Vorstellung ZUBI Gemeindevertreter Kanton Luzern Januar 2016

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Vorstellung ZUBI Gemeindevertreter Kanton Luzern Januar 2016

Umweltschutz auf der Baustelle 2

1. Organisation Zentralschweizer Umwelt- Baustelleninspektorat (ZUBI) 2. «Rechte und Pflichten» der Baubewilligungsbehörde 3. Unsere Dienstleistung an «Sie» 3

1. Organisation ZUBI Grundlage Art. 49 GSchG und Art. 43 USG ZUBI entlastet und unterstützt bei Kontrollaufgaben 4

Organisation Bund + Kantone erlassen die gesetzlichen Vorgaben Gemeinde bewilligt Baugesuche und sorgt dafür, dass die Auflagen eingehalten werden ZUBI kontrolliert im Auftrag der Gemeinde 5

Organisation Wie ist das ZUBI organisiert: ZBV Vereinbarung Gemeinden ZUDK Sekretariat ZBV Aufsichtskommission Fachstelle ZUDK Inspektorat Inspektoren 6

2. «Rechte und Pflichten» der Baubewilligungsbehörde Grundlage Art. 49 GSchG und Art. 43 USG Die Inspektoratslösung zielt auf kommunale Bauprojekte ab Bewilligungsbehörde innerhalb der Bauzone Gemeinde Erteilung der Baubewilligung mit Auflagen Gemeinde Aufsichtspflicht, Kontrolle der Auflagen delegierbar Die Vollzugshoheit und Aufsichtspflicht bleibt immer bei der Gemeinde! 7

Ausgangslage Bautätigkeiten bergen immer ein beträchtliches Potential an Umweltbelastungen Umweltbehörden verlangen deshalb Massnahmen zur Verhinderung oder Verminderung von entsprechenden Risiken Auflagen werden oft zu wenig beachtet. Die Baufirmen werden nicht informiert. Auflagen variieren oft von Gemeinde/Kanton zu Gemeinde/Kanton Für den Vollzug der Auflagen hat niemand Zeit 8

3. Unsere Dienstleistung an «Sie» Dienstleistung ZUBI: Hilfestellung für die Gemeinden bei Kontrollen. Beratung der Baufirmen bei der Umsetzung. Einheitlicher Vollzug in der Zentralschweiz. Interesse ZUDK: Erfüllung der Umweltauflagen Interesse ZBV: Branchenimage, Wettbewerbsgleichheit, gleichlange Spiesse Kompetenz Bau: Inspektoren aus der Praxis (Baugewerbe) Gemeinden können Vereinbarung mit dem ZUBI abschliessen 9

Wir kontrollieren für Sie Abfallbewirtschaftung Gefährliche Güter Boden Luft Entwässerung Lärm Mehrmuldenkonzept (MMK) Entsorgungskonzept Öl & Co., nützlich aber gefährlich Boden ist kein Dreck Lust auf gute Luft Wir waschen Abwasser Lärm hat niemand gern 10

Finanzierungsmodelle für die Gemeinden Verursachergerechte Finanzierung an Bauherrschaft Baustellenspezifisch und nur bei Bautätigkeit; Stundenansatz CHF 135.00/h plus Spesen; Vereinfachung bei der Verrechnung (Kosten pro Kontrolle ca. CHF 280.00 bis CHF 350.00 je nach Komplexität der Baustelle) 11

Win-Win Situation Durchsetzung Umweltauflagen auf kommunaler Ebene Erleichterung bei Aufsichtspflichten Seriöse Kontrollen zu kostengünstigen Tarifen Jahresbeitragsmodell ist budgetierbar Flexibilität des Angebots Image - auch für die Bauämter 12

Für Sie im Einsatz im Kanton Luzern Helmut Küttel 13

Bilder, die es mit dem ZUBI nicht mehr geben sollte...! 14

Herzlichen Dank für Ihr Engagement, bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung Zentralschweizer Umwelt-Baustelleninspektorat c/o Zentralschweizerische Baumeisterverbände Helmut Küttel Tribschenstrasse 9, Postfach 2268 6002 Luzern Tel 041 360 23 23 Fax 041 360 23 03 Nat 079 641 88 93 Mail info@zubizentral.ch oder helmut.kuettel@zbvluzern.ch Homepage www.zubizentral.ch 15