Steuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme



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Transkript:

Steuerliche Buchführungs-und und Aufzeichnungspflichten Anforderungen an Kassensysteme

2 Gesetzliche Grundlagen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) 10.Oktober1961-BVerfG-Beschluss2BvL1/59,BVerfGE13S.153 Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) 7.November1995-IVA8-S0316-52/95 Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) 16.Juli2001-IVD2-S0316-136/01 Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften 26.November2010 -IVA4-S0316/08/10004-07 Änderung des BMF-Schreibens zu GDPdU vom 16. Juli 2001 14.September2012-IVA4-S0316/12/10001 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) 14.November2014-IVA4-S0316/13/10003

Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften GZIVA4-S0316/08/10004-07 DOK 2010/0946087 Am 26.11.2010 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben veröffentlicht, in dem die Anforderungen zur Aufbewahrung der mittels Registrierkassen erfassten Geschäftsvorfälle konkretisiert werden. Im Grundsatz bestehen diese Anforderungen zwar schon seit vielen Jahren, durch die bisherige Auslegung der Vorschriften im Rahmen der Betriebsprüfungen sah die Praxis bisher jedoch anders aus. Das Schreiben des BMF unterstreicht und verschärft nun diese Anforderungen an elektronische Kassensysteme.

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) GZIVA4-S0316/13/10003 DOK 2014/0353090 Am 14.11.2014 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben veröffentlicht, in dem die Anforderungen zur Aufzeichnung, Aufbewahrung und Prüfung steuerlich relevanter Daten allgemein und mittels Registrierkassen im Speziellen nochmals konkretisiert werden. Es ersetzt die BMF-Schreiben vom 07.11.1995 (GoBS) und 16.07.2001 sowie 14.11.2012(GDPdU).

5 Aufbewahrung digitaler Unterlagen (Zusammenfassung) Aufbewahrung aller mit der Kasse erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten Speicherung innerhalb der Registrierkasse oder auf einem externen Datenträger Vollständig, unveränderbar, jederzeit verfügbar und maschinell auswertbar Verdichtung ist unzulässig Ausdruck ist nicht ausreichend Bedienungsanleitung und Programmieranleitung aufbewahren Übergangsfrist bis 31. Dezember 2016 für Geräte die bauartbedingt den Anforderungen nicht genügen

6 Praktische Realisierung im Kassensystem Speicherung aller Vorgänge im internen Elektronischen Journal vollständig(kassenbons, Berichte, Programmierungen) unveränderbar(programmintern, kein Zugriff von außen) jederzeit verfügbar(auslesen des Speichers) GDPdU-konformer Export der Daten in einem auswertbaren Datenformat maschinell auswertbar(beschreibungsstandard)

7 GDPdU-konformer Export von Kassendaten Maschinell auswertbares Datenformat beinhaltet alle steuerlich relevanten Aufzeichnungen die zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen Beschreibungsstandard Technische Hilfe zur Erfüllung der GDPdU-Anforderungen Entwickelt von der Finanzverwaltung zusammen mit der Fa. Audicon Ab 2002 bundesweite Einführung der Software Audicon IDEA zur Analyse der im Format des Beschreibungsstandards gelieferten steuerrelevanten Daten Daten, die dem Beschreibungsstandard entsprechen, werden von der Finanzverwaltung als maschinell auswertbar akzeptiert Exportschnittstelle in Kassensoftware, mittels derer Dateien exportiert werden können, die dem Beschreibungsstandard entsprechen.

8 Export im Beschreibungsstandard (GDPdU-Export) Journaldaten werden als Textdateien geschrieben(txt, CSV) diese Dateien enthalten keine Strukturinformationen XML-Datei(index.xml) Namen der einzelnen Datendateien Strukturinformationen(Spaltenüberschriften, Feldformate etc.) DTD-Datei Aufbau der XML-Datei der Standard enthält nur technische, keine inhaltliche Definition keine Gewähr, dass der Export dem vollen Umfang der steuerrelevanten Daten entspricht

9 Realisierung mit QTouch-Modellen Speicherung GDPdU-Bericht Kassenbons Berichte Programmierungen Internes EJournal E_Journal.csv index.xml gdpdu-01-09-2004.dtd

10 INSIKA INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme System zum Schutz digitaler Aufzeichnungen von Bargeschäften mittels Kryptografie Entwicklung durch ein Projektkonsortium unter Leitung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt(PTB) und mehrerer Kassenhersteller Manipulationsschutz basiert auf digitaler Signatur(Smartcard) Keine unerkannte Veränderung der mit Signatur geschützten Daten möglich Zusätzlich Summenspeicher auf der Smartcard mit signierten Gesamtumsätzen Einfache, preiswerte technische Lösung(Software-Anpassung, Smartcard-Reader) 2008- Entwurf gesetzlicher Grundlagen(wurde nicht weiter verfolgt) 2012- erfolgreicher Abschluss des Projektes 2014- Initiative des NRW-Finanzministers, das Thema weiter zu verfolgen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit