Sicherheitsleitsätze für Führungskräfte M. Rocker
Impressum Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.de abrufbar. Bei der Herstellung des Werkes haben wir uns zukunftsbewusst für umweltverträgliche und wiederverwertbare Materialien entschieden. Der Inhalt ist auf chlorfreiem Papier gedruckt. 14. Auflage 2014 begründet von Gustav Hoppe 7. bis 12. Auflage Wolfgang Jäger seit der 13. Auflage Dipl.-Chem. Michael Rocker ISBN 978-3-609-69347-7 E-Mail: kundenbetreuung@hjr-verlag.de Telefon: +49 89/2183-7928 Telefax: +49 89/2183-7620 2014 ecomed SICHERHEIT, eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH Heidelberg, München, Landsberg, Frechen, Hamburg www.ecomed-storck.de Umschlagfotos: fotolia.com Foto/Edhar (vorne), fotolia.com Kzenon (hinten) Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Layout/Gestaltung: blickpunkt GmbH, Buchloe Satz: abavo GmbH, Buchloe Druck: Kessler Druck + Medien, 86399 Bobingen 2
Vorwort Die folgenden Sicherheitsleitsätze dienen der Information von betrieblichen Führungskräften und Aufsichtspersonen. Sie informieren über Pflichten und Verantwortung sowie über Sicherheitsmaßnahmen, die zur Vermeidung von Betriebsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu beachten sind. Die Sicherheitsleitsätze sind bewusst knapp gehalten, um dem Betriebspraktiker einen schnellen Überblick über die Vielzahl der zu beachtenden Punkte zu ermöglichen. Trotz ihres Telegrammstils informieren sie aber ausführlich und anschaulich über viele wichtige Fragen der Arbeitssicherheit. Die gegebenen Sicherheitsinformationen sind wirkliche Leitsätze in Fragen der Arbeitssicherheit für alle, die sich im Betriebseinsatz mit Führungs- und Aufsichtsaufgaben zu beschäftigen haben. Sie bieten damit eine wichtige und praktische Nachschlagehilfe, wenn im betrieblichen Arbeitsablauf Entscheidungen zu Fragen der Arbeitssicherheit zu fällen sind. 3
Ich bin Führungskraft contrastwerkstatt fotolia.com Wissen, Können Sie sind in Ihrem Unternehmen betriebliche Führungskraft oder Aufsichtsperson. Sie sind es geworden, weil Sie in Ihrem Beruf über ein gutes Fachwissen verfügen, Sie die Fähigkeiten besitzen, Mitarbeiter zu führen und in ihre betrieblichen Aufgaben verständlich einweisen zu können. Erwartungen Zusätzlich zu diesen Fähigkeiten erwartet man von Ihnen im Betrieb ein vorbildliches Verhalten und eine besondere Aufgeschlossenheit gegenüber den Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie setzen die Standards und müssen dazu in der Lage sein, Ihre Mitarbeiter zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes motivieren zu können. 4
Zusammenarbeit Sie sollten es sich zur Aufgabe machen, in Ihrer täglichen Betriebsarbeit eng mit den Sicherheitsfachkräften Ihres Unternehmens zusammenzuarbeiten (z. B. in einem Arbeitsschutzausschuss). Machen Sie sich deren Fachwissen zunutze. Fragen Sie Ihre Sicherheitsfachkraft, wenn Ihnen Maßnahmen der Arbeitssicherheit unklar sind. Lassen Sie sich von ihr die neuen Vorschriften und Verordnungen erklären. Geben Sie keine Arbeitsanweisungen, wenn Sie Zweifel bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen haben. Grundforderungen Als betriebliche Führungskraft oder Aufsichtsperson muss Ihnen klar sein, dass die Arbeitssicherheit in Ihrem Betriebsbereich von folgenden Grundforderungen abhängig ist: von der sicherheitsgerechten Gestaltung Ihrer Betriebseinrichtungen, von der Auswahl sicherheitsbewusster, für den Arbeitseinsatz geeigneter Mitarbeiter, von Ihren für alle verständlichen, sicherheitsbedachten Arbeitsanweisungen, von Ihrem eigenen vorbildlichen Verhalten. Bemühen Sie sich, diese Grundforderungen zu erfüllen. Verbesserungsvorschläge Regen Sie Ihre Mitarbeiter an, mit offenen Augen durch Ihre Betriebsabteilung zu gehen und Ihnen Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit vorzulegen. Helfen Sie ihnen bei der Ausarbeitung der Vorschläge und stellen Sie Ihr Fachwissen zur Verfügung. Jede Verbesserung der Arbeitssicherheit hilft, Unfälle zu verhüten. Ihr Betriebsbereich profitiert davon. Belohnungen wirken motivierend und sparen trotzdem Geld! 5
Ihre Pflichten als Führungskraft Rui Vale de Sousa fotolia.com Pflichten Betriebliche Führungskräfte und Aufsichtspersonen haben die Pflicht, für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu sorgen. Der wirtschaftliche Erfolg wird unterstützt durch Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Man spricht zunehmend vom Produktivitätsfaktor Gesundheit. Die Pflicht zur Durchführung dieser Maßnahmen ergibt sich automatisch aus dem Arbeitsschutzgesetz und muss nicht explizit im Arbeitsvertrag enthalten sein. Gesetze, Verordnungen Um die Verantwortung für die Arbeitssicherheit tragen zu können, müssen Sie über ein bestimmtes Wissen der wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften verfügen. Hierzu gehören im Besonderen das Produktsicherheitsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung, die Biostoffverordnung, das Infektionsschutzgesetz, die Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung, die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Betriebssicherheitsverordnung. Vorschriften Ihr Wissen muss auch alle Vorschriften zur Arbeitssicherheit umfassen, diese sind die Grundlagen Ihrer Sicherheitsarbeit und müssen Bezug auf die von Ihnen zu beaufsichtigenden Arbeitsabläufe, Tätigkeiten und Betriebseinrichtungen haben. Hierzu gehören neben inter- 6