FAQ Patente und Erfindungen Seite 1/5 FAQ für Hochschulerfinderinnen und Hochschulerfinder des UKJ 1. Wie gehe ich vor, wenn ich eine innovative Idee habe? 2. Welche Pflichten habe ich als Bes chäftigte oder Bes chäftigter am UKJ? 3. Worauf mus s ich achten, um die mögliche Patentierung meiner Idee nicht zu gefährden? 4. Ich plane eine Veröffentlichung und bin mir nicht sicher, ob die Inhalte erfinderisch sind. Was ist zu tun? 5. Welcher Zeitpunkt is t für eine Erfindungs meldung s innvoll? 6. Was pas s iert nach Abgabe einer Erfindungs meldung? 7. Meine Erfindung wurde vom UKJ in Ans pruch genommen, wie geht es weiter? 8. Darf ich meine Erfindung nach einer Patentanmeldung und Verwertung noch nutzen? 9. Welche Fris ten beginnen mit Abgabe meiner Erfindungs meldung? 10. Was is t der Unters chied zwis chen einer Erfindungs meldung und einer Patentanmeldung? 11. Welche Vorteile habe ich durch Patentanmeldungen über das UKJ? Werde ich finanziell an Verwertungs erlös en beteiligt? 12. Welche Rechte ergeben s ich für mich aus einer Inans pruchnahme durch das UKJ? 13. Wann kann ich über meine Erfindung verfügen? 14. Was mus s ich beachten, wenn Studierende Miterfinder s ind? 15. Was kann ich noch machen, wenn ich die Erfindung unbeabs ichtigt veröffentlicht habe? 16. Das Thema interes s iert mich! Wo kann ich mehr darüber erfahren? 1. Wie gehe ich vor, wenn ich eine innovative Idee habe? Wenn Sie eine innovative Idee haben, die möglicherweis e erfinderis ch is t, s ollten Sie zunächs t uns eren Fors chungs koordinator Dr. Neumann kontaktieren. Bitte vereinbaren Sie einen Termin (Tobias.Neumann@med.uni-jena.de oder 33005) und erläutern Sie Ihre Erfindung ers t danach in einem pers önlichen Ges präch. In einem Ges präch können Sie Ihre Idee vors tellen und Dr. Neumann wird Ihnen zeigen, wie Sie in kos tenlos en Patendatenbanken eine Vorrecherche zum Stand der Technik durchführen können und Sie bei allen Fragen zu weiteren Vorgehens weis e beraten. Anhand der Rechercheergebnis s e wird Dr. Neumann mit Ihnen gemeins am ents cheiden, ob bzw. mit welchen Inhalten Sie eine Erfindungs meldung einreichen. Dafür s ollten Sie das vorges ehene Formular zur Erfindungs meldung (s.o.) nutzen, um Rückfragen möglichs t zu vermeiden. Sollten Sie kurzfris tig (in weniger als vier Monaten) eine Veröffentlichung Ihrer erfinderis chen Idee beabs ichtigen, melden Sie dies e bitte unverzüglich mittels des dafür vorges ehenen Formulars zur Erfindungs meldung (s.u.) und geben dies im Dekanat bei Dr. Neumann pers önlich im vers chlos s enen Ums chlag ab. 2. Welche Pflichten habe ich als Beschäftigte oder Beschäftigter am UKJ? Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer am UKJ unterliegen Sie dem Ges etz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG). Dies betrifft z.b. Beamte/Beamtinnen, wis s ens chaftliche und Verwaltungs anges tellte s owie wis s ens chaftliche und s tudentis che Hilfs kräfte. Für Studierende ohne Ans tellungs vertrag mit der Hochs chule gilt das Ges etz über Arbeitnehmererfindungen bezogen auf die Hochs chule nicht. Machen Sie eine Erfindung, die aus der diens tlich obliegenden Tätigkeit ents tanden is t, s o handelt es s ich um eine Diensterfindung. Dazu zählen bei Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen auch Ergebnisse aus der Drittmittelfors chung. Auch Erfindungen, die maßgeblich auf Erfahrungen am UKJ oder Arbeiten der diens tlichen Tätigkeit beruhen, s ind Diens terfindungen. Bitte beachten Sie, das s unter dies er Voraus s etzung auch Fors chungs- und Entwicklungs arbeiten in Nebentätigkeit zu Diens terfindungen führen können. Diens terfindungen müs s en der Hochs chule gemeldet werden ( 5 ArbnErfG). Dabei is t es z.b. unerheblich, wo (z.b. auf dem Arbeitsplatz, im Urlaub, zu Hause usw.) Sie die erfinderische Idee hatten. Bitte verwenden Sie dafür das Formular zur Erfindungs meldung. Sind Sie der Meinung, Ihre Erfindung fällt nicht unter eine Diens terfindung und es handelt s ich damit um eine freie Erfindung, s ind Sie verpflichtet, dies der Hochs chule in Textform mitzuteilen (Dekanat, Dr. Neumann ). Eine Verpflichtung zur Mitteilung freier Erfindungen entfällt nur dann, wenn die Erfindung offens ichtlich im Arbeits bereich des UKJ nicht verwendbar is t ( 18 ArbnErfG). Für die Mitteilung gibt es kein Formular, s o das s Sie formlos erklären, wer an der Erfindung beteiligt is t. Zudem mus s die Erfindung in der Mitteilung nachvollziehbar erläutert s ein. Das UKJ erhält damit die Möglichkeit der Prüfung, ob es s ich tats ächlich um eine freie Erfindung handelt. Handelt es s ich nach Eins chätzung des UKJ nicht um eine freie Erfindung, wird man Ihnen dies innerhalb von drei Monaten mitteilen.
3. Worauf muss ich achten, um die mögliche Patentierung meiner Idee nicht zu gefährden? Für eine Patentanmeldung is t Voraus s etzung, das s die Erfindung abs olut neu is t. Jede Form von Veröffentlichung, egal ob mündlich, s chriftlich oder durch Benutzung, is t neuheits s chädlich und s chließt eine Patentierung aus. Beis piele für Veröffentlichungen s ind: Vorles ung, Vortrag im Seminar oder Kongres s e, Vors tellung auf Mes s en, Publikationen u.a. Pos ter, Internet, Abs prachen mit Firmenmitarbeitern, Aus hänge zu Studien-, Abschlussarbeiten usw. Eine Erfindung darf immer nur einem bes chränkten Pers onenkreis zugänglich gemacht werden, der zur Geheimhaltung verpflichtet is t. Pers onen, die aufgrund ihrer Ans tellung am UKJ zur Geheimhaltung von Diens tgeheimnis s en verpflichtet s ind, müs s en auf den Geheimhaltungs bedarf hingewies en werden. Pers onen, die nicht am UKJ anges tellt s ind, (z.b. Studierende ohne Ans tellungs vertrag), s ollen aufgrund bes s erer Nachweis barkeit s chriftliche Geheimhaltungs vereinbarungen (GHVs) treffen (mit Unters chrift!). 4. Ich plane eine Veröffentlichung und bin mir nicht sicher, ob die Inhalte erfinderisch sind. Was ist zu tun? Wenn Sie eine möglicherweis e erfinderis che Idee haben, s ollten Sie uns eren Fors chungs koordinator Dr. Neumann kontaktieren. Bitte vereinbaren Sie einen Termin ( Tobias.Neumann@med.uni-jena.de oder 933005) und erläutern Sie Ihre Erfindung ers t danach in einem pers önlichen Ges präch. Falls Dr. Neumann nicht erreichbar is t, geben Sie bitte im Zweifels fall eine offizielle Erfindungs meldung durch Aus füllen des Erfindungs meldungs formulares im Dekanat mit dem Hinweis auf Dringlichkeit im verschlossenen Umschlag ab. Das UKJ bemüht sich in Zusammenarbeit mit der Patentverwertungsagentur Ilmenau um eine s chnelle Beurteilung der Patent- und Vermarktungs fähigkeit. 5. Welcher Zeitpunkt ist für eine Erfindungsmeldung sinnvoll? Eine Erfindung s ollte generell unverzüglich gemeldet werden. Sie mus s s pätes tens gemeldet werden, wenn Sie innerhalb der nächs ten zwei Monate eine Veröffentlichung der Erfindung planen. Sinnvoller is t eine Meldung mindes tens vier Monate vor einer geplanten Veröffentlichung abzugeben, um eine genauere Prüfung der Erfindungs meldung zu ermöglichen. Generell is t eine frühe Erfindungs meldung ers trebens wert, um einer potentiellen Patentanmeldung durch Dritte zuvorzukommen. Vorteilhaft is t es, wenn Sie einen Prototypen zeitnah entwickeln können. Die Chancen für eine Verwertung erhöhen s ich, wenn Interes s enten eine funktions fähige Aus führungs form vorges tellt werden kann. Wollen Sie als weis ungs ungebundener Hochs chulwis s ens chaftler / weis ungs ungebundene Hochs chulwis s ens chaftlerin in einem Aus nahmefall wie z.b. aus ethis chen Überlegungen Ihre erfinderis chen Ideen nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung s tellen, werden Sie von der Meldepflicht befreit. Ändern Sie Ihre Eins tellung und möchten Sie Ihre Erfindung zu einem s päteren Zeitpunkt veröffentlichen, bes tehen wieder die Pflichten zur vorherigen Erfindungs meldung mit Anzeige der geplanten Publikation (wie oben bes chrieben). FAQ Patente und Erfindungen Seite 2/5 6. Was passiert nach Abgabe einer Erfindungsmeldung? Der Eingang Ihrer Erfindungs meldung wird Ihnen bes tätigt, in der Regel per E-Mail. Das UKJ prüft zunächs t die formale Volls tändigkeit Ihrer Erfindungs meldung. Is t Ihre Erfindungs meldung unvolls tändig ( z.b. fehlen Unters chriften, Angaben oder Anlagen) wird das UKJ Sie hiervon in Kenntnis s etzen. Is t Ihre Erfindungs meldung inhaltlich unvolls tändig, gilt als offizielles Datum der Abgabe ers t das der Nachlieferung der fehlenden Bes tandteile. Im Ans chlus s wird Ihre Erfindungs meldung in der Regel an die Patentverwertungs agentur Ilmenau (PVA), mit der das UKJ einen Kooperations vertrag eingegangen is t, weitergeleitet. Bei der PVA wird Ihre Erfindungs meldung weiter auf inhaltliche Volls tändigkeit und Patentfähigkeit geprüft und ins bes ondere das Marktpotential abges chätzt. Während der Prüfphas e kann es bei Ihnen zu Rückfragen durch die Innovations manager der PVA kommen, und Sie werden um Mithilfe bei der Klärung bes tehender Fragen gebeten. Die Innovations manager der PVA ers tellen für das UKJ eine Stellungnahme zu Ihrer Erfindungs meldung. Dabei kann es s ich um eine begründete Empfehlung zur Inans pruchnahme oder Freigabe Ihrer Erfindung
handeln. Eine Ents cheidung über Inans pruchnahme ( 6 ArbnErfG) oder Freigabe ( 8 ArbnErfG) auf Grundlage der Erkenntnis s e aus der Stellungnahme erfolgt durch den Klinikums vors tand des UKJ. Die Ents cheidung wird Ihnen innerhalb von s pätes tens vier Monaten nach volls tändigem Eingang Ihrer Erfindungs meldung in Textform oder pers önlich mitgeteilt, und die Kenntnis nahme wird von Ihnen bes tätigt. Bei Inans pruchnahme durch das UKJ müs s en Sie Ihre Erfindung weiterhin mindes tens bis zur Patentanmeldung geheim halten. Bei einer Freigabeents cheidung durch das UKJ liegen die Rechte an der Erfindung bei Ihnen und Sie können frei darüber verfügen, also beispielsweise die Erfindung privat auf eigene Kosten zum Patent anmelden oder eine Veröffentlichung tätigen. 7. Meine Erfindung wurde von der Hochschule in Anspruch genommen, wie geht es weiter? Über den Fors chungs koordinator des UKJ Dr. Neumann wird eine Patentanwalts kanzlei mit der Ers tellung einer Patentanmeldung oder in Aus nahmefällen einer Gebrauchs mus teranmeldung, in der Regel in Deuts chland, beauftragt. Der beauftragte Patentanwalt wird s ich mit Ihnen in Verbindung s etzen, um die Anmeldung mit Ihnen abzus timmen. Möchten Sie eine weitere Begleitung in dies er Phas e durch Dr. Neumann, müssen Sie den Wunsch bei Dr. Neumann äußern. Innerhalb des nächs ten Jahres nach Anmeldetag der Patentanmeldung mus s das UKJ s ich ents cheiden, ob s ie Aus lands anmeldungen und ggf. in welchen Ländern vornehmen möchte. Das UKJ hat das Recht, aber nicht die Verpflichtung, Aus lands anmeldungen vorzunehmen ( 14 ArbnErfG). Sie werden daher frühzeitig gefragt, ob Sie bereits vorab einschätzen können, inwieweit Sie im Falle eines Verzichtes des UKJ selbst an Aus lands anmeldungen auf eigene Kos ten interes s iert s ind. Das UKJ wird Ihnen rechtzeitig, in der Regel s pätes tens drei Monate vor Ablauf des Prioritäts jahres mitteilen, ob es anmelden möchte und ggf. in welchen Ländern. Sollten Sie Interesse an Auslandsanmeldungen auf eigene Kosten haben, werden Ihnen die Länder, in denen das UKJ nicht anmelden will, freigegeben. Das UKJ nimmt Erfindungen in der Regel mit der Abs icht in Ans pruch, die erwirkten Schutzrechte kommerziell durch die Patentverwertungs agentur Ilmenau (PVA) verwerten zu las s en. Hierzu is t ggf. Ihre Mitwirkung als Erfinder/in erforderlich. Sollten s ich aus Ihren wis s ens chaftlichen Kooperationen oder s ons tigen Kontakten potentielle Interes s enten für Ihre Patentanmeldung ergeben, melden Sie dies e bitte bei Dr. Neumann bzw. den Innovations managern der PVA. 8. Darf ich meine Erfindung nach einer Patentanmeldung und Verwertung noch nutzen? Auch nach Inans pruchnahme durch das UKJ behalten Sie als weis ungs unabhängiger Hochs chulerfinder/weis ungs unabhängige Erfinderin ein nichtaus s chließliches Recht zur Benutzung Ihrer Diens terfindung im Rahmen Ihrer Lehr- und Fors chungs tätigkeit ( 42 Abs.3 ArbnErfG). 9. Welche Fristen beginnen mit Abgabe meiner Erfindungsmeldung? Mit Abgabe Ihrer Erfindungs meldung is t das UKJ bes trebt zügig eine Ents cheidung herbeizuführen. Das Abgabedatum der inhaltlich volls tändigen Erfindungs meldung gilt als Stichtag für eine der ges etzlich vorgegebenen Maximalfris ten: Innerhalb von vier Monaten wird das UKJ Sie über eine Freigabe oder Inans pruchnahme Ihrer Erfindungs meldung informieren. Alternativ wird das UKJ Sie innerhalb von zwei Monaten über eine Freigabe oder Inans pruchnahme Ihrer Erfindungs meldung informieren, wenn Sie in der Erfindungs meldung eine konkret geplante Veröffentlichung ankündigen. Auch bei einer kurzfris tig geplanten Veröffentlichung wenden Sie s ich bitte an Dr. Neumann! Sollte Ihre Erfindungs meldung unvolls tändig s ein, teilen wir Ihnen das in der Regel innerhalb weniger Tage - s pätes tens jedoch innerhalb von zwei Monaten mit. Als Stichtag gilt dann das Datum, an dem Sie die fehlenden inhaltlichen Bes tandteile volls tändig nachgereicht haben. FAQ Patente und Erfindungen Seite 3/5 10. Was ist der Unterschied zwischen einer Erfindungsmeldung und einer Patentanmeldung?
FAQ Patente und Erfindungen Seite 4/5 Mit einer Erfindungsmeldung melden Sie lediglich dem UKJ, das s Sie eine Erfindung gemacht haben. Das UKJ vermag dann zu prüfen, ob s ie Ihre Erfindung in Ans pruch nimmt oder freigibt. Nach einer Erfindungs meldung is t Ihre Erfindung noch nicht ges chützt und Sie müs s en Ihre Erfindung weiterhin geheim halten! Mit einer Patentanmeldung wird Ihre Erfindung an einem Patentamt, in der Regel am Deuts chen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht, nachdem s ie vom UKJ aufgrund Ihrer vorherigen Erfindungs meldung in Ans pruch genommen wurde. Die Patentanmeldung erfolgt über eine Patentanwalts kanzlei und Sie werden über die Anmeldung ents prechend informiert. Ab dem Anmeldetag am Patentamt is t Ihre Erfindung ges chützt. 11. Welche Vorteile habe ich durch Patentanmeldungen über das UKJ? Werde ich finanziell an Verwertungserlösen beteiligt? Sie haben bei der Patentanmeldung mit dem UKJ als Anmelder weiterhin das Erfinderpers önlichkeits recht, d.h. das Recht als Erfinder oder Erfinderin auf der Patentanmeldung genannt zu werden. Eine Patentanmeldung wird nach 18 Monaten veröffentlicht, und Sie können die Anmeldung oder das s päter ggf. erteilte Patent als Veröffentlichung zitieren. Patentanmeldungen können als Innovations nachweis Vorteile bei der Einwerbung von Drittmitteln bringen. Zunehmend s uchen Kooperations partner gezielt die Zus ammenarbeit mit Ins tituten/arbeits gruppen, die über eine eigene Schutzrechts bas is verfügen, da viele Technologiefelder mittlerweile dicht mit Schutzrechten belegt sind. Kommt es zur Verwertung Ihrer Erfindung, haben Sie bzw. die Erfindergemeins chaft (im Falle mehrerer Erfinder oder Erfinderinnen) Ans pruch auf 30% der Verwertungs einnahmen ( 42 Abs.4 ArbnErfG). 12. Welche Rechte ergeben sich für mich aus einer Inanspruchnahme durch das UKJ? Wenn Ihre Erfindung in Ans pruch genommen wird, haben Sie das Recht, das s das UKJ eine Patentanmeldung oder in Aus nahmefällen Gebrauchs mus teranmeldung beim Deuts chen Patent- und Markenamt (DPMA) einreicht, wenn nicht vertragliche Verpflichtungen zur Übergabe an Dritte bes tehen oder s chriftlich mit Ihnen etwas anderes vereinbart wurde. Bei einer Verwertung (Verkauf, Lizenzierung) Ihrer Erfindung haben Sie (bzw. die Erfindergemeins chaft) Ans pruch auf eine Vergütung in Höhe von 30% der Verwertungs einnahmen. Sollte das UKJ keine Aus lands anmeldungen tätigen, wird Ihnen bei Interes s e das Recht zu Aus lands anmeldungen übertragen. 13. Wann kann ich über meine Erfindung verfügen? Wenn Sie nach einer Erfindungs meldung eine Freigabe des UKJ erhalten haben, können Sie über Ihre Erfindung frei verfügen ( 8 ArbnErfG). Sie können beis piels weis e veröffentlichen oder auf eigene Kos ten ein Patent anmelden und verwerten. Wenn eine freie Erfindung vorliegt, müs s en Sie als Erfinder oder Erfinderin hingegen unter bes timmten Vorraus etzungen, dem UKJ ein nichtaus s chließliches Recht zur Benutzung der Erfindung zu angemes s enen Bedingungen anbieten ( 19 ArbnErfG). 14. Was muss ich beachten, wenn Studierende Miterfinder sind? Studierende unterliegen (bezogen auf die Hochs chule) nicht dem Ges etz zu Arbeitnehmererfindungen, s ofern s ie zum Zeitpunkt der Erfindung keine Ans tellung beim UKJ (z.b. als s tudentis che oder wis s ens chaftliche Hilfs kraft) haben. Damit s ind s ie bei einer Beteiligung an Erfindungen nicht verpflichtet, ihre Erfinderanteile an das UKJ zu übertragen. Dies is t ins bes ondere zu beachten, wenn das UKJ oder Sie als Projektleiter durch Drittmittelverträge daran gebunden s ind, dem Vertrags partner Rechte an Erfindungen anzubieten. Las s en Sie für dies en Fall nur
Studierende an den Projekten mitarbeiten, die entweder über mindes tens eine Hilfs krafts telle im Projekt anges tellt s ind oder s ich freiwillig bereit erklärt haben, ihre Rechte an das UKJ zu übertragen. Bitte nehmen Sie vor Projektbeginn in s olchen Fällen Kontakt zur näheren Beratung mit Dr. Neumann auf. 15. Was kann ich noch machen, wenn ich die Erfindung unbeabsichtigt veröffentlicht habe? Eine Veröffentlichung bedingt, das s Neuheit nicht mehr gegeben is t und eine Patentanmeldung zumindes t in Deuts chland s omit aus ges chlos s en is t. Haben Sie als Erfinder oder Erfinderin s elber veröffentlicht (Eigenveröffentlichung), s o kann jedoch innerhalb von s echs Monaten in Deuts chland noch eine Gebrauchs mus teranmeldung eingereicht werden (voraus ges etzt, es handelt s ich bei Ihrer Erfindung nicht um ein Verfahren). Setzen Sie s ich nach einer Eigenveröffentlichung bitte s chnells tmöglich mit uns erem Fors chungs koordinator Dr. Neumann in Verbindung. 16. Das Thema interessiert mich! Wo kann ich mehr darüber erfahren? Für weitere Fragen s teht Ihnen Dr. Neumann gerne zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die Patentverwertungsagentur Ilmenau in Ihrem Internetangebot eine Lis te nützlicher Links zus ätzliche Informationen wie z.b. das Ges etz über Arbeitnehmererfindungen und kos tenlos e Recherchemöglichkeiten. Weitere Informationen können Sie auch dem Merkblatt für Patentanmelder des DPMA entnehmen. FAQ Patente und Erfindungen Seite 5/5