der Verwaltungsgemeinschaft Jahrgang 17 Samstag, den 28. Juni 2014 Nummer 6

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1 AMTS- UND NACHRICHTENBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Jahrgang 17 Samstag, den 28. Juni 2014 Nummer 6 Nächster Redaktionsschluss: Nächster Erscheinungstermin: Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und der Mitgliedsgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter RegionalnachRichten für alle einwohner im gebiet der VeRwaltungsgemeinschaft Öffnungszeiten der Verwaltung Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in Kirchheim Mo Uhr Uhr Di Uhr Uhr Mi. geschlossen Do Uhr Uhr Fr Uhr Telefon : / Fax: / Telefon Kasse / und Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten Polizeiobermeister Herr Klotz in der VG in Kirchheim Di Uhr Do Uhr Telefon-Nr. und Fax-Nr. : / Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt in Stadtilm Montag geschlossen Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Telefon: / Info - Kindertageseinrichtungen Sprechzeiten der Leiterin/ des Leiters der Kindertageseinrichtungen Frau Körner in der Verwaltung der VG Riechheimer Berg in Kirchheim: Dienstag von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr Zusätzlich können Sie mich in den Kindertageseinrichtungen wie folgt erreichen: Kita Elleben Im Wiesengrund :00-17:00 Uhr Kita Osthausen Osthäuser Rasselbande :00-17:00 Uhr Kita Wüllersleben Pfiffikus :00-17:00 Uhr Kita Elxleben Die kleinen Strolche :00-17:00 Uhr Kita Dornheim Die lustigen Frösche :00-17:00 Uhr Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden. Tel /62441 Kita Kirchheim Zwergenland Sprechzeiten des Leiters der Kindertageseinrichtung, Herr Schuster in der Kita Zwergenland : jeden zweiten Dienstag im Monat von 15:00 Uhr - 16:00 Uhr Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

2 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 6/2014 Informationsveranstaltung! mitteilungen Thema: Entwurf der Thüringer Wasserschutzgebietsverordnung Erfurter Wasserwerke Am Mittwoch, dem 02. Juli 2014 findet um 19:00 Uhr auf dem Saal der Gaststätte Zum Grünen Baum Osthausen eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Gemeinden Bösleben-Wüllersleben, Osthausen-Wülfershausen und Elleben zur Erörterung des Entwurfs der Thüringer Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Erfurter Wasserwerke statt. Zur Klärung vieler offener Fragen sind die Einwohner der Gemeinden hierzu herzlich eingeladen. gez. Matthias Wacker Bürgermeister der Gemeinde Bösl.-Wüllersl. Bekanntmachung zur Prüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf kommunalen Friedhöfen Auf den kommunalen Friedhöfen in Achelstädt, Bösleben, Osthausen und Wüllersleben werden am die jährlichen erforderlichen Überprüfungen der Standsicherheit von Grabmalen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Die Prüfung wird von einem durch die Friedhofsverwaltung beauftragten Fachunternehmen vorgenommen. Nicht standsichere oder umsturzgefährdete Grabmale werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Die dazugehörigen Prüfprotokolle liegen in der Verwaltungsgemeinschaft vor. Bei Gefahr in Verzug kann der Friedhofsträger nach der Friedhofssatzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten sofortige Sicherungsmaßnahmen treffen. Zur Beseitigung der Unfallgefahr ist der Nutzer verpflichtet, umgehend die Standsicherheit nach den anerkannten Regeln der Technik wieder herzustellen. Die Nutzungsberechtigten sind aufgerufen, die jeweiligen Grabstätten nach diesem Termin zu kontrollieren und ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung in der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg unter der Tel-Nr.: (036200) gern zur Verfügung. gez. Rudolf Neubig Bürgermeister der Gemeinde Elleben gez. Klaus Kolodziej Bürgermeister der Gemeinde Osth.-Wülfersh. Informationsveranstaltung! Thema: Entwurf der Thüringer Wasserschutzgebietsverordnung Erfurter Wasserwerke Am Dienstag, dem 08.Juli 2014 findet um 18:00 Uhr auf dem Saal der Gaststätte Schwarzer Hahn Elxleben eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Gemeinden Alkersleben, Elxleben, Kirchheim und Rockhausen zur Erörterung des Entwurfs der Thüringer Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Erfurter Wasserwerke statt. Zur Klärung vieler offener Fragen sind die Einwohner der Gemeinden hierzu herzlich eingeladen. gez. Günter Hülle Bürgermeister der Gemeinde Alkersleben gez. Klaus Böhm Bürgermeister der Gemeinde Elxleben gez. H.-J. Langer Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim Bekanntmachung der Beschlüsse der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Dornheim vom Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 1 / 2014 Bestellung von einem Mitglied und dessen Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Auf der Grundlage 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung: Gemeinderat / Gemeinderätin Monika Fischer Auf der Grundlage von 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung: Für das Mitglied Monika Fischer folgenden Stellvertreter Thomas Lesser gez. Margitta Gräfenstein Bürgermeisterin der Gemeinde Rockhausen

3 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 6/2014 Die Auftragssumme dieser Teilleistung des Gemeinschaftsbauvorhabens beträgt einschließlich der anteiligen Kosten des Bauteiles 0 (Allg. Leistungen, Baustelleinrichtung u.ä.) ,85. Der Bürgermeister wird nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr zur Unterzeichnung des Auftrages bevollmächtigt. Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Ratssitzung des Gemeinderates Elleben vom und der konstituierenden Sitzung vom Beschlüsse öffentliche Ratssitzung vom : Beschluss-Nr.: 216 / 2014 Niederschrift - öffentlicher Teil - vom Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: 217 / 2014 Herstellung der Öffentlichkeit von nicht öffentlich gefassten Vergabebeschlüssen aus dem Jahr 2013 Beschluss-Nr.: 175/2013 vom Vergabe der Leistungen für das Bauvorhaben Behindertengerechter Umbau der Bushaltestelle und Ausbau der ÖPNV Buswendeschleife in Riechheim einschließlich der teilweisen Sanierung der Bordanlage in der Ortsdurchfahrt Riechheim Beschluss-Nr.: 187/2013 vom Sanitärinstallation, Modernisierung Toiletten Bürgerhaus Gügleben Beschluss-Nr.: 218 / 2014 Auftragsvergabe Gemeinschaftsmaßnahme OD Elleben 2. BA - Nebenanlagen/ Gehweg Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt die Vergabe der Bauleistungen zur grundhaften Erneuerung der Ortsdurchfahrt Elleben 2. BA bezüglich der gemeindlichen Leistungen zur Erneuerung der Nebenanlagen/ Gehwege an die Tief- und Straßenbau GmbH Behringer Schenke Ilmtal Die Auftragssumme dieser Teilleistung des Gemeinschaftsbauvorhabens beträgt einschließlich der anteiligen Kosten des Bauteiles 0 (Allg. Leistungen, Baustelleinrichtung u.ä.) ,59. Der Bürgermeister wird nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides des Straßenbauamtes zur Unterzeichnung des Auftrages bevollmächtigt. Beschluss-Nr.: 219 / 2014 Auftragsvergabe Gemeinschaftsmaßnahme OD Elleben 2. BA - Bushaltestellen Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt die Vergabe der Bauleistungen zur grundhaften Erneuerung der Ortsdurchfahrt Elleben 2. BA bezüglich der gemeindlichen Leistungen zur Erneuerung der Bushaltestellen Elleben an die Tief- und Straßenbau GmbH Behringer Schenke Ilmtal Beschluss-Nr.: 220 / 2014 Auftragsvergabe Gemeinschaftsmaßnahme OD Elleben 2. BA - Erweiterung Durchlass/ Anpassung Ufermauern Haardbach Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt die Vergabe der Bauleistungen zur grundhaften Erneuerung der Ortsdurchfahrt Elleben 2. BA bezüglich der gemeindlichen Leistungen zur Hochwasserschutzmaßnahme Erweiterung Durchlass Haardbach - Anpassung Ufermauern an die Tief- und Straßenbau GmbH, Behringer Schenke 2, Ilmtal. Die Auftragssumme dieser Teilleistung des Gemeinschaftsbauvorhabens beträgt einschließlich der anteiligen Kosten des Bauteiles 0 (Allg. Leistungen, Baustelleinrichtung u.ä.) ,62. Der Bürgermeister wird nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides der Thüringer Aufbaubank zur Unterzeichnung des Auftrages bevollmächtigt. Die Finanzierung des haushaltsseitigen Fehlbetrages in Höhe von ,53 erfolgt durch eine Mehreinnahme in Höhe von 6.300,00 aus der Haushaltstelle (Investitionspauschale) sowie eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von ,00 (Haushaltsstelle ). Beschluss-Nr.: 221 / 2014 Bestätigung der Vereinbarung WAZV/ Gemeinde Elleben bezüglich der Straßenentwässerungskostenbeteiligung und Kostenbeteiligung für den Hochwasserschutz 2. BA OD Elleben Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben bestätigt im Rahmen der Gemeinschaftsmaßnahme zur grundhaften Sanierung der Ortsdurchfahrt Elleben 2. Bauabschnitt die Vereinbarung zur Straßenentwässerungskostenbeteiligung und Kostenbeteiligung für den Hochwasserschutz zwischen der Gemeinde Elleben und dem Wasser/ Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung und bevollmächtigt den Bürgermeister zu Unterzeichnung. Der Gemeinde aus der Vereinbarung erwachsende finanziellen Verpflichtungen sind in Höhe von ,00 aus den Haushaltsmitteln 2014 sowie für den verbleibenden Teil in Höhe von ,41 unter Bezugnahme auf 3 der Vereinbarung über eine Stundung bis in das Haushaltsjahr 2015 zu finanzieren. Beschluss-Nr.: 222 / 2014 Auftragsvergabe Grundhafter Straßenbau Kirchgasse Riechheim Los 1 Straßenbau Der Gemeinderat Elleben beschließt die Vergabe der Leistungen zum grundhaften Straßenausbau der Kirchgasse Riechheim Los 1 Straßenbauarbeiten an den Bieter: M & H Bau GmbH Killenberg August-Rost-Straße Arnstadt. Die Auftragssumme beträgt: ,62 Beschluss-Nr.: 223 / 2014 Auftragsvergabe Grundhafter Straßenbau Kirchgasse Riechheim Los 2 Pflasterarbeiten Der Gemeinderat Elleben beschließt die Vergabe der Leistungen zum grundhaften Straßenausbau der Kirchgasse Riechheim Los 2 Natursteinpflasterarbeiten an den Bieter: M & H Bau GmbH Killenberg August-Rost-Straße Arnstadt. Die Auftragssumme beträgt: ,20

4 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 6/2014 Beschlüsse konstituierende Sitzung vom : Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 1 / 2014 Bestellung eines Mitglieds und dessen Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Auf der Grundlage 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung: Gemeinderat Thomas Opel Auf der Grundlage von 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung: Für das Mitglied Thomas Opel folgenden Stellvertreter Dr. Klaus Paffrath Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 2 / 2014 Deckungsbeschluss zur Verrechnung d. offenen Gebührenschuld mit Anerkennung von Teilforderungen der Gemeinde für die Übergabe wassertechnischer Anlagen Am kleinen Berg Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung nach 58 Abs. 1 ThürKO für die Deckung der Oberflächenentwässerungsgebührenschuld wie folgt zu: HH-Stelle Bezeichnung Mittelbereitstellung Verwaltungshaushalt: Gemeindestraßen, Kostenbeteiligungen Straßenoberflächenentwässerung ,00 Die notwendige Deckung erfolgt durch Bereitstellung finanzieller Mittel aus den Haushaltsstellen: Vermögenshaushalt: Zuführung vom Verwaltungshaushalt , Investitionszuweisungen von Zweckverbänden Am kleinen Berg (Mehreinnahme) ,00 Verwaltungshaushalt: Kostenbeteiligen (Mehrausgabe) Straßenoberflächenentwässerung , Zuführung zum Vermögenshaushalt (Minderausgabe) ,00 mitteilungen Bekanntmachung zur Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl Ortsteilbürgermeister OT Gügleben Die Aufrechnung des Ergebnisses ergab folgendes Gesamtergebnis: Wahlberechtigte insgesamt 96 Zahl der Wähler 44 Ungültige Stimmabgaben 0 Gültige Stimmabgaben 44 Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf: Lfd.Nr. Vor- und Nachnamen der Personen Stimmen 1 Gerd Wagner 35 2 Hubert Schmidt 9 zusammen 44 Die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf : Gerd Wagner Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt. gez. Heike Kreft Wahlleiterin Gemeinde Elleben Bekanntmachung des Beschlusses der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Elxleben vom Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 1 / 2014 Bestellung von einem Mitglied und dessen Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Auf der Grundlage 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung: Gemeinderat Jörn Köllmer Auf der Grundlage von 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung: Für das Mitglied Jörn Köllmer folgenden Stellvertreter Sebastian Thieler

5 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 6/2014 Beschlussfassung über die Herstellung der Öffentlichkeit nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Herstellung der Öffentlichkeit der nicht öffentlich gefassten Beschlüsse aus der 27. Sitzung vom des Gemeinderates Kirchheim bekanntmachungen Von satzungen 1. Änderungssatzung der Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim vom (Ausfertigungsdatum) Auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Kirchheim über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim vom beschließt der Gemeinderat Kirchheim folgende Satzung: 1. Änderungssatzung der Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim Artikel 1 1 Beitragssatz der Ermittlungseinheit 1 Ortsteil Kirchheim Ortslage erhält folgende neue Fassung: Für die in der Ermittlungseinheit - Ortsteil Kirchheim Ortslage - getätigten Investitionsaufwendungen werden Beitragssätze wie folgt festgesetzt: Jahr Beitragssatz in /m 2 gewichteter Grundstücksfläche , /m , /m , /m , /m , /m , /m , /m , /m 2 Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis Verstöße i.s. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Kirchheim schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. Gemeinde Kirchheim Kirchheim, den gez. Hans-Jürgen Langer Bürgermeister -Siegel- Beschlüsse aus dem öffentlichem Teil der Ratssitzung vom Beschluss-Nr.: /2014/GR Niederschrift - öffentlicher Teil- der Gemeinderatssitzung vom Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift -öffentlicher Teil- der Gemeinderatssitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: /2014/GR Beschluss-Nr.: /2014/GR Bestätigung der Niederschrift - nicht öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom Beschluss-Nr.: /2014/GR Vergabe der Bauleistungen Grundhafter Straßenausbau Am Klapperborn Bechstedt-Wagd Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Vergabe des Auftrages zur Realisierung der Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Wasser/ Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung zur grundhaften Erneuerung der Straße Am Klapperborn Bechstedt-Wagd an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter KMW Bau GmbH & Co.KG Elxleber Weg Erfurt Die Auftragssumme für die Leistungen der Gemeinde Kirchheim betragen Die Deckung der zusätzlich zum Haushaltsplan benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 9.300,00 erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Beschluss-Nr.: /2014/GR 1. Änderungssatzung der Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim, gemäß beigefügter Anlage. Beschluss aus der nichtöffentlichen Ratssitzung vom Beschluss-Nr.: /2014/GR Beschluss-Tag: Niederschrift -nicht öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift - nicht öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschlüsse aus konstituierenden Ratssitzung vom Beschluss-Nr.: 1-1/2014/GR Beschluss-Tag: Bestellung von zwei Mitgliedern für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Auf der Grundlage 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgende Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung: 1. Gemeinderat Rainer Karmrodt 2. Gemeinderätin Grit Penzler Auf der Grundlage von 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgende Stellvertreter der weiteren Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung: Für das Mitglied Rainer Karmrodt folgenden Stellvertreter Stefan Schulz Für das Mitglied folgenden Stellvertreter Grit Penzler Markus Kottmann

6 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 6/2014 Beschluss-Nr.: Beschluss-Tag: 2-1/2014/GR Auf der Grundlage von 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung: Mitglieder des Hauptausschusses Auf der Grundlage von 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Für das Mitglied Bernd Schreiber folgenden Stellvertreter Peter Unger Kirchheim beruft der Gemeinderat folgende Gemeinde- ratsmitglieder in den Hauptausschuss: 1. Gemeinderat Dr. Jürgen Schulz 2. Gemeinderätin Sylvia Leinhos 3. Gemeinderätin Sigrid Gerstenhauer 4. Gemeinderat Martin Schmidt 5. Gemeinderat René Kose mitteilungen Sitzung des Gemeinderates Kirchheim Die nächste öffentliche Ratssitzung des Gemeinderates Kirchheim findet am , um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Bechstedt-Wagd statt. Vorläufige Tagesordnung: 1. Bürgerfragestunde 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder gemäß 24 Abs.2 ThürKO durch den Bürgermeister 4. Beschlussfassung über die Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Gemeinderates vom Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse 6. Information zum Entwurf der Thüringer Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Erfurter Wasserwerke (VO WSG Erfurt) 7. Vergabe von Bauleistungen 7.1. Dachsanierung Kindertagesstätte Kirchheim 7.2. Sanierung Fassade Kindertagesstätte Kirchheim 7.3. Vergabe Freiflächengestaltung Sternwarte 8. Verlängerung der Ratenvereinbarung über die Investitionskostenbeteiligung an der Gemeinschaftsanlage der Straßenentwässerung vom / Informationen zur Vorbereitung der Haushaltsplanung Vorlage Jahresrechnung Deckungsbeschluss Kreisumlage Gemeinde Kirchheim Bestätigung Sitzungs- und Veranstaltungsplan Anfragen / Information Bekanntmachung der Beschlüsse der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Osthausen-Wülfershausen vom Beschluss- Nr.: 1 / 2014 Beschluss-Tag: Bestellung von einem Mitglied und dessen Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Auf der Grundlage 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung: Gemeinderat Bernd Schreiber Bekanntmachung des Beschlusses des Gemeinderat Rockhausen vom Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 1 / 2014 Bestellung von einem Mitglied und dessen Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Auf der Grundlage 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung: Gemeinderätin Bianca Pirk Auf der Grundlage von 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung: Für das Mitglied Bianca Prik folgende Stellvertreterin: Katharina Kloß bekanntmachungen Von satzungen Haushaltssatzung der Gemeinde Witzleben (Landkreis Ilm - Kreis) vom für das Haushaltsjahr 2014 Auf Grund des 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Witzleben folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben ,00 Euro ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 Euro festgesetzt. 4 1) 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 Euro festgesetzt.

7 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 6/ Die festgestellte Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Witzleben nicht belegt mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung 7 der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft bis während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, öffentlich aus. Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am beschieden. Zudem steht die Jahresrechnung 2010 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Witzleben für das Jahr 2014 liegt in der Zeit vom bis während der Sprechzeit der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Witzleben für das Jahr 2014 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2014 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Witzleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Gemeinde Witzleben Witzleben, den gez. Uwe Leuthardt - Siegel - Bürgermeister 1) - nachrichtlich Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.h. b) für die Grundstücke (B) 400 v.h. 2. Gewerbesteuer 400 v. H. gemäß Gemeinderatsbeschluss 96/2012 vom Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Witzleben vom (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 13/2012 vom ) Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates Witzleben vom Beschluss - Nr.: 119 / 2014 Niederschrift Gemeinderatssitzung vom Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss - Nr.: 120 / 2014 Feststellung der Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Witzleben Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt gemäß 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2010 gemäß beigefügter Anlage. Hinweis öffentliche Bekanntmachung: Beschluss - Nr.: 121 / 2014 Feststellung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Witzleben Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt gemäß 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2011 gemäß beigefügter Anlage. Hinweis öffentliche Bekanntmachung: Die festgestellte Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Witzleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom bis während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2011 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Beschluss - Nr.: 122 / 2014 Entlastung der Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Witzleben Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilen. Beschluss - Nr.: 123 / 2014 Entlastung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Witzleben Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 zu erteilen. Beschluss - Nr.: 124 / 2014 Haushaltssatzung Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Witzleben Der Gemeinderat Witzleben beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Witzleben mit folgenden Anlagen: - Stellenplan - Übersicht über den Stand der Schulden - Übersicht über den Stand der Rücklagen Beschluss - Nr.: 125 / 2014 Finanzplan 2014 der Gemeinde Witzleben Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2014 der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter Anlage.

8 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 6/2014 Jagdgenossenschaft Witzleben mitteilungen Beschlussübersicht der Jahreshauptversammlung vom Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Wahl des Versammlungsleiter 3. Beschluss über die Tagesordnung 4. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013/ Entlastung des Kassenführers für das Geschäftsjahr 2013/ Beschluss über den Haushaltsplan 2014/ Schlusswort des Vorsitzenden Die Beschlüsse und die Stimmverteilung können bei dem Vorstand der Jagdgenossenschaft eingesehen werden. Das Außengelände umfasst ein großes Fussballfeld und noch einen Übungsplatz im oberen Grundstücksbereich. Das Objekt liegt verkehrsgünstig, ist sehr gut erreichbar und verfügt über ca. 20 bis 25 Parkplätze. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Candale, Bauverwaltung VG Riechheimer Berg unter Telefon oder per candale@vg-riechheimer-berg.de. Bösleben - Nur noch 1 Baugrundstück verfügbar! Im Wohngebiet der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Über dem Dorfe in der Lindenstraße, Bösleben steht nur noch 1 voll erschlossenes Baugrundstücke mit einer Grundstücksgröße von 573 m 2 zur Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 45,00 /m 2 Riechheim - Freie Baugrundstücke der Gemeinde Elleben in Riechheim zur Wohnbebauung Im Wohngebiet Am kleinen Berg in Riechheim, Lindenstraße, Elleben OT Riechheim, steht das unerschlossene Baugrundstück Flurstück 408/48 mit einer Größe von 393 m 2 zur Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 40,00 /m 2 Interessenten wenden sich bitte an die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Tel.: / mitteilungen Grundstücksmarkt der Mitgliedsgemeinden Sportlerheim in Bösleben - Wüllersleben zu verpachten Eingerichtetes Sportlerheim am Ortsausgang von Wüllersleben ab sofort zu verpachten. am zum 86. Geburtstag Frau Franke, Ruth am zum 80. Geburtstag Frau Munsche, Ursula am zum 67. Geburtstag Herr Poth, Meinhard am zum 73. Geburtstag Herr Heinze, Peter am zum 78. Geburtstag Frau Pfotenhauer, Annerose am zum 65. Geburtstag Herr Krieger, Joachim Das Gebäude verfügt über mehrere Räumlichkeiten: das Versammlungszimmer von ca. 20 m 2 verfügt über Theke, Tische, Bänke, eine Mini-Küche incl. Spüle, Kühlschrank und weitere Geräte, welche bei Bedarf übernommen werden könnten. Weiterhin sind im Objekt zwei Umkleidekabinen, Bad mit vier Duschen, separates Damen-WC und größeres Herren-WC mit mehreren Becken.Für die Warmwasserversorgung ist eine Solar-Warmwasseranlage auf dem Dach vorhanden. Das Objekt verfügt über eine SAT-Antenne. Zum Sportlerheim ist eine Grillecke mit zwei Grills und einer kleinen Abstellmöglichkeit zur Lagerung von Holzkohle und Kleinutensilien. Bösleben am zum 81. Geburtstag Frau Eyßner, Wanda am zum 87. Geburtstag Frau Lämmerzahl, Lotte am zum 65. Geburtstag Herr Kießling, Jürgen am zum 75. Geburtstag Herr Grau, Martin am zum 78. Geburtstag Herr Böttger, Rolf am zum 77. Geburtstag Frau Linse, Lieselotte

9 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 6/2014 Wüllersleben am zum 91. Geburtstag Frau Holaschke, Ilse am zum 73. Geburtstag Frau Wenzel, Elke am zum 74. Geburtstag Herr Uebrig, Oswald am zum 68. Geburtstag Frau Bauchspieß, Ursula am zum 81. Geburtstag Frau Hüttner, Käthe Gügleben am zum 81. Geburtstag Herr Silber, Wilfried Riechheim am zum 65. Geburtstag Herr Meißner, Herbert am zum 71. Geburtstag Frau Sannowitz, Sigrid am zum 65. Geburtstag Frau Handrick, Elke am zum 72. Geburtstag Herr Scheerschmidt, Günther am zum 71. Geburtstag Frau Schiel, Edith am zum 74. Geburtstag Frau Grebhan, Sieglinde am zum 66. Geburtstag Frau Schröder, Johanna am zum 73. Geburtstag Frau Poppitz, Barbara am zum 79. Geburtstag Frau Seever, Elfriede am zum 66. Geburtstag Frau Brünnert, Hildegard am zum 66. Geburtstag Herr Böhm, Rudi am zum 83. Geburtstag Frau Penßler, Helga am zum 83. Geburtstag Herr Hahn, Bruno am zum 78. Geburtstag Frau Wendemuth, Hildegard am zum 73. Geburtstag Herr Saft, Rolf am zum 84. Geburtstag Frau Daniel, Helga am zum 78. Geburtstag Frau Klein, Renate VeRanstaltungen Freundeskreis zur Erhaltung der Traukirche von J. S. Bach e.v. in Dornheim Sonntag, 6. Juli 17:00 Uhr Auf den Flügeln des Gesanges Kathrin Pehla-Döring (Dresden), Sopran Susanne Kupfer (Dresden), Alt Claudia Benkert (Dresden), Harfe Eintritt 10, ermäßigt 8 Mittwoch, 23. Juli 20:00 Uhr Thüringer Orgelsommer Orgel und Blechbläser Daniel Vogt, Leipzig - Orgel Blechbläserensemble Neva Brass St. Petersburg Eintritt 12, ermäßigt 9 Rosemarie Frey Mitglied des Vorstandes Elleben am zum 71. Geburtstag Herr Kirchheim, Horst am zum 71. Geburtstag Frau Wagner, Margarete VeRanstaltungen Herzliche Einladung zum Sommerkino am um Uhr für Kinder um Uhr für Erwachsene in der Pfarrscheune in Elxleben. Für leckere Pizza aus dem Backofen und kühle Getränke ist bestens gesorgt. 11. Simsontreffen in Elxleben Am findet in Elxleben unser 11. traditionelles Simsontreffen statt. Treffpunkt ist Uhr im Park, wo man schon einmal das ein oder andere Moped bestaunen kann. Kurz vor Uhr wird ein Gruppenfoto gemacht, welches sich jeder als kleines Andenken mitnehmen kann. Um Uhr starten wir gemeinsam zu unserer Ausfahrt, mit Zwischenziel zu einem leckeren Eis in Rudisleben. Ab Uhr gibt es auch in diesem Jahr wieder für alle diejenigen, welche an der Ausfahrt nicht teilnehmen, leckeren Kaffee und Kuchen im Parkkaffee. Nach der etwa zweistündigen Ausfahrt finden wir uns wieder im Park ein, wo wir gemeinsam bei Bier und Bratwurst über die DDR Mopeds fachsimpeln können. Bei einem Geschicklichkeitsrennen kann jeder beweisen, was er drauf hat. Der Sieger bekommt natürlich den heiß begehrten Wanderpokal. Gegen Uhr wird dann Spanferkel angeschnitten, welches sieh jeder, bei dem einen oder anderen Getränk, schmecken lassen kann. Den Abend lassen wir dann ganz gemütlich mit DJ Scholzi ausklingen! Bis dahin, Eure Simsonfreunde Elxleben

10 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 6/2014 Sommerkino Herzliche Einladung an alle Schulkinder zum Sommerkino in die Ferien am um Uhr in der Pfarrscheune in Elxleben. Leckere Pizza aus dem Backofen und kühle Getränke warten außerdem auf hungrige Gaumen Der Förderverein St. Peter u. Paul Elxleben Kirchengemeindeverband Elxleben-Witzleben kirchliche nachrichten Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im Juli 2014 Monatsspruch Juli: Dennoch bleibe ich stets an dir; denn du hältst mich bei meiner rechten Hand, du leitest mich nach deinem Rat und nimmst mich am Ende mit Ehren an. Ps. 73, Dienstag, 1. Juli Uhr Elxleben, Seniorenkreis Sonntag, 6. Juli Uhr Riechheimer Berg, Gottesdienst im Grünen (bei Regen in der Kirche) Kirchheim am zum 73. Geburtstag Herr Penzler, Gerd am zum 79. Geburtstag Frau Kutz, Christa am zum 73. Geburtstag Herr Pozybill, Wolfgang Werningsleben am zum 65. Geburtstag Herr Dreyheller, Bernd Bechstedt-Wagd am zum 71. Geburtstag Frau Schulz, Gerlinde am zum 80. Geburtstag Herr Keller, Horst am zum 76. Geburtstag Frau Büchner, Helga am zum 75. Geburtstag Frau Reinhardt, Erika am zum 65. Geburtstag Herr Wohlert, Reinhard Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen Ihnen Gesundheit und alles Gute. Glückwünsche auch all denjenigen, die hier nicht genannt werden wollen. Montag, 7. Juli Uhr Elxleben, Frauenkreis Dienstag, 8. Juli Uhr Elxleben, Mini-Club (Krabbelgruppe) Achtung! Danach Sommerpause während der Ferien! Mittwoch, 16. Juli Uhr Alkersleben, Frauenkreis Samstag, 19. Juli Uhr Elleben, Wochenschlussandacht Sonntag, 20. Juli Uhr Osthausen Uhr Wülfershausen Mittwoch, 23. Juli Uhr Osthausen, Gemeindenachmittag Sonntag, 27. Juli Uhr Witzleben, Festgottesdienst zur Orgelweihe Samstag, 2. August Uhr Bösleben, Taufgottesdienst Uhr Ettischleben, Wochenschlussandacht Uhr Alkersleben, Wochenschlussandacht Osthausen am zum 87. Geburtstag Frau Kolodziej, Helene am zum 81. Geburtstag Herr Heger, Johann am zum 81. Geburtstag Frau Hoffmann, Martha am zum 85. Geburtstag Frau Block, Gisela Wülfershausen am zum 73. Geburtstag Herr Slametschka, Franz am zum 75. Geburtstag Frau Hampe, Erika am zum 84. Geburtstag Frau Treiber, Margot Sonntag, 3. August Uhr Elxleben, Abendmahlsgottesdiens

11 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 6/2014 VeRanstaltungen Dorffest Wülfershausen Ein tierisches Vergnügen das Sommer-Tourprogramm mit Clown Hajo und seinen tierischen Freunden vom bekannten Thüringer Kindertheater WINZIG lustige Geschichten und die tollsten Tierlieder vom König der Kinderdisko Volker Rosin am zum 76. Geburtstag Herr Wedemann, Reinhard am zum 83. Geburtstag Frau Weise, Magdalena am zum 73. Geburtstag Frau Heinemann, Irmtraud in einem turbulenten Bühnenprogramm für Kinder ab 3 und die ganze Familie Das Witzleben am zum 70. Geburtstag Herr Gerhardt, Klaus Achelstädt am zum 65. Geburtstag Frau Heusinger, Christa am zum 82. Geburtstag Herr Felkl, Willibald am zum 85. Geburtstag Frau Könitzer, Sonja am zum 77. Geburtstag Herr Koschel, Rolf am zum 68. Geburtstag Frau Fuchs, Renate Ellichleben am zum 66. Geburtstag Frau Engelmann, Karla am zum 65. Geburtstag Herr Knopf, Karl Heinz am zum 66. Geburtstag Herr Schlegelmilch, Herold am zum 70. Geburtstag Frau Franke, Barbara am zum 77. Geburtstag Frau Niedlich, Liesbeth q q q q q q q q VeRanstaltungen Herzliche Einladung zur Orgelweihe Wo? in der Sankt-Magdalenen-Kirche in Witzleben Wann? Sonntag, 27. Juli 2014 kommt am 28. Juni 2014 um 16 UHR nach Wülfershausen Wir freuen uns auf Euch. am zum 83. Geburtstag Herr Beutler, Siegfried am zum 88. Geburtstag Herr Dreyheller, Berthold am zum 66. Geburtstag Frau Krypczyk, Christine am zum 67. Geburtstag Frau Widmann, Regina Programm: 10:00 Uhr Festgottesdienst 12:00 Uhr Mittagessen mit Grillspezialitäten und Getränke 13:30 Uhr offizielle Enthüllung der Orgel-Patenschafts-Tafel

12 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 6/ :00 Uhr Konzert auf der neu restaurierten Witzmannorgel durch Kantor Jörg-Fritz Reddin anschließend Kaffeetafel mit selbstgebackenen Kuchen Verein zur Erhaltung der Orgel der Sankt-Magdalenen-Kirche in Witzleben e. V. Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Mönchsgasse 81, Kirchheim Tel.: / , Fax: / Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg (Gemeinden: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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