KONZEPTION Inobhutnahmestelle im Stammhaus des Kinder- und Jugendheim Ranis (als Ergänzung der Konzeption des Stammhauses) Stand 08.01.2015
Inhaltsverzeichnis 1 Träger... 1 1.1 Allgemeines... 1 1.2 Organigramm... 1 1.3 Tätigkeitsfeld... 1 1.4 Trägerstruktur... 2 1.5 Leitbild... 2 2 Einrichtung... 3 2.1 Allgemeines... 3 2.2 Organigramm... 3 2.3 Ansatz und Ausrichtung der Hilfe... 4 2.4 Platzangebot... 4 2.5 Gründe für Inobhutnahme... 4 2.6 Erreichbarkeit und Zuständigkeit... 5 2.7 Inhalte und Ziele der Inobhutnahme... 5 2.8 Ablauf der Inobhutnahme... 6 2.8.1 Anfrage durch das Jugendamt... 6 2.8.2 Aufnahme... 7 2.8.3 Tagesablauf... 7 2.8.4 Krisen und Krisenintervention... 7 2.8.5 Beendigung der Inobhutnahme... 8 3 Abgrenzung der Inobhutnahme zur Hilfe zur Erziehung... 8
4 Dokumentationen... 8 5 Räumliche Ausstattung örtliche Gegebenheiten... 9 6 Personal... 9
1 Träger 1.1 Allgemeines Name: Straße: Ort: Geschäftsführung: Diakonieverein Orlatal e.v. Am Gries 29 07806 Neustadt (Orla) Angela Wenning-Dörre Auskunft erteilt: Telefon: Fax: Email: Sandra Berger 03647-461714 03647-461746 sb-ranis@dv-orlatal.de Rechtsform: Verbandszugehörigkeit: gemeinnütziger, eingetragener Verein Diakonie Mitteldeutschland 1.2 Organigramm 1.3 Tätigkeitsfeld Der Diakonieverein Orlatal e.v. mit Sitz in Neustadt/ Orla wurde 1992 gegründet und ist Mitglied im Dachverband des Diakonischen Werks in Mitteldeutschland. Als 1
anerkannt gemeinnütziger Verein zielt er nicht auf unternehmerischen Gewinn. Alle Einnahmen fließen in die Arbeit ein, um die Situation und Lebensqualität von Menschen, die zeitweise oder dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind, zu verbessern. Derzeit beschäftigt der Verein 165 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in seinen verschiedenen Einrichtungen. 1.4 Trägerstruktur Heute gehören zum Diakonieverein Orlatal e.v.: 6 Kindertagesstätten 1 Kinder- und Jugendheim in Ranis (3 stationäre Wohngruppen; 1 Geschwisterwohngruppe,1 Außenwohngruppe für Jugendliche, Flexible ambulante Kinder- und Familienbegleitung) 1 Erziehungs-, Ehe-,Familien- und Lebensberatungsstelle (EEFLB) mit 2 Außenstellen in Neustadt (Orla) und Schleiz Kirchenkreissozialarbeit Allgemeine Sozial- und Lebensberatung, Kurberatung 1 Suchtberatungsstelle (mit 3 Außenstellen Neustadt (Orla), Schleiz und Bad Lobenstein) 1 Seniorenpflegeheim in Neustadt (Orla) Ambulanter Pflegedienst in Neustadt (Orla) die Schleizer Tafel mit Zweigstelle in Bad Lobenstein 1.5 Leitbild Diakonie ist Lebens- und Wesensäußerung der christlichen Kirche. Sie übermittelt das Evangelium als umfassende Nächstenliebe, besonders an Menschen in Not und Konfliktsituationen. Sie nimmt sich der Behinderten, Alten, Kranken und Belasteten an und sucht die Ursachen von Notständen zu beheben. Sie wendet sich in ökumenischer Weite Einzelnen und Gruppen, Nahen und Fernen, Christen und Nichtchristen zu. Das Kinder- und Jugendheim Ranis ist ein pädagogisch gestalteter und professionell strukturierter Lebensort für Kinder und Jugendliche, der allgemein günstige Lebensund Entwicklungsbedingungen schafft und der ihnen hilft, die Folgen ihrer individuellen und/oder sozialen Problemlage zu bewältigen und zu verarbeiten. Die Kinder und Jugendlichen in unserer Einrichtung leben in familienähnlichen Wohnbereichen. Diese Form der Betreuung soll den jungen Menschen die Möglichkeit bieten, den bestmöglichen Ersatz für eine Familienstruktur zu erhalten. Das pädagogische Konzept zielt auf ganzheitliche Erziehung sowie Förderung der Kinder und Jugendlichen. Wir wollen es den Bewohnern unseres Hauses ermöglichen, ein positives Selbstbild zu entwickeln und ihnen damit auf den Weg zu einem autonomen, gesellschaftlich integrierten Leben helfen. Wir fühlen uns einem christlich-humanistischen Weltbild zu tiefst verpflichtet. 2
2 Einrichtung 2.1 Allgemeines Name: Straße: Ort: Inobhutnahmestelle Kinder- und Jugendheim Ranis Lindenstraße 20 07389 Ranis Auskunft erteilt: Telefon: Fax: Email Sandra Berger Einrichtungsleitung KJH Ranis 03647-46170 03647-461746 sb-ranis@dv-orlatal.de 2.2 Organigramm 3
2.3 Ansatz und Ausrichtung der Hilfe Die Inobhutnahme ist eine Maßnahme nach 42 SGB VIII und wird als sozialpädagogische Schutzmaßnahme gesehen. Sie dient der Abwehr von Kindeswohlgefährdung und ist eine zeitlich befristete, in der Regel kurzfristige, Krisenintervention. Sie soll Kindern und Jugendlichen in akuten Notlagen intensive sozialpädagogische Hilfestellung und Beratung bieten, Ursachen von Problemen klären und Ansätze zu deren Lösung im Sinne der Partizipation der betroffenen Kinder und Jugendlichen aufzeigen. Die Dauer der Inobhutnahme richtet sich im konkreten Einzelfall nach der jeweiligen Situation, Krise, Gefährdung und der Klärung der Perspektive. Die Inobhutnahmestelle des Kinder- und Jugendheimes Ranis versteht sich als Bindeglied zwischen dem Kind/ Jugendlichen, den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt. Während des gesamten Inobhutnahmeprozesses findet eine enge Zusammenarbeit statt. Der Verlauf, die Vorgehensweise und die Ziele werden miteinander abgestimmt. Die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen erfolgt in einem separaten Appartement, das an eine stationäre Wohngruppe des Kinder- und Jugendheimes Ranis angegliedert ist. So kann in hochflexiblen Einzelfalllösungen, individuelle Rückzugsmöglichkeit und Anbindung an die festen Wohngruppen kombiniert werden. Auch wenn aufgrund des vorübergehenden Charakters der Inobhutnahme eine stabile Integration in die Wohngruppe kaum stattfinden kann, hat das Erleben von Gruppenstruktur positive Auswirkungen. Situationsbedingtes soziales Lernen (Umgang mit Konfliktsituationen etc.), gemeinsame Freizeitgestaltung, sowie die Erfahrung, mit der persönlichen Notsituation nicht alleine zu sein, trägt zur Beruhigung der Gesamtsituation bei. Für alle individuellen und besonderen Belange der Inobhutnahme, steht ein Inobhutnahmeteam bestehend aus einer päd. Fachkraft (20 Wochenstunden, ausschließlich für fallspezifische Belange), einer Familienberaterin und einer Spieltherapeutin zur Verfügung. Diese individuelle, fachliche Begleitung der Inobhutnahme, ermöglicht die schnellstmögliche Analyse und Perspektiventwicklung. 2.4 Platzangebot 1 Kriseninterventionsplatz für Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren; erweiterbar auf max. 2 Plätze (Option auf Aufstockung bis zu 3 Plätzen bei Inobhutnahme von Geschwisterkindern). Die Kernzielgruppe der Inobhutnahmestelle sehen wir im Altersspektrum von 6 18 Jahren. Im Ausnahmefall können auch jüngere Kinder aufgenommen werden, wenn eine Unterbringung in Bereitschaftspflege nicht möglich ist. Hier oder bei besonderen Problemlagen, behalten wir uns vor, die in Obhut genommenen Kinder direkt in den Räumlichkeiten einer stationären Wohngruppe unter zu bringen, da der Betreuungsbedarf in diesen Fällen ein anderer ist. 2.5 Gründe für Inobhutnahme Die Notwendigkeit, Kindern und Jugendlichen Schutz zu bieten, ist unterschiedlichster Ursache. Unser Inobhutnahmeteam ist hierauf umfangreich durch 4
verschiedene Fort- und Weiterbildungen eingestellt. So wird besonderer Schutz benötigt, wenn unter anderem: Kinder und Jugendliche körperliche und seelische Misshandlung erfahren Kinder und Jugendliche verwahrlost und vernachlässigt werden Kinder und Jugendliche traumatische Erlebnisse, durch beispielsweise sexuellen Missbrauch, erfahren haben Eltern durch Alkohol- und Drogenmissbrauch nicht mehr in der Lage sind, ihre Kinder adäquat zu versorgen und zu erziehen Kinder und Jugendliche unter den Trennungs- und Sorgerechtsstreitigkeiten der Eltern leiden Eltern durch deviantes und delinquentes Verhalten ihrer Kinder komplett oder punktuell überfordert sind Eltern durch Schulverweigerung oder wiederholte Abgängigkeit ihrer Kinder überfordert sind 2.6 Erreichbarkeit und Zuständigkeit Das Stammhaus des Kinder- und Jugendheim Ranis ist ganzjährig, 24 Stunden am Tag erreichbar. So kann eine Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen jederzeit erfolgen. Über die Einrichtungsleitung, wird das Inobhutnahmeteam, umgehend informiert. Innerhalb des Teams werden dann umgehend Verantwortlichkeiten, dem Fall entsprechend festgelegt. Die päd. Fachkraft des Inobhutnahmeteams ist der verbindliche Ansprechpartner für die Jugendämter, Eltern, Schulen und alle anderen vernetzten Instanzen. Die Fallkoordination bleibt so in einer Hand. Die jeweilige fallführende, pädagogische Fachkraft wird 20 h wöchentlich, flexibel für alle fallspezifischen Belange der Inobhutnahme eingesetzt. Dies bedeutet u.a.: Betreuung je nach Bedarf und Fallspezifik im gesamten Tagesverlauf (Einzelgespräche, Krisengespräche, Biografiearbeit, erlebnispädagogische Unternehmungen etc.) Betreuung nachts, wenn erforderlich Individuelle Betreuung / Einzelbetreuung am Wochenende, wenn erforderlich Die Festlegung von fallspezifischen Erfordernissen der Inobhutnahme, erfolgt nach Aufnahme in Absprache mit dem Mitarbeiter des ASD und der Einrichtungsleitung. Die Betreuung der verbleibenden Zeit, Teile der Freizeitgestaltung und Alltagsgestaltung, wird von der zugeordneten stationären Wohngruppe übernommen. Dabei ist ein enger Austausch zwischen Inobhutnahmeteam und den Pädagogen der Gruppe selbstverständlich. 2.7 Inhalte und Ziele der Inobhutnahme sind unter anderem: Schutz des Kindes/ des Jugendlichen durch Herausnahme aus der Krisensituation Bieten eines räumlichen und emotionalen Schutzraumes 5
Alltagsgestaltung die Sicherheit und Orientierung bietet Erhalten sozialer Kontakte (Schule, Freunde, Verwandte) Erfüllung materieller Grundbedürfnisse (Unterkunft, Verpflegung, usw.) Spezielle Inhalte der Arbeit unseres Inobhutnahmeteams sind unter anderem: Pädagogische Fachkraft: Klärung des Auftrages mit dem Kind/ Jugendlichen, dem ASD- Mitarbeiter und den Eltern Kontaktaufnahme zum sozialen Umfeld (Ressourcen, Konfliktvermeidung) Schule, Jugendclub, Gesundheitsfürsorge, Peer- Group Nutzung vorhandener Ressourcen Hilfen bei der Bewältigung von Schulschwierigkeiten sowie Hausaufgabenhilfe Bei Kenntnisnahme von besonderen Problemlagen werden weiterführende fachliche Hilfen (Erziehungsberatungsstelle, Suchtberatung, Psychologen...) eingeleitet und begleitet Therapeutische Fachkraft: Krisenunterstützung und Beratung des Kindes/ Jugendlichen und der Sorgeberechtigten direkte (Beziehungs-)Arbeit mit dem Kind / Jugendlichen und den Eltern in der Krisensituation, um das notwendige Vertrauen aufzubauen und den Beteiligten einen Perspektivenwechsel zu ermöglichen Während der gesamten Inobhutnahme wird der Kontakt zu den Sorgeberechtigten mittels Hausbesuchen und Gesprächen von unserer Einrichtung gesucht und aufrechterhalten. Diese Kenntnisse der Lebensumstände ermöglichen eine Vermittlung zwischen den Eltern und dem Kind/ Jugendlichen, können den Problemhintergrund verdeutlichen und Perspektiven aufzeigen Perspektivklärung mit Kind und Eltern therapeutische Intervention zur Erfassung von Themen und Problemen, die das Kind / der Jugendliche mitbringt Unser oberstes Ziel ist, die Kinder / Jugendlichen aufzufangen und die akute Krise abzuschwächen, so dass die Kinder/Jugendlichen schnellstmöglich zurück in ihre Herkunftsfamilie gehen können. Ist das nicht möglich, streben wir eine zügige Klärung der Situation an, um Klarheit über die weitere Vorgehensweise zu erlangen und den Verbleib zu regeln. 2.8 Ablauf der Inobhutnahme 2.8.1 Anfrage durch das Jugendamt Die Fallvorklärung erfolgt durch den Mitarbeiter des Jugendamtes, der bei Anfrage, die notwendigen Informationen an die Leitung der Einrichtung übergibt. In Abwesenheit der Leitung wird ein diensthabender Pädagoge alle Informationen entgegen nehmen, dokumentieren und an das Inobhutnahmeteam weitergeben. 6
Bei Anfragen durch Dritte während der Öffnungszeiten des Jugendamtes wird direkt zur Klärung an den ASD verwiesen. Dies kann unter Mitwirkung des Kinder- und Jugendheimes Ranis erfolgen. Bei Anfragen außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes durch Polizei, Selbstmelder, Eltern oder Dritte, erfolgt die Abklärung der Gefährdungssituation durch den Bereitschaftsdienst des Jugendamtes im Saale-Orla-Kreis. 2.8.2 Aufnahme Klärung der Problemlage Aufnahmegespräch / Dokumentation Ermittlung möglicher Gefährdungspotenziale Beruhigung und Deeskalation der Krisensituation Kontakt- und Beziehungsaufbau (Empathie) Klärung medizinischer Versorgungsnotwendigkeiten Klärung weiterer Verfahrensweisen Aufklärung über Rechte und Pflichten Aufklärung über Aufgaben und Verfahrensweise der Einrichtung Alle Informationen werden protokolliert. Dieser Vorgang unterliegt den üblichen Datenschutz- und Schweigepflichtbestimmungen. 2.8.3 Tagesablauf Die Tagesablaufgestaltung während der Inobhutnahme orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes / Jugendlichen und an den organisatorischen Notwendigkeiten des Einzelfalles. Dabei stehen folgende Eckpunkte fest: morgendliches Wecken, gemeinsames Frühstücken, wenn möglich, Schul- bzw. Ausbildungsbesuch, Mittagessen, Hausaufgabenhilfe, individuelle Freizeitgestaltung unter Nutzung vorhandener Ressourcen, Abendbrot, altersentsprechende Nachtruhe. In den Tagesablauf werden entsprechend des Entwicklungsstandes des Kindes/ Jugendlichen folgende Inhalte eingebunden: Einzelgespräche, Krisengespräche, therapeutische Arbeit, Familienarbeit, Terminwahrnehmung etc. im Kontext des Clearings Nahrungszubereitung, Zimmerordnung, Einkauf, Freizeitgestaltung im Kontext der Integration in die Gruppe. 2.8.4 Krisen und Krisenintervention Wir sehen die Inobhutnahme unter der Prämisse, dass Krisen auch Chancen sind. Sie sind meist von vorübergehender Dauer und in der Regel von einer massiven Dynamik gekennzeichnet. Daher ist es wichtig, nicht nur die Symptome (z.b. das Weglaufen, gewalttätiges oder kriminelles Verhalten etc.) zu sehen. Entscheidend für das Verstehen von Krisen und Krisenäußerungen von Kindern, Jugendlichen und Familien ist, wie mit der Krise umgegangen wird. Krisenintervention beinhaltet demnach sowohl die Abwendung einer physischen als auch einer psychischen Notlage, die den Hilfesuchenden eine Struktur von außen bietet und für Entspannung und der Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen, sorgt. 7
Um eine erfolgreiche Krisenintervention zu initiieren bzw. voranzutreiben, ist es unerlässlich die Befindlichkeiten, Vorstellungen, Wünsche und Ängste aller Beteiligten zu ermitteln und im Prozess fortlaufend zu aktualisieren. In den stattfindenden Fallberatungen wird eine Systemanalyse (Infosammlung, sozialer Hintergrund, Biografiearbeit, Ressourcen) erstellt. Auf deren Grundlage wird in Absprache mit dem zuständigen ASD Mitarbeiter des Jugendamtes, mit dem Kind/ Jugendlichen und der Familie an der Krise gearbeitet bzw. mögliche Perspektiven aufgezeigt. 2.8.5 Beendigung der Inobhutnahme Die Inobhutnahme wird in Abstimmung der Beteiligten beendet. Dabei ist das Jugendamt fallführend, indem der Handlungsauftrag an das Kinder- und Jugendheim Ranis überprüft und abgeschlossen wird. Im Vorfeld der Beendigung erhält der zuständige Mitarbeiter des ASD eine aussagekräftige Zuarbeit, die den Verlauf der Inobhutnahme, Situationsanalysen und daraus resultierende Problemlösungen beschreibt. Mögliche Perspektiven werden dokumentiert. Dabei werden die Erwartungen der Sorgeberechtigten und des Kindes/ Jugendlichen mit eingebunden. Bei der Beendigung der Inobhutnahme werden sämtliche relevante Unterlagen und Informationen an den Sorgeberechtigten oder die übernehmende Hilfeform (Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, stationäre Einrichtung) gegen Unterschrift übergeben. 3 Abgrenzung der Inobhutnahme zur Hilfe zur Erziehung Eine Inobhutnahme ergibt sich zumeist aus einer akuten Krise, die zunächst den sofortigen Schutz Kindes/ des Jugendlichen durch Herausnahme aus der Krisensituation notwendig macht. Im Gegensatz zur Hilfe zur Erziehung, bedarf es keines Antrages der Personensorge- bzw. der Erziehungsberechtigten. Inobhutnahme ist keine Hilfeform, die an Stelle von Hilfe zur Erziehung gewährt werden kann, sondern eine zusätzliche sozialpädagogisch orientierte Interventionsmaßnahme in einer aktuellen Krisensituation. Die Inobhutnahme ist eine in jedem Fall eine vorläufige Maßnahme, die der kurzfristigen Klärung der Problemlagen und der Perspektivenentwicklung aus einer Krisensituation dient. Das Inobhutnahmeteam des Kinder- und Jugendheimes Ranis, arbeitet zielorientiert an den fallspezifischen Gegebenheiten, um schnellstmöglich eine Empfehlung zum Umgang mit der Krise geben zu können. 4 Dokumentationen Belange der Inobhutnahme werden täglich über das QM-Center dokumentiert. Die Dokumentationen erfassen alle Besonderheiten im persönlichen, schulischen und gesundheitlichen Bereich. Des Weiteren werden alle Elternkontakte oder Kontakte zum zuständigen Jugendamt im QMC erfasst. 8
5 Räumliche Ausstattung örtliche Gegebenheiten 1 separates Appartement ca. 15 m² mit integrierter Miniküche Bad mit Dusche und WC ca. 3,5 m² Ein zweites, benachbartes Appartement (ca. 18 m 2 ) kann optional belegt werden, wenn Geschwisterkinder aufgenommen werden. 6 Personal 1 Pädagoge 20h / Woche als fallführende und koordinierende Fachkraft Fachkräften mit den Grundqualifikationen Dipl.- Sozialarbeiter/in, Dipl.- Sozialpädagoge/in oder staatl. anerkannte(r) Erzieher(in) mit mehrjähriger Berufserfahrung und Zusatzqualifikation 0,15 VBE, d.h. 6h / Woche zusätzlich für die zugeordnete stationäre Wohngruppe, da durch die Angliederung an die Wohngruppe in bestimmten Tagessequenzen, eine vorübergehende Überbelegung entsteht 1 Familienberaterin u. /o. 1 Spieltherapeutin 5h /Woche 9