Der Blankensee - Möglichkeiten im Rahmen des Managementplans

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Transkript:

Der Blankensee - Möglichkeiten im Rahmen des Managementplans Edelgard Heim 1

Rahmenbedingung I Der Blankensee liegt innerhalb des Naturschutzgebietes Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee. Die Regelungen der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet (NSG-VO) vom 19.07.2006 sind zu beachten. Edelgard Heim 2

Was heißt das für den Blankensee? Die NSG-Verordnung trägt zum Schutz des Blankensees bei Fischfang nicht mit Zug- und Schleppnetzen (Wasserpflanzen!) Fisch-Besatz ist nur auf der Grundlage eines genehmigten Hegeplans zulässig, d.h. ohne Hegeplan kein Besatz! Keine Fütterungen, keine Düngung Otterschutzvorrichtungen (Gitter oder Ausstiegsmöglichkeiten) Die NSG-VO setzt die Erhaltungsziele in Kraft Edelgard Heim 3

NATURA 2000-Gebiete Edelgard Heim 4

Rahmenbedingung II Der Blankensee liegt innerhalb des FFH-Gebietes Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee und ist als FFH-LRT an die EU gemeldet. Ziel ist es, zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt ein Netz zusammenhängender Schutzgebiete NATURA 2000 zu knüpfen und zu erhalten. Gesetzlich ist ein Verschlechterungsverbot festgesetzt ( 28, 29 LNatSchG; 33 BNatSchG). Die Erhaltungsziele werden durch Maßnahmen umgesetzt, die in einem Managementplan erarbeitet werden. Edelgard Heim 5

NATURA 2000- Managementplanung Umsetzung der Erhaltungsziele als Maßnahmenorientiert unter der Edelgard Heim 6

Erhaltungsziele für den Blankensee FFH-Lebensraumtyp 3130 (nährstoffarme/ nährstoffärmere Seen mit charakteristischer Vegetation) derzeitiger Erhaltungszustand: ungünstig (C) Daraus ergeben sich folgende Ziele, die im Managementplan konkret benannt werden: Wiederherstellung eines nährstoffärmeren Zustandes Förderung natürlicher Regeneration Edelgard Heim 7

Notwendige Maßnahmen für den Blankensee Einleitungen reduzieren Uferbereiche wenn, dann extensiv nutzen Aufstellung des Hegeplans Restaurierung des Gewässers Edelgard Heim 8

Freiwillige Maßnahmen für den Blankensee Vertragsnaturschutz für Uferbereiche Ankauf von Flächen Ankauf des Blankensees Nutzungsaufgabe ggf. gegen Entschädigung Hegebefischungen Edelgard Heim 9

Was möchten wir von Ihnen? Wir möchten Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit Ihre Vorschläge hören Ihr Verständnis wecken Mit Ihnen zusammen den Erhaltungszustand des Blankensees verbessern Wir ziehen Alle an einem Strang! Runder Tisch Blankensee 1. Treffen am 15. Januar 2008 um 18.00 Uhr Parktreff im Ausbildungspark Blankensee Anmeldeliste liegt aus Edelgard Heim 10

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Edelgard Heim 11

Erhaltungsziele für den Blankensee FFH-Lebensraumtyp 3130 (oligo- bis mesotrophe Seen mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea) Erhaltungszustand: ungünstig Erhaltung der biotopprägenden Basen- und Nährstoffverhältnisse des Blankensees und seines Wassereinzugsgebietes, der gewässertypischen, natürlichen jahreszeitlichen Wasserspiegelschwankungen, der natürlichen, naturnahen, störungsarmen oder weitgehend ungenutzten Ufer- und Gewässerbereiche, Edelgard Heim 12

Erhaltungsziele für den Blankensee amphibischer oder sonst wichtiger Kontaktlebensräume, wie z.b. Röhrichte, Seggenrieder, Moor- und Feuchtwälder, Birken- Eichenwälder, artenreiches Feuchtgrünland, Sandmagerrasen und der funktionalen Zusammenhänge, der den Lebensraumtyp prägenden hydrologischen Bedingungen in der Umgebung der Gewässer, insbesondere der Zuläufe, der Zwergbinsenfluren (Eleocharis acicularis, Isolepis setacea). Edelgard Heim 13

Wer macht was? Erstellung Managementplan Managementprozess (Abstimmung Managementplan, Schwerpunkt Maßnahmen) Umsetzung LANU LANU gemeinsam mit UNB Eigentümer/innen Nutzer/innen Gemeinden Verbänden UNB HL UNB Krs. RZ Nicht zu vergessen: Finanzierung: MLUR, EU Edelgard Heim 14

Rechtliche Grundlagen Art. 6 Abs. 2 FFH-Richtlinie Die Mitgliedstaaten treffen die geeigneten Maßnahmen um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind zu verhindern. Art. 2 Abs. 2 FFH-Richtlinie Die getroffenen Maßnahmen tragen den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten Rechnung. Edelgard Heim 15