine 90 MW Bestehende Kaverne mit fünf Pelton-Turbinen 240 MW Bestehende Kaverne mit vier Pelton- Turbinen 132 MW Neue Kaverne Pelton-Turbine 150 MW Innertkirchen 1 Handeck 2 9
Umfang der KWOplus-Projekte, Grimsel 3/4 Pumpspeicherwerk Grimsel 3 = 1 Mio. m 3 Wasser Oberaarsee Räterichsbodensee Grimsel 3 ist ein unterirdisches Pumpspeicherwerk mit einer Leistung von 660 MW Elektrizität. 10
Umfang der KWOplus-Projekte, Grimsel 4/4 Vergrösserung Grimselsee nachher 170 Mio. m 3 vorher 95 Mio. m 3 Jährlicher Wasserzufluss im KWO- Konzessionsgebiet nach Monaten Grimselsee Nutzinhalt 11
Staumauer Grimselsee 12
Organisation in der Kooperationsphase Diskussion der Grundsätze Begleitgruppe Ausschuss Kenntnisnahme der Ergebnisse Verhandlung der Lösungen Fachgruppe Fachliche Expertentätigkeit 13
Kooperation vor Verfahren Kooperation gesetzliche Verfahren Zwei zeitlich getrennte Phasen Von rechtlichen Grundlagen unterschiedlicher Ebenen Unterschiedliche Rollen der Beteiligten Klare Abgrenzung unerlässlich Anmerkung: Konflikte während des gesetzlichen Verfahrens sind durch Einigungsverhandlungen zu lösen. 14
Verfahrensebene Kooperationsebene Konkreter Ablauf KWOplus Grimsel Verhandlungen Konzessionen Verhandlungen Baubewilligungen Verfahren Konzessionen Verfahren Baubewilligungen 15
Unterschiede der zwei Ebenen 1/2 Kooperation Verwaltungsverfahren noch nicht eröffnet Hauptrollen: Gesuchsteller und Betroffene (NGOs, Standortgemeinden, usw.) Klärung und Verhandlung von Interessen und Positionen Begleitung durch neutrale Dritte (Moderator) Dynamik, Emotionalität 16
Unterschiede der zwei Ebenen 2/2 Verwaltungsverfahren Verwaltungsverfahren ist eröffnet Hauptrollen: Leitbehörde mit Fachstellen Überprüfung des Gesuches und Erarbeitung Konzessionsentscheid Bei Verfahren mit vorgängiger Kooperation: regelmässige Info der Verhandlungsgruppe 17
Unterschiedliche Rolle der Verwaltung Kooperation Beratende Funktion (als Teilnehmer der Gruppe) Initiierung der Kooperation (Option) (Moderator / Mediator) Verfahren Leitbehörde (Verantwortlich für gesetzeskonformes Verfahren) anweisend, direktiv, entscheidend 18
Nutzen der vorgängigen Kooperationsverfahren bessere Gesuchsunterlagen insgesamt schnellere Verfahren weniger Wunden und Verlierer Erhöhung der positiven Grundstimmung für künftige Projekte 19
Herausforderungen / Voraussetzungen der Kooperation Bereitschaft von allen zu verhandeln: Interessen darlegen und nicht Positionen vertreten Verhandlungsphase aushalten können Bereitschaft der Parteien, in der Anfangsphase mehr Zeit aufzuwenden richtige Grösse der Verhandlungsgruppe; ausgestattet mit Mitgliedern mit entsprechenden Kompetenzen Verbindlichkeit der ausgehandelten Ergebnisse 20
Fazit Die Kooperation vor gesetzlichen Verfahren verkürzt die Gesamtverfahrensdauer und hinterlässt weniger Verlierer. Manche Beteiligte üben in den zwei Phasen (Kooperation/Verfahren) zwei unterschiedliche Rollen aus. Diese Rollen sind einzuhalten. Mediation kann eine zielführende Methode für die Kooperationsphase sein. 21
Kontakt +41 33 223 50 50 +41 31 380 85 85 h.habegger@water-excellence.ch heinz.habegger@mepartners.ch 22