Protokoll 2. Treffen des Arbeitskreises Promotionsförderung von Fachhochschulabsolvent/innen FBTS Fachhochschule Jena 18.06.2009

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Transkript:

Prof. Dr. Sabine Mertel:1 Protokoll 2. Treffen des Arbeitskreises Promotionsförderung von Fachhochschulabsolvent/innen FBTS Fachhochschule Jena 18.06.2009 Anwesende: Prof. Dr. Heike Ludwig, Fachhochschule Jena, FBTS Prof. Dr. Silke-Brigitta Gahleitner, Alice Salomon Hochschule Berlin Prof. Dr. Rudolf Schmitt, Hochschule Zittau/ Görlitz Prof. Dr. Ulrich Mergner, Fachhochschule Köln, FBTS Sitzungsablauf: 1. Allgemeine Vorstellungsrunde und Austausch über Promotionspraxen an den Hochschulen 2. Austausch und Informationen zu Graduiertenkollegs/ Promotionskollegs 3. Informationen über AK beim FBTS 18.06.2009 zu Promotionsbeauftragte(n) TOP 1: Frau Ludwig/ Jena: Die Pomotionspraxis an der FH Jena realisiert sich entweder über einen Kooperationsvertrag, der mit der TU Dresden besteht (Kollege Prof. Böhnisch) oder durch habilitierte Kolleg/innen, die an den Heimatuniversitäten die Promotionen durchführen. Weitere Kooperationen wie mit der FSU Jena werden angestrebt. Insgesamt verfügt die Fachhochschule über sechs Promotionsstellen (sämtliche Fachbereiche). Frau Gahleitner/ Berlin: In Ergänzung zur letzten Sitzung (siehe Protokoll) informiert die Kollegin über indosow International Doctoral Studies in Social Work. Die AS Hochschule Berlin ist Partner/Innenhochschule von vier Universitäten im In- und Ausland. Das Doktorprogramm umfasst 180 ECTS zu Methodologie, Theorien, Diversity Studies in der Sozialen Arbeit sowie Wahlangeboten im Spektrum von bspw. Gender, Gesundheit, Arbeit und Sozialpolitik.

Prof. Dr. Sabine Mertel:2 Weiterhin besteht auch das klinische Kolloquium für Promovend/innen an der AS Hochschule sowie diverse thematische Förderprogramme. Herr Mergner/ Köln: Allgemeine Informationen zur Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften: Insgesamt 1500 Studierende und 30 Professor/innen sowie zehn Lehrende. Die Fakultät verfügt über sechs Studiengänge zwei grundständige BA Studiengänge Soziale Arbeit und Kindheit und Familienbildung sowie einen handlungsorientierten Master zu Beratung und Vertretung im Sozialen Recht und einen forschungsorientierten Masterstudiengang Pädagogik und Management (Diplomstudiengänge Soziale Arbeit und Sozialpädagogik). Die Promotionspraxis ist weitgehend individuell geregelt, d.h. habilitierte Kolleg/innen nutzen die Universitäten (Lehrbefugnis) um dort zu promovieren. Da es sich um ein interdisziplinäres Team handelt, werden entsprechend unterschiedliche Fakultäten der Unis genutzt. Seit der Fakultätsgründung sind 20 Dissertationen beendet worden. Insgesamt sind folgende Promotionsformen auszumachen: a. Promovieren in Forschungsprojekten (ca. 300.000-500.000 Euro Forschungsgelder im Jahr); b. Kooperative Promotionen mit Universitäten; c. Promotion nach Masterstudiengang. Hierzu berichtet der Kollege, dass eine sehr hohe Nachfrage bestehe; d. für die Zukunft ist ein Graduiertenkolleg mit Partner/innenhochschulen geplant (siehe Punkt 2). Herr Schmitt/ Görlitz: Insgesamt haben an der Fakultät Sozialwissenschaften seit 2000 in den Studiengängen Soziale Arbeit, Heilpädagogik und Kommunikationspsychologie sechs bis Promovend/innen die Dissertation abgeschlossen. Es existiert ein Promotionsausschuss (Sprecher Prof. Schmitt), der klar regelt, welche inhaltlichen Voraussetzungen (Exposé), Betreuung durch Professor/in und diverse Formalien eingehalten werden müssen (siehe Homepage Hinweise für Promotion unter: www.hszigr.de/~schmitt/ ). Des Weiteren veröffentlicht der Kollege eine Promotionsrundmail (bei Interesse für ein Abo: Bitte Mail an r.schmitt@hs-zigr.de) sowie die stets aktualisierte Promotionsbroschüre. Ebenfalls finden regelmäßig Promotions-

Prof. Dr. Sabine Mertel:3 kolloquien mit ca. fünf bis acht Absolvent/innen der Sozialen Arbeit statt. Das Kolloquium richten überwiegend die Hochschullehrer/innen Schmitt und Mertel aus. TOP 2: Die Sprecherin informiert über das Promotionskolleg Soziale Professionen und Menschenrechte der Katholischen Hochschule Berlin. Die Kollegin Christiane Schraml ist heute leider verhindert, hat aber das Programm über den Kolleg zugesandt. Das Kolleg startet im Januar 2010 und richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen des Sozial- und Gesundheitswesens. Nähere Informationen zum Studien- und Forschungsprogramm sowie der Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem Gesamtprogramm unter www.khsb-berlin.de. Herr Mergner/ Köln Kollege Mergner berichtet von den Aktivitäten, ein Graduiertenkolleg an der Fachhochschule Köln in Kooperation mit den Fachhochschulen Niederrhein und Düsseldorf sowie der Universität Duisburg-Essen (jeweils mit den Fakultäten Soziale Arbeit/ Erziehungs- und Sozialwissenschaften) einzurichten. Die thematische Ausrichtung des Kollegs bezieht sich auf Soziale Arbeit als Integrationspromoter, d.h. es geht um Widersprüche der gesellschaftlichen Integrationspraktiken. Die Federführung liegt bei der Uni Duisburg-Essen; zunächst war ein DFG Antrag geplant, mittlerweile liegt eine Beantragung bei der Hans-Böckler-Stiftung vor. Die Antragsskizze ist dabei positiv entschieden worden, so dass ein Vollantrag bearbeitet werden soll. Die Einreichung ist für Herbst 2009 vorgesehen. Die Böckler-Stiftung übernimmt dabei eine Finanzierung von acht Vollzeitstudierenden insgesamt, so dass noch weitere Mittel für Stipendien parallel einzuwerben sind (sonst zu geringe Anzahl der Graduierten). Das Kolleg ist als ein Kooperationsprogramm aller Promovend/innen der beteiligten Hochschulen geplant; das Promotionskolleg umfasst ein Kolloquium und eine Promotionsschulung zu Kompetenzerwerb, Forschungsmethoden sowie zentraler Theoriebildung. Antragsberechtigt sind die beteiligte Universität (institutionelle Antragstellung) sowie einzelne Professor/innen (Einzelanträge!) der FH s. Eine Nachqualifizierung der Masterabsolvent/innen der FH s wird mittlerweile nicht mehr von Seiten der Böckler-Stiftung gefordert.

Prof. Dr. Sabine Mertel:4 Herr Schmitt/ Görlitz Der Kollege berichtet vom ersten Treffen der Kolleg/innen, die im Bundesland Sachsen ein Graduiertenkolleg der Hochschulen und der TU Dresden planen. Somit wären daran vier Hochschulen und eine Universität beteiligt. Im Vorwege einer Antragstellung bei der DFG wird ein Forschungsantrag (Laufzeit 1-2 Jahre) beim Sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gestellt, um adäquate Vorarbeiten zusammenzustellen und ein Zeitfenster für den Vollantrag zu schaffen. Für die Hochschule Zittau/Görlitz sind Prof. Schmitt und Profin Mertel zuständig. TOP 3: Die Sprecherin berichtet, dass im Plenum des FBTS heute morgen über den AK Promotionsförderung berichtet wurde (Inhalte des ersten Treffens). Die einzelnen Dekan/innen sind angeregt worden, Informationen über Promotionsbeauftragte sowie Ideen zur Aufgabenstellung der Promotionsbeauftragten zu sammeln und entweder in der Befragung (FBTS) oder als Mitteilung an die Sprecherin weiterzugeben. Mit der Vorbereitung der Institutionalisierung einer/ eines Promotionsbeauftragte(n) wäre ein wichtiger Schritt hinsichtlich Verstetigung der Promotionsaktivitäten der einzelnen Fakultäten getan. Denn die Diskussion im heutigen AK hat erneut gezeigt, dass auch die Handhabung der Promotionsverfahren an den anwesenden Hochschulen höchst unterschiedlich ist. Während die Hochschulen Görlitz (siehe Anhang) und Jena klare Vorgaben und Regulierungen vorhalten, werden Promotionsverfahren an der AS Hochschule Berlin oder der FH Köln von den Fakultäten eher locker gemanagt (bspw. ohne Beteiligung des Fakultätsrates). Der AK regt deshalb an, beim nächsten FBTS im Dezember in Mainz diesen Punkt in die Tagesordnung mit aufzunehmen, Aufgabenbereiche der Promotionsbeauftragten zu diskutieren sowie Grundregeln der Promotionsverfahren der einzelnen Hochschulen zu besprechen (bspw. Verfahrensweisen der Promotionsausschüsse; Formalien; Beteiligungen der Hochschullehrer/innen und Kooperationen etc.) oder Ideen für eine angemessene Gestaltung zu entwickeln. Die Sprecherin wird die Rückläufe und Anregungen der einzelnen Dekan/innen oder Promotionsbeauftragten systematisieren und für den FBTS vorbereiten.

Prof. Dr. Sabine Mertel:5 Ausblick: Folgende Fragen sollen in Kooperation mit dem FBTS und der geplanten weiterführenden Erhebung an alle Fakultäten Soziale Arbeit geklärt werden: Recherche zu Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen Recherche zu Drittmittelforschung hinsichtlich Promotionsstellen (Nachwuchsförderungen) und Organisation von Forschung hinsichtlich Deputatsermäßigungen etc. Hierbei sollen die Forschungsgelder pro Fakultät und pro Studiengang ermittelt werden Recherche zu Promotionsbeauftragt/innen bzw. verantwortlichen Akteur/innen für Promotionen der Fakultät Recherche zu Forschungsinstituten sowie Hochschulverankerung und Kooperationspartner/innen Recherche zu Forschungsprofessuren Diese Anfrage wird von der Sprecherin mit Frau Losch und Vorstand vorbereitet. Kollegin Gahleitner erklärt sich bereit, bei Kollege Konrad Maier anzufragen, ob er zur Dezembertagung des AK zu Forschung an Fachhochschulen - im Besonderen Forschungsinstituten berichten möchte. Vielen Dank! Das nächste Treffen des AK findet im Rahmen des diesjährigen Bundeskongresses Soziale Arbeit an der Universität Dortmund am Freitag, 25.09.2009 statt. Eine Einladung mit Tagungsordnungspunkten und genauer Zeit- und Raumstruktur folgt. Vielen Dank für Interesse, Austausch und Ideensammlung. Und nochmals Danke an Kollegin Ludwig und Team für die tolle Organisation und Bewirtung vor Ort! Sabine Mertel (Sprecherin des AK) ANHANG

Prof. Dr. Sabine Mertel:6 Prof. Dr. Rudolf Schmitt, FB Sozialwesen, HS Zittau/Görlitz (FH), r.schmitt@hs-zigr.de Hinweise zur Promotion für Absolvent/innen des FB Sozialwesens in Görlitz Stand: 03.03.2009; als PDF-Datei Übersicht: 1. Vorbemerkung 2. Klärung formaler Fragen 3. Klärung der Betreuung, Erarbeitung eines Exposés 4. An den Promotionsausschuss einzureichende Unterlagen 5. Weiterer Ablauf des Verfahrens 1. Vorbemerkung An unserem Fachbereich ist ein kooperatives Promotionsverfahren mit einer sächsischen Universität die Regel, d. h. der/die Zweitgutachter/in entstammt unserer Hochschule, der/die Erstgutachter/in einem Fachbereich der TU Dresden oder der Universität Leipzig. Alle anderen Wege zur Promotion, wie sie in der " Broschüre für Promotionsinteressierte" geschildert werden, stehen Ihnen natürlich auch offen. Die inhaltlichen Überlegungen zur Vorbereitung einer Promotion, die dort geschildert werden, gelten natürlich auch hier! 2. Klärung formaler Fragen Zur Klärung formaler Zweifelsfragen und zum Informationsaustausch wurde ein Promotionsausschuss eingerichtet. Mitglieder sind seit dem 01.03.2006 Prof. Dr. Blin, Prof. Dr. Schulze und Prof. Dr. Schmitt (Sprecher). In dieser Phase besteht die Aufgabe des Promotionsausschusses darin, Sie über die erforderlichen Voraussetzungen und die von Ihnen einzuleitenden Schritte zur Herbeiführung eines Votums durch den Fachbereichsrat zu informieren. Dabei gelten die vom Fachbereichsrat laut Beschluss vom 9.7.1996 und vom 10. 12. 1996 festgelegten Regelungen: Als formale Notenvoraussetzung für die Einleitung eines Promotionsverfahrens ist die Gesamtnote "1" im Diplomzeugnis erforderlich. Ausnahmen sind auf Antrag möglich. Ein solcher Antrag ist schriftlich zu begründen (dazu später). 3. Klärung der Betreuung, Erarbeitung eines Exposés Inhaltliche Voraussetzung für die Einleitung eines Promotionsverfahrens über unseren Fachbereich stellt die Bereitschaft einer unserer Professorinnen bzw. eines unserer Professoren dar, Sie zu betreuen. Sie selbst müssen in Gesprächen vorklären, ob eine solche Bereitschaft vorliegt. Wenn Sie einen ersten differenzierten Entwurf bereits mitbringen, erleichtert dies die Klärung, ob der/die angesprochene Professor/in die Betreuung übernimmt. Diese Bereitschaft ist mit der eindeutigen Einigung mit dem/der Betreuer/in auf ein Thema verbunden. Erst wenn diese Bereitschaft zweifelsfrei geklärt ist, können die nächsten Schritte in die Wege geleitet werden! Der/die Professor/in wird Sie auffordern, das vorhandene Exposé weiter auszubauen, es zu einem ausführlichen inhaltlichen Arbeitsplan (mindestens 10 DIN-A4 Seiten) zu entwickeln und einen groben Zeitplan aufzustellen. Die Anforderungen an den inhaltlichen Arbeitsplan sind hoch. Er muss sowohl den gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zum geplanten Thema darstellen und mit einschlägigen Literaturhinweisen dokumentieren, er muss möglichst konkret die Zielstellungen der geplanten Arbeit beinhalten und muss die gewählten methodischen Schritte darstellen. Der/die Betreuer/in und Sie müssen für das geplante Thema eine/n Kolleg/in an einer Universität finden, der/die bereit ist, die Erstbetreuung zu übernehmen. Erst wenn eine solche Person gefunden ist, von der das Thema, der inhaltliche Arbeitsplan und der Zeitplan akzeptiert ist und damit die Bereitschaft für die weitere Betreuung feststeht, sind weitere Schritte erfolgversprechend. 4. An den Promotionsausschuss einzureichende Unterlagen

Prof. Dr. Sabine Mertel:7 Der/die Professor/in unseres Fachbereichs muss schließlich auf der Grundlage der von Ihnen eingereichten Unterlagen eine schriftliche Prognose hinsichtlich Ihrer Promotionsaussichten erstellen (ein solches Votum ist in der Regel auch für den Promotionsausschuss an der kooperierenden Universität erforderlich). - Sollten Sie nicht die Note 'sehr gut' als Gesamtnote im Diplomzeugnis haben und einen begründeten Ausnahmeantrag stellen, so muß der/die Professor/in zu diesem Ausnahmeantrag zusätzlich schriftlich Stellung nehmen. Alle von Ihnen zu erbringenden Unterlagen in der Übersicht: a. Antrag auf Einrichtung eines kooperativen Promotionsverfahrens mit Nennung des Titels der Arbeit. b. Zeugnis mit Gesamtnote (beglaubigte Abschrift) c. Bei Zeugnis mit Gesamtnote > 1 begründeter Antrag auf Ausnahme d. Arbeitsplan mit Zeitplan (mind. 10 S.) e. Schriftliche Betreuungsbestätigung des/der universitären Erstgutachter/in f. Ausdruck der Promotionsordnung des zuständigen Fachbereichs der Universität g. Übersicht der für unsere Kommunikation notwendigen Adressen (Mail, postalisch): Vorsitzende/r Promotionsausschuss Universität, Erstgutachter/in (Universität), Zweitgutachter/in (falls nicht im Haus), Antragsteller/in Alle von Ihrem/Ihrer internen Betreuer/in zu erbringenden Unterlagen in der Übersicht: a. Bei Gesamtnote > 1 Ausnahme-Antrag mit Begründung b. Schriftliche Betreuungsbestätigung intern c. Prognose der internen Betreuung Falls kein kooperatives Promotionsverfahren geplant ist, d.h. Erst- und Zweitgutachter/in gehören beide der Universität oder einer anderen FH an, dann sind die von unserem Fachbereich zu erbringenden Bestätigungen recht unterschiedlich (je nach Promotionsordnung des Fachbereichs, an dem Sie promovieren wollen). Meistens werden wir die folgenden Unterlagen von Ihnen brauchen: a. Antrag mit Benennung des Promotionsthemas und der Betreuer/innen. b. Zeugnis mit Gesamtnote (beglaubigte Abschrift) c. Arbeitsplan mit Zeitplan (so, wie er von der Universität gefordert wird) d. Ausdruck der Promotionsordnung des zuständigen Fachbereichs der Universität e. Übersicht der für unsere Kommunikation notwendigen Adressen (Mail, postalisch): Vorsitzende/r Promotionsausschuss Universität, Erst- und Zweitgutachter/in, Antragsteller/in 5. Weiterer Ablauf des Verfahrens Nachdem alle erforderlichen Unterlagen bei dem/der Sprecher/in des Promotionsausschusses vorliegen, bekommt der Promotionsausschuss die Unterlagen zugeleitet und bespricht mit dem/der betreuenden Kolleg/in im Fachbereich die zustimmende, ablehnende oder weitere Verbesserungen fordernde Entscheidung. Um ein kooperatives Promotionsverfahren (d. h. einen Antrag auf Annahme als Doktorand/in) einzuleiten, bedarf es eines positiven Votums unseres Fachbereichsrats. Dazu wird der Fachbereichsrat zur Beschlussfassung über Ihre Promotionsabsichten aufgerufen. Ihr/e Betreuer/in unterbreitet dem Fachbereichsrat in einer Sitzung seine/ihre Prognose und berichtet über das vorgesehene Thema, den Arbeits- und Zeitplan des/der Kandidat/in. Der Promotionsausschuss kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Fällt das Votum des Fachbereichsrats positiv aus, können Sie einen Antrag auf "Aufnahme als Doktorand" im kooperativen Promotionsverfahren an der kooperierenden Universität stellen. - In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Sie während der Arbeit an der Promotion an der kooperierenden Universität in der Regel weitere Leistungsnachweise erbringen müssen, d.h. dort auch für die Promotion immatrikuliert sein müssen.