der Verwaltungsgemeinschaft Jahrgang 17 Samstag, den 27. September 2014 Nummer 9

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1 AMTS- UND NACHRICHTENBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Jahrgang 17 Samstag, den 27. September 2014 Nummer 9 Nächster Redaktionsschluss: Nächster Erscheinungstermin: Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und der Mitgliedsgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter RegionalnachRichten für alle einwohner im gebiet der VeRwaltungsgemeinschaft Öffnungszeiten der Verwaltung Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in Kirchheim Mo Uhr Uhr Di Uhr Uhr Mi. geschlossen Do Uhr Uhr Fr Uhr Telefon : / Fax: / Telefon Kasse / und Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten Polizeiobermeister Herr Klotz in der VG in Kirchheim Di Uhr Do Uhr Telefon-Nr. und Fax-Nr. : / Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt in Stadtilm Montag geschlossen Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Telefon: / Info - Kindertageseinrichtungen Sprechzeiten der Leiterin/ des Leiters der Kindertageseinrichtungen Frau Körner in der Verwaltung der VG Riechheimer Berg in Kirchheim: Dienstag von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr Zusätzlich können Sie mich in den Kindertageseinrichtungen wie folgt erreichen: Kita Elleben Im Wiesengrund :00-17:00 Uhr Kita Osthausen Osthäuser Rasselbande :00-17:00 Uhr Kita Wüllersleben Pfiffikus :00-17:00 Uhr Kita Elxleben Die kleinen Strolche :00-17:00 Uhr Kita Dornheim Die lustigen Frösche :00-17:00 Uhr Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden. Tel /62441 Kita Kirchheim Zwergenland Sprechzeiten des Leiters der Kindertageseinrichtung, Herr Schuster in der Kita Zwergenland : jeden zweiten Dienstag im Monat von 15:00 Uhr -16:00 Uhr Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

2 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 9/2014 Beschluss-Nr.: 125 / 2014 der Gemeinschaftsversammlung der VG Riechheimer Berg vom Neugestaltung der Homepage der VG Riechheimer Berg Die Gemeinschaftsversammlung der VG Riechheimer Berg stimmt der Neugestaltung der Homepage der VG Riechheimer Berg zu und beschließt die Vergabe der Leistungen Neugestaltung der Homepage der VG Riechheimer Berg an Fotografie hellbunt Trommsdorffstraße Erfurt. Die Auftragssumme beträgt: 3.409,35 Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeinschaftsversammlung Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der VG Riechheimer Berg vom Beschluss-Nr.: 124 / 2014 der Gemeinschaftsversammlung der VG Riechheimer Berg vom Bestätigung der Niederschrift der Gemeinschaftsversammlung vom Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg beschließt die Niederschrift der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom in der beigefügten Fassung. Beschluss-Nr.: 126 / 2014 der Gemeinschaftsversammlung der VG Riechheimer Berg vom Vergabe der Leistung Multifunktionskopierer der VG Riechheimer Berg Die Gemeinschaftsversammlung der VG Riechheimer Berg beschließt die Vergabe der Leistungen Multifunktionskopierer der VG Riechheimer Berg an LV Kopier-Mietservice, Juri-Gagarin-Ring 37, Erfurt Die Gemeinschaftsversammlung bevollmächtigt die Gemeinschaftsvorsitzende der VG Riechheimer Berg einen entsprechenden Miet-all-in-Vertrag abzuschließen. Die im Haushaltsjahr 2015 fällig werdenden Leasingraten in Höhe von rund 2.900,00 werden im Haushaltsplan 2015 veranschlagt (Haushaltsstelle ). Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Bekanntmachungen von Satzungen 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben (Landkreis Ilm-Kreis) vom für das Haushaltsjahr 2014 Auf Grund des 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben folgende Nachtragshaushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes um um einschl. der Nachträge Euro Euro gegenüber bisher auf nunmehr Euro Euro verändert a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen , , ,00 die Ausgaben , , ,00 b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen , , ,00 die Ausgaben , , ,00 2 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Die Nachtragshaushaltssatzung / der Nachtragshaushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am beschieden. Die Nachtragshaushaltssatzung, der Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für das Jahr 2014 liegt in der Zeit vom bis während der Sprechzeit der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Nachtragshaushaltssatzung, der Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für das Jahr 2014 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2014 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung.

3 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 9/2014 Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Bösleben-Wüllersleben, den gez. Matthias Wacker Bürgermeister - Siegel - Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Beschlüsse aus der öffentlichen Ratssitzung vom der Gemeinde Bösleben- Wüllersleben Beschluss Nr.: 10 / 2014 Beschluss-Tag: Niederschrift Sitzung vom Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift der Sitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss Nr.: 11 / 2014 Beschluss-Tag: Niederschrift Sitzung vom Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift der Sitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss Nr.: 12 / 2014 Beschluss-Tag: Beschlussfassung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung / 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben mit folgenden Anlagen: - Übersicht über den Stand der Schulden - Übersicht über den Stand der Rücklagen Beschluss Nr.: 13 / 2014 Beschluss-Tag: Beschlussfassung zum Finanzplan des 1. Nachtragshaushalts 2014 Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2014 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung mit 1.Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben gemäß beigefügter Anlage. Beschluss Nr.: 14 / 2014 Beschluss-Tag: Feststellung der Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt gemäß 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2010 gemäß beigefügter Anlage. Beschluss Nr.: 15 / 2014 Beschluss-Tag: Feststellung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt gemäß 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2011 gemäß beigefügter Anlage. Beschluss Nr.: 16 / 2014 Beschluss-Tag: Entlastung der Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010, mit der in der Anlage beigefügten Festlegungen, zu erteilen. Beschluss Nr.: 17 / 2014 Beschluss-Tag: Entlastung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011, mit der in der Anlage beigefügten Festlegungen, zu erteilen. Beschluss Nr.: 18 / 2014 Beschluss-Tag: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Ettischlebener Weg 114, Bösleben Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt den Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Ettischlebener Weg 114 in Bösleben mit textlichen Festsetzungen und Begründung zu billigen und zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. Der Planentwurf ist einen Monat in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg auszulegen. Der Zeitraum ist öffentlich im Amtsblatt bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass Anregungen vorgebracht werden können. Beschlüsse aus der öffentlichen Ratssitzung vom der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Beschluss Nr.: 09 / 2014 Beschluss-Tag: Vergabe der Bauleistungen zur Investitionsmaßnahme Errichtung Parkplatz Wüllersleben Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Vergabe der Leistungen Errichtung einer Parkplatzanlage in Wüllersleben an den Bieter: Tief- und Straßenbau GmbH Behringer Schenke Ilmtal Die Auftragssumme beträgt: ,57. Die Deckung der zusätzlich benötigten Mittel wird wie folgt sichergestellt: HHst. Bezeichnung überplanmäßige Mittelbereitstellung Mehrausgaben Parkplatz Wüllersleben 9.686,14 Deckung durch: Mehreinnahme Entnahme aus der Rücklage 9.700,00

4 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 9/2014 Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Beschlüsse aus der öffentlichen Ratssitzung vom der Gemeinde Dornheim Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 02 / 2014 Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom in der als Anlage beigefügter Form. Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 03 / 2014 Änderung der Verkehrsführung in der Knießensgasse Dornheim Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt die Änderung der Verkehrsführung an der Kreuzung Neue Straße / Knießengasse zur Kreuzung mit gleichrangigen Straßen. Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 04 / 2014 Verpachtung der Gartenputze und der dazugehörigen Anlagen wie Sportplatz, Spielplatz, Festzeltplatz für private Veranstaltungen Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt, dass zukünftig keine Verpachtungen der Gartenputze und der dazugehörigen Anlage wie Sportplatz, Spielplatz, Festzeltplatz für private Veranstaltungen erfolgen soll. Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 05 / 2014 Verpachtung von Flächen der Gemeinde für private Parkplätze Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt, dass zukünftig keine Verpachtungen von Flächen der Gemeinde für private Parkplätze erfolgt. Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 06 / 2014 Verkehrsberuhigung am Angertor Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt, zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens und insbesondere zur Reduzierung der durch Kraftfahrzeuge gefahrenen Geschwindigkeiten auf dem Verbindungsweg zwischen Dornheim und Arnstadt, in Höhe des Tores am Angertorteich, eine Schwelle als Hindernis zu errichten. Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 07 / 2014 Beschlussfassung zur Errichtung von Denkmälern Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt, dass die Fläche für das Aufstellen des Denkmals Crotus Rubianus im Bereich des Dorfgemeinschaftshauses, sowie auf Gemeindeflächen um die Kirche nicht freigegeben wird. Bürgerversammlungen in den Ortsteilen Riechheim, Gügleben, Elleben - Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte der Ortsteile Riechheim, Gügleben, Elleben Aufgrund 45 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 293/295), 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Elleben vom mit 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom sowie 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom finden im Ortsteil Riechheim am Dienstag, dem , 19:00 Uhr, Gaststätte Riechheimer Berg im Ortsteil Gügleben am Mittwoch, dem , 19:00 Uhr, Alte Schule Gügleben im Ortsteil Elleben am Donnerstag, dem , 19:00 Uhr, Gasthaus Zum einkehrenden Apostel Elleben die Bürgerversammlungen mit folgender Tagesordnung statt: 1. Ortsteilratswahl 2. Informationen aus dem Gemeinderat 3. Bürgerfragestunde Die Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte erfolgt nach der folgenden Regelung: a) Jeder Wahlberechtigte wird durch die Gemeinde von der Wahl, dem Wahlort und dem Wahlzeitpunkt schriftlich benachrichtigt. Die Benachrichtigung enthält zudem die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitzubringen. Wahlberechtigt sind Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind ( 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in dem Ortsteil haben.der Aufenthalt in dem Ortsteil wird vermutet, wenn die Person in dem Ortsteil seit mindestens drei Monaten gemeldet ist. Ist die Person in mehreren Orten seit mindestens drei Monaten gemeldet, dann ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend ( 1 Abs. 1 ThürKWG). Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Slowakische Republik, Republik Slowenien, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien, Nordirland und Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet ( 12 ThürKWG). b) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung der Ortsteilratswahl (Wahlleiter). Er kann mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte einen geeigneten Bediensteten der Gemeinde beauftragen. Der Wahlleiter wird von den Gemeindebediensteten unterstützt.

5 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 9/2014 c) Der Bürgermeister leitet die Bürgerversammlung. Zu Beginn der Bürgerversammlung tragen sich die wahlberechtigten Bürger des Ortsteils, die sich am Wahlverfahren beteiligen wollen, durch Unterschrift in ein Wählerverzeichnis des Ortsteils ein. Das Wählerverzeichnis des Ortsteils wird von der Gemeinde am Wahlort ausgelegt. An der Bürgerversammlung dürfen nur wahlberechtigte Bürger (Buchstabe a) teilnehmen. d) Der Wahlleiter fordert in der Bürgerversammlung zum Vorschlag von Bewerbern auf. Jeder Bürger des Ortsteils ist vorschlagsberechtigt. Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen, wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Nach 45 Abs. 2 ThürKO beträgt die Zahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder für den Ortsteil Riechheim: 6 Mitglieder, für den Ortsteil Gügleben: 4 Mitglieder und für den Ortsteil Elleben: 4 Mitglieder. Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und den Nachnamen, Vornamen und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Der Vorgeschlagene muss vor Beginn der Stimmabgabe seine Einwilligung erklären. Ist der Vorgeschlagene nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen. e) Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter die vorgeschlagenen Personen, die ihrem Vorschlag zugestimmt haben (Bewerber), mit Namen und Beruf in der Reihenfolge auf, wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt. Wurden weniger als doppelt so viele Bewerber vorgeschlagen, als weitere Mitglieder zu wählen sind, kann jeder Bürger auch andere wählbare Personen (Buchstabe a) mit Nachnamen, Vornamen und Beruf in den Stimmzettel eintragen und damit wählen. Hierauf hat der Wahlleiter hinzuweisen. f) Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Er kann jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben. g) Der Wahlberechtigte erhält einen amtlichen Stimmzettel, nachdem er seine Wahlbenachrichtigung vorgelegt oder sich über seine Person ausgewiesen hat. Er begibt sich dann in die Wahlkabine, trägt dort auf seinem Stimmzettel von ihm gewählte Bewerber mit Nachnamen, Vornamen und gegebenenfalls Beruf ein und faltet den Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe für andere Personen nicht zu erkennen ist, wie er gewählt hat. Der Wahlleiter stellt den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis sowie seine Wahlberechtigung fest. Der Wähler legt danach den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird im Wählerverzeichnis vermerkt. Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln gilt 19 Abs. 4 und 5 ThürKWG entsprechend. h) Gewählt sind die Bewerber bzw. wählbaren Personen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. i) Das Wahlergebnis wird in der Bürgerversammlung vom Wahlleiter bekannt gegeben. gez. Rudolf Neubig Bürgermeister Bekanntmachungen von Satzungen Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Elleben für die in den Jahren in der Abrechnungseinheit Elleben realisierten Investitionsaufwendungen Grundhafte Sanierung der Ortsdurchfahrt Elleben 1. BA - Nebenanlagen vom (Ausfertigungsdatum) Auf der Grundlage der 2 und 7a ThürKAG und der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Elleben vom sowie der 1. Änderungssatzung vom beschließt der Gemeinderat Elleben folgende Satzung über den Beitragssatz: 1 Beitragssatz Für die in den Jahren in Elleben getätigten Aufwendungen zur Investitionsmaßnahme Grundhafte Sanierung Ortsdurchfahrt Elleben 1. BA - Nebenanlagen wird entsprechend der Satzung der Gemeinde Elleben zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen für die Abrechnungseinheit Elleben folgender Beitragssatz festgesetzt: Jahr Beitragssatz in /m 2 gewichteter Grundstücksfläche , /m 2 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Verstöße i.s. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Elleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. Gemeinde Elleben Elleben, den Rudolf Neubig Bürgermeister -Siegel- Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Ratssitzung des Gemeinderates Elleben vom Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 13 / 2014 Niederschrift der Ratssitzung vom Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 14 / 2014 Befreiung von den Festsetzungen des VE-Planes Am Bühlchen Riechheim für das Flurstück 314/25 Der Gemeinderat Elleben beschließt auf der Grundlage des 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches folgende Befreiung von den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes Am Bühlchen Riechheim für das Flurstück 314/25: Festsetzung lt. VE-Plan Nr. 2 Pkt. 3.0 Einfriedungen Einfriedungen sind dem Geländeverlauf anzupassen und in Ausführung und Höhe mit den benachbarten Einfriedungen abzustimmen. Zur öffentlichen Verkehrsfläche hin sind bevorzugt ein mit heimischen Laubsträuchern hinerpflanzter Holzstaketenzaun in dunkler, zurückhaltender Farbgebung oder eine Hecke aus einheimischen Gehölzen anzulegen. Holzstaketenzäune sind bis zu einer Höhe von max. 1,2 m zulässig. Im Kreuzungs- Einmündungsbereich ist im Bereich der Sichtdreiecke die Sichtfreiheit zu gewährleisten. Maschendraht ist nur zwischen den Grundstücken sowie zum freien Landschaftsraum zulässig, (nach Möglichkeit berankt mit Kletterpflanzen). Dabei beträgt die Zaunhöhe max. 1,50 m. Beantragte Befreiung Errichtung eines Holzzaunes mit einer Höhe der Zaunsfelder incl. Pfosten von maximal 1,40 m mit Anpassung an den Geländeverlauf.

6 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 9/2014 Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 15 / 2014 Neubau eines Einfamilienhaus in der Mühlgasse, Elleben Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt das gemeindliche Einvernehmen für die Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller in Elleben, Mühlgasse, auf den Flurstücken 26/5 und 26/6, des Herrn Christian Groll, Hersfelder Str.16 in Arnstadt, zu erteilen. Satzung über den Beitragssatz für die Maßnahme Ortsdurchfahrt 1. BA Elleben - Nebenanlagen Der Gemeinderat Elleben beschließt die Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Elleben für die in den Jahren in der Abrechnungseinheit Elleben realisierten Investitionsaufwendungen Grundhafte Sanierung der Ortsdurchfahrt Elleben 1. BA - Nebenanlagen gemäß beigefügter Anlage. Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 16 / 2014 Bedenkenanmeldung der Gemeinde Elleben zum Entwurf der Thüringer Wasserschutzgebietsverordnung Der Gemeinderat Elleben beschließt beigefügte Bedenkenanmeldung der Gemeinde Elleben zum Entwurf der Thüringer Wasserschutzgebietsverordnung für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Erfurter Wasserwerke im Rahmen der Anhörung. Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 17 / 2014 Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 18 / 2014 Satzung über den Beitragssatz (Vorausleistung) für die Maßnahme Grundhafter Ausbau Kirchgasse und Straßenabschnitt Auf dem Rasen Riechheim Der Gemeinderat Elleben beschließt die Satzung über den Beitragssatz (Vorausleistung) zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Elleben für die in den Jahren in der Abrechnungseinheit Riechheim (Altort) zu realisierenden Investitionsaufwendungen Grundhafter Ausbau Kirchgasse und Straßenabschnitt Auf dem Rasen Riechheim gemäß beigefügter Anlage. gemeinde kirchheim bekanntmachungen Von satzungen 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kirchheim (Landkreis Ilm-Kreis) vom für das Haushaltsjahr 2014 Auf Grund des 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Kirchheim folgende Nachtragshaushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes um um einschl. der Nachträge Euro Euro gegenüber bisher auf nunmehr Euro Euro verändert a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen , , ,00 die Ausgaben , , ,00 b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen , , ,00 die Ausgaben , , ,00 2 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung / der 1. Nachtragshaushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am beschieden. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung, der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kirchheim für das Jahr 2014 liegt in der Zeit vom bis während der Sprechzeit der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung, der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kirchheim für das Jahr 2014 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2014 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Kirchheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Gemeinde Kirchheim Kirchheim, den Gemeinde Kirchheim Hans-Jürgen Langer Bürgermeister - Siegel -

7 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 9/2014 Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Beschlüsse aus der öffentlichen Ratssitzung vom Beschluss-Nr.: 11-3/2014/GR Beschluss-Tag: Niederschrift über die 2. Sitzung des Gemeinderates vom Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift der Sitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: 12-3/2014/GR Beschluss-Tag: Nachtragshaushaltssatzung / 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 der Gemeinde Kirchheim mit folgenden Anlagen: - Stellenplan - Übersicht über den Stand der Schulden - Übersicht über den Stand der Rücklagen mit folgenden Änderungen: HHSt Änderung neuer Planansatz , ,- (Beiträge gemeindeeigene Grundstücke / Anschluss an Verbandskläranlage) , ,- (Baumaßnahme Am Klapperborn) , ,- (Entnahme aus der Rücklage) Beschluss-Nr.: 13-3/2014/GR Beschluss-Tag: Finanzplan zum 1.Nachtragshaushaltssatzung / 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2014 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kirchheim gemäß beigefügter Anlage. Beschluss-Nr.: 14-3/2014/GR Beschluss-Tag: Vergabe der Bauleistungen ländlicher Wegebau Rockhäuser Straße Los 1 - Wegebau Kirchheim zum ländlichen Wegebau Rockhäuser Weg Kirchheim - Los 1 Wegebau an den Bieter:STRABAG AG NL ArnstadtIchtershäuser Straße Arnstadt.Die Auftragssumme beträgt: ,87 Beschluss-Nr.: 15-3/2014/GR Beschluss-Tag: Vergabe der Bauleistungen ländlicher Wegebau Rockhäuser Straße Los 2 - Landschaftsbau/ Ausgleichsmaßnahmen Kirchheim zum ländlichen Wegebau Rockhäuser Weg Kirchheim - Los 2 Landschaftsbau /Ausgleichsmaßnahmen an den Bieter: Grimm Landschaftsbau GmbHPohlitzer Straße Gera.Die Auftragssumme beträgt: ,12 Sofern sich im ausstehenden Bietergespräch mit der Grimm Landschaftsbau GmbH eine andere Wertungssituation ergeben sollte, wird der Bürgermeister zur Auftragsvergabe an den künftig günstigsten Bieter bevollmächtigt. Beschluss-Nr.: 16-3/2014/GR Beschluss-Tag: Neubau eines Einfamilienhauses im Außenbereich Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt in seiner heutigen Sitzungin der Stellungnahme zur Bauvoranfrage für das beantragte Vorhabenvon Herrn Thomas Mittelstädt Neubau eines Einfamilienhauses in der Elxlebener Straße in Kirchheim, das gemeindlichen Einvernehmen zu versagen, gemäß 35 BauGb Abs. 3 Pkt. 7. Mitteilungen Aus der 3. öffentlichen Gemeinderatssitzung des Gemeinderates Kirchheim vom Nachtragshaushaltsplan 2014 beschlossen Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim hatte am die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Aufgrund der vielseitigen außerplanmäßigen und überplanmäßigen Mittelbereitstellungen im Verlauf des Haushaltsjahres und insbesondere durch Kostenanpassung und die weitere Aufnahme von Investitionen im Vermögenshaushalt, musste der Gemeinderat den 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 beschließen. Verwaltungshaushalt 2014 Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit ,00 ab. Das Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes im Haushaltsplan betrug ,00 und wurde um ,00 erhöht. Im Verwaltungshaushalt wurden die Einnahmen und Ausgaben in den Einzelplänen insbesondere bei den Ausgaben der Betriebskosten angepasst. Feuerwehr: Für die Reihenuntersuchungen der Atemschutzgeräteträger musste der Ansatz nach dem bisherigen Anordnungssoll auf 1.900,- erhöht werden. Außerdem wurden die Ausgaben für Geräte und Ausstattungsgegenstände der Feuerwehr um 3.000,- auf 6.500,- angehoben, da hier Mittel für die Instandsetzung der Tragkraftspritze der FFW Bechstedt-Wagd eingeplant werden mussten. Auch die Ausgaben für Aus- und Fortbildung, Umschulung haben den Haushaltsansatz bereits überschritten. Darum wurden die Ausgaben um 500,- auf 1.000,- angehoben.

8 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 9/2014 Spielplätze: Für die Spielplätze in unserer Gemeinde hat sich ein größerer Instandhaltungsbedarf als zunächst angenommen gezeigt, so dass der Haushaltsansatz um 1.500,- auf 3.000,- angehoben wurde. Auf Grund des allgemein schlechten Zustandes der Spielgeräte muss in den folgenden Haushaltsjahren die Anschaffung von neuen Spielgeräten geplant werden. Gemeindestraßen: Die Unterhaltungskosten wurden um ,- auf ,- angehoben. Mit diesen neu eingeplanten Mitteln soll in diesem Jahr die Instandsetzung des Eselwegs in Werningsleben und des Weges in Bechstedt-Wagd An der Eicheleite erfolgen. Straßenbeleuchtung: Auf Grund erhöhter Strompreise und der Verschiebungen bei den Abschlagszahlungen durch die Angleichung des Abrechnungszeitraumes an das Kalenderjahr wurden die Energiekosten für die Straßenbeleuchtung um 1.100,- auf 9.100,- angehoben. Allgemeines kommunales Grundvermögen: Über eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme zur 380kV-Leitung hat die Gemeinde Kirchheim von der Fa. 50Hertz Transmission GmbH auf Grundlage des Vertrages vom einen Betrag von ,79 erhalten. Hiermit wurden die Kosten für die 22-jährige Unterhaltungspflege abgegolten. Dadurch konnte bei den Benutzungsentgelten und ähnlichen Entgelten Einnahmen von ,- geplant werden. Werningsleben, Gemeindesaal: Wegen der umfangreichen Arbeiten am Gemeindesaal in Werningsleben reicht der Planansatz für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen nicht aus und wurde um 1.500,- auf 4.000,- erhöht. Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen: Bei der Grundsteuer B wurde der Haushaltsplanansatz von ,- um 2.400,- auf ,-, gemäß des derzeitigen Anordnungssolls, reduziert. Der Ansatz der Gewerbesteuer kann nach Stand des Anordnungssolls um ,- auf ,00 angehoben werden. Grund hierfür sind unerwartete Steuereinnahmen bei der Gewerbesteuer. Auch der Planansatz der Einnahmen aus der Einkommensteuer konnte um ,- auf nunmehr ,00 erhöht werden. Nach dem Bescheid vom erhält die Gemeinde Kirchheim eine Schlüsselzuweisung in Höhe von ,83 für das Haushaltsjahr Der Haushaltsansatz wurde dementsprechend um 600,- auf ,- gesenkt. Unter anderem sieht das neue Thüringer Finanzausgleichsgesetz unter 37 auch eine Garantiefondsleistung vor, welche als Anpassungshilfe an die Gemeinden gezahlt wird. Danach erhält die Gemeinde Kirchheim im Jahr 2014 zusätzlich zu den Schlüsselzuweisungen ,78. Davon müssen laut Bescheid 10% (3.753,68 ) für Investitionen verausgabt werden. Somit konnte der Planansatz im Verwaltungshaushalt um 700,- auf angehoben werden. Jeweils zum Jahresende des abgelaufenen Haushaltsjahres erfolgt zukünftig eine Abrechnung und Erstattung der nicht verbrauchten VG-Umlage. Hiermit wurde im Jahr 2013 begonnen. Die Gemeinde Kirchheim hat für 2013 eine Erstattung von ,15 erhalten. Damit kann nunmehr eine Einnahme von ,00 geplant werden. Die Abführung der Gewerbesteuerumlage ist mit circa 10% der Einnahmen der Gewerbesteuer anzusetzen. Da sich die Einnahmen für die Gemeinde Kirchheim erhöht haben, musste der Ansatz um 3.700,- auf ,- erhöht werden. In Folge der Veränderungen des Verwaltungshaushaltes konnte die Zuführung zum Vermögenshaushalt von ,00 auf ,00 erhöht werden. Vermögenshaushalt 2014: Der Vermögenshaushalt schließt ausgeglichen mit ,00 ab. Das Gesamtvolumen erhöht sich um ,00. Brandschutz: Für den Erwerb eines Löschfahrzeuges für die FFW Werningsleben waren ,- im Haushaltsplan vorgesehen. Mit Beschluss / 2014 / GR vom hat der Gemeinderat hierfür weitere ,- zur Verfügung gestellt. Tatsächlich gebraucht wurden ,59. Es werden folglich 7.000,- mehr und somit ,- im Nachtragshaushalt geplant. Freiflächengestaltung Sternwarte Kirchheim: Der Bescheid über die Zuschüsse aus Mitteln der Dorferneuerung vom Land liegt vor. Danach erreichen die Zuschüsse nicht ganz die geplante Höhe und wurden um 3.400,- auf ,- gesenkt. Für die Freiflächengestaltung der Sternwarte waren Ausgaben in Höhe von ,- vorgesehen. Durch Beschluss 7-2 / 2014 / GR vom hat der Gemeinderat die Auftragsvergabe in Höhe von ,- und gleichzeitig die zusätzliche Mittelbereitstellung von 6.500,- beschlossen. Der Haushaltsansatz wurde deshalb auf ,- angehoben. Sanierung Dach und Fassade Kindertagesstätte: Nach dem vorliegenden Bescheid erhält die Gemeinde eine Förderung aus Mitteln der Dorferneuerung, die jedoch den geplanten Ansatz nicht erreicht. Die Einnahmen für die Zuschüsse vom Land (Gruppierung ) wurden um ,- auf ,- gesenkt. Ebenso verringern sich auch die Ausgaben, da die Baumaßnahme nicht die zunächst geplanten Kosten erreichen wird. Der Haushaltsansatz konnte um ,- auf ,- reduziert werden. Die Baumaßnahmen werden ebenfalls noch im September abgeschlossen. Damit sind die Sanierungsarbeiten mit dem Neubau des Kleinkindgruppenraumes und der der Freiflächengestaltung abgeschlossen. In den vergangenen 3 Jahren wurden ca ,00 an staatlichen Fördermitteln einschließlich der finanziellen Eigenmittel der Gemeinde für die grundhafte Erneuerung der Kindertagesstätte bereitgestellt. Sportstätte Kirchheim: Die Baumaßnahme Sanierung Laufbahn wurde im Nachtragshaushalt 2014 zunächst mit Planungskosten in Höhe von 5.000,- neu aufgenommen. Es wird ein Antrag auf Förderung der Maßnahme über die Sportstättenförderung gestellt, um die Umsetzung der Baumaßnahme im Jahr 2015 gewährleisten zu können. Ebenso wurde die Baumaßnahme Neubau Mehrzweckhalle mit Planungskosten in Höhe von ,- neu in den Nachtragshaushalt 2014 aufgenommen. Diese Investition ist zur Förderung als Dorferneuerungsmaßnahme für das Haushaltsjahr 2015 beantragt. Straßenausbaubeiträge: Im Zuge der Erhebung der Straßenausbaubeiträge fallen für die gemeindeeigenen Grundstücke ebenfalls Beiträge an, die im Haushaltsplan 2014 nicht vorgesehen waren und sind deshalb im Nachtragsplan mit ,- veranschlagt.

9 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 9/2014 Investiver Kostenanteil Straßenentwässerung WAZV: Die Ausgaben für den investiven Kostenanteil an den WAZV für den 2. Bauabschnitt Anschluss Kirchheim an das Abwassernetz der Kläranlage Ichtershausen stehen fest und liegen deutlich unter den ursprünglich veranschlagten Ausgaben. Die Ausgaben können um ,- auf ,- gesenkt werden ,- hat die Gemeinde bereits an den WAZV gezahlt. Für den Rest wurde zunächst eine Stundung vereinbart. Da mit dem Haushaltsplan 2014 die Finanzierung dieser Ausgaben über einen Kredit in Höhe von ,- geplant und auch von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde, sieht der Nachtragshaushalt den Ausgleich der Restforderung noch im Haushaltsjahr 2014 vor. Rockhäuser Straße, Kirchheim: Die Erneuerung der Straßenborde im Anschluss an den Bau des neuen Abwasserkanals wurde als neue Baumaßnahme mit Ausgaben in Höhe von ,- in den Haushalt aufgenommen. Straßenbau Am Klapperborn, Bechstedt - Wagd: Die Baumaßnahmen wurden zunächst mit ,- geplant. Im Nachtragshaushaltsplan müssen wegen Mehrkosten durch die Erneuerung des Gehweges ,- eingeplant werden. Die Ausgaben für die Baumaßnahme Rockhäuser Weg betragen nach Kostenschätzung des Planungsbüros ,11, so dass die Gemeinde einen Eigenanteil von ,34 zu tragen hat. Der neue Planansatz wurde deshalb auf ,- festgesetzt. Der Baubeginn soll noch im September erfolgen. Allgemeines Grundvermögen, Anschlussbeiträge Verbandskläranlage: Nach dem vorliegenden Bescheid für den Anschlussbeitrag an die Verbandskläranlage entfallen auf die Mönchsgasse 81 Verwaltungsgebäude 6.289,92. Folglich mussten die Ausgaben um 3.300,- auf 6.300,- angehoben werden. Auch der Anschlussbeitrag für das Feuerwehrgerätehaus ist höher als geplant, so dass die Ausgaben um 3.800,- auf 5.300,- erhöht wurden. Allgemeine Finanzwirtschaft: Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Gruppierung 3100) steigt von ,- auf ,- Rücklage: Die Entwicklung der allgemeinen Rücklage der Gemeinde Kirchheim stellt sich nach Beschlussfassung des 1. Nachtragshaushaltes 2014 wie folgt dar: Stand zum ,17 geplante Entnahme ,00 Stand zum ,17 Hochwasserschutz Wipfra: Eine weitere Maßnahme, die in den Nachtragshaushalt aufgenommen wurde, betrifft die Beseitigung der aus dem Jahr 2013 stammenden Hochwasserschäden an der Wipfra. Hierfür wurden Fördermittel beantragt, die als Zuschüsse und Zuweisungen vom Land in Höhe von ,- geplant wurden. Die Ausgaben für diese Beseitigung der Hochwasserschäden wurden mit ,- veranschlagt und eingeplant. Bauhof: Die Bescheide des WAZV über die Anschlussbeiträge an die Verbandskläranlage liegen vor. Die Ausgaben im Bereich des Bauhofs wurden danach um 700,- auf 1.500,- angehoben. Weiterhin entstanden durch die Anschaffung eines Schneepfluges und einer Motorsense Kosten in Höhe von 3.200,-. Im Nachtragshaushalt wurde deshalb für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 3.200,- eingeplant. Landwirtschaftlicher Wegebau: Die größte Investition der Gemeinde Kirchheim ist der ländliche Wegebau nach Rockhausen. Die Gemeinde Rockhausen hat ihren Bauabschnitt bereits vor Jahren fertiggestellt. Mit Förderbescheid vom wurde der Gemeinde eine Förderung von 65% bis zu einem Höchstbetrag von ,77 bewilligt. Damit erhöht sich der bisherige Planansatz um ,- auf ,-. Rockhäuser Weg Hans-Jürgen Langer Bürgermeister Bekanntmachung der Gemeinde Kirchheim Bezugnehmend auf die zur Zeit laufende Offenlegung der Ergebnisse der Liegenschaftsneuvermessung in der Gemarkung Kirchheim, gemäß der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsund Nachrichtenblatt Nr. 8 vom 30. August 2014, können die Ergebnisse von den Beteiligten zusätzlich in Kirchheim im Vereinsraum, Mönchsgasse 81 d am und in der Zeit von bis Uhr eingesehen werden. Für eventuelle Fragen steht am in der Zeit von bis Uhr ein sachkundiger Mitarbeiter des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld in den o.g. Räumlichkeit der Gemeinde zur Verfügung. gez. Hans-Jürgen Langer Bürgermeister Bekanntmachung über das Ergebnis der Wahl des Ortsteilrates Werningsleben am Zahl der Wähler: 40 Zahl der ungültigen Stimmabgaben: 0 Zahl der gültigen Stimmabgaben: 40 Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Bewerber: Name Stimmen Zenker, Nico 37 Röhricht, Marcus 36 Schütz, Robert 33 Hülle, Marlies 20 Mörl, Kerstin 20 Lange, Nicole 4 Müller, Astrid 2 Gerstenhauer, Sigrid 1 Es folgte eine Stichwahl zwischen den Bewerberinnen: Hülle, Marlies Mörl, Kerstin Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Bewerberinn: Name Stimmen Hülle, Marlies 19 Mörl, Kestin 21 Lt. Ermittlung des Ergebnisses und Erklärung über die Annahme der Wahl setzt sich der Ortsteilrat Werningsleben wie folgt zusammen: Zenker, Nico Röhricht, Marcus Schütz, Robert Mörl, Kerstin gez. Hans-Jürgen Langer Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim

10 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 9/2014 Bekanntmachung über das Ergebnis der Wahl des Ortsteilrates Bechstedt-Wagd am Zahl der Wähler: 24 Zahl der ungültigen Stimmabgaben: 0 Zahl der gültigen Stimmabgaben: 24 Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Bewerber: Name Stimmen Steve Leinhos 23 Volkmar Schmidt 22 Roland Gehlau 18 Gerlinde Schulz 12 Heidi Keller 10 Lt. Ermittlung des Ergebnisses und Erklärung über die Annahme der Wahl setzt sich der Ortsteilrat Bechstedt-Wagd wie folgt zusammen: Steve Leinhos Volkmar Schmidt Roland Gehlau Gerlinde Schulz gez. Hans-Jürgen Langer Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim Grundstücksmarkt der Mitgliedsgemeinden Bösleben - Nur noch 1 Baugrundstück verfügbar! Im Wohngebiet der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Über dem Dorfe in der Lindenstraße, Bösleben steht nur noch 1 voll erschlossenes Baugrundstücke mit einer Grundstücksgröße von 573 m 2 zur Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 45,00 /m 2 Riechheim - Freie Baugrundstücke der Gemeinde Elleben in Riechheim zur Wohnbebauung Im Wohngebiet Am kleinen Berg in Riechheim, Lindenstraße, Elleben OT Riechheim, steht das unerschlossene Baugrundstück Flurstück 408/48 mit einer Größe von 393 m 2 zur Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 40,00 /m 2 Interessenten wenden sich bitte an die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Tel.: / mitteilungen Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung für den Friedhof in Achelstädt wie bereits auf vielen Friedhöfen, soll die anonyme Grabstätte für Urnen auch auf dem Friedhof in Achelstädt mit angeboten werden. Die anonyme Bestattung bedeutet die Beisetzung in einem Gemeinschafts-Grabfeld unter Rasen, ohne das Angehörige erkennen können, wo sich die genaue Beisetzungsstelle befindet. Die teilanonyme Bestattung bedeutet die Beisetzung in einem Gemeinschafts-Grabfeld unter Rasen, ohne das Angehörige erkennen können, wo sich die genaue Beisetzungsstelle befindet, jedoch der Name sowie das Geburts- und Strebedatum auf einer Stehle (meist durch Metallplatten oder direkt in Stein graviert) vermerkt sind. Es können auf einem Urnengemeinschaftsgrabfeld auch beide Bestattungsmöglichkeiten durchgeführt werden. Als Alternative zur anonymen Bestattung und teilanonyme Bestattung: - das Rasengrab Der Name und die persönlichen Daten des Verstorbenen werden auf einen Gedenkstein im Rasen eingelassen und die Rasenfläche wird durch die Gemeinde gepflegt. - Urnenstelen (Kolumbarien) Urnen werden in diesen Stelen beigesetzt, somit haben die Angehörigen einen direkten Kontakt zu Ihren Verstorbenen, müssen aber keine Grabpflege leisten. Nach der Entscheidung des Gemeinderates für eines dieser Varianten werden die erforderlichen Angebote eingeholt und nach Vergabebeschluß des Gemeinderates die Friedhofsatzung und Friedhofsgebührensatzung beschlossen und bei der Kommunalaufsicht des LRA eingereicht. Voraussichtlich können dann Bestattungen auf einem Urnengemeinschaftsgrabfeld (ugs. Grüner Rasen ) ab Mitte 2015 möglich sein. gez. i.a. S. Schüller Friedhofsverwaltung Nachruf Wir trauern und nehmen Abschied von der langjährigen ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Rockhausen Margitta Gräfenstein, die plötzlich und unerwartet verstorben ist. Frau Margitta Gräfenstein hat sich in den mehr als 10 Jahre ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unermüdlich und fürsorglich für die Bürgerinnen und Bürger von Rockhausen und die Belange der Gemeinde eingesetzt, wodurch ihr Vertrauen und Wertschätzung über die Gemeindegrenzen hinweg entgegengebracht wurden. Die VG Riechheimer Berg sowie alle ihre ehrenamtlichen Bürgermeister werden Frau Margitta Gräfenstein stets in ehrendem Gedenken bewahren. In Hochachtung und Dankbarkeit Diana Machalett, Gemeinschaftsvorsitzende sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung Günther Hülle, Bürgermeister Gemeinde Alkersleben Matthias Wacker, Bürgermeister Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Burkhard Walther, Bürgermeister Gemeinde Dornheim Rudolf Neubig, Bürgermeister Gemeinde Elleben Klaus Böhm, Bürgermeister Gemeinde Elxleben Hans-Jürgen Langer; Bürgermeister Gemeinde Kirchheim Klaus Kolodziej, Bürgermeister Osthausen-Wülfershausen Hartwig Heyder, 1. Beigeordneter Gemeinde Rockhausen Uwe Leuthardt, Bürgermeister Gemeinde Witzleben

11 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 9/2014 Jugend Mitteilungen der AWO-Jugendpflege Nach den Ferien ist vor den Ferien!!! Zunächst deshalb an dieser Stelle ein kleiner Rückblick auf die Highlights der vergangenen Sommerferien, an die sich viele Kinder und Jugendliche aus den Orten der Verwaltungsgemeinschaft bestimmt gern zurück erinnern. Zu Beginn gab es im Rahmen der Ferienbetreuung schon einmal 2 Höhepunkte: Die Jüngeren konnten während der Domstufenfestspiele am 22.Juli die Kinderoper Die Omama im Apfelbaum vor toller Kulisse erleben. Zwei Tage später unternahmen die etwas Älteren eine Tagestour an die Unstrut, wo in Kanus und Kajaks kräftig gepaddelt wurde. Unter Anleitung von Nanu- Kanu- Uwe ging es auf dem Rücken liegend bis ins Dschungeldickicht der Seitenarme. Absoluter Höhepunkt der Sommerferien war aber wieder die 7-tägige Ferienfreizeit, die in diesem Jahr unweit von Potsdam im Inselparadies Petzow stattfand. Die 18Teilnehmer konnten bei sehr sommerlichem Wetter die schönen Bademöglichkeiten umfassend nutzen und auch hier unternahmen wir eine sehr aufregende Kanutour auf dem Schwielowsee, während der vielen Teilnehmern aber auch die Schönheit der Landschaft bewusst wurde. Viel Spaß gab es auch im Objekt bei Sport und Spiel und natürlich bei den Flirt - Discos. Aber auch Kultur kam nicht zu kurz: Ein Tagesausflug in den Filmpark Babelsberg durfte nicht fehlen und auch der Park der Schlossanlage Sanssouci wurde gemeinsam durchwandert.

12 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 9/2014 Auf jeden Fall war es wieder eine ereignisreiche Woche für die Kids und auch uns hat es mit euch wieder viel Spaß gemacht! Anett und Conny Deshalb haben wir auch für euch gleich nach den Sommerferien die Angebote für die kommenden Herbstferien zusammengestellt: Angebote Herbstferien 2014 Kurzfreizeit in Dittrichshütte Fest steht in jedem Fall, dass wir am Donnerstag noch einen Badetag im Rudolstädter Saalemaxx einlegen werden. Termin: 7. bis 9. Oktober 2014 Kosten: 75,- (Hin- und Rückfahrt/ Übernachtung, Vollverpflegung/ Programmkostenanteil) (Obwohl die Teilnehmerbeiträge bereits vom Projekt finanziell gestützt sind, besteht zusätzlich wieder die Möglichkeit einer personenbezogenen Bezuschussung durch das Jugendamt. Formulare und Hilfe bei der Antragstellung gibt es bei mir!) Teilnehmen können Kinder und Jugendliche aus den Orten der VG Riechheimer Berg im Alter von 8 16 Jahren. Die Teilnehmerzahl ist auf 16 begrenzt! Tagesauflüge / Ferienbetreuung Dienstag, : Kinobesuch in Erfurt Kosten: 6,- (8,- für 3D- Filme!) (Wir besuchen diesmal die Nachmittagsvorstellungen!) Mittwoch, : An diesem Tag ist ein Ausflug mit den Teilnehmern des Kurses Let`s HipHoppen! INS Jenaer Planetarium geplant geplant. Dazu gibt es noch gesonderte Informationen! Donnerstag, : Spiel, Spaß im Kirchheimer Jugendclub! Kosten: 1,- Freitag, : Ausflug ins Ilmenauer Kinderland Kosten: 6,- Infos zu noch freien Kapazitäten gibt es bei mir! Anett Grass, Tel.: 0174 / AWO-Jugendpflege VG Riechheimer Berg Anmeldung Name:... Vorname:... Geb. am:... Telefon:... Anschrift:... In den vor uns liegenden Herbstferien gibt es wieder einen interessanten Kurzausflug in die nähere Umgebung! Ziel wird in diesem Jahr das Objekt für Kinder- und Jugenderholung in Dittrichshütte sein. In diesem modernen und großzügigen Objekt gibt es jede Menge Möglichkeiten für Sport und Spiel. Diese reichen von Sport- und Spielplätzen über eine hauseigene Kegelbahn bis hin zum Alpine Coaster, einer Allwetterrodelbahn, bei der es über 1000m rasant bergauf, bergab und sogar durch einen 25m langen Tunnel geht. Natürlich werden wir auch Ausflüge in die nähere Umgebung unternehmen. Möglich sind unter anderem ein Besuch des Haflinger Gestüts Meura oder des Bergwerks Morassina in Schmiedefeld.... Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter verbindlich zur Herbstferienbetreuung / zur Kurzfreizeit der AWO- Jugendpflege an. Er / sie nimmt an folgenden Tagen teil: Ort /Datum... Unterschrift der Erziehungsberechtigten

13 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 9/2014 Gemeinde Alkersleben Altersjubiläen Wir gratulieren zum Geburtstag zum 70. Geburtstag Frau Doris Wenzel zum 77. Geburtstag Frau Ingeburg Striegel zum 79. Geburtstag Herr Reinhard Stiller Sonstige Mitteilungen Alkersleber Bevölkerungsstatistk Im Internet kann man die Entwicklung der Bevölkerungszahlen, veröffentlicht vom Thüringer Landesamt für Statistik, nachlesen. Betrachten wir die Werte von Alkersleben vergangener 10 Jahre und vergleichen ganz einfach mit den Geburten und Sterbefällen vergangener Jahrhunderte. Der Nachlaß schriftlicher Aufzeichnungen aus den alten Zeiten macht das leicht möglich! Dazu einige Zahlen der biologisch verursachten Zu- und Abgänge der Bewohner unseres Ortes Alkersleben in mehreren Jahrhunderten: Die Statisik der eben vergangenen Jahre zeigt: ges. Jahresmittel Geboren ,1 Gestorben ,8 Dem stehen die Werte vergangener drei Jahrhunderte gegenüber: ges. Geboren ,8 Gestorben ,2 Den im Zeitraum geborenen 98 Kindern stehen 17 gestorbene Kinder gegenüber ges. Geboren ,3 Gestorben ,4 dav. Kinder gest ,2 (Im gesamten Jahrhundert wurden im jährlichen Mittel 9,7 Kinder geboren) ges. Geboren ,9 Hinter diesen Zahlen stecken selbstverständlich auch Namen, als die Spur der Ahnen vieler heutiger Nachfahren in und um Alkersleben. In Alkersleben lebten im Jahre 1684 = 329, 1717= 317, 1807= 324, 1911 = 401 und 2010 = 325 Einwohner. Im Jahre 1911 (zum Beispiel) unterrichtete der Lehrer 76 Schulkinder der Klassen 1 bis 8. Jene Situation auf jetzige Zeit bei 10 Schuljahren bezogen: es würden morgens mindestens 90 Kinder in den Schulbus einsteigen. In früheren Jahrhunderten erfolgten im Dorfe kontinuierlich bedeutend mehr Geburten. Die Kindersterblichkeit jedoch war besonders infolge seuchenhaft auftretender Kinderkrankheiten extrem hoch. Hier sind die oft genannten Platten (Pocken) führend. In 10 Jahren von 1801 bis 1810 wurden 93 Kinder geboren, aber 32 sind wieder verstorben. 100 Jahre später sterben jährlich im Durchschnitt noch 1,7 Kinder. Dennoch ist ein stattlicher Nachwuchs im Dorf aufgewachsen. Wegzug in die Stadt, auch die Auswanderung vor allem nach Amerika und Kriege waren in früheren Zeiten wesentliche Ursachen, daß die Einwohnerzahl nicht extrem stieg. In den 1980er Jahren stand der Gemeinderat vor der dringenden Aufgabe, einen neuen Kindergarten zu bauen. Die Plätze reichten im vorhandenen Gebäude nicht mehr aus. Manche Probleme lösen sich jedoch von selbst. Ein Neubau kam nicht zustande und wegen Unterbelegung wurde die bisherige Kindereinrichtung im Januar 1996 geschlossen. Die heutige niedrige durchschnittliche Geburtenrate von 2,1 Kindern im Jahr wirft ganz andere, aber sehr ernsthafte Fragen auf. Das Blatt hat sich gewendet. Wie ist es in 25 Jahren im Dorf, oder wie steht es mit einer Enkelgeneration der jetzigen wenigen Kleinen in 50 Jahren? Der Trend ist zu erkennen. Die Einwohnerzahl sinkt, Kinderlärm ist auf den Gassen nicht mehr zu vernehmen, Häuser stehen zunehmend leer und Kommunalabgaben werden den verbliebenen Alten eine kaum erschwingliche Last. Wer mag unter diesen Voraussetzungen noch ein jahrhunderte landwirtschaftlich geprägtes Anwesen übernehmen. Droht in Zukunft das Aus für viele Dörfer? Werden in 100 Jahren in den Flurkarten weitere Wüste Orte verzeichnet sein? Gegenwärtig sind hier in unserer Gegend nur das ehemalige Walschleben, Gommerstedt und Meichlitz genannt. (vor etlichen Jahrhunderten eingegangene Nachbarorte von Wüllersleben und Ellichleben u.a. Orten) Klaus Wagner

14 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 9/2014 Im Oktober erscheint das Blatt 11 der Dornheimer Heimatblätter u.a. mit der Geschichte der letzten Besitzer des Dornheimer Schlosses, Dokumenten über die Bodenreform 1945/46 in Dornheim, zur Geschichte des Teichgartens und einem Bericht aus der Kita in Dornheim. Rosemarie Frey Mitglied des Vorstandes Altersjubiläen Wir gratulieren zum Geburtstag Bösleben zum 77. Geburtstag Frau Dora Völker zum 77. Geburtstag Herr Günter Linse zum 65. Geburtstag Herr Roth, Günther Wüllersleben zum 85. Geburtstag Frau Anna Leuthardt zum 67. Geburtstag Herr Jens Steinhauer zum 75. Geburtstag Frau Marga Lämmerzahl zum 77. Geburtstag Frau Marie Schrickel zum 82. Geburtstag Frau Johanna Heyder q q q q q q q q Altersjubiläen Wir gratulieren zum Geburtstag Altersjubiläen Elleben zum 81. Geburtstag Herr Harald Lohrey zum 86. Geburtstag Frau Anna-Lore Heyder zum 89. Geburtstag Herr Friedhelm Eckholdt Gügleben zum 85. Geburtstag Frau Waltraud Kämpf zum 71. Geburtstag Herr Peter Lerche zum 69. Geburtstag Frau Ingeborg Lerche zum 78. Geburtstag Herr Hermann Zacher Riechheim zum 65. Geburtstag Frau Karin Klett zum 70. Geburtstag Frau Elvira Löffler zum 75. Geburtstag Frau Helga Arens zum 74. Geburtstag Frau Dr. Ingrid Bischoff zum 73. Geburtstag Herr Helmut Göbel zum 75. Geburtstag Herr Herbert Paroll Wir gratulieren zum Geburtstag zum 76. Geburtstag Frau Helga Hahne zum 74. Geburtstag Frau Siegrid Härtel zum 65. Geburtstag Herr Janke, Wolfgang zum 72. Geburtstag Herr Joachim Prüßing zum 67. Geburtstag Herr Manfred Braun zum 67. Geburtstag Frau Ilona Litzrodt zum 68. Geburtstag Frau Marga Obstfelder zum 74. Geburtstag Herr Siegfried Herre zum 66. Geburtstag Herr Roland Handrick zum 74. Geburtstag Frau Renate Ullrich zum 68. Geburtstag Frau Ingrid Gruhl u u u u u u u u Veranstaltungen Freundeskreis zur Erhaltung der Traukirche von J. S. Bach e.v. in Dornheim Freitag, 17. Oktober :30 Uhr Konzert am Trauungstag mit dem Kammerchor Bottrop Eintritt 10, ermäßigt 8 Freitag, 31. Oktober :00 Uhr Musikalische Raritäten für Flöte, Horn und Orgel Ausführende: Solisten des Filmorchesters Babelsberg Eintritt frei, Kollekte erbeten Wir gratulieren zum Geburtstag zum 73. Geburtstag Frau Lena Stühler zum 69. Geburtstag Herr Eberhardt Kühn zum 68. Geburtstag Herr Bernd Hüter zum 73. Geburtstag Frau Gabriele Jeschke zum 77. Geburtstag Herr Horst Kreyßler zum 86. Geburtstag Frau Traute Böhm zum 74. Geburtstag Frau Erika Kreyßler zum 69. Geburtstag Herr Harald Hänsel zum 81. Geburtstag Herr Georg Jeschke zum 72. Geburtstag Herr Gerd Schüffler zum 72. Geburtstag Herr Rainer Wagner zum 72. Geburtstag Herr Peter Mach Altersjubiläen

15 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 9/2014 Veranstaltungen Herzliche Einladung zur gemütlichen Bücherstöberstunde am von Uhr in der Pfarrscheune Elxleben übern Steiger. Freuen Sie sich auf selbstgebackene Spezialitäten aus dem Backofen! Der Förderkreis St. peter und Paul Elxleben im Ilmkreis Samstag, 25. Oktober Uhr Wülfershausen, Taufgottesdienst Sonntag, 26. Oktober Uhr Elxleben, Gottesdienst Uhr Ellichleben, Gottesdienst Freitag, 31. Oktober (Reformationstag) Uhr Wülfershausen Gottesdienst zum Reformationstag und zur Kirmes mit Pf. Dr. Reichelt Herzliche Einladung zum Kino in die Pfarrscheune in Elxleben am um Uhr Kindervorstellung, um Uhr Abendvorstellung! Für das Leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Auf Euren/Ihren Besuch freut sich der Förderverein St. Peter & Paul Elxleben Kirchliche Nachrichten Kirchengemeindeverband Elxleben-Witzleben Oktober 2014 Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen Monatsspruch Oktober: Ehre Gott mit deinen Opfern gern und reichlich, und gib deine Erstlingsgaben, ohne zu geizen. (Sir 35,10) Dienstag, 30. September Uhr Elxleben, Mini-Club (Krabbelgruppe) Samstag, 4. Oktober Uhr Osthausen, Erntedankgaben können in die Kirche gebracht werden Sonntag, 5. Oktober Gemeindefest für alle 12 Gemeinden Uhr Osthausen, Festgottesdienst zur Einweihung der Kirche St. Jakobus Gegen Uhr gemeinsames Mittagessen Uhr: Nur ein bisschen warten : Ein Clowntheaterstück für Jung und Alt, zum Staunen und Lachen, zum Zuschauen und Mitmachen Kaffee und Kuchen Alle aus ALLEN Gemeinden sind ganz herzlich eingeladen Montag, 6. Oktober Uhr Elxleben, Frauenkreis Dienstag, 7. Oktober Uhr Elxleben, Seniorenkreis Sonntag, 12. Oktober Uhr Witzleben, Gottesdienst Uhr Elleben, Taufgottesdienst Freitag, 17. Oktober Uhr Alkersleben, Gottesdienst zur Goldenen Hochzeit Uhr Alkersleben, Kirmesgottesdienst Sonntag, 19. Oktober Uhr Gügleben, Gottesdienst Uhr Riechheim, Gottesdienst Montag, 20. Oktober Uhr Elxleben, Konfirmandenunterricht Uhr Elxleben, Gemeindekirchenratssitzung Dienstag, 21. Oktober Uhr Elxleben, Mini-Club (Krabbelgruppe) Mittwoch, 22. Oktober Uhr Alkersleben, Frauenkreis Donnerstag, 23. Oktober Uhr Osthausen, Gemeindenachmittag Freitag, 24. Oktober Uhr Bösleben, Kirmesgottesdienst Wir gratulieren zum Geburtstag Altersjubiläen Kirchheim zum 66. Geburtstag Frau Elke Klein zum 71. Geburtstag Herr Willy Rost zum 65. Geburtstag Frau Ursula Bellair zum 69. Geburtstag Herr Hans-Peter Hoffmann zum 84. Geburtstag Frau Rosalie Wrchlavsky zum 65. Geburtstag Frau Brunhilde Hüter zum 67. Geburtstag Frau Barbara Handl zum 69. Geburtstag Herr Hans-Joachim Hinder zum 66. Geburtstag Frau Gudrun Rosenbauer zum 69. Geburtstag Herr Dirk Werner Bechstedt-Wagd zum 65. Geburtstag Frau Helga Kuschnerus zum 79. Geburtstag Herr Alfons Pankau zum 75. Geburtstag Herr Gert Hendrich zum 66. Geburtstag Herr Gerhard Winkler zum 68. Geburtstag Herr Rudolf Theisinger zum 66. Geburtstag Herr Peter-Hubertus Krull zum 67. Geburtstag Frau Karla Theisinger Werningsleben zum 71. Geburtstag Frau Antje Müller Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen Ihnen Gesundheit und alles Gute. Glückwünsche auch all denjenigen, die hier nicht genannt werden wollen. Impressum Veranstaltungen Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Mönchsgasse 81, Kirchheim Tel.: / , Fax: / Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg (Gemeinden: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

16 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 9/2014 Herbstfeuer 2014 am Freitag, 14. November 2014, ca.17:30 Uhr wird das traditionelle Herbstfeuer der Feuerwehr Kirchheim nach dem Martinsumzug der Grundschule auf der Feuerstelle neben der neuen Sporthalle in Kirchheim endzündet. Für Einwohner aus der Gemeinde Kirchheim besteht die Möglichkeit ihren privaten Baum- und Strauchschnitt (übliche Kleinmengen) zur geordneten Verbrennung vorher anzuliefern. Eine Anlieferung wird nur in der Zeit vom November 2014 gestattet. Zuwiderhandlungen werden ordnungsrechtlich geahndet. Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Kirchheim Gemeinde Kirchheim Altersjubiläen Wir gratulieren zum Geburtstag Osthausen zum 70. Geburtstag Frau Marlis Thamm zum 77. Geburtstag Frau Marianne Treiber zum 68. Geburtstag Herr Bernd Hartung zum 81. Geburtstag Herr Paul Block zum 67. Geburtstag Herr Jürgen Koch zum 84. Geburtstag Frau Irmgard Friedrich zum 71. Geburtstag Herr Ewald Thamm Wülfershausen zum 70. Geburtstag Frau Christine Busch zum 71. Geburtstag Frau Monika Slametschka zum 79. Geburtstag Frau Olga Wedler

17 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 9/2014 Veranstaltungen Achelstädter pflanzen Bäume des Jahres Nachruf Tief betroffen müssen wir Abschied nehmen von unserer langjährigen ehrenamtlichen Bürgermeisterin Margitta Gräfenstein Mit dem Dank für all das, was Margitta Gräfenstein für die Gemeinde Rockhausen und ihre Bürgerinnen und Bürger geleistet hat, verbindet sich unser ehrendes Gedenken, das wir stets bewahren werden. Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie. In Hochachtung und Dankbarkeit Der Gemeinderat Rockhausen Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Rockhausen Die Jagdgenossenschaft Rockhausen Die Waldgenossenschaft Rockhausen Wir gratulieren zum Geburtstag Altersjubiläen zum 73. Geburtstag Herr Dieter Krypczyk zum 71. Geburtstag Frau Edelgard Lehmann zum 77. Geburtstag Herr Wilhelm Zschetzsche zum 76. Geburtstag Frau Annelise Zschetzsche zum 69. Geburtstag Frau Brunhilde Frommann zum 80. Geburtstag Frau Ida Amthor zum 73. Geburtstag Herr Dieter Gottschall zum 67. Geburtstag Frau Eleonore Trüpschuch zum 71. Geburtstag Herr Peter Ellrich u u u u u u u u Schirmherr ist die Schalmeienkapelle Am 25. Oktober 2014 um Uhr wird in Achelstädt eine Pflanzaktion mit Schalmeienmusik, Bratwürsten und Getränken stattfinden. Die Schalmeienkapelle pflanzt den Baum des Jahrtausends, den Ginkgo-Baum (Ginkgo biloba), danach werden die Bäume der Jahre von 1989 bis 2015 gepflanzt. Jeder Baum hat einen Paten, der ihn pflanzt und pflegt. Ein Schild zeigt an, welcher Baum des Jahres ist und wer ihn gespendet und gepflanzt hat. Jeder Spender aber auch Interessenten sollten an diesem Tag sich am Feuerwehrhaus einfinden um diese Aktion zum vollen Erfolg werden zu lassen. Der Bürgermeister Uwe Leuthardt wird auch dabei sein um einen Baum zu pflanzen. Sollte das Wetter nicht mitspielen, treffen wir uns trotzdem, die Schalmeienkapelle spielt auf und die Würste müssen vertilgt werden. Ein neuer Termin wird danch vereinbart. Mit freundlichem Gruß Hans-Joachim Weichold Nach Redaktionsschluss eingegangen Wir gratulieren zum Geburtstag Altersjubiläen Witzleben zum 66. Geburtstag Frau Rosemarie Kästner zum 76. Geburtstag Frau Charlotte Schieck zum 83. Geburtstag Frau Gisela Fuhs zum 71. Geburtstag Herr Dieter Merten zum 72. Geburtstag Frau Rosemarie Zänker Achelstädt zum 76. Geburtstag Frau Gudrun Schimmel zum 86. Geburtstag Frau Johanna Enders Ellichleben zum 88. Geburtstag Frau Theresia Braun zum 67. Geburtstag Herr Reinhard Engelmann zum 82. Geburtstag Herr Werner Hertam Bekanntmachungen von Satzungen Satzung über den Beitragssatz (Vorausleistung) zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Elleben für die in den Jahren in der Abrechnungseinheit Riechheim zu realisierenden Investitionsaufwendungen Grundhafter Ausbau Kirchgasse und Straßenabschnitt Auf dem Rasen Riechheim vom (Ausfertigungsdatum) Auf der Grundlage der 2 und 7a ThürKAG und der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Elleben vom sowie der 1. Änderungssatzung vom beschließt der Gemeinderat Elleben folgende Satzung über den Beitragssatz:

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I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

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