Qualitätssicherungs- Vereinbarung zwischen Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH Dachauer Str. 655, 80995 München auch im Auftrag der RMMV-Tochtergesellschaften - nachstehend RMMV genannt - und >LIEFERANT< >Adresse< auch im Auftrag der Tochtergesellschaften, an denen der LIEFERANT direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist. >Liste (als Anlage) oder Adressen der Firmen< - nachstehend LIEFERANT genannt - I-G-035 Anlage 3 Rheinmetall MAN Military Vehicles (RMMV) Seite 1 von 11
Inhaltsübersicht Geltungsbereich 1 Managementsystem der Lieferanten... 4 2 Managementsystem der Unterlieferanten... 4 3 Audit bei LIEFERANT bzw. Unterlieferant... 4 4 Informations- und Dokumentationspflicht... 5 5 Vereinbarungen zum Produktlebenslauf... 6 5.1 Entwicklung, Planung, Freigabe... 6 5.2 Fertigung, Kennzeichnung von Produkten, Rückverfolgbarkeit... 7 5.3 Anlieferung, Wareneingangsüberprüfung... 7 5.4 Reklamationen, Problemlösungen, 8D-Report... 8 5.5 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess... 8 6 Qualitätsziele... 9 7 Vertragsdauer, Kündigung... 11 8 Schlussbestimmungen... 11 I-G-035 Anlage 3 Rheinmetall MAN Military Vehicles (RMMV) Seite 2 von 11
Geltungsbereich Diese Vereinbarung ist Bestandteil der Geschäftsbeziehungen zwischen LIEFERANT und der RMMV sowie mit dieser i.s.d. 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und für diese verbindlich. Gegenstand der Vereinbarung sind alle vom LIEFERANT gelieferten Produkte oder Leistungen. Ausgenommen sind Norm- und Katalogteile, sowie industrielle Standardartikel. Bei widersprüchlicher oder mehrdeutiger Festlegung einer Anforderung in den unterschiedlichen, im Rahmen einer Bestellung oder eines Vertrages genannten Dokumenten, gilt folgende Rangfolge: 1. Vertrag/ Bestellung zwischen LIEFERANT und RMMV 2. Einkaufsbedingungen RMMV 3. Zeichnung einschließlich zusätzlicher Spezifikationen im Zeichnungssatz 4. Materialspezifische Qualitätsspezifikationen 5. Qualitätssicherungsvereinbarung (dieses Dokument) Existiert aus der Vergangenheit bereits eine unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der MAN239, so gilt diese auch weiterhin und wird nicht automatisch durch dieses Dokument ersetzt. I-G-035 Anlage 3 Rheinmetall MAN Military Vehicles (RMMV) Seite 3 von 11
1 MANAGEMENTSYSTEM DER LIEFERANTEN LIEFERANT verpflichtet sich, ein zertifiziertes Managementsystem mindestens nach ISO 9001 zu unterhalten. Unterhält LIEFERANT kein zertifiziertes Managementsystem nach ISO 9001 verpflichtet er sich, sein System dahin weiter zu entwickeln und seine Prozesse an die geforderte ISO-Norm anzulehnen. Die Einhaltung von branchen- bzw. materialfeldspezifischen Forderungen (Schweißzulassungen, VG-Normen etc.) ist zusätzlich nachzuweisen. Veränderungen sind unaufgefordert an RMMV zu senden. Als Nachweis entsprechender Managementsysteme wird LIEFERANT Kopien der jeweils gültigen verfügbaren Zertifikate unaufgefordert an RMMV übersenden. Sollte sich die Ausstellung eines Anschlusszertifikats zeitlich verzögern, informiert LIEFERANT RMMV vor Ablauf des gültigen Zertifikats mit Angabe des Datums der Re-Zertifizierung. Anschließend legt LIEFERANT die Bestätigung der Zertifizierungsgesellschaft über die erfolgreiche Re-Zertifizierung unaufgefordert vor. Liegen die gültigen Zertifikate bzw. verbindlichen Terminpläne zur Erreichung der entsprechenden Zertifikate nicht vor, ist RMMV nach erfolgloser Abmahnung zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung bestehender Lieferverträge berechtigt. LIEFERANT stehen im Fall dieser Kündigung keine Ersatzansprüche gegen RMMV zu. LIEFERANT informiert RMMV unverzüglich über die Aberkennung seiner Zertifikate. 2 MANAGEMENTSYSTEM DER UNTERLIEFERANTEN LIEFERANT verpflichtet seine Unterlieferanten, ebenfalls ein Managementsystem entsprechend ISO 9001 zu unterhalten. Unterhält der Unterlieferant kein zertifiziertes Managementsystem nach ISO 9001, verpflichtet sich LIEFERANT, das System seines Unterlieferanten dahin weiter zu entwickeln und seine Prozesse an die geforderte ISO-Norm anzulehnen. Die Einhaltung von branchen- bzw. materialfeldspezifischen Forderungen (Schweißzulassungen, VG-Normen etc.) ist zusätzlich nachzuweisen. Veränderungen sind unaufgefordert an RMMV zu senden. RMMV kann von LIEFERANT den Nachweis verlangen, dass er sich von der Wirksamkeit der Managementsysteme seiner Unterlieferanten überzeugt hat. LIEFERANT hat ein Verschulden seiner Unterlieferanten in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. 3 AUDIT BEI LIEFERANT BZW. UNTERLIEFERANT RMMV erkennt an, wenn LIEFERANT Managementsysteme entsprechend dem Stand der Technik unterhält und dadurch in der Lage ist, Problemanalysen, erforderliche Qualitätssicherungsmaßnahmen und auch Audits selbstständig durchzuführen. Davon unberührt behält RMMV sich vor, bei LIEFERANT und Unterlieferant selbst oder mit dem Kunden der RMMV Audits oder gemeinsame Lieferantengespräche und Prozessbegehungen Vor-Ort durchzuführen. Dies entbindet LIEFERANT jedoch nicht, sich von der Umsetzung der Forderung bei seinen Lieferanten und Unterlieferanten zu überzeugen und diese ggf. daraufhin zu überwachen. I-G-035 Anlage 3 Rheinmetall MAN Military Vehicles (RMMV) Seite 4 von 11
Audits erfolgen in jedem Fall nach einer vorherigen Ankündigung und Abstimmung. Bei Bedarf ermöglicht LIEFERANT kurzfristige Terminwünsche für eine Auditierung. LIEFERANT gewährt RMMV und, soweit erforderlich, dessen Kunden Zutritt zu allen Betriebsstätten, Prüfstellen, Lagern und angrenzenden Bereichen sowie Einsicht in qualitätsrelevante Dokumente. Dabei werden, vorbehaltlich nationaler Sicherheitsbestimmungen, erforderliche und angemessene Einschränkungen von LIEFERANT zur Sicherung seiner Betriebsgeheimnisse akzeptiert. RMMV teilt LIEFERANT das Ergebnis von Audits mit. Sind aus Sicht von RMMV Maßnahmen erforderlich, verpflichtet sich LIEFERANT, unverzüglich einen Maßnahmenplan zu erstellen, diesen auf seine Kosten fristgerecht umzusetzen und RMMV hierüber zu unterrichten. Treten Qualitätsprobleme auf, die durch einen Unterlieferanten verursacht wurden, wird LIEFE- RANT bei Bedarf RMMV und, soweit erforderlich, dessen Kunden die Möglichkeit zu einem Audit bei diesem Unterlieferanten verschaffen. Hat LIEFERANT bzw. der Unterlieferant begründete Einwände gegen die Teilnahme von RMMV, bzw. dessen Kunden an einem Audit, ist RMMV bereit, das Audit auf Kosten LIEFERANT durch eine neutrale Stelle durchführen zu lassen, die die Interessen von RMMV bzw. dessen Kunden vertritt. 4 INFORMATIONS- UND DOKUMENTATIONSPFLICHT Wird erkennbar, dass getroffene Vereinbarungen wie z. B. Qualitätsmerkmale, Termine, Liefermengen, Verpackungsvorgaben nicht eingehalten werden können, informiert LIEFERANT RMMV hierüber unverzüglich. LIEFERANT wird RMMV auch über alle nach Auslieferung erkannten Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Interesse einer schnellen Lösung legt LIEFE- RANT alle benötigten Daten und Fakten offen. LIEFERANT verpflichtet sich, vor - Änderungen am Produkt oder Verpackung - Änderungen von wesentlichen Fertigungsverfahren, -einrichtungen, -abläufen und - materialien (auch bei Unterlieferanten) - Wechsel von wesentlichen Unterlieferanten - Änderungen von Prüfverfahren/ -einrichtungen - Verlagerung oder Aufbau von Fertigungsstandorten (z.b. Nachweis Absicherung der Lieferfähigkeit) - Verlagerung oder Aufbau von Fertigungseinrichtungen am Standort - Abweichungen von vorgegebenen Kriterien (z.b. Zeichnungsforderungen, Qualitätsanforderungen) die Zustimmung schriftlich von RMMV einzuholen und die in diesem Zusammenhang vereinbarten Qualitätsnachweise zu erbringen. Abweichungen von den von RMMV gestellten Anforderungen sind vor der Lieferung mittels einer Sonderfreigabe/ Abweichgenehmigung schriftlich zu beantragen. Wird die Abweichung von RMMV schriftlich genehmigt, so ist der Lieferung die von beiden Seiten unterschriebene Sonderfreigabe/ Abweichgenehmigung in Kopie beizulegen. I-G-035 Anlage 3 Rheinmetall MAN Military Vehicles (RMMV) Seite 5 von 11
Führt LIEFERANT ohne Zustimmung von RMMV oben genannte Änderungen ein, ist RMMV berechtigt, bestehende Lieferverträge außerordentlich, fristlos zu kündigen. LIEFERANT stehen im Fall dieser Kündigung keine Ersatzansprüche gegen RMMV zu. Die erste Anlieferung nach Serienfreigabe sowie nach einer vorgenannten Änderungsmaßnahme ist je Anlieferadresse in den Lieferpapieren/Warenanhänger zu kennzeichnen. Besteht eine Serialnummerpflicht oder erfolgt eine Änderung am Produkt oder in der Prozesskette, wird diese von LIEFERANT in einem Produktlebenslauf dokumentiert und RMMV auf Verlangen ausgehändigt. Die Archivierungsdauer, beginnend mit der letzten Lieferung aus Serienfertigung, aller vertragsund produktrelevanter Dokumente und Aufzeichnungen beträgt mindestens 15 Jahre. Die Dokumente und Aufzeichnungen beim Lieferanten müssen so archiviert und entsorgt werden, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. LIEFERANT und RMMV legen fest, ob die Dokumente und Aufzeichnungen in deutscher oder englischer Sprache erstellt werden. 5 VEREINBARUNGEN ZUM PRODUKTLEBENSLAUF 5.1 Entwicklung, Planung, Freigabe Wenn der Auftrag an LIEFERANT Entwicklungsaufgaben einschließt, werden die Anforderungen (z.b. Verifikationsaktivitäten) durch die Vertragspartner schriftlich festgelegt, z.b. in Form eines Lastenheftes. LIEFERANT verpflichtet sich, Projektmanagement bereits in der Planungsphase von Produkten, Abläufen und anderen bereichsübergreifenden Aufgaben zu betreiben. Die Dokumentation erfolgt in den branchenüblichen Formaten für Verifikationsberichte, Qualitätsmanagement- bzw. Projektmanagement-Pläne. Der Qualitätsmanagementplan muss die Inhalte der AQAP 2105 umfassen. Im Zuge der Vertragsprüfung wird LIEFERANT alle technischen Unterlagen wie Spezifikationen, Zeichnungen, Stücklisten, CAD-Daten, Verpackungsvorgaben und Normen nach Erhalt auf Realisierbarkeit prüfen. LIEFERANT wendet dabei geeignete präventive Methoden der Qualitätsplanung wie z. B. Herstellbarkeitsanalyse, Zuverlässigkeitsuntersuchungen, Risikoanalyse, FMEA an. Dabei erkannte Mängel und Risiken sowie Verbesserungsmöglichkeiten teilt LIEFERANT RMMV unverzüglich mit. Sind weitere Informationen (z.b. Einbausituation) dazu erforderlich, teilt LIEFERANT RMMV den Bedarf mit. LIEFERANT trägt gegenüber RMMV die Verantwortung für die gelieferten Produkte oder Leistungen von Unterlieferanten, soweit nicht RMMV den Unterlieferanten vorgegeben hat. Gesetzliche Forderungen (EG-Konformitätserklärung etc.), erforderliche Normen und Standards sind durch LIEFERANT zu beschaffen und einzuhalten. Es gilt, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben der letzte Ausgabestand. Verändern sich im Vorfeld festgelegte Grenzen der Funktionssicherheit bzw. Einsatzbedingungen des Produktes, teilt LIEFERANT dies RMMV umgehend mit. Erfahrungen (Prozessabläufe, Prozessdaten, Fähigkeitsstudien etc.) aus vorherigen bzw. ähnlichen Projekten werden von LIEFERANT berücksichtigt. I-G-035 Anlage 3 Rheinmetall MAN Military Vehicles (RMMV) Seite 6 von 11
Für Prototypen und Vorläuferteile stimmt LIEFERANT mit RMMV die Herstellungs-, Prüfbedingungen (z.b. spezifische 100%-Prüfung) und Lieferbedingungen (z.b. eindeutige Kennzeichnung) ab und dokumentiert diese. Vorläuferteile sind unter seriennahen Bedingungen herzustellen. Prototypen und Vorläuferteile sind eindeutig zu kennzeichnen, um eine Inverkehrbringung dieser Teile im Rahmen einer Serienfertigung auszuschließen. Für alle Merkmale führt LIEFERANT eine Prozessplanung (Arbeitspläne, Prüfpläne, Betriebsmittel, Werkzeuge, Maschinen etc.) mit Angaben über Prüfmerkmale, Toleranzen und Prüfumfängen durch. Wenn möglich, prüft LIEFERANT die Eignung der Fertigungseinrichtungen nach statistischen Kriterien und dokumentiert die Ergebnisse. Die Bemusterung von Serienteilen ist entsprechend der RMMV- Erstmusteranforderung für Kaufteile durchzuführen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Prototypen und Vorläuferteile sind von Erstmusterprüfungen ausgenommen, da diese gewöhnlich nicht unter Serienbedingungen gefertigt werden. Unabhängig davon muss LIEFERANT alle Vorgaben, Merkmale und erforderliche Eigenschaften der zu liefernden Teile gegenüber RMMV nachweisen. Erst nach schriftlicher Genehmigung darf LIEFERANT die beauftragten Leistungen an RMMV liefern. Die Freigabe entbindet LIEFERANT nicht von seiner Haftung für Mängel. Erkennt LIEFERANT, dass die getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten werden können, ist RMMV unverzüglich zu informieren. Bei Spezifikationsabweichungen entscheidet RMMV über das weitere Vorgehen (siehe Punkt 4). In alle Unterlagen dieses Punktes 5.1 ist RMMV auf Wunsch Einsicht zu gewähren. 5.2 Fertigung, Kennzeichnung von Produkten, Rückverfolgbarkeit LIEFERANT stellt sicher, dass alle Merkmale die getroffenen Vereinbarungen erfüllen. Bei Prozessstörungen und Qualitätsabweichungen analysiert LIEFERANT die Ursachen, leitet Korrekturmaßnahmen ein, überprüft ihre Wirksamkeit und dokumentiert dieses Vorgehen. Kann LIEFERANT keine Produkte nach Spezifikation liefern, muss er eigenständig die Verwendbarkeit prüfen und vor Lieferung eine Sonderfreigabe/ Abweichgenehmigung von RMMV einholen (siehe Punkt 4). LIEFERANT verpflichtet sich, die Kennzeichnung von Produkten, Teilen und der Verpackung entsprechend den mit RMMV getroffenen Vereinbarungen vorzunehmen. Besteht eine Serialnummerpflicht, so ist diese in Verbindung mit der Herstellerkennung (NATO- Code falls vorhanden, ansonsten Kurzzeichen) anzubringen. LIEFERANT ist verantwortlich für die eindeutige Vergabe der Serialnummern gemäß RMMV-Vorgaben. Bei Lieferungen sind von LIEFERANT sofern von RMMV explizit vorgegeben die entsprechenden Serialnummern auf den jeweiligen Lieferpapieren zu vermerken. LIEFERANT verpflichtet sich, das FIFO-Prinzip und die Rückverfolgbarkeit der von ihm gelieferten Produkte sicherzustellen. Wird ein Mangel festgestellt, muss die Eingrenzung der schadhaften Teile/ Produkte/ Chargen und Fertigungsdaten innerhalb von zwei Arbeitstagen gewährleistet sein. 5.3 Anlieferung, Wareneingangsüberprüfung LIEFERANT liefert die Produkte in geeigneten Transportmitteln, um Beschädigungen und Qualitätsminderungen (z. B. Verschmutzung, Korrosion, chemische Reaktionen) zu vermeiden. I-G-035 Anlage 3 Rheinmetall MAN Military Vehicles (RMMV) Seite 7 von 11
Die Wareneingangsprüfung bei RMMV beschränkt sich auf äußerlich erkennbare Transportschäden sowie auf die Feststellung der Einhaltung von Menge und Identität der bestellten Produkte mindestens anhand der Lieferpapiere. Nachweispflichtige Lieferungen gelten bis zum Eintreffen und Zuordnung der geforderten Lieferdokumentation als nicht geliefert. Dabei festgestellte Mängel werden unverzüglich angezeigt. LIEFERANT muss sein Qualitätsmanagementsystem und seine Qualitätssicherungsmaßnahmen auf diese reduzierte Wareneingangsprüfung ausrichten. 5.4 Reklamationen, Problemlösungen, 8D-Report Werden von RMMV Mängel angezeigt, wird LIEFERANT unverzüglich eine Fehleranalyse durchführen, bei der ihn RMMV erforderlichenfalls im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Eine Rücksendung der beanstandeten Produkte zurück an LIEFERANT erfolgt in Abstimmung zwischen RMMV und LIEFERANT. Sind Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lieferfähigkeit der RMMV notwendig, werden diese zwischen LIEFERANT und RMMV abgestimmt. Die Reklamationsbearbeitung hat grundsätzlich nach der 8D-Methode zu erfolgen. Auf Anforderung von RMMV hat LIEFERANT die Ursachenanalyse mittels 5-Why nachzuweisen. LIEFERANT strebt die Einhaltung der 2-14-60-Regel (Sofortmaßnahmen innerhalb von 2 Arbeitstagen definiert, Ursache nach 14 Tagen identifiziert, Maßnahmen nach max. 60 Tagen wirksam umgesetzt) an. RMMV behält sich das Recht vor, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und ggf. weitere Maßnahmen zu fordern, wenn die wahre Fehlerursache nicht eliminiert wurde. Wurde der Fehler nachweislich durch LIEFERANT verursacht, wird für das administrative Fehlermanagement bei RMMV ein den Aufwendungen entsprechender Betrag in Rechnung gestellt. Die Inanspruchnahme von Bezugsquellen, die durch RMMV vorgeschrieben sind bzw. über einen Abschluss von RMMV verhandelt werden, entbindet LIEFERANT nicht von der Verantwortung die Qualität der beschafften Produkte sicherzustellen. Reklamationen erfolgen durch LIEFERANT unverzüglich direkt gegenüber den Unterlieferanten. Auf Anfrage unterrichtet LIEFERANT RMMV über den jeweils aktuellen Stand der Reklamationsbearbeitung. Stellt LIEFERANT Mängel bei einem von RMMV beigestellten Produkt fest, stimmt er unverzüglich die zu ergreifenden Maßnahmen mit RMMV ab. 5.5 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess LIEFERANT verpflichtet sich, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu unterhalten und alle relevanten Mitarbeiter einzubeziehen. Qualitätsrelevante Informationen sind zu visualisieren und kurze Regelkreise zu installieren. I-G-035 Anlage 3 Rheinmetall MAN Military Vehicles (RMMV) Seite 8 von 11
6 QUALITÄTSZIELE Wie RMMV seinen Kunden, ist LIEFERANT gegenüber RMMV dem Null-Fehler-Ziel verpflichtet und kommuniziert es sowohl intern, als auch an seine Unterlieferanten. Sofern eine fehlerfreie Anlieferung nicht gewährleistet ist, stimmt LIEFERANT mit RMMV Zwischenziele (zeitlich befristete Obergrenzen für Fehlerraten) in einer separaten Vereinbarung ab. LIEFERANT führt Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung und Erreichung des Null- Fehler-Ziels ein. Die Erreichung vereinbarter Obergrenzen entbindet LIEFERANT nicht von seiner Verpflichtung zur Bearbeitung aller Reklamationen. Bei Überschreitung der vereinbarten Obergrenzen wird LIEFERANT auf seine Kosten kurzfristig wirksame Verbesserungsmaßnahmen einleiten und RMMV laufend über den Fortschritt unterrichten. Qualitätsgespräche mit Themenschwerpunkten wie z.b. vorbeugende Qualitätssicherung, Bewertung der ausgetauschten Qualitätsdaten, Fehlerbesprechung, Besprechung aktueller Themen, usw. finden auf Verlangen eines Vertragspartners statt. Im Falle einer Eskalation verpflichtet sich LIEFERANT zu Gesprächen auf Management-Ebene (siehe nachfolgend dargestelltes Eskalationsmodell aus der Einkaufs- und Beschaffungsrichtlinie der RMMV ). Sollte trotz Eskalation eine weitere Anlieferung fehlerhafter Teile mit bekannten Fehlerbildern erfolgen, wird eine 100%-Ausgangskontrolle durch unabhängige Dritte zu Lasten des Lieferanten schriftlich festgelegt. Die Haftung von LIEFERANT für alle mangelhaften Lieferungen bleibt von vereinbarten Obergrenzen unberührt. I-G-035 Anlage 3 Rheinmetall MAN Military Vehicles (RMMV) Seite 9 von 11
ESKALATIONSSTUFEN Stufe Beschreibung RMMV Lieferant Info (intern) Maßnahme 1a 1b 2a 2b 2c 3 Abweichungen, die innerhalb des es auf der Sachbearbeiterebene mit dem Lieferanten behoben werden können Abweichungen, die innerhalb des es auf der Führungsebene mit dem Lieferanten behoben werden können Abweichungen, die in Zusammenarbeit von und Einkauf mit dem Lieferanten behoben werden müssen Abweichungen, die unter Federführung der Abteilungsleitung des Einkaufs in Zusammenarbeit mit den Leitungen der e mit dem Lieferanten behoben werden müssen Abweichungen, die unter Federführung der Leitung Einkauf RMMV Gruppe behoben werden müssen, da sie unmittelbar eine massive Auswirkung auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis der RMMV haben und gegenüber den Kunden spürbar werden Aufkündigung des mit dem Lieferanten abgeschlossenen Rahmenabkommen bezüglich des eskalierten Lieferumfangs Sachbearbeiter AL und verantw. Commodity Buyer und AL Einkauf, Rechtsabteilung, Einkauf ggf. Geschäftsführung RMMV Einkauf Dokumentation Sachbearbeiter AL oder Geschäftsführung Geschäftsführung Vom Lieferanten unterschriebenes Maßnahmenprotokoll, Risikomeldung Geschäftsführung, Vertrieb AL Steuerkreis Projekt, Leitung Einkauf GF, Risikomeldung ggf. über Vertrieb Kundeninfor mation Sperre Lieferant Mängelrüge, Mahnung Eskalationsgespräch mit dem Lieferanten unter Teilnahme Einkauf Leitung BU und prüfen Risikomeldung Eskalationsworkshop ggf. Prozessaudit, Prüfung Alternativlieferanten und Vertragsstrafen Eskalationsworkshop, Start Lieferantenverbesserungsprogramm, Prüfung juristischer Schritte und Anmeldung von Schadenersatzansprüchen, Ziehen von Vertragsstrafen sowie Gespräch Alternativlieferant Auslaufplanung und Einphasen alternativer Lieferanten Mängelrüge, Notiz, Mail Maßnahmenkatalog, spontaner Lieferantenbesuch Maßnahmenkatalog, Besuchsbericht Protokoll des Eskalations- Gespräches und Maßnahmenkatalog Protokoll Eskalationsworkshop, Auditbericht, Maßnahmenkatalog Änderungsmeldung, Sperre Lieferant I-G-035 Anlage 3 Rheinmetall MAN Military Vehicles (RMMV) Seite 10 von 11
7 VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG Diese Vereinbarung ist nicht befristet. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; in diesem Fall werden die Partner eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken. >Ort<, den RRRRR. RRRRRRRRRRR RMMV Firmenstempel >Ort<, denrrrrr. RRRRRRRRRRR LIEFERANT - Firmenstempel I-G-035 Anlage 3 Rheinmetall MAN Military Vehicles (RMMV) Seite 11 von 11