Lebensbereich Wohnen Förderprogramm Wohnen für 9 bis 16 Personen

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Transkript:

Lebensbereich Wohnen Förderprogramm Wohnen für 9 bis 16 Personen Die Aktion Mensch setzt sich für Inklusion ein. Was bedeutet das? Menschen mit und ohne Behinderung sollen ganz selbstverständlich von Anfang an zusammenleben. Förderidee Die Aktion Mensch setzt sich für ein breites Angebot an barrierefreien Wohnmöglichkeiten ein. Es soll möglich sein, dort zu leben, wo alle anderen auch leben und Begegnungen in der Nachbarschaft zum Alltag gehören. Zielgruppen Die Aktion Mensch fördert barrierefreie Wohnangebote für 9 bis 16 Personen für: Menschen mit Behinderung Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten Förderinstrumente Investitonsförderung: Hierzu zählen Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien als Anreiz für ambulant betreute und gemeinschaftliche Wohnformen. Dazu zählen Appartements, Wohnungen und Häuser. Projektförderung: Um selbstbestimmte Teilhabe zu verbessern, fördert die Aktion Mensch Projekte, die Bewohner darin unterstützen, in der Gemeinde anzukommen und sich in der Nachbarschaft wohlzufühlen in denen sich die Menschen in ihrer Gemeinde begegnen und sich aktiv für ihr Umfeld engagieren. Für die Aktion Mensch ist Barrierefreiheit besonders wichtig. Achten Sie bitte darauf, dass Zugänglichkeit und Nutzung für alle Personen gewährleistet ist. Bitte lesen Sie vorab die aktuellen Förderrichtlinien. Hier finden Sie heraus, ob Ihre Organisation von der Aktion Mensch gefördert werden kann. Seite 1

Was und wie viel die Aktion Mensch fördert Instrument Was die Aktion Mensch fördert Förderfähige Kosten Wie viel gibt es? Zweckbindung Finanzierungsmittel Investitionsförderung Ambulant betreute und gemeinschaftliche Wohnangebote Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien (Eigentum oder Mietobjekt) bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu 120.000 Euro + bis zu vier Rollstuhl-Plätze à 20.000 Euro = maximal 200.000 Euro Zweckbindung: Immobilien: 25 Jahre Ausstattung / Inventar: 5 Jahre Eigenmittel von mindestens 20 Prozent der förderfähigen Kosten: Bare Mittel Spenden Darlehen Öffentliche Mittel Anforderungen an die Investitionsförderung Für jeden Bewohner wird ein Zimmer mit mindestens 15 qm (ohne Sanitärbereich berechnet) bereitgestellt. Für jeweils bis zu zwei Bewohner muss ein eigener Sanitärbereich (WC, Waschbecken, Badewanne / Dusche) in unmittelbarer Nähe des Wohn-Schlafraums zur Verfügung stehen. Das Wohnangebot darf nicht im näheren Umfeld von bestehenden betreuten Wohn- beziehungsweise Pflegeheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung liegen. Barrierefreiheit bei Vorhaben zur Verbesserung der Wohnqualität in Wohnangeboten im Bestand des Projekt-Partners, die dauerhafter Lebensmittelpunkt sind: Ein Teil der Einrichtung ist nach DIN 18040-2 barrierefrei zugänglich und nutzbar, und zwar In mindestens einem Wohnbereich In allen Gemeinschafts- und Verkehrsflächen sämtlicher Wohngeschosse (Gemeinschaftsräume, Gänge, Aufzüge, Zuwege, und Freiflächen) sowie in den von diesen Flächen abgehenden Durchgängen (zum Beispiel Türen zu nicht barrierefreien Wohnbereichen). Barrierefreiheit für neue Wohnangebote: Alle Wohnbereiche der Einrichtung sind nach DIN 18040-2 barrierefrei zugänglich und nutzbar. Barrierefreiheit für Rollstuhl-Plätze ( R-Plätze ): Alle Wohnbereiche einer Einrichtung für Rollstuhlnutzer müssen den R -Standard der DIN 18040-2 erfüllen. Seite 2

Was und wie viel die Aktion Mensch fördert Instrument Was die Aktion Mensch fördert Förderfähige Kosten Wie viel gibt es? Laufzeit Finanzierungsmittel Projektförderung Konzeptentwicklung und Beratungen für neue Wege in den Sozialraum bei neuen und bestehenden Wohnangeboten Personalkosten Honorarkosten bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten = maximal 20.000 Euro Laufzeit bis 1 Jahre Eigenmittel von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten: Bare Mittel Spenden individuelle Zuschüsse für Personalkosten Öffentliche Mittel Seite 3

Was die Aktion Mensch nicht fördert Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit Personalkosten für Betreuer, persönliche Assistenz und Pflegekräfte Tagesförderstätten und tagesstrukturierende Angebote, wenn die Nutzer ihren Alltag nicht in unterschiedlichen räumlichen Umgebungen und sozialen Umfeldern also in mehreren Milieus verbringen können Förderantrag stellen Sie planen ein Wohnangebot für 9 bis 16 Personen? Dann stellen Sie einfach einen Antrag im Online-Antragssystem unter www.aktion-mensch.de/antrag Sie können jeweils eigene Förderanträge stellen für die Investitionsförderung die Projektfförderung Sie suchen noch das geeignete Förderangebot für Ihre Projektidee? Der Förderfinder unterstützt Sie bei Ihrer Suche unter www.aktion-mensch.de/foerderfinder Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich bei Ihrem Verband oder rufen die Aktion Mensch an unter 0228 2092-5555 Seite 4

Diese Unterlagen braucht die Aktion Mensch von Ihnen...... wenn Sie einen Förderantrag stellen Projektförderung Investitionsförderung Stellungnahme Fachbehörde ü ü Bestätigung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 ü Vom Architekten erstellte Kostenaufstellung nach DIN 276 ü Liste der geförderten Ausstattung (Inventar) ü Bauplan oder Bauzeichnungen (Grundrisse oder ähnliches) ü Lageplan mit Entfernungsangaben zu den nächsten betreuten Wohn- / Pflegeangeboten / Werkstätten für Menschen mit Behinderung ü Bei Darlehen: Kopie Darlehensangebot oder Finanzierungsangebot der Bank ü Bei Eigenleistungen: Aufstellung vom Architekten ü Seite 5

Diese Unterlagen braucht die Aktion Mensch von Ihnen...... nach Bewilligung/vor Auszahlung Projektförderung Investitionsförderung (Entwurf) Kaufvertrag Grundstück / Immobilie ü Bei gemieteten Immobilien: Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren ab Antragsdatum ü Bei Zuschüssen ab einer Höhe von 50.000 Euro zum Erwerb, Neu- oder Umbau einer Immobilie: Eintragung einer Buchgrundschuld zu Lasten der geförderten Immobilie nur bei Eigentum oder Erbpacht. ü Bei öffentlichen oder privaten Fördermitteln: Kopie Bewilligungsbescheid ü ü Bei Darlehen: Kopie Darlehensvertrag ü Bitte laden Sie diese Unterlagen im Antragssystem hoch. Auch Pflichtdokumente (Satzung / Gesellschaftervertrag, Registerauszug und Freistellungsbescheid) laden Sie bitte im Antragssystem unter Antragstellerorganisation hoch. Seite 6