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WWW.SCHMOLKE-DEITERMANN.DE Leasing Bei einem Investitionsvorhaben, z. B. dem Kauf eines Fahrzeugs, stellt sich für den Käufer die Frage nach der Finanzierung. Grundsätzlich stehen ihm drei Möglichkeiten zur Verfügung: Finanzierung des Fahrzeugs mit eigenen (angesparten) Mitteln. Finanzierung des Fahrzeugs über einen Bankkredit. Finanzierung des Fahrzeugs über einen Leasingvertrag. stock.adobe.com/duncanandison Begriff Leasing beschreibt die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungsrechten an Gegenständen des Anlagevermögens gegen die regelmäßige Zahlung fester Leasingraten. Als Leasingobjekte eignen sich alle Investitionsgüter, insbesondere Fahrzeuge, Fertigungsmaschinen, Immobilien und IT-Geräte mit zeitlich kurzen technologischen Innovationszyklen.

2 Bei der Finanzierung über einen Leasingvertrag können für Leasingnehmer vor allem für mittelständische Betriebe mit geringeren Finanzierungsmöglichkeiten die folgenden Vorteile und Nachteile eines Leasingvertrags eine Entscheidungshilfe sein: Vorteile für Leasingnehmer Schonung der Liquidität, da die Investition ohne eigene Mittel finanziert wird Leasingobjekt gilt als Sicherheit Bankkreditlinie (Kontokorrentkredit) bleibt erhalten Leasing ist bilanzneutral (Keine Verschlechterung der Kapitalstruktur und der Bonität; keine Aktivierung des Leasingobjekts; Aufwand erscheint nur in GuV-Konto) Leasingraten sind betrieblicher Aufwand; sie mindern den Gewinn und damit die Steuerlast Konstante Leasingraten schaffen sichere Kalkulationsgrundlage Verwertungsrisiko trägt Leasinggeber Über Leasing können ständig technisch neue Geräte genutzt werden Nachteile für Leasingnehmer In der Regel kein Eigentumserwerb Finanzierungsleasing-Verträge sind während der Laufzeit unkündbar Investitionsrisiko liegt beim Leasingnehmer Leasing verursacht in der Regel höhere Kosten als ein zinsgünstiger Ratenkredit Verpflichtung zur Wartung und Instandhaltung nach Vertrag beim Leasingnehmer Steuervorteile durch Leasingraten als Betriebsaufwendungen nur für gewerbliche Nutzer Weiterverkauf während der Grundmietzeit nicht möglich Kostenintransparenz Leasingvertrag Beim Leasing treten drei Partner miteinander in Beziehung: der Leasingnehmer, der ein Leasing objekt nutzen will, der Leasinggeber (die Leasinggesellschaft), der das Leasingobjekt dem Leasingnehmer zur Verfügung stellt, der Hersteller, der das Leasingobjekt produziert. Der eigentliche Leasingvertrag wird zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer geschlossen, nachdem der Leasingnehmer das von ihm gewünschte Objekt nach seinen Erfordernissen ausgewählt und der Leasinggeber dieses Objekt beim Hersteller erworben und finanziert hat. Der Leasinggeber überlässt das Leasingobjekt dem Leasingnehmer gegen eine feste monatliche Zahlung (= Leasingrate). Zur Miete grenzt sich Leasing dadurch ab, dass der Leasingvertrag während der Grundmietzeit in der Regel unkündbar ist, dass der Leasingnehmer in der Regel für Wartung und Instandhaltung des Objekts verantwortlich ist. liefert Leasingobjekt leitet Leasingobjekt weiter nutzt Leasingobjekt Hersteller Kaufvertrag mit Zahlung des Kaufpreises Leasinggeber Leasingvertrag mit Zahlung der Leasingraten Leasingnehmer gibt Leasingobjekt nach Ablauf der Grundmietzeit zurück oder übt Optionsrecht aus (Kauf, Mietverlängerung)

3 Arten von Leasingverträgen Leasingverträge lassen sich im Rahmen des Leasingerlasses des Bundesministeriums der Finanzen frei gestalten. Sie sind wegen der Verknüpfung von Aspekten der Finanzierung und der Gestaltung des Vertrags (Wertverlauf während der Mietzeit, Verwertung, Service) für den Laien nur schwer verständlich und bedürfen der Beratung durch Experten. Häufig vorkommende Vertragsarten sind das Operating-Leasing und das Financial-Leasing: Leasingverträge als.. Operating-Leasing Financial-Leasing Kurzfristig kündbare Verträge Unvollständige Amortisation Bilanzierung beim Leasinggeber Investitionsrisiko beim Leasinggeber unkündbare Verträge in der Grundmietzeit Vollständige Amortisation Investitionsrisiko beim Leasingnehmer Bilanzierung je nach Grundmietzeit bei Leasinggeber oder Leasingnehmer (vgl. Seite 5) ohne Option Nutzungsrecht endet nach Mietzeit, Rückgabe an Leasinggeber mit Kaufoption Erwerb des Leasingobjekts nach der Grundmietzeit zum Restwert mit Verlängerungsoption Weiternutzung nach Ablauf der Grundmietzeit gegen Anschlussmiete Der Financial-Leasing-Vertrag über das Leasing z. B. eines Kraftfahrzeugs kann als Restwertvertrag oder als Kilometervertrag gestaltet sein: Beim Restwertvertrag wird zu Beginn des Vertrags der voraussichtliche Wert des Fahrzeugs zum Vertragsende kalkuliert und im Vertrag festgeschrieben. In der Regel weichen zum Vertragsende kalkulierter Wert (= Restwert) und Zeitwert (= Verwertungserlös) voneinander ab. Das hängt zum einen damit zusammen, dass oft ein zu hoher Restwert kalkuliert wird, um die Leasingraten niedrig zu halten, und zum anderen damit, dass zwar altersbedingte Gebrauchsspuren durch die Leasingraten abgedeckt sind, der Leasinggeber aber bei Rückgabe des Fahrzeugs sehr sorgfältig nach Schäden und Mängeln suchen wird, die dann wertmindernd auf den Zeitwert einwirken. Hier entzünden sich häufig Streitigkeiten aus dem Leasingvertrag: Restwert > Zeitwert Der Leasingnehmer hat den Differenzbetrag zu zahlen. Restwert < Zeitwert Der Leasingnehmer erhält 75 % des Mehrerlöses. Den Restbetrag behält der Leasinggeber aus steuerlichen Gründen ein. Er wird ihn dem Leasingnehmer nur beim Abschluss eines neuen Leasingvertrags gutschreiben. Beim Restwertvertrag trägt also der Leasingnehmer das Restwertrisiko

4 Der Kilometervertrag legt eine Gesamtlaufleistung in Kilometer für die Grundmietzeit fest. Legt der Leasingnehmer mehr Kilometer zurück, muss er am Vertragsende bei Rückgabe des Fahrzeugs die zusätzlich gefahrenen Kilometer mit einem Satz von 0,10 bis 0,20 Cent/km ausgleichen. Legt er weniger Kilometer als vertraglich vereinbart zurück, erhält er eine im Vertrag festgelegte Erstattung. Zu Problemen bei diesem Vertragstyp führt die Berechnung des sog. Minderwertes. Ein Minderwert für den der Leasingnehmer gemäß der Allgemeinen Vertragsbedingungen haften muss kann sich aus einer ungewöhnlich hohen, nicht altersbedingten Abnutzung ergeben. Beim Kilometervertrag trägt der Leasinggeber das Restwertrisiko. Abgrenzung Leasing - Ratenkredit Zum Ratenkredit grenzt sich Leasing im Wesentlichen dadurch ab, dass der Leasingnehmer in der Regel nicht Eigentümer der Sache wird. Aus Kostengründen ist ein Vergleich zwischen Leasing und Ratenkredit immer sinnvoll, zumal beide Vertragsvarianten folgende Gemeinsamkeiten aufweisen: Leasingnehmer und Kreditnehmer tragen beide das Investitionsrisiko. In beiden Fällen sind regelmäßige Zahlungen zu leisten: Tilgungen und Zinszahlung beim Ratenkredit, Leasingraten und ggf. Anschlussmiete beim Leasingvertrag Bei der Vollamortisation also der Bezahlung aller Leasingkosten während der Grundmietzeit mit Anschlussmiete ist aufgrund der gleichen Zeitspanne ein Vergleich mit dem Ratenkredit sinnvoll. Beispiel Der Kauf eines Fahrzeugs Nutzungsdauer 5 Jahre, Anschaffungskosten 40.000,00 kann alternativ über einen Ratenkredit zu 6 % Zinsen/Jahr oder einen Financial- Leasing-Vertrag mit Vollamortisation zu folgende Bedingungen finanziert werden: Grundmietzeit 4 Jahre Jahresleasingrate: 25 % der Anschaffungskosten von 40.000,00 Keine Sonderzahlung bei Vertragsabschluss Anschlussmiete nach Ablauf der Grundmietzeit 8.500,00 /Jahr Ratenkredit zur Finanzierung eines Fahrzeugs Jahr Kreditbetrag/ Restschuld Tilgungsrate = Abschreibung Jahreszinsen 6 % jährliche Auszahlung 1 40.000,00 8.000,00 2.400,00 10.400,00 2 32.000,00 8.000,00 1.920,00 9.920,00 3 24.000,00 8.000,00 1.440,00 9.440,00 4 16.000,00 8.000,00 960,00 8.960,00 5 8.000,00 8.000,00 480,00 8.480,00 Summe 0,00 40.000,00 6.000,00 46.000,00

5 Leasingvertrag zur Finanzierung eines Fahrzeugs Jahr Vollamortisation Jährliche Leasingrate Anschlussmiete ab 5. Jahr Jährliche Auszahlung 1 40.000,00 10.000,00 0,00 10.000,00 2 30.000,00 10.000,00 0,00 10.000,00 3 20.000,00 10.000,00 0,00 10.000,00 4 10.000,00 10.000,00 0,00 10.000,00 5 0,00 0,00 8.500,00 8.500,00 Summe 0,00 40.000,00 8.500,00 48.500,00 In beiden Rechnungen fallen jährliche betriebliche Aufwendungen (= Kosten) in der Gewinn- und Verlustrechnung an, die den Jahresüberschuss schmälern und somit die Steuerlast verringern. Beim Ratenkredit betragen die Kosten (= Zinsen) insgesamt 6.000,00, beim Leasingvertrag 48.500,00. Mit Blick auf die Kosten liegt der Leasingvertrag für den Unternehmer günstiger als der Ratenkredit. Mit Blick auf die Auszahlungen über die gesamte Vertragslaufzeit liegt der Raten kredit trotz der relativ hoch angesetzten Zinsen günstiger als der Leasingvertrag. Das hängt damit zusammen, dass in der obigen Ausgestaltung des Leasingvertrags der Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer des Fahrzeugs zwar das Verwertungsrisiko nach Ablauf der Leasingzeit, das Kreditrisiko und das Risiko des Untergangs trägt, dass er aber alle bei der Fahrzeugnutzung anfallenden Kosten (z. B. Wartung, Instandhaltung, Versicherung und Risikoaufschlag) - auf den Leasingnehmer abwälzt und eine Anschlussmiete verlangt, die höher ist als die lineare Abschreibung (s. Bilanzierung des geleasten Objekts). Bei dieser Betrachtung bleiben die steuerlichen Auswirkungen von Leasing und Kredit außer Betracht. Bilanzierung des geleasten Objekts Beim Finanzierungsleasing (= Financial-Leasing) macht der Leasingerlass des Bundesministeriums für Finanzen die rechtliche Zuordnung (= Bilanzierung) des Leasingobjekts beim Leasinggeber oder beim Leasingnehmer davon abhängig, welchen Prozentanteil die Grundmietzeit an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer hat: In der Regel ist also der Leasinggeber wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer des Leasingobjekts und zur Bilanzierung verpflichtet. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 90% 40% 0% Grundmietzeit liegt über 90 %: Grundmietzeit liegt zwischen 40 % und 90 %: Ohne Option Mit Kaufoption (Optionspreis > Restbuchwert) Mit Verlängerungsoption (Anschlussmiete > lineare AfA) Grundmietzeit liegt unter 40 %: Grundmietzeit Bilanzierung beim Leasingnehmer Bilanzierung beim Leasinggeber Bilanzierung beim Leasinggeber Bilanzierung beim Leasinggeber Bilanzierung beim Leasingnehmer Bilanzierung

6 Serviceleistungen bei geleasten Fahrzeugen In der Regel ist der Leasingnehmer Halter des Fahrzeugs; ihm obliegen also alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Zunehmend werden aber Leasingverträge durch Serviceleistungen ergänzt, die der Leasinggeber anbietet und die er sich in höheren Leasingraten bezahlen lässt. Vorteil für den Leasingnehmer: Er kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren. Die mit dem Leasingvertrag verbundenen Pflichten übernimmt der Leasinggeber: Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Reifenersatz, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung. GAP-Deckung bei Fahrzeugen Erleidet das geleaste Fahrzeug durch einen Unfall einen Totalschaden oder wird gestohlen, so bezahlt die Vollkaskoversicherung nur den Wiederbeschaffungswert, der in der Regel unter dem im Vertrag festgelegten Restwert liegt. Es ergibt sich in diesem Fall also für den Leasingnehmer eine Deckungslücke (engl. gap = Lücke), die er durch eine GAP-Deckung absichern kann. Bei Leasingverträgen sollte also darauf geachtet werden, dass diese GAP-Deckung bereits im Vertrag enthalten ist. Zusammenfassung Leasing eines Vermögensgegenstandes ist eine zunehmend beliebte Finanzierungsform im privaten und geschäftlichen Bereich, da durch Leasing das Eigenkapital geschont und das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital nicht verschlechtert wird; außerdem stehen stets technisch aktuelle Gegenstände zur Verfügung. Nachteil: Der Leasingnehmer wird in der Regel nicht Eigentümer des Leasingobjekts, hat aber alle Kosten zu tragen. Deshalb Augen auf beim Leasing : Die Risiken insbesondere für den privaten Nutzer - stecken im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Insbesondere können Vertragsnebenkosten entstehen, die in den offen gelegten Leasingraten nicht enthalten sind. Entscheidend ist immer die Gesamtbelastung aus dem Leasingvertrag im Vergleich zu einer klassischen Kreditfinanzierung.