Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 5 ]XP(QWZXUIHLQHV*URVVUDWVEHVFKOXVVHV EHUHL QHQ 1DFKWUDJVNUHGLW ]XP 6WDDWVYRUDQVFKODJ I U GDV -DKU 6WDDWVEHLWUlJH I U *HZlVVHU VFKXW]DQODJHQ 0DL
hehuvlfkw Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Nachtragskredit für die Gewässerschutzsubventionen an die Gemeinden. Im Verlauf des Jahres 1997 hat der Kanton zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden eine Lösung zur Abtragung der Subventionsrückstände von rund 90 Millionen Franken im Bereich Gewässerschutz entwickelt. Die Arbeitsgruppe hat eine Verständigungslösung ausgearbeitet, bei welcher der Kanton 60 Prozent der ausstehenden Staatsbeiträge innert 12 Monaten nach Projektabrechnung auszahlt. Die Teilnahme ist freiwillig. Gemeinden, die bei der Verständigungslösung nicht mitmachen, erhalten ihre Beiträge ausbezahlt, wenn genügend Auszahlungskredite vorhanden sind. Sie müssen warten, bis alle Beiträge gemäss Verständigungslösung ausbezahlt sind. Die Verständigungslösung hat bei den Gemeinden in den meisten Fällen Zustimmung gefunden. Die überwiegende Zahl der Gemeinden und Gemindeverbände hat sich für die Teilverzichtlösung entschieden. Das Budgetieren des Betrags für die innert 12 Monaten fälligen Auszahlungsbeträge ist schwierig. 1997 stand ein Budget-Auszahlungskredit von 415'481 Franken zur Verfügung, 1998 von 10 Millionen und 1999 von 16 Millionen Franken. Gesamthaft liegen bis 1999 zu erfüllende Auszahlungsverpflichtungen von 28'991'359 Franken vor. Durch die Kredite für 1997, 1998 und 1999 sind davon 26'415'481 Franken abgedeckt. Auszuzahlen sind 1999 somit noch 2'575'878 Franken. Über diesen Betrag ist ein Nachtragskredit notwendig.
3 'HU5HJLHUXQJVUDWGHV.DQWRQV/X]HUQ DQGHQ*URVVHQ5DW Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Nachtragskredits zum Staatsvoranschlag 1999 für die Auszahlung von Gewässerschutzsubventionen an die Gemeinden im Rahmen der mit den Gemeinden initiierten Verzichtsaktion. Wir haben uns anlässlich der Beantwortung der Motion Lengwiler namens der Kommission zur Vorberatung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (B 30) über eine Regelung für die zugesicherten, aber noch nicht an die Gemeinden ausbezahlten Staatsbeiträge im Herbst 1996 bereit erklärt, zusammen mit den Gemeinden für den Bereich Gewässerschutz eine innovative Lösung zu entwickeln, um den damals bestehenden Überhang an zugesicherten, aber noch nicht ausbezahlten Staatsbeiträgen rascher abtragen zu können. Vertreterinnen und Vertreter des Militär-, Polizei- und Umweltschutzdepartementes (MPUD) sowie des Finanzdepartementes (FD) einerseits und der Gemeinden anderseits haben ab Januar 1997 in einer Arbeitsgruppe die Sachfrage aufbereitet. Mit Beschluss vom 25. März 1997 haben wir im Einvernehmen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden die Rahmenbedingungen festgelegt. Mit Beschluss vom 9. Mai 1997 wurden dann im Einvernehmen mit den Gemeinden folgende zwei Wahlmöglichkeiten festgelegt. 1. Verständigungslösung (Diskont mit Teilverzicht der Gemeinden) Auszahlung von 60 Prozent der ausstehenden Staatsbeiträge innert 12 Monaten nach Projektabrechnung bzw. nach Zustimmungsbeschluss für den Teilverzicht. Die Verständigungslösung gilt für alle gesetzeskonformen Abwasserprojekte im Kanton Luzern, vor allem auch für solche, für die ein Kantonsbeitrag noch nicht gesprochen wurde. 2. Alte Lösung (Auszahlung nach Massgabe vorhandener Kredite) Diese knüpft die Auszahlung an die bisherigen Bedingungen, die genehmigte Bauabrechnung und das Vorhandensein von genügend Auszahlungskrediten. Diese Lösung kann wegen der Voraussetzung der genügenden Kredite erst zum Tragen kommen, wenn die Verständigungslösung voll ausgeschöpft ist, da für diese vorerst alle Mittel gebraucht werden. Die alte Lösung wird somit ab 2001 fortgeführt. Sie kommt für alle diejenigen Gemeinden und Verbände zur Anwendung, die sich der Verständigungslösung nicht anschliessen. Mitte 1997 wurde die Verständigungslösung seitens des MPUD und des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG) allen Gemeinden vorgestellt. Sie akzeptierten den Vorschlag trotz aller Vorbehalte grossmehrheitlich, da die Verständigungslösung die rascheste Abtragung der Subventionsrückstände sicherstellt.
4 Ab Mitte 1997 wurden in den Gemeinden und in den Gemeindeverbänden die Beschlüsse gefasst. Ihr Interesse an einer Subventionsbereinigung im Gewässerschutz ist erfreulich gross. Wir haben festgelegt, dass auch Finanzausgleichsgemeinden von der Verständigungslösung Gebrauch machen können. Eine Übersicht über den heutigen Stand der Subventionsbereinigung finden sie im Anhang. Sie können daraus ersehen, dass bis Ende April 1999 insgesamt Subventionsverzichtsverträge (60 Prozent) von 30'880'882 Franken abgeschlossen wurden. Dadurch können ausstehende Subventionen (100 Prozent) von 51'468'136 Franken abgelöst werden. An Krediten aus den Jahren 1997,1998 und 1999 stehen insgesamt 26'415'481 Franken zur Verfügung. Per Ende April ergibt sich eine Unterdeckung von 4'465'401 Franken. Davon werden 1'889'523 Franken erst im Jahre 2000 fällig, da als Auszahlungsfrist 12 Monate seit der jeweiligen Beschlussfassung auf Gemeindeebene festgelegt wurde. Um ab August 1999 die restlichen Zahlungen von 2'575'878 Franken vornehmen zu können, ist ein entsprechender Nachtragsredit zulasten des Budgets 1999 zu bewilligen. Eine Bewilligung durch Sie ist notwendig, weil gemäss der bis Ende 1996 geltenden Fassung von 30 des Finanzhaushaltgesetzes, welche auf die vorliegenden Subventionsverhältnisse nach wie vor anzuwenden ist, Staatsbeiträge bloss im Rahmen der vorhandenen Kredite ausgerichtet werden dürfen. Wir legen grössten Wert darauf, die noch im Jahre 1999 fällig werdenden Beträge auch auszahlen zu können, würde doch sonst die Verständigungslösung, die guten Willen und striktes Einhalten der Rahmenbedingungen von allen fordert, stark gefährdet. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir beantragen Ihnen, dem Nachtragskredit zuzustimmen. Luzern, 11. Mai 1999 Im Namen des Regierungsrates Der Schultheiss:.XUW0H\HU Der Staatsschreiber: 9LNWRU%DXPHOHU
5 (QWZXUI *URVVUDWVEHVFKOXVV EHUHLQHQ1DFKWUDJVNUHGLW]XP6WDDWVYRUDQVFKODJI U GDV-DKU6WDDWVEHLWUlJHI U*HZlVVHUVFKXW]DQODJHQ vom 'HU*URVVH5DWGHV.DQWRQV/X]HUQ Nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 11. Mai 1999, EHVFKOLHVVW 1. Für Staatsbeiträge an Gewässerschutzanlagen wird für das Jahr 1999 ein Nachtragskredit von 2'575'878 Franken bewilligt (Rubrik 67.35.10.562.00). 2. Der Grossratsbeschluss ist vom Regierungsrat zu vollziehen. Luzern, Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Der Staatsschreiber:
Anhang