der Verwaltungsgemeinschaft Jahrgang 21 Samstag, den 24. November 2018 Nummer 11

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Transkript:

AMTS- UND NACHRICHTENBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Jahrgang 21 Samstag, den 24. November 2018 Nummer 11 Nächster Redaktionsschluss: 12.12.2018 Nächster Erscheinungstermin: 22.12.2018 Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und der Mitgliedsgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und ihrer Mitgliedsgemeinden finden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Öffnungszeiten der Verwaltung Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in Kirchheim Montag 09.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Dienstag 09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Freitag 09.00-12.00 Uhr Telefon: 036200 / 624-0 Fax: 036200 / 624-44 Telefon Kasse 036200 / 62422 und 62423 Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten derzeit im Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg Dienstag 14:30-17:30 Uhr Telefon-Nr.: 03628 / 583716 Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt in Stadtilm Montag geschlossen Dienstag 09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch 13.00-16.00 Uhr Donnerstag 09.00-12.00 Uhr Freitag 09.00-12.00 Uhr Telefon: 03629 / 668833 Info - Kindertageseinrichtungen Sprechzeiten der Leiterin der Kindertageseinrichtungen Frau Horeis/ Frau Zapfe in der Verwaltung der VG Riechheimer Berg in Kirchheim: Dienstag von 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Uns bzw. Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie wie folgt in den Kindertageseinrichtungen: Kita Elleben Im Wiesengrund 04.12.2018 16:00-17:00 Uhr Kita Osthausen Osthäuser Rasselbande 10.12.2018 16:00-17:00 Uhr Kita Wüllersleben Pfiffikus 03.12.2018 16:00-17:00 Uhr Kita Elxleben Die kleinen Strolche 13.12.2018 16:00-17:00 Uhr Kita Dornheim Die lustigen Frösche 17.12.2018 16:00-17:00 Uhr Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden, Tel. 036200/ 62441 Kita Kirchheim Zwergenland Termine können telefonisch vereinbart werden, Tel. 036200/ 70403 Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.vg-riechheimer-berg.de

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 2 - Nr. 11/2018 der Gemeinschaftsversammlung Beschluss-Nr.: 92 / 2018 Beschluss-Tag: 29.10.2018 Die Gemeinde Alkersleben beschließt den Antrag auf Bildung der Landgemeinde Riechheimer Berg gemeinsam mit den Gemeinden Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben. Unter der Voraussetzung der Genehmigung des Antrages auf Bildung der Landgemeinde Riechheimer Berg beschließt die Gemeinde Alkersleben ihre Auflösung. in die Landgemeinde Riech-heimer Berg stimmt die Gemeinde Alkersleben zu. aus den öffentlichen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der VG Riechheimer Berg vom 24.10.2018 und 01.11.2018 Beschluss-Nr.: 151 / 2018 der Gemeinschaftsversammlung der VG Riechheimer Berg vom 24.10.2018 Bestätigung der Niederschrift der Gemeinschaftsversammlung vom 20.02.2018 Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg beschließt die Niederschrift der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 20.02.2018 in der beigefügten Fassung. Beschluss-Nr.: 152 / 2018 der Gemeinschaftsversammlung der VG Riechheimer Berg vom 24.10.2018 Bestätigung der Niederschrift der Gemeinschaftsversammlung vom 07.06.2018 Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg beschließt die Niederschrift der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 07.06.2018 in der beigefügten Fassung. Beschluss-Nr.: 153 / 2018 der Gemeinschaftsversammlung der VG Riechheimer Berg vom 01.11.2018 Stellungnahme der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg beschließt in ihrer Sitzung am 01.11.2018 die Stellungnahme der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019) sowie dem Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30. August 2018 (Vorlage 6/4530) in der als Anlage beigefügten Fassung. Bösleben-Wüllersleben aus der Ratssitzung vom 29.10.2018 Beschluss-Nr.: 167 / 2018 Beschluss-Tag: 29.10.2018 Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt den Antrag auf Bildung der Landgemeinde Riechheimer Berg gemeinsam mit den Gemeinden Alkersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben. Unter der Voraussetzung der Genehmigung des Antrages auf Bildung der Landgemeinde Riechheimer Berg beschließt die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben ihre Auflösung. Bösleben-Wüllersleben zu. Alkersleben aus der Ratssitzung vom 29.10.2018 Beschluss-Nr.: 91 / 2018 Beschluss-Tag: 29.10.2018 Niederschrift der Sitzung 17.05.2018 öffentlicher Teil Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2018 - öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten Dornheim aus der Ratssitzung vom 25.10.2018 Beschluss-Tag: 25.10.2018 Beschluss-Nr.: 111 / 2018 Die Gemeinde Dornheim beschließt (unter der Maßgabe einer noch durchzuführenden Bürgerbefragung) den Antrag auf Bildung der Landgemeinde Riechheimer Berg gemeinsam mit den Gemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben. Unter der Voraussetzung der Genehmigung des Antrages auf Bildung der Landgemeinde Riechheimer Berg beschließt die Gemeinde Dornheim ihre Auflösung. Dornheim zu.

Beschluss-Tag: 23.10.2018 Beschluss-Nr.: 130 / 2018 Die Gemeinde Elleben beschließt (unter der Maßgabe einer noch durchzuführenden Bürgerbefragung) den Antrag auf Bildung der Landgemeinde Riechheimer Berg gemeinsam mit den Gemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben. Unter der Vorausset- Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 3 - Nr. 11/2018 zung der Genehmigung des Antrages auf Bildung der Landgemeinde Riechheimer Berg beschließt die Gemeinde Elleben ihre Auflösung. Elleben zu. Elleben vom 23.10.2018 Beschluss-Tag: 23.10.2018 Beschluss-Nr.: 128 / 2018 Niederschrift vom 13.09.2018 Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift - öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 13.09.2018 in der als Anlage beigefügten Beschluss-Tag: 23.10.2018 Beschluss-Nr.: 129 / 2018 Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 sowie zum Änderungsantrag vom 30.08.2018 Der Gemeinderat Elleben beschließt die Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 sowie zum Änderungsantrag vom 30.08.2018 gemäß beigefügter Anlage. Elxleben vom 23.10.2018 Beschluss-Tag: 23.10.2018 Beschluss-Nr.: 68 / 2018 Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 04.09.2018 Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 04.09.2018 in der als Anlage beigefügten Beschluss-Tag: 23.10.2018 Beschluss-Nr.: 69 / 2018 Die Gemeinde Elxleben beschließt (unter der Maßgabe einer noch durchzuführenden Bürgerbefragung) den Antrag auf Bildung der Landgemeinde Riechheimer Berg gemeinsam mit den Gemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben. Unter der Voraussetzung der Genehmigung des Antrages auf Bildung der Landgemeinde Riechheimer Berg beschließt die Gemeinde Elxleben ihre Auflösung. Elxleben zu. Gemeinde Kirchheim 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kirchheim (Landkreis Ilm-Kreis) vom 15.11.2018 für das Haushaltsjahr 2018 Bekanntmachungen von Satzungen Auf Grund des 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Kirchheim folgende Nachtragshaushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte 2. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden erhöht um Euro vermindert um Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber auf nunmehr bisher Euro Euro verändert a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 42.400,00 1.532.000,00 1.574.400,00 die Ausgaben 42.400,00 1.532.000,00 1.574.400,00 b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen 74.500,00 636.700,00 711.200,00 die Ausgaben 74.500,00 636.700,00 711.200,00

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 4 - Nr. 11/2018 2 Diese 2. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Gemeinde Kirchheim Die 2. Nachtragshaushaltssatzung / der 2. Nachtragshaushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 14.11.2018 beschieden. Die 2. Nachtragshaushaltssatzung, der 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kirchheim für das Jahr 2018 liegt in der Zeit vom 26.11.2018 bis 13.12.2018 während der Sprechzeit der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die 2. Nachtragshaushaltssatzung, der 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kirchheim für das Jahr 2018 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2018 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Kirchheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Beschluss- Nr.: 105 / 2018 Beschluss-Tag: 18.10.2018 Zweckvereinbarung Kita Osthausen Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt die Zweckvereinbarung Kita Osthausen in der als Anlage beigefügten Beschluss- Nr.: 106 / 2018 Beschluss-Tag: 18.10.2018 Die Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt (unter der Maßgabe einer noch durchzuführenden Bürgerbefragung) den Antrag auf Bildung der Landgemeinde Riechheimer Berg gemeinsam mit den Gemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben und Witzleben. Unter der Voraussetzung der Genehmigung des Antrages auf Bildung der Landgemeinde Riechheimer Berg beschließt die Gemeinde Osthausen-Wülfershausen ihre Auflösung. Osthausen-Wülfershausen zu. Kirchheim, den 15.11.2018 Gemeinde Kirchheim gez. Hans-Jürgen Langer Bürgermeister - Siegel - des Gemeinderates Osthausen-Wülfershausen aus der Ratssitzung vom 18.10.2018 Beschluss- Nr.: 102 / 2018 Beschluss-Tag: 18.10.2018 Niederschrift der Sitzung vom 11.04.2014 Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Niederschrift der Sitzung vom 11.04.2014 in der als Anlage beigefügten Beschluss- Nr.: 103 / 2018 Beschluss-Tag: 18.10.2018 Niederschrift der Sitzung vom 06.07.2018 Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Niederschrift der Sitzung vom 06.07.2018 in der als Anlage beigefügten Beschluss- Nr.: 104 / 2018 Beschluss-Tag: 18.10.2018 Beteiligungsbericht 2018 im Jahr 2017 KEBT AG Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen nimmt den Beteiligungsbericht 2018 nach 23 ThürKGG in Verbindung mit 75 a ThürKO für die unmittelbare Beteiligung am KET und über die mittelbare Beteiligung an der TEAG sowie der KEBT AG im Jahr 2017 zustimmend zur Kenntnis. Rockhausen aus den öffentlichen Ratssitzungen vom 18.09.2018 und 13.11.2018 Beschluss-Tag: 18.09.2018 Beschluss-Nr.: 73 / 2018 Niederschrift vom 10.04.2018 Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Niederschrift Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018 in der als Anlage beigefügten Beschluss-Tag: 18.09.2018 Beschluss-Nr.: 74 / 2018 Beteiligungsbericht 2018 im Jahr 2017 KEBT AG Der Gemeinderat der Gemeinde Rockhausen nimmt den Beteiligungsbericht 2018 nach 23 ThürKGG in Verbindung mit 75 a ThürKO für die unmittelbare Beteiligung am KET und über die mittelbare Beteiligung an der TEAG sowie der KEBT AG im Jahr 2017 zustimmend zur Kenntnis. Beschluss-Tag: 13.11.2018 Beschluss-Nr.: 75 / 2018 Niederschrift vom 18.09.2018 Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Niederschrift Gemeinderatssitzung vom 18.09.2018 in der als Anlage beigefügten Beschluss-Tag: 13.11.2018 Beschluss-Nr.: 76 / 2018 Zukunft der Gemeinde Rockhausen Sollte die Gemeinde Kirchheim zum 01.01.2019 in das Amt Wachsenburg eingegliedert werden, beschließt der Gemeinderat Rockhausen die vollständige Eingliederung der Gemeinde Rockhausen in das Amt Wachsenburg zum baldmöglichsten Zeitpunkt.

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 5 - Nr. 11/2018 Beschluss-Tag: 13.11.2018 Beschluss-Nr.: 77 / 2018 Übernahme des Eigentums und der Straßenbaulastträgerschaft des Bardolf-Wilden-Weges in Rockhausen Der Gemeinderat Rockhausen stimmt einer Übernahme des Eigentums und der Straßenbaulastträgerschaft an dem Bardolf- Wilden-Weg in Rockhausen, Flur 1, Flurstücke 35/17 und 35/29 zum Zwecke der späteren Widmung als öffentliche Gemeindestraße zu und bevollmächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Übertragungsvertrages.Dabei ist im Vertrag lediglich die Widmung als öffentliche Straße ohne weitere Zusätze zur Beschilderung zu vereinbaren.die Kosten für die Pfandfreigaben des Vertrages und eventueller Löschungskosten werden durch die Gemeinde nicht übernommen. Witzleben aus der Ratssitzung vom 07.11.2018 Beschluss-Tag: 07.11.2018 Beschluss-Nr.: 89 / 2018 Niederschrift vom 26.07.2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2018 mit den festgelegten Änderungen - in der als Anlage beigefügten Kita Pfiffikus Wüllersleben Wir feiern Martini Eine schöne Tradition ist es nun schon seit vielen Jahren, zusammen mit den Kindern das Martinsfest zu feiern. Mit Laternen durch das Dorf zu ziehen, dabei zu singen und anschließend bei Essen und Getränken den Abend ausklingen zu lassen. Dieses Jahr wollten wir nicht vom Wetter überrascht werden und begannen unser Martini in der Kirche von Bösleben mit einem kleinen Singspiel und einer Spendenaktion Kinder helfen Kindern. Natürlich haben wir die selbst gebackenen Martinshörnchen geteilt und gemeinsam verspeist. Die Feuerwehr erwartete uns schon mit dem Feuerwehrauto vor der Kirche und der Umzug ging in Richtung Kegelbahn. Dort wurden wir bestens von den fleißigen Feuerwehrhelfern versorgt. Ein herzliches Dankeschön an die Feuerwehrleute aus Bösleben und Wüllersleben. Es war ein wunderschöner Abend. Beschluss-Tag: 07.11.2018 Beschluss-Nr.: 90 / 2018 Die Gemeinde Witzleben beschließt (unter der Maßgabe einer noch durchzuführenden Bürgerbefragung) den Antrag auf Bildung der Landgemeinde Riechheimer Berg gemeinsam mit den Gemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben und Osthausen-Wülfershausen. Unter der Voraussetzung der Genehmigung des Antrages auf Bildung der Landgemeinde Riechheimer Berg beschließt die Gemeinde Witzleben ihre Auflösung. Witzleben zu. Beschluss-Tag: 07.11.2018 Beschluss-Nr.: 91 / 2018 Beschluss nachträgliche Genehmigungen für den Kauf eines Stromerzeugers und Kauf einer Tragkraftspritze für die FFW Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben stimmt gemäß 184 BGB nachträglich dem Kauf des Stromerzeugers sowie der Tragkraftspritze zu. Beschluss-Tag: 07.11.2018 Beschluss-Nr.: 92 / 2018 Beteiligungsbericht 2018 im Jahr 2017 KEBT AG Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben nimmt den Beteiligungsbericht 2018 nach 23 ThürKGG in Verbindung mit 75 a ThürKO für die unmittelbare Beteiligung am KET und über die mittelbare Beteiligung an der TEAG sowie der KEBT AG im Jahr 2017 zustimmend zur Kenntnis. Besinnlichkeit und Kerzenschein, Adventszeit könnte immer sein! Wo Menschenherzen off ner sind, sich jeder freut so wie ein Kind. Wo wir des Nachbars Not auch seh n, und vieles besser dann versteh n. Ich wünsch Advent mir jederzeit, viel Hoffnung, Mut und Heiterkeit! Die Teams der Kindertageseinrichtungen der VG Riechheimer Berg wünschen allen Kindern und deren Familien eine friedliche Adventszeit, glückliche und harmonische Feiertage sowie einen guten Start in das Jahr 2019. Antje Horeis und Nadine Zapfe Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 6 - Nr. 11/2018 Mitteilungen Grundstücksmarkt der Mitgliedsgemeinden Wohnungen zu vermieten Werningsleben Zum Weinberg 2 in 99334 Kirchheim OT Werningsleben ist eine 2-Zimmer-Wohnung mit kleiner Kochnische, DG, mit ca. 48 m², Kaltmietpreis 197,76 zzgl. 132,24 für Nebenkosten, Warmmiete 330,00 Euro, zu vermieten. Mietbeginn nach Vereinbarung. Kaution 2 Monatskaltmieten. Interessenten wenden sich bitte an die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Tel.: 036200/ 62431 Sind es die Eichen, die noch nach 101 Jahren in der Dorfmitte von Alkersleben und Ettischleben stehen? Das ist wahrscheinlich. K. Wagner Wir gratulieren zum Geburtstag Altersjubiläen Bösleben 25.12. zum 85. Geburtstag Frau Lämmerzahl, Sonja Einladung zur Rentnerweihnachtsfeier Wie in jedem Jahr, möchte ich die ältere Generation unseres Ortes zu einer traditionellen Weihnachtsfeier einladen. Ich würde mich sehr freuen, Sie am Donnerstag, dem 13.12.2018, ab 14.30 Uhr im Saal der Gaststätte Angereck begrüßen zu können. Bei Kaffee und Kuchen möchte ich mit Ihnen gemeinsam einen besinnlichen Adventsnachmittag verbringen. Im Namen aller Gemeinderatsmitglieder Günther Hülle Bürgermeister Gemeinde Alkersleben Sonstige Mitteilungen In alter Niederschrift gelesen Im Kriegsjahr 1917 begingen die Orte Alkersleben und Ettischleben gemeinsam trotz der schwierigen Lage den 400sten Jahrestag der Reformation am 31. Oktober mit einer kleinen Feier. Wie aus dem originalen Text einer Niederschrift zu erfahren ist, wurde nach dem anschließenden Gottesdienst in jedem Dorf eine Luthereiche gepflanzt..auf dem Familienabend am 31. Oktober, der auf ausdrücklichen Wunsch des Kirchenvorstandes, der letztens in Alkersleben gemeinsam gehalten wurde, schilderte der Pfarrer den Reformator Luther im christlichen und bürgerlichen Leben. Der Vortrag war musikalisch und theaterisch umrahmt. Zur Bestreitung der Unkosten des Abends wurde eine Sammlung veranstaltet, welche 40,96 M ertrug. Der Überschuß, von dem auch die Luthereichen für Alkersleben und Ettischleben bezahlt wurden, floß in die Kirchenkasse. Die Pflanzung der Luthereichen erfolgte im Anschluß an den um 12 Uhr mittags stattgefundenen Spätgottesdienst des 11. November (Dom. XXIII re Trin) unter einer Ansprache des Geistlichen. Einladung zur Rentnerweihnachtsfeier Werte Senioren, zu unserer diesjährigen Rentnerweihnachtsfeier lade ich Sie im Namen der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben am 14.12.2018 ab 14.30 Uhr in das Bürgerhaus nach Wüllersleben recht herzlich ein. Es erwartet Sie ein buntes Programm bei Kaffee & Kuchen und Abendessen. Matthias Wacker Bürgermeister

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 7 - Nr. 11/2018 Wir gratulieren zum Geburtstag Altersjubiläen Dornheim am 02.12. zum 70. Geburtstag Herr Kallmeyer, Bernhard am 27.12. zum 90. Geburtstag Frau Gensch, Anneliese Wenn Sie Hinweise zu den Eigentümern dieser abgelagerten Möbeln in Dornheim geben können, dann melden Sie sich bitte in der VG Riechheimer Berg, Ordnungsamt, 036200/62454. Entsorgt wurden die Möbel in Dornheim Ortseingang von Alkersleben kommend rechts, am Feldrand. Altersjubiläen Müllablagerung Dornheim Sonstige Mitteilungen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Elleben 07.12. zum 85. Geburtstag Mey, Christa Gügleben 12.12. zum 80. Geburtstag Thiele, Günther Riechheim 31.12. zum 80. Geburtstag Behnke, Günter

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 8 - Nr. 11/2018 Herzliche Einladung zur Weihnachtsfeier der Gemeinde Elleben Liebe junge und ältere Senioren! Ganz herzlich lade ich Sie zu unserer traditionellen Weihnachtsfeier am Mittwoch, 19. Dezember 2018, ab 14:30 Uhr in die Gaststätte Riechheimer Berg ein. Wie in den vergangenen Jahren soll der Nachmittag gemütlichen Gesprächen mit alten Bekannten dienen. An leckeren Speisen wird es nicht fehlen (Kaffeetrinken, Abendbrot). Die Kinder der Grundschule Osthausen und der Riechheimer Chor präsentieren ihr Programm.!!!Für die Anfahrt steht ein Bus des RB Arnstadt bereit. Abfahrt jeweils an der Bushaltestelle: - Elleben 14:10 Uhr - Gügleben 14:15 Uhr - Riechheim 14:20 Uhr Ich freue mich auf Ihr Kommen. Ihr Bürgermeister Tel. 0175/165423 Rudolf Neubig Herzliche Einladung zum Adventskaffee mit selbstgebackenen Kuchen und Plätzchen am 01.12.2018 ab 14.00 Uhr in der Pfarrscheune Elxleben Unzählige Bücher warten auf fleißige Leser und die Türen der Trödelstube sind weit geöffnet... Wir freuen uns über Ihren Besuch! Kirchengemeindeverband Elxleben-Witzleben Förderverein St. Peter & Paul Elxleben Kirchliche Nachrichten Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im Dezember 2018 Weihnachtsmarkt in Elleben am 2. Advent, den 09. Dezember 2018 14.00 Uhr Eröffnung des Weihnachtsmarktes 15.00 Uhr Auftritt der Bläserklasse des Königin-Luise- Gymnasium aus Erfurt 16.00 Uhr Auftritt Männergesangverein Elleben 16.45 Uhr Märchenlesung in der Kirche Der Weihnachtsmarkt in Elleben geht in seine 16. Auflage und das wollen wir mit unseren Gästen feiern und laden Sie hierzu recht herzlich ein. Auf unserem weihnachtlich geschmückten Dorfanger begrüßen wir Sie zur Adventszeit. Kulturelle Darbietungen, weihnachtliche Musik bei Kaffee und Kuchen sorgen für einen abwechslungsreichen, kurzweiligen Nachmittag. Bei einem heißen Glas Glühwein oder Alpenglüher kann man mit Freunden und Bekannten sich auf Weihnachten einstimmen. Für unsere kleinen Gäste gibt es eine Bastelstraße, der Weihnachtsmann ist auch vor Ort und zum Einbruch der Nacht zieht es alle kleinen und großen Märchenfans in die Kirche. Liebevoll geschmückte Stände bieten ihre Waren zum Verkauf an. Warme Socken und Mützen für einen strengen Winter, weihnachtliche Dekoration, handgefertigte Seifen, Bücher und Holzspielsachen, Adventsfloristik, Schmuck, kleine Geschenke aus Glas und Ton, Köstlichkeiten aus unserer Heimat. Für das leibliche Wohl ist wie immer Bestens gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Der Feuerwehrverein Elleben Monatsspruch Dezember: Da sie den Stern sahen, wurden sie hocherfreut. (Mt 2,10) Samstag, 1. Dezember 15.00 Uhr Witzleben, Konzert Sonntag, 2. Dezember - 1. Sonntag im Advent 10.00 Uhr Bösleben, Familiengottesdienst Montag, 3. Dezember 19.30 Uhr Elxleben, Frauenkreis Mittwoch, 5. Dezember 14.00 Uhr Elxleben, Seniorenkreis 15.00 Uhr Osthausen, Gemeindenachmittag Donnerstag, 6. Dezember 9.30 Uhr Elxleben, MiniClub (Krabbelgruppe) 16.00 Uhr Osthausen, Kinderkirche in den Gemeinderäumen im ehem. Pfarrhaus (bis 17.30 Uhr) Samstag, 8. Dezember 16.00 Uhr Elxleben, Konzert Vocalissimo Sonntag, 9. Dezember - 2. Sonntag im Advent 09.00 Uhr Achelstädt, Gottesdienst 10.30 Uhr Riechheim, Gottesdienst 17.00 Uhr Ettischleben, Adventssingen in der Kirche mit dem Lebenshof Donnerstag, 13. Dezember 19.00 Uhr Osthausen, Gemeindekirchenratssitzung Freitag, 14. Dezember Elleben, Adventskonzert mit der KiTa Elleben Samstag, 15. Dezember Konfi-Tag: Ausflug zum Weihnachtsmarkt nach Erfurt (genauere Informationen und Abfahrtszeiten folgen per E-Mail)

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 9 - Nr. 11/2018 Sonntag, 16. Dezember - 3. Sonntag im Advent 10.00 Uhr Ellichleben, Gottesdienst 16.30 Uhr Osthausen, Adventsmusik Sonntag, 23. Dezember - 4. Sonntag im Advent 14.00 Uhr Gügleben, Christvesper mit Krippenspiel Montag, 24. Heiligabend Dezember 15.00 Uhr Witzleben, Christvesper mit Krippenspiel 16.00 Uhr Alkersleben, Krippenspiel 16.00 Uhr Ettischleben, Krippenspiel 16.00 Uhr Elleben, Krippenspiel 16.00 Uhr Ellichleben, Krippenspiel 16.30 Uhr Wülfershausen, Christvesper mit Krippenspiel 17.00 Uhr Achelstädt, Christvesper mit Krippenspiel 17.00 Uhr Bösleben, Krippenspiel 18.00 Uhr Riechheim, Christvesper mit Krippenspiel 18.00 Uhr Elxleben, Musikalische Christvesper mit Krippenspiel Dienstag, 25. Dezember - 1. Weihnachtstag 10.00 Uhr Osthausen, Bläsergottesdienst Mittwoch, 26. Dezember - 2. Weihnachtstag 10.00 Uhr Gügleben, Gottesdienst 16.00 Uhr Ellichleben, Konzert für Trompete und Orgel Montag, 31. Dezember - Altjahresabend 17.00 Uhr Elxleben, Musikalische Vesper zum Jahresausklang Chorprojekt 2019 Zusammen mit einigen anderen Chören wollen wir für das kommende Jahr eine lateinische Messe von Charles Gounod (1818-1893) einstudieren und (in Elxleben und anderswo) aufführen. Ein hochromantisches Werk, das unter die Haut geht... Deshalb: wer Lust verspürt, bei diesem Projekt dabei zu sein, ist uns im Chor herzlich willkommen! Wir proben jeden Dienstag ab 19.30 Uhr. Beate Friedrich Vereine und Verbände Der Förderverein St. Laurentius Kirche Kirchheim wünscht ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr. Nachdem die Grundsanierung der Kirche abgeschlossen ist, standen auch dieses Jahr wieder verschiedene Maßnahmen zum Erhalt und der Instandsetzung der Kirche an. So konnten die veraltete Läuteanlage dank der Finanzierung durch den Verein erneuert werden. Die Kirche verfügt nunmehr über eine computergestützte Anlage mit einem Steuersensor und 3 Spezialmotoren. Die neue Läutetechnik ist eine Anlage modernster Bauart. Sie beinhaltet die Überwachung des Läutevorganges und vermindert die Übertragung von Schwingungen auf den Glockenstuhl und auf das Gebäude. Somit werden die Glocken selbst und das Kirchengebäude beim Läutevorgang geschont. Als weitere Maßnahme wurde das Friedhofsgelände von Vereinsmitgliedern mit Hilfe von Technik der Agrargenossenschaft aufgeräumt und die Feldsteinablagerungen beseitigt. Spenden und Erlöse aus den Aktionen des Vereins wie z.b. Buchlesung, Konzert- und Chorveranstaltungen, Beteiligung am Weihnachtsmarkt kommen nach wie vor vollständig dem Erhalt der Kirchheimer Kirche zu Gute. Es stehen auch zukünftig weitere dringend notwendige Projekte an, die der Unterstützung des Vereins und der Kirchheimer Bürgerinnen und Bürger bedürfen. So ist eine professionelle Reinigung des Jahrhunderte alten Wandaltarbildes und die Instandsetzung der am Kirchturm befindlichen Schallfenster geplant. Auch soll die Außentreppe an der Südseite des Kirchenschiffs wieder errichtet werden. Der Förderverein bedankt sich bei allen Freunden und Unterstützern des Vereins. Altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Kirchheim 30.12. zum 75. Geburtstag Lowack, Günter Werningsleben 14.12. zum 70. Geburtstag Zenker, Regina Bechstedt-Wagd 26.12. zum 70. Geburtstag Helbig, Wolfgang Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen Ihnen Gesundheit und alles Gute. Glückwünsche auch all denjenigen, die hier nicht genannt werden wollen.

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 10 - Nr. 11/2018 Weihnachtsmarkt in Kirchheim Am 01. und 02. Dezember findet wieder von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr unser traditioneller Weihnachtsmarkt in Kirchheim auf dem Dorfplatz statt. Lassen Sie sich mit Lebkuchen, Bratwurst, Glühwein und vielen anderen Leckereien auf die Adventszeit einstimmen. Handarbeiten, Adventsgestecke und vieles mehr erwarten Sie auf unserem kleinen Markt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Sonstige Mitteilungen Hinweise der Gemeinde Kirchheim zum Winterdienst Winter 2010 lich, dass früh morgens oder bei starken und langanhaltenden Schneefällen bzw. bei Eisbildung gleichzeitig sämtliche Straßen und Wege geräumt bzw. gestreut werden. Unsere Gemeinde besteht aus entsprechend vielen Straßen und Wegen. Die Mitarbeiter unseres Gemeindebauhofes werden sich auch in diesem Winter wieder bemühen, über das gesetzliche Mindestmaß hinaus die Straßen und Wege in unseren Ortsteilen zu räumen und zu streuen. Räum- und Streupflicht der Anlieger innerorts und auf den Gehwegen Den Anliegern an Straßen und Wegen obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslagen die Gehwege nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kirchheim vom Schnee zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Falls kein Gehweg vorhanden ist, bezieht sich die Verpflichtung auf seitliche Flächen der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m! (Satzung im Internet: http://www.vg-riechheimer-berg.de/satzungen/kirchheim/) Straßenanlieger sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr einen Zugang haben. Die Räum- und Streupflicht gilt auch für unbebaute Grundstücke. Der geräumte Schnee ist auf dem restlichen Teil des Gehweges, oder den Grünanlagen bzw. auf dem eigenen Grundstück abzulagern. Der Schnee darf nicht auf die Straße geworfen werden. Dies kann neben der Verärgerung der Kraftfahrer auch zu folgenschweren Verkehrsunfällen mit haftungsrechtlichen Problemen führen. Die Gehwege müssen Werktags bis 7:00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 09:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee- bzw. Eisglätte auftritt ist unverzüglich bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Zum Bestreuen ist möglichst abgestumpftes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden. Die Gemeinde hat Streugutbehälter in den Ortsteilen aufgestellt. Bürgerinnen und Bürger können Streumaterial in geringen Mengen kostenfrei entnehmen, ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Für ältere Mitbürger wird die winterliche Räum- und Streupflicht oft zu einer nicht zu bewältigenden Last. Deshalb unsere Bitte an alle jüngeren und gesunden Bürger, helfen Sie in der Nachbarschaft wohnenden Menschen bei dieser für sie beschwerlichen Arbeit. Hans-Jürgen Langer Bürgermeister Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, der Winter lässt in diesem Jahr auf sich warten. Trotzdem ist der Bauhof der Gemeinde Kirchheim für den bevorstehenden Winterdienst gut vorbereitet. Wie in jedem Jahr möchten wir zu Beginn der Wintersaison einige Hinweise und Informationen geben. Damit der Schneeräumdienst nicht behindert wird, bittet wir die Straßenanlieger ihre Fahrzeuge möglichst nicht auf der Straße zu parken. Straßen, die derart zugeparkt sind, dass sich das Räumfahrzeug nur mit wenigen Zentimetern Abstand zu den parkenden Autos durchzwängen muss, können wegen der Gefahr der Beschädigung nicht beräumt werden. Bitte bedenken Sie dabei, dass sich die Räumfahrzeuge mit einer relativ für die Schneeräumung erforderlichen Geschwindigkeit auf den Straßen und Gehwegen bewegen müssen, um die technischen Anforderungen an die Beräumung einhalten zu können. Sollten Sie Ihr Auto dennoch an der Straße abstellen müssen, so achten Sie bitte darauf, dass eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m erhalten bleibt (denn so breit ist ein Schneepflug). Es kommt auch immer wieder zu Beschwerden, dass bei der Schneeräumung der Schnee teilweise in die Grundstückseinfahrten geschoben wird. Wir bitten Sie um Verständnis, dass dies in vielen Bereichen nicht anders möglich ist. Eine weitere große Bitte: Rufen Sie wegen des Winterdienstes nur in Notfällen in der Verwaltung an. Sie können versichert sein, dass unser Winterdienst bemüht ist auch ihre Straße möglichst schnell zu räumen. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist die Gemeinde verpflichtet nur innerhalb geschlossener Ortslage und nur an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Stellen zu räumen und zu streuen. Organisatorisch ist es nicht mög- Wir gratulieren zum Geburtstag Altersjubiläen Osthausen 22.12. zum 70. Geburtstag Herr Werner, Günter

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 11 - Nr. 11/2018 Seniorenweihnachtsfeier Liebe Senioren der Gemeinde Osthausen-Wülferhausen, hiermit laden wir Sie herzlich zur Mit herzlichen Grüßen Klaus Kolodziej Bürgermeister Weihnachtsfeier am Mittwoch, dem 05.12.2018 um 14.30 Uhr in den Saal der Gaststätte Zum grünen Baum in Osthausen ein. Die Abholung von Wülfershausen erfolgt nach Absprache um 14.00 Uhr. Gemeinde Witzleben Einladung zum 6. Achelstädter Weihnachtsmarkt Auch 2018 lädt die Kirmesgesellschaft Achelstädt wieder ganz herzlich am Samstag, den 8.12.2018 in den Kirchhof der Dorfkirche Achelstädt zum Weihnachtsmarkt ein. Los geht es ab 15 Uhr bei Lagerfeuerromantik mit Original Achelstädter Glühwein, dem traditionellen Handbrot und vielen weiteren Gaumenfreuden. Für unsere kleinen Gäste gibt es eine Bastelecke und auch der Weihnachtsmann schaut bei uns vorbei. Um 16 Uhr begrüßen wir alle Gäste herzlich zu einem Konzert mit dem Schulorchester des Melissantes Gymnasiums Arnstadt in unserer Kirche. Lassen Sie sich von weihnachtlichen Klängen verzaubern. Die Kirmesgesellschaft Achelstädt freut sich auf einen gemütlichen Nachmittag. **Sanitäre Anlagen sind selbstverständlich vorhanden** Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Langewiesen, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50-0, Fax 0 36 77 / 20 50-21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Dieter Schulz, erreichbar unter Tel.: 0175 / 5951012, E-Mail: d.schulz@wittich-langewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg (Gemeinden: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.