MUSTERFACHPRÜFUNG I Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I



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Transkript:

Name:... MatNr:... MUSTERFACHPRÜFUNG I Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Partiale Bilanzierung und Bilanzpolitik Erreichte Punkte: Frage 1:.../25 Frage 2:.../10 Frage 3:.../15 Partiale Investition und Finanzierung Erreichte Punkte: Frage 1:.../20 Frage 2:.../20 Frage 3:.../10 Partiale Organisation, Personal, Management Erreichte Punkte: Frage 1:.../10 Frage 2:.../15 Frage 3:.../10 Frage 4:.../15 Gesamtpunkte:. Note:.... Beantworten Sie die Fragen bitte systematisch und leserlich. Viel Erfolg!

Partiale Bilanzierung und Bilanzpolitik Violettes Papier Die zur Lösung der Beispiele erforderlichen Nebenrechnungen sind festzuhalten. Bei der Verbuchung der Geschäftsfälle genügt eine Bezeichnung der Kontenklasse und des Kontennamens (bspw. 8.. Dot. BWR an 9.. BWR), eine Angabe der genauen Kontonummer ist nicht erforderlich! Sofern sich Buchungen im Unternehmens- und Steuerrecht unterscheiden, ist dies ausdrücklich kenntlich zu machen (z. B. Vermerk UR und MWR bzw. StR ). 25 Punkte Der unternehmens- und steuerrechtlich vorläufige Gewinn der Mayer OG (rechnungslegungspflichtig) beläuft sich für das Geschäftsjahr 2012 (Bilanzstichtag: 31.12.2012) auf 450.000,-. Folgende Geschäftsfälle wurden jedoch noch nicht verbucht: a) Der 2010 angeschaffte PKW des Geschäftsführers weist Anschaffungskosten von 60.000,- (inkl USt) auf und wird unternehmensrechtlich auf 5 Jahre abgeschrieben. b) Aus dem Verkauf von Betriebs- und Geschäftsausstattungen vom 12.10.2011 befindet sich auf dem Konto 962 Übertragungsrücklage gem 12 EStG eine 12-Rücklage ihv 20.000,-. Eine Übertragung auf ein neu angeschafftes Wirtschaftsgut konnte bis zum Bilanzstichtag nicht vorgenommen werden. c) Im November wird das Unternehmen von einem Geschäftspartner geklagt. Das Unternehmen rechnet mit einem Vergleich, welcher jedoch sicher nicht vor 2014 abgeschlossen werden kann und sich voraussichtlich mit 25.000,- (inkl. Rechtsberatung) zu Buche schlagen wird. d) Die versicherungsmathematischen Barwerte der Abfertigungsrückstellungen betragen 82.000,-. In der Vorjahresbilanz sind 75.000,- ausgewiesen. Die fiktiven Ansprüche betragen 60.000,- (2011: 55.000,-). e) Eine Verbindlichkeit ihv US $ 10.000,- wurde mit dem Kurs 1,25 eingebucht. Zum Bilanzstichtag beträgt der Kurs 1,20. Verbuchen Sie die Geschäftsfälle. Führen Sie ggf die Mehr-Weniger-Rechnung durch. Leiten Sie vom vorläufigen Ergebnis auf den endgültigen unternehmensrechtlichen Jahresüberschuss über. Berechnen Sie den steuerlichen Gewinn und die Körperschaftsteuer. Aufgabe 2 Wie werden a) Geldbeschaffungskosten und b) Damnum/Disagio nach dem UGB und nach dem EStG behandelt? Wann ergibt sich in Zusammenhang mit diesen Positionen die Notwendigkeit einer Mehr- Weniger-Rechnung? Ergänzen Sie Ihre Ausführungen jeweils durch ein Beispiel! FP Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Seite 2 von 5

Aufgabe 3 a) Was versteht man unter Rückstellungen? Gehen Sie auf die Charakteristika von Rückstellungen ausführlich ein! b) Welche Unterschiede bestehen bei der Passivierung von Rückstellungen dem Grunde nach zwischen dem Unternehmens- und Steuerrecht? c) Beschreiben Sie den Finanzierungs- und Steuerstundungseffekt von Rückstellungen (inkl Beispiel)! Partiale Investition und Finanzierung Gelbes Papier 20 Punkte Herr Müller beabsichtigt den Kreditbedarf seines Wohnungskaufes mittels eines Festdarlehens (endfälliges Darlehen) zu finanzieren. Zur Bezahlung der Darlehenssumme am Ende der Laufzeit schließt er zwei Lebensversicherungen ab, mit denen er den Tilgungsbetrag ansparen möchte. Die Darlehenszinsen bezahlt er jeweils separat am Jahresende. Festdarlehen: Kreditbetrag: Laufzeit: Zinssatz: 135.000 EUR 12 Jahre 4 % p.a. Versicherungen: 1. Klassische Lebensversicherung Prämienzahlung: Renditeerwartung: 2.600 EUR am Ende jeden Jahres 4 % p.a. 2. Fondsgebundene Lebensversicherung Prämienzahlung: Renditeerwartung: 6.250 EUR am Ende jeden Jahres 4,5 % p.a. a) Überprüfen Sie rechnerisch, ob die erwarteten Auszahlungen (bzw. Endwerte) aus den beiden Versicherungen am Ende des 12. Jahres ausreichen, um die Darlehenssumme abzudecken! b) Berechnen Sie die jährliche Gesamtzahlung (Versicherungsprämien und Zinsen des Festdarlehens) und vergleichen Sie diese mit dem jährlichen Kapitaldienst (Tilgung und Zinsen), sofern Herr Müller alternativ (zum Festdarlehen und den beiden Versicherungen) ein nachschüssiges Annuitätendarlehen zu den ansonsten gleichen Konditionen wie beim Festdarlehen abschließen würde! FP Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Seite 3 von 5

Aufgabe 2 20 Punkte Die Holiday AG beabsichtigt die Anschaffung eines neuen Reisebusses. Zwei Alternativen stehen zur Verfügung: Bus A Bus B Anschaffungskosten 300.000 EUR 400.000 EUR Nutzungsdauer 5 Jahre 5 Jahre Restwert 180.000 EUR 210.000 EUR Gewinn pro Jahr: Jahr 1 70.000 EUR 100.000 EUR Jahr 2 80.000 EUR 90.000 EUR Jahr 3 90.000 EUR 80.000 EUR Jahr 4 100.000 EUR 40.000 EUR Jahr 5 110.000 EUR 40.000 EUR a) Beurteilen Sie mit Hilfe der Durchschnittsmethode die absolute und relative Vorteilhaftigkeit der beiden Investitionsalternativen, wenn die Soll-Amortisationsdauer 3 Jahre beträgt! b) Beurteilen Sie mit Hilfe der Kumulationsmethode die absolute und relative Vorteilhaftigkeit der beiden Investitionsalternativen (Soll-Amortisationsdauer: 3 Jahre)! Aufgabe 3 a) Was sagt die goldene Bilanzregel (Goldene Bankregel) aus? b) Nennen Sie drei finanzwirtschaftliche Merkmale, anhand derer sich Eigenkapital und Fremdkapital voneinander unterscheiden, und erläutern Sie diese näher! Partiale Organisation, Personal, Management Grünes Papier 1a) Erläutern Sie theoriebasiert die personalen Grundlagen von Macht! (6 Punkte) 1b) Nehmen Sie kritisch zu folgender Aussage Stellung: Macht ist ausschließlich negativ. (4 Punkte) Aufgabe 2 2a) Definieren Sie den Begriff Führungsstil! (3 Punkte) 2b) Welche unterschiedlichen Führungsstile sind Ihnen bekannt? Erläutern Sie diese! (12 Punkte) Aufgabe 3 3a) Ein modernes Organisationsdesign stellt das von Davidow und Malone entwickelte Organisationsmodell der virtuellen Organisation dar. Wann kann von einer virtuellen Organisation gesprochen werden? (3 Punkte) 3b) Welche Stärken und Schwächen kennzeichnen dieses Organisationsmodell? (7 Punkte) FP Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Seite 4 von 5

Aufgabe 4 Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Multiple-Choice Fragen. Multiple-Choice steht für Auswahlfragen, bei denen Mehrfachnennungen möglich sind. (Es können keine, eine, mehrere oder alle Antwortmöglichkeiten korrekt sein.) Für jede korrekte Antwort gibt es einen Punkt, für jede falsche Antwort gibt es einen Punkt Abzug. Die endgültige Ankreuzung der Fragen erfolgt auf dem dafür vorgesehenen Raster am letzten Blatt des gelben Antwortbogens! Hinweis: Bei nachfolgender Multiple-Choice Frage handelt es sich zur Illustrierung um eine ausgewählte Beispielfrage. Die Fachprüfung enthält mehrere Multiple-Choice Fragen! Frage Eine von zahlreichen Führungskonzeptionen für die Betriebe wird u.a. als management by delegation diskutiert. Was sind die Grundzüge dieser Führungskonzeption? a) Das Management (by delegation) der Unternehmen wird in wachsendem Maße von Menschen gebildet, die ihre wesentliche Prägung objektiver erfahren haben. Gegenüber dem früheren bürokratisch sozialisierten Unternehmertyp haben sich neue Leitbilder von Fortschritt, Unternehmenszielen, gesellschaftlicher Entwicklung usw. bei den betrieblichen Entscheidungsträgern gebildet, die Auswirkungen auf deren Entscheidungen haben (können). b) Management by delegation, oder auch Harzburger Modell, sieht als Kernstück die Delegation von Verantwortung durch die Gewährung von selbstständigen Aufgabenbereichen für die Mitarbeiter. Dieses Konzept bietet umfassende und detaillierte Vorschläge zur Gestaltung der Führungs- und Managementprozesse. Ziel ist es Aufgaben und Entscheidungen weitgehend auf untere Instanzen zu übertragen. Vorgesetzte sollen dadurch entlastet werden, die Leistungsmotivation und Eigenverantwortung gefördert werden. Wesentlich in diesem Konzept ist die Stellenbeschreibung, anhand derer ein klar festgelegter Aufgabenbereich übertragen wird. Eingriffe des Vorgesetzten sind nur im Ausnahmefall, bei Gefahr oder bei Fehlern der Mitarbeiter vorgesehen. c) Die in diesem Modell geforderte detaillierte Regelung ist kaum durchzuhalten, da in individuellen Unternehmen unterschiedliche Gegebenheiten vorherrschen. Je instabiler die Umwelt der Unternehmung, desto fragwürdiger die Anwendung umfangreicher Regelungen. FP Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Seite 5 von 5