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Transkript:

Hallo und herzlich willkommen, wir haben diese Seite erstellt, um Ihnen unser Angebot im Rahmen der Ambulanten Psychiatrischen Pflege (APP) unter dem Dach der Ambulante Dienste Perspektive ggmbh vorzustellen. Unser Fachbereich APP bietet seit 2008 in Bremerhaven, Cuxhaven und im Landkreis Cuxhaven ein flexibles aufsuchendes Hilfeangebot für psychisch erkrankte Menschen an und ist auf diese Weise ein Verbindungsglied zwischen Beratungsstellen, Kliniken, Ärzten, Therapeuten, Tageskliniken, Betreutem Wohnen und den psychosozialen Diensten. APP ist damit ein Verbindungsglied zwischen Ärzten, Beratungsstellen, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Therapeuten, Tageskliniken, Betreutem Wohnen und psychosozialen Diensten in Bremerhaven, Cuxhaven und im Landkreis Cuxhaven. Durch unser Angebot können wir gemeinsam eine verbesserte und direkte ambulante Versorgung psychisch erkrankter Menschen in ihrer häuslichen Umgebung ermöglichen, die fachärztliche Behandlung sichern und eine Verkürzung und/oder. Vermeidung von Klinikaufenthalten erreichen. Im Hinblick auf die Verordnung von APP und der Behandlungsplanung stehen wir Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Seite, um Ihnen so den Schritt zur Verordnung zu erleichtern. Über uns Das Team der APP besteht aus fachkundigen berufserfahrenen psychiatrischen Fachpflegekräften die alle über eine psychiatrische Zusatzqualifikation und weiteren Zusatzqualifikationen wie z.b. Soziales Kompetenztraining verfügen. Wir bilden uns stetig weiter um unsere Arbeit gut und sicher durchführen zu können und tauschen uns in- und extern aus, um andere Meinungen zu hören und um flexibel zu bleiben. Wir pflegen einen partnerschaftlichen, transparenten Arbeitsstil um unseren Klienten eine möglichst große Selbstverantwortung zu ermöglichen.

1. Allgemeines zur Verordnung APP ist seit 2005 als Krankenkassenleistung anerkannt. Dem zugrunde liegt der Beschluss des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, in dem die Richtlinien zur Verordnung häuslicher Krankenpflege (HKP) gemäß SGB V 37 um Behandlungspflegeleistungen für psychisch erkrankte Menschen erweitert wurden. APP kann sowohl durch Ärzte für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, psychotherapeutische Medizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie verordnet werden als auch durch Hausärzte, soweit ein Facharzt die Diagnose sichert. APP verordnungsrelevante Diagnosen finden sie nachfolgend aufgeführt. APP ist aufsuchend tätig und kann bis zu vier Monate, mit maximal 14 Stunden pro Woche beginnend, verordnet werden. Grundlage der Verordnung ist ein ärztlicher Behandlungsplan, der die Indikation, die Fähigkeitsstörungen, die Behandlungsziele, die Dauer der Behandlungspflege und die Häufigkeit der Pflegeeinsätze regelt. APP ist gemäß den Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses nicht budgetiert. Die Vergütung erfolgt nach EBM-Nr. 01422, Nr. 01424 um das patientenbezogene Budget nicht zu beeinflussen. APP Leistungen sind zuzahlungspflichtig. Das bedeutet dass derzeit 10 Euro pro ärztliche Verordnung und zusätzlich für die ersten 28 Termine je Kalenderjahr 10 % der Kosten als Eigenanteil fällig werden. Je Termin entsteht somit derzeit eine Forderung von 9,30.

2. Zielsetzung Unterstützung Stabilisieren aufrecht erhalten Erklären verstehen Erneuern Begrenzen Erweitern weiter gehen Wir begleiten Menschen mit psychischen Problemen in ihrem gewohnten Umfeld, in Alltagssituationen, aber auch in Krisenzeiten. Der Schritt aus einer Institution in das alltägliche Lebensumfeld kann für viele Menschen ein schwieriger Moment sein. Dieser Schritt wird von unserem ambulanten, pflegerischen Angebot aktiv unterstützt. Angehörige und andere wichtige Personen können auf Wunsch und bei Bedarf mit einbezogen werden. Ambulante psychiatrische Pflege fördert das Verständnis für die eigene Krankheit und sucht mit den Betroffenen Wege, um mit Schwierigkeiten umgehen zu können. Das Bestreben unserer Arbeit ist ein möglichst selbstständiges Gestalten der verschiedenen Lebensräume mit möglichst großer Lebensqualität. Ambulante psychiatrische Pflege kann dazu beitragen, wiederkehrende Klinikaufenthalte zu vermeiden und durch unsere flexiblen Angebote, den individuellen Bedürfnissen und Zielen angepasst, Behandlungsabbrüchen vorbeugen. Die Häufigkeit der Besuche in der Woche (maximal 14 Stunden in der Woche) orientiert sich am Bedarf des psychisch erkrankten Menschen.

3. Unsere Aufgaben» Aufbau einer vertrauensvollen und tragfähigen Beziehung» Stabilisierung des psychischen Gleichgewichts» Unterstützung der ärztlichen Therapie» Auseinandersetzung mit der Erkrankung (Psychoedukation)» Beratung und Einbezug der Angehörigen» Koordination und Vermittlung an weitergehende Hilfen» Wiedererlangung und Erhalt der Eigenständigkeit und Selbstbestimmung» Gemeinsame Außenaktivitäten um der sozialen Isolation entgegen zu wirken» Entwicklung und Erarbeitung von Strategien im Umgang mit Ängsten» Soziales Kompetenztraining zur Bewältigung von Alltagsanforderungen» Erarbeitung einer bedarfsgerechten Tagesstruktur» Wahrnehmung und Beobachtung des Gesundheits- und Krankheitsverlaufes» Eigenverantwortlichkeit durch Gespräche stützen und fördern» Krisensituationen erkennen, Handlungsstrategien erarbeiten wie z.b. Skill s, Atem und Entspannungsübungen, realer und imaginärer Notfallkoffer, etc.» eigenverantwortlicher Umgang mit Medikamenten, Compliance fördern, Wirkung und Nebenwirkungen der Medikamente beobachten und erkennen» 24-Stunden-Rufbereitschaft

4. Verordnungsrelevante Diagnosen» F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit, mit spätem Beginn (Typ 1)» F01.0 Vaskuläre Demenz mit akutem Beginn» F01.1 Multiinfarkt-Demenz» F01.2 Subkortikale vaskuläre Demenz» F02.0 Demenz bei Pick-Krankheit» F02.1 Demenz bei Creutzfeldt-Jakob-Krankheit» F02.2 Demenz bei Chorea Huntington» F02.3 Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom» F02.4 Demenz bei HIV-Krankheit» F02.8 Demenz bei andernorts klassifizierten Krankheitsbildern» F04.- Organisch amnestisches Syndrom» F06.0 Organischer Halluzinose» F06.1 Organischer katatoner Störung» F06.2 Organischer wahnhafter Störung» F06.3 Organischer affektiver Störungen» F06.4 Organischer Angststörung» F06.5 Organischer dissoziativer Störung» F06.6 Organischer emotional labiler Störung» F07.0 Organischer Persönlichkeitsstörung» F07.1 Postenzephalitisches Syndrom» F07.2 Organischem Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma» F20.- Schizophrenie» F21.- Schizotype Störung» F22.- Anhaltender wahnhafter Störung» F24.- Induzierter wahnhafter Störung» F25.- Schizoaffektive Störung» F30.- Manischer Episode» F31.- Bipolarer affektiver Störung mit Ausnahme von: F31.7 - F31.9» F32.- Depressiver Episode mit Ausnahme von: F32.0, F 32.1und F 32.9» F33.- Rezidivierende depressiver Störung mit Ausnahme von: F33.0, F 33.1, F 33.4, F 33.8 und F33.9» F41.0 Panikstörung, auch wenn sie auf sozialen Phobien beruht» F41.1 Generalisierter Angststörung

5. Angaben zur Verordnung X Erstverordnung oder X Folgeverordnung 3 Erstverordnung: 14 Tage Beginn nach Klinikaufenthalt: erster Tag nach Entlassung 4 Diagnosen in ICD-10 und Wortlaut Beispiel: F20. Schizophrenie 5 X Statt Krankenhausbehandlung 6 X Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung 13 X Sonstige Maßnahmen der Behandlungspflege: APP Stunden pro Woche: 8 h / wö. (max. 14h) LK 1-9 (Leistungskomplex)

6. Anlage zur Verordnung Fähigkeitsstörungen:» Einschränkungen: Störungen im Antrieb, der Ausdauer und der Belastbarkeit» Einschränkungen: in der Kontaktfähigkeit mit defizitärer Verhaltensweisen» Beeinträchtigungen: eingeschränkte Konzentrations- und / oder Merkfähigkeit» mangelnde Compliance» unzureichende Tagesstrukturierung» Beeinträchtigung im Erkennen und Überwinden von Konflikten und Krisensituationen» Einschränkungen im Denkablauf (formal und / oder inhaltlich)» mangelnder Realitätsbezug» Schwierigkeiten in der Lernleistung (zeitlich, örtlich, situativ, zur Person) fachärztliche Behandlungsziele» Vermeidung einer stationären Behandlung» Sicherstellung der ärztlichen Behandlung und der verordneten Leistungen verordnete und empfohlene Maßnahmen:» Erreichen einer Pflegeakzeptanz» zeitnahe Bewältigung von Krisensituationen» Entwicklung kompensatorischer Hilfen» Erreichen einer möglichen Selbständigkeit / Verbleib in häuslicher Umgebung» Erreichen einer zeitlichen, örtlichen, situativen und persönlichen Orientierung» Erreichen von Autonomie und eigenverantwortlicher Lebensführung» Art der Maßnahmen: APP, LK 1-9» Frequenz pro Woche:» Zeitraum:

7. Leistungskomplex 1-9 LK1 Erstgespräch / Krankenpflegeplanung» Erstgespräch mit dem Patienten» Ermittlung der Problemsituation im häuslichen und sozialen Umfeld LK2 Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Therapeuten» Mitarbeit bei der Erstellung eines ärztlichen / pflegerischen Behandlungsplanes» Kooperation mit behandelnden Ärzten, Therapeuten, psychosozialen Diensten LK3 Kontaktaufnahme beim Patienten» Beobachtung, Rückmeldung sowie Dokumentation des Krankheitszustandes» Beziehungsgestaltung in Bezug auf den pfleg. Auftrag zum Behandlungsplan LK4 Medikamentenversorgung» Beratung / Motivation, Beobachtung von Wirkung und Nebenwirkung» Beobachtung der Einnahme von andern Medikamenten / Substanzen LK5 stabilisierende psychiatrische Krankenpflege» Stabilisierung / Entgegenwirken von Störungen der Ich-Funktion» Erarbeiten eines entsprechenden Krankheitsbewusstseins LK6 gezielte symptomorientierte Krankenpflege» Reaktivierung krankheitsbedingt eingeschränkter Ressourcen» Aufbau selbstverantwortlicher Übernahme von lebenswichtigen Tätigkeiten LK7 Krisenintervention» Hilfen zur Krisenbewältigung» Intervention zur Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung LK8 Prävention» Unterstützung und Beratung bei der Findung einer geeigneten Tagesstruktur» Begleitung zu Tagesstätten, Organisation von weiteren Begleitdiensten LK9 Ergänzende Leistungen» Organisation Hauswirtschaftlicher Versorgung