Fachgespräch Menschengerechtes Bauen - Barrierefreiheit, Inklusion, Neue Wohnformen Bauzentrum München
|
|
- Klaus Fleischer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fachgespräch Menschengerechtes - Barrierefreiheit, Inklusion, Neue Wohnformen Bauzentrum München Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Michael Klingseisen, Architekt,ö.b.u.v. Sachverständiger für barrierefreies
2 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Wir brauchen keine altengerechte Wohnungen, Wir brauchen keine kindgerechten Wohnungen, Wir brauchen Wohnungen für Alle, Wir brauchen Menschengerechte Wohnungen.
3 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Menschengerechte Wohnungen: Gebaut für das gesamte Leben, Barrierefreie Wohnungen,
4 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Menschengerechte Wohnungen: Gebaut für das gesamte Leben, Barrierefreie Wohnungen, Für ca. 10% dringend erforderlich,
5 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Menschengerechte Wohnungen: Gebaut für das gesamte Leben, Barrierefreie Wohnungen, Für ca. 10% dringend erforderlich, Für ca. 30% einegrosseerleichterung,
6 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Menschengerechte Wohnungen: Gebaut für das gesamte Leben, Barrierefreie Wohnungen, Für ca. 10% dringend erforderlich, Für ca. 30% einegrosseerleichterung, Für Alle ein Zugewinn an Komfort,
7 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Barrierefreies :
8 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Barrierefreies :
9 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Barrierefreies :
10 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Bedarf: Der Anteil der über 65-jährigen wird 2020 ca. 28% betragen,
11 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Bedarf: Der Anteil der über 65-jährigen wird 2020 ca. 28% betragen, Starke Zunahme der pflegebedürftigen Bevölkerungsgruppe,
12 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Bedarf: Der Anteil der über 65-jährigen wird 2020 ca. 28% betragen, Starke Zunahme derpflegebedürftigtenbevölkerungsgruppe, Nur etwa 1% der Wohnungen in Deutschland sind barrierefrei.
13 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Bedarf: BFW-Studie 2007: Bis 2020 werden mindestens barrierefreie Wohnungen in Deutschland notwendig.
14 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Bedarf: SZ vom : Bis 2025 fehlen in Bayern barrierefreie Wohnungen.
15 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Anspruch: Art. 3 Abs.3 Satz 2 Grundgesetz: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
16 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Anspruch: Art. 118a Bayerische Verfassung: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen ein.
17 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Anspruch: Bundes- und Bayerisches Gleichstellungsgesetz: Ziele: Benachteiligung zu verhindern und zu beseitigen, die gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten, selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
18 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Anspruch: Definition Barrierefreiheit, Art. 4BayBGG: Barrierefrei sind bauliche Anlagen...,wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
19 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Anspruch: in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar.
20 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Wirklichkeit, Art. 48BayBO: In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein; diese Verpflichtung kann auch durch barrierefrei erreichbare Wohnungen in mehreren Geschossen erfüllt werden. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und mit nach Art. 37 Abs. 4 Satz 1 erforderlichen Aufzügen muss ein Drittel der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. In den Wohnungen nach Satz 1 und 2 müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad, die Küche oder Kochnische sowie der Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine barrierefrei sein.
21 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Wirklichkeit: DIN : Barrierefreies Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentlich zugänglichegebäude, Okt Teil 2: Wohnungen, Sept. 2011
22 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Wirklichkeit: Mit Wirkung zum sind die DIN Normen als Technische Baubestimmungen in diebayboeingeführt und bauordnungsrechtlich verbindlich. Allerdings mit Ausnahmen.
23 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Wirklichkeit: Ausnahmen DIN , Wohnen: z.b Treppen z.b. 4.4 Warnen/Orientieren/Informieren/Leiten z.b. 5.6Freisitz Alle Anforderungen mitder Kennzeichnung R
24 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Wirklichkeit: Oberste Baubehörde: Denn die Mindestanforderungen an barrierefreie Wohnungen sind bereits erfüllt, wenn die im Gesetz genannten Räume in einer Wohnung barrierefrei sind; dazu zählt der Freisitz aus bautechnischen Gründen nicht.
25 Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Fachforum Schwellenfreies Bauen Bauzentrum München. Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN
Fachforum Schwellenfreies Bauen 17.07.2014 Bauzentrum München Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN 18040-2 Sachverständiger für Barrierefreies Bauen Art. 48 BayBO: In Gebäuden mit mehr als zwei
NEUE BESTIMMUNGEN FÜR SONDERWOHNFORMEN IN DER BAYERISCHEN BAUORDNUNG TÜREN BEI BRANDABSCHNITTEN
NEUE BESTIMMUNGEN FÜR SONDERWOHNFORMEN IN DER BAYERISCHEN BAUORDNUNG TÜREN BEI BRANDABSCHNITTEN Gesetzentwurf vom 10.09.2012 16/13683 Luy Herbert, BD a.d. GESETZLICHE HIERARCHIE Behindertenrechtskonvention
45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , ,
TOP 74.3.1 45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN 18024-1, 18040-1, 18040-2 1 Rechtsgrundlagen, BGG "Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April
Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise. - ohne besondere Erschwernis. - grundsätzlich ohne fremde Hilfe
Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise - ohne besondere Erschwernis - grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar Grundlagen Ebenen - UN-Konvention - Gleichstellungsgesetz
B. II. 1. Menschen mit Behinderung
LBO 010 Änderungen LBO Novelle 015 B. II. 1. Menschen mit Behinderung a) Erweiterung des Anwendungsbereichs der Barrierefreiheit von Wohnungen 1 In Wohngebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen
Martin van Hazebrouck Bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gebäuden Aktuelle Fragen
Martin van Hazebrouck Bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gebäuden Aktuelle Fragen 1 Rechtsvorschriften Bundesrecht Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung
Fachverband Hotellerie. Barrierefreiheit Tourismus für Alle
Fachverband Hotellerie Barrierefreiheit Tourismus für Alle Information, 17. April 2014 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Die 10jährige Umsetzungsfrist zur Herstellung von Barrierefreiheit endet mit
Behindertenbeauftragte Ostallgäu
Barrierefreies i Bauen - Hochbau - Behindertenbeauftragte Ostallgäu Öffentliche Gebäude z.b. Parkplätze max. PKW 750 für Behin.Transportwagen Seite 2 -Rampe - 2 Handläufe Ruhefläche 0% Radabweiser Seite
Die barrierefreie Arztpraxis
Vortrag: Barrierefreies Planen und Bauen Die barrierefreie Arztpraxis Bedarfe und gesetzliche Grundlagen, KVN- Nordrhein, 02 September 2015, Düsseldorf Der Referent Frank Opper Freischaffender in Deutschland/
Wohnen ohne Grenzen. Barrierefreies Planen und Bauen...
Wohnen ohne Grenzen Barrierefreies Planen und Bauen... Prof. Dr.-Ing. Bernd Kritzmann Architekt HafenCity Universität Hamburg Fachgebiet Entwerfen & Baukonstruktion Barrierefrei Leben e. V. Hamburg Verein
Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht
ÖAR Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht Workshop Wohnbau barrierefrei 10. Oktober 2013, Wien Volker Frey,
kom.fort - Beratung für barrierefreies Bauen und Wohnen
kom.fort - Beratung für barrierefreies Bauen und Wohnen Ein Service für alle Bremer Bürgerinnen und Bürger zu den Themen - Wohnen im Alter, Wohnungsanpassung und barrierefreies Planen, Bauen, Wohnen Kompetenz
Barrierefreie Umwelt. Stand März 2012 Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte
Barrierefreiheit ih it Anspruch und Wirklichkeit 1 Nicht über uns - ohne uns 2 Bauliche Anlagen müssen für alle Menschen barrierefrei nutzbar sein. Die Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, von fremder
Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn
Arbeitskreis barrierefreies Ottobrunn Herzlich Willkommen zur Fortbildung Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn Referenten: StR (RS) Heidi Lungmus Dipl. Ing. Christian Zechmeister
Barrierefreiheit - was regelt das Bauordnungsrecht?
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 3. Hessischer Baugipfel Wechsel/Wirkung Zukunftsorientiertes Bauen - Demografischer Wandel als Herausforderung Barrierefreiheit - was
Barrierefrei wohnen. in Bremen und Bremerhaven.
Barrierefrei wohnen in Bremen und Bremerhaven www.barrierefrei-wohnen-bremen.de www.barrierefrei-wohnen-bremerhaven.de Willkommen Zuhause! Das Gemeinschaftsportal für barrierefreies Wohnen im Land Bremen
Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)
Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.sm.bwl.de/de/landes-
Inklusive Museen und Ausstellungen
Inklusive Museen und Ausstellungen Museum für Naturkunde Berlin 06.11.2015 Folie 1 Seite 1 Berliner Checklisten Bewegen 06.11.2015 Folie 2 Seite 2 1 Barrierefreiheit und Ausstellung? Seite 3 Einwendungen
Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Gestaltung einer sich verändernden Arbeitswelt Fachveranstaltung Arbeitsstätten, 13. Mai 2013, DASA, Dortmund Architekt Dipl.-Ing. Thomas Rüschenschmidt Aufsichtsperson
Barrierefreier Tourismus Lebensqualität für Alle, Chancen für die Tourismusbranche. Hans Böttcher
Barrierefreier Tourismus Lebensqualität für Alle, Chancen für die Tourismusbranche Hans Böttcher Übersicht 1. Barrierefreier Tourismus für Alle ist Lebensqualität 2. Barrierefreiheit wird immer wichtiger:
Herzlich Willkommen 1
Herzlich Willkommen 1 Grundlagen Barrierefreiheit - Barrierefreiheit in der öffentlichen Infrastruktur - Gesetzte/Regelwerke/Normen - 2 Marc Jestrimsky - Dipl.-Ing. und freischaffender Architekt - Sachverständiger
Neuerungen der Landesbauordnung (LBauO) zur Barrierefreiheit. Regelungen nach der LBauO-Novelle 2015
Neuerungen der Landesbauordnung (LBauO) zur Barrierefreiheit Regelungen nach der LBauO-Novelle 2015 von Dipl.-Ing. Marc Derichsweiler (FM) zur Besprechung im MSAGD 21. Januar 2016 Folie 1 THEMEN Einleitung
barrierefreies Bauen V9 1
barrierefreies Bauen > Ziel ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraums weitgehend allen Menschen seine Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich
Türen barrierefrei und sicher Dipl.-Ing. Beatrix Hildenbrand, GEZE GmbH AGENDA. 1. DIN Barrierefreies Bauen wird neu definiert
by GEZE GmbH ı www.geze.com Türen barrierefrei und sicher Dipl.-Ing. Beatrix Hildenbrand, GEZE GmbH AGENDA 1. DIN 18040 Barrierefreies Bauen wird neu definiert by GEZE GmbH ı www.geze.com Vielfalt und
Für Sie da: Der Beauftragte des Landkreises Fürth für Menschen mit Behinderung.
Für Sie da: Der Beauftragte des Landkreises Fürth für Menschen mit Behinderung www.landkreis-fuerth.de 2 Für Sie da vor Ihnen liegt die neue Broschüre, die den Beauftragten des Landkreises Fürth für die
Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter
Begrifflichkeiten, Definitionen 1. Verschiedene Begrifflichkeiten 2. Der Begriff der Barrierefreiheit 3. Rechtliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit 4. Problematik rollstuhlgerecht schwellenlos
Projekt des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie. Träger: Verbraucherzentrale Rheinland - Pfalz e.v.
Projekt des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie Träger: Verbraucherzentrale Rheinland - Pfalz e.v. Kooperationspartner: u. a. Architektenkammer Rheinland - Pfalz Beratungsangebote:
Barrierefreies Bauen Dipl.-Ing. André Hanzlik
Barrierefreies Bauen in Sachsen Pflicht oder Kür? Dipl.-Ing. André Hanzlik Fachgruppe Barrierefreies Bauen Folie 1 Barrierefreiheit in SACHSEN Selbstbestimmt wohnen. Sich selbstbestimmt in der Öffentlichkeit
ByAK. Bauen und Umbauen für ambulant betreute Wohngruppen. maria böhmer b3 architekten Fürther str. 6a nürnberg
Bauen und Um für ambulant betreute Wohngruppen Bauen und Um für ambulant betreute Wohngruppen VORSTELLUNG Berufstätig seit 17 Jahren Freiberufliche Tätigkeit als Berater seit 2007 Büro in Nürnberg seit
Gesetz zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften (LBO) Az.: /177 Stellungnahme
Gesetz zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften (LBO) Az.: 41-2600.0/177 Stellungnahme I. Vorbemerkung Als Selbsthilfeverband von Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung und deren Familien
1 Barrierefreies Bauen 2 Aufgabe Raumprogramm Teil II Beispiele Fügung
1 Barrierefreies Bauen 2 Aufgabe Raumprogramm Teil II Beispiele Fügung barrierefreies Bauen > Ziel ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraums weitgehend allen Menschen seine Nutzung
Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013
Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht 23. September 2013 Hans-Jürgen Jäger Referent für Bauordnungsrecht Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Freie Fallgruppen gesetzlicher
Reduzierung von Barrieren und Fördermöglichkeiten. Bündnis für Wohnen NRW Werkstattgespräch am
Reduzierung von Barrieren und Fördermöglichkeiten Werkstattgespräch am 20.11.2013 Abbau von Barrieren warum? Demografischer Wandel selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung so lange wie möglich
Anhörung zum Entwurf der Änderung der Musterbauordnung (MBO) und der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO)
Anhörung zum Entwurf der Änderung der Musterbauordnung (MBO) und der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) Stellungnahmen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes sowie Vorschlag weiterer
Anforderungen an die Raumakustik Gibt es mehr als Normen?
Anforderungen an die Raumakustik Gibt es mehr als Normen? DIN 18041:2004-05 Hörsamkeit in kleinen Diese Norm wurde von 1999 bis 2004 bearbeitet. Darin heißt es: Von Personen mit Hörschäden wird die raumakustische
Fachtagung Barrierefreies Bauen. DIN Teil 1 Öffentlich zugängliche Gebäude DIN Teil 2 Wohnungen
Fachtagung Barrierefreies Bauen DIN 18040 Teil 1 Öffentlich zugängliche Gebäude DIN 18040 Teil 2 Wohnungen Bayerische Bauordnung Art. 48 Barrierefreies Bauen seit 1974: öffentlich zugängliche Bauten: barrierefrei
StädteRegion Aachen. Behindertenbeauftragter
StädteRegion Aachen Behindertenbeauftragter für wen durch wen StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter 2 Behindertengleichstellungsgesetz Ziel Benachteiligung beseitigen/ verhindern gleichberechtigte
BAUWESEN PRAXIS. Barrierefreie Brandschutzkonzepte. Nadine Metlitzky Lutz Engelhardt. Basiswissen für Brandschutzplaner
BAUWESEN PRAXIS Nadine Metlitzky Lutz Engelhardt Barrierefreie Brandschutzkonzepte Basiswissen für Brandschutzplaner Á Inhalt Inhalt Seite Einleitung... 1 1 Bauliche Barrierefreiheit Realisierung eines
Behinderte Menschen für Menschenrechte, Inklusion und Barrierefreiheit
Behinderte Menschen für Menschenrechte, Inklusion und Barrierefreiheit www.sl-stmk.at Behinderte Menschen für Menschenrechte, Inklusion und Barrierefreiheit 1 ist eine Interessen-Vertretung von Menschen
Auszug. LTB - Relevante Normen zum Barrierefreien Bauen. LTB-Hessen. vom 10. März 2016 (StAnz. S. 369)
Auszug LTB - Relevante Normen zum Barrierefreien Bauen LTB-Hessen vom 10. März 2016 (StAnz. S. 369) Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni 2011 DIN 18040-1
Plan -R- Architektenbüro ro Joachim Reinig, Hamburg
Plan -R- Architektenbüro ro Joachim Reinig, Hamburg Silver City- Bauen für f r unsere Zukunft Joachim Reinig, Architekt Zertifizierter Passivhausplaner, Qualitätssicherer tssicherer der Wohnungsbaukreditanstalt
Zukunft braucht Menschlichkeit. Ein Überblick über die VdK-Kampagne
Ein Überblick über die VdK-Kampagne Was bedeutet barrierefrei? Barrierefrei sind Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle
Universal design Inklusion, Demografie und Büroarbeit. Dresden,
Universal design Inklusion, Demografie und Büroarbeit Dresden, 19.06.2012 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz - Rechtliche Aspekte der Barrierefreiheit - Mag. a Birgit Lanner, 14. Oktober
Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi Mannheim Tel: ; Fax: Mail:
Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi. 247 68161 Mannheim Tel: 0621-293 9363; Fax: 0621-293 9727 Mail: gsv@mannheim.de 4 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,
Auszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Schleswig-Holstein Vom 29. Juni IV
Auszug LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen LTB-Schleswig-Holstein Vom 29. Juni 2012 - IV 271-516.50 - Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni
Vorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung
Vorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung 14. Sitzung des TEEK am 26. November 2013 zur Erarbeitung eines Bremischen Aktionsplanes zur
Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation Impulse und Perspektiven, Berlin,
1 Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung Abbau von Barrieren im Arbeitsleben Jürgen Ritter, DRV Bund, Abteilung Rehabilitation
Gesetzliche Grundlagen, Normen und Verordnungen
Gesetzliche Grundlagen, Normen und Verordnungen Für wen sind die Umsetzung von Ergonomie, Gebrauchstauglichkeit und Barrierefreiheit bei Soft- /Hardware von Vorteil? Für 15 % der Beschäftigten und der
Auszug. VwV TB Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. VwV-TB-Sachsen Vom 15. Dezember Sächs. ABI S. 52 -
Auszug VwV TB Relevante Normen zum barrierefreien Bauen VwV-TB-Sachsen Vom 15. Dezember 2017 - Sächs. ABI. 2018 S. 52 - Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7/1): Gebäudetreppen; Begriffe, Messregeln, Hauptmaße;
BARRIEREFREI BAUEN Anwendung und Abgrenzung des Begriffs Barrierefreiheit Theresa Kotulla, M. Sc. und Prof. Dr. Elisabeth Beusker, Aachen August 2017
BARRIEREFREI BAUEN Anwendung und Abgrenzung des Begriffs Barrierefreiheit Theresa Kotulla, M. Sc. und Prof. Dr. Elisabeth Beusker, Aachen August 2017 Barrierefreiheit spielt sowohl bei der Planung von
Barrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen
Barrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen 1 Themen Was bedeutet barrierefrei Vorschriften Anforderungen an Wege und Rampen Anforderungen an Aufzüge und Treppen Anforderungen an Wohngebäude Anforderungen
Barrierefreiheit 2016
Barrierefreiheit 2016 Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at www.behindertenanwalt.gv.at
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Postfach 22 12 53 80502 München Regierungen per E-Mail Ihr Zeichen, Ihre Nachricht
Gemeinde Denzlingen WERKSTATT HAUPTSTRAßE. Anlage 26
Gemeinde Denzlingen WERKSTATT HAUPTSTRAßE Anlage 26 Präsentation: Barrierefreies Bauen, Gebäude, öffentlicher Raum 28.11.2013 Barrierefreies Bauen......im privaten Bereich...im öffentlichen Bereich Barrierefreies
Leseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Bauordnungsrechtliche Systematik zum barrierefreien Bauen ( )
Bauordnungsrechtliche Systematik zum barrierefreien Bauen (20.09.2012) I. Allgemeines Die Bauordnung fordert nur für bestimmte Vorhaben - z. B. Wohngebäude (Geschosswohnungsbau) mit mehr als vier Wohnungen
Zehn Jahre Behindertengleichstellungsgesetz Stand und Perspektiven
Zehn Jahre Behindertengleichstellungsgesetz Stand und Perspektiven Barbara Vieweg Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.v.- ISL Fachtagung des Deutschen Vereins am 11. Februar 2013
Politischer Anspruch an Kommunen, Ingenieure, Architekten und Handwerker
Politischer Anspruch an Kommunen, Ingenieure, Architekten und Handwerker Karl-Winfried Seif Amtierender Landesvorsitzender des Sozialverbands VdK Hessen- Thüringen anlässlich des Zukunftsforums Barrierefreies
Barrierefrei im Brennpunkt. Barrierefrei Bauen Berliner Brandschutzakademie. Barrierefreiheit und Brandschutz ein Widerspruch?
Barrierefrei Bauen Berliner Brandschutzakademie Barrierefrei im Brennpunkt Barrierefreiheit und Brandschutz ein Widerspruch? MICHAEL REICHENBACH DIPL.-ING. ARCHITEKT ö. b. v. Sachverständiger für Barrierefreie
Auf dem Weg zur Barrierefreiheit
Auf dem Weg zur Barrierefreiheit Dipl.-Ing. Katrin Hodler Vortrag: Architektin, Sachverständige Barrierefreies Bauen Fachstelle für Wohnberatung, NIEDERSACHSENBÜRO NEUES WOHNEN IM ALTER www.neues-wohnen-nds.de
Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing
Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall
Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend
EFAS Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September 2016 Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend Die UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
Barrierefreiheit als kommunale Aufgabe im Zusammenwirken mit Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretung
Barrierefreiheit als kommunale Aufgabe im Zusammenwirken mit Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretung Christiane Vollmer Behindertenbeauftragte der Stadt Dortmund Fachtagung Inklusion
Sichtweisen der Seniorinnen und Senioren auf das Wohnen Dr. Hans-Ulrich Litzner Sprecher der Arbeitsgruppe Bauen, Wohnen, Wohnumfeld des LSBB
Sichtweisen der Seniorinnen und Senioren auf das Wohnen Dr. Hans-Ulrich Litzner Sprecher der Arbeitsgruppe Bauen, Wohnen, Wohnumfeld des LSBB Berlin - eine Stadt für jedes Lebensalter 2 2015-04-29 Sichtweisen
in der allgemein üblichen weise ohne besondere erschwernis und ohne fremde hilfe zugänglich und nutzbar
Petö-Förderzentrum München Architektur RPM, München in der allgemein üblichen weise ohne besondere erschwernis und ohne fremde hilfe zugänglich und nutzbar barrierefreies Bauen Normungsauftrag - Zusammenführung
HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/7482 07. 06. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen. L-BGG Baden- Württemberg. gesellschaft W.E.Weinmann e.k.
RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen L-BGG Baden- Württemberg Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz L-BGG) Verlags gesellschaft
AAL-Integration in Standards für. Paradigmenwechsel - I. DIN-Normen - Barrierefreies Bauen. DIN Konzeption und Struktur
AAL-Integration in Standards für den Wohnungsbau DIN-Normen - Barrierefreies Bauen DIN 18024-1: 1998-01 DIN 18024-2: 1996-11 DIN 18025-1: 1992-12 DIN 18025-2: 1992-12 Barrierefreies Bauen - Straßen, Plätze,
Antrag auf beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit
Juso-Hochschulgruppe SPD Ortsverein Kieler Mitte Barrierefreiheit an Bushaltestellen im Umfeld der Christian-Albrecht- Universität Antrag auf beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit 05.08.2015 - SPD
Dieser Bereich wird künftig einen Schwerpunkt der Förderung bilden. Im Einzelnen:
Neue Wohnformen für alte Menschen Dem Thema Wohnen im Alter und der Weiterentwicklung bedarfsgerechter Wohnformen kommt angesichts der demografischen Entwicklung und des Wunsches vieler Menschen nach einem
MITTEN IM LEBEN. Politik für Menschen mit Behinderungen
MITTEN IM LEBEN Politik für Menschen mit Behinderungen UNSEL ZIEL: DIE INKLUSIVE GESELLSCHAFT S. 4 SCHRITTE ZU EINER INKLUSIVEN GESELLSCHAFT S. 7 WENIGER HINDERNISSE, WENIGER BENACHTEILIGUNG S. 7 GLEICHSTELLUNG
Inklusion in Altona voranbringen
Inklusion in Altona voranbringen 21. Mai 2013, Bezirksversammlung Altona Johannes Gerdelmann, BSU Inklusion als neues Thema? Das Problem ist bekannt Motor für die öffentliche Diskussion ist die Popularität
Die neue Landesbauordnung NRW
Die neue Landesbauordnung NRW pixabay.com (CC0 Public Domain) Dr. Johannes Osing Kommunenveranstaltung am 05.05.2017 in Hamm 1 Allgemeines Ist die neue Bauordnung schon in Kraft? 2 Allgemeines Die neue
Barrierefreies Bauen Gesetze, Verordnungen, technische Regeln
Barrierefreies Bauen Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Inhalt: Einführung Grundgesetz Behindertengleichstellungsgesetz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Bauordnung der Länder Gaststättengesetz
Selbstbestimmt leben
Barrierefrei (um)bauen in der Praxis Leitideen und Möglichkeiten Jörg Fischer ZDF Mainz, 20. Oktober 2017 Selbstbestimmt leben Nachbarschaft befördern Gemeinschaftlich wohnen Begleitung erfahren Prinzipien
Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Barrierefreiheit im Baudenkmal Die Erfahrung der Behindertenanwaltschaft
Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Barrierefreiheit im Baudenkmal Die Erfahrung der Behindertenanwaltschaft Impulsvortrag Dr. Erwin Buchinger Fachgespräch des BDA Wien/Hofburg,17.11.2016
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
Relevanz und Zielsetzungen Die Zugänglichkeit, Bewegungsfreiheit und zweckentsprechende Nutzbarkeit sind entscheidende Kriterien für die Nutzbarkeit eines Bauwerks. Ziel ist es, allen Menschen die Möglichkeit
Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015
Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015 1. Querschnitts-Workshop zur Neuaufstellung des ÖPNV-Plans Gliederung Rechtliche Rahmenbedingungen Situation
Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO)
Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO) Veröffentlichung für Menschen mit Behinderung zur Bundestagswahl 2013 einfach wählen
Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung?
Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung? Arbeitsschutz aktuell Hamburg 11.10.2016 Inklusion Was sagt der DUDEN? In klu si on 1. (Mathematik) (besonders in der Mengenlehre)
Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation
1 Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation Jürgen Ritter, DRV Bund, Abteilung Rehabilitation Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention
gut integrativ flexibel privat schnell kostengünstig fachtechnisch kompakt intelligent einfach Herausforderung Sozialer Wohnungsbau gemeinschaftlich
Veranstalter: Haus & Grund Dingolfing Montag, 21.03.2016 I 19:00 Uhr I Hofbräuhaus I Bräuhausgasse 12 I 84130 Dingolfing Vortrag zum Thema: Herausforderung Sozialer Wohnungsbau Eine Perspektive für alle!
Antrag Bayern barrierefrei
Antrag Bayern barrierefrei In Einfacher Sprache zum Kleinen Parteitag (Landesparteirat) Samstag 1. April 01 Tagungshotel Dolce Munich Im Konferenzraum Ammersee München Unterschleißheim 1 Vorwort zum 1
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Oranienstr. 106, 10969 Berlin Berlin, 17.10.2014 Stellungnahme
Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen?
Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen? Es gibt viele Verträge über die Menschenrechte. Aber Menschen mit Behinderungen werden in diesen
Gesetzentwurf zur LBO-Novelle Vorschriften zum barrierefreien Bauen Änderungen nach Anhörung
Gesetzentwurf zur LBO-Novelle 2017 Vorschriften zum barrierefreien Bauen Änderungen nach Anhörung Sitzung des Landesteilhabebeirates am 11. Mai 2017 Sachstand des Bremischen Aktionsplanes zur Umsetzung
Barriere-free City for all
Barriere-free City for all Hella Dunger-Löper Staatssekretärin für Bauen und Wohnen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Ziele und Aufgaben Soziale Inklusion Zugehörigkeitsgefühl schaffen gegen Unrechtserfahrungen
Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn
AK BARRIEREFREIES OTTOBRUNN Angebot der Fortbildung: Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn AK BARRIEREFREIES OTTOBRUNN FÜR INTERESSIERTE GEMEINDERÄTE/INNEN
Rettung mobilitätseingeschränkter Personen
Rettung mobilitätseingeschränkter Personen Anforderungen aus Sicht der Feuerwehr Datum: Vortrag von: Dipl.-Ing. Nils Witte, Stadt Leipzig, Branddirektion 1 Gliederung Ursachen Begriffsbestimmung Maßnahmen
Demografische Trends landesweit
Begleitforschung Stadtumbau Sachsen-Anhalt Workshop Dr. Reinhard Aehnelt Halberstadt 20.September 2012 Demografische Trends landesweit Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahre: 2008: etwa ein Viertel 2025: etwa
3. FORUM MOBILITÄT November 2014 in Berlin. Barrierefreiheit auf Volksfesten
3. FORUM MOBILITÄT 10. 11. November 2014 in Berlin Barrierefreiheit auf Volksfesten RA Frank Hakelberg Hauptgeschäftsführer Deutscher Schaustellerbund e.v. Der DSB die Berufsspitzenorganisation des deutschen
Gleichstellungsgesetze im Vergleich
Gleichstellungsgesetze im Vergleich Baden- Württemberg Der baden-württembergische Landtag hat am 20.04.2005 das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze
1. Warum sollten Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gerade die CDU wählen?
1. Warum sollten Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gerade die CDU wählen? Wir machen Politik in Nordrhein-Westfalen. Das bedeutet: Wir leben gern hier. Aber wir wollen das Land verändern. Es soll
Barrierefreie Stadt eine Herausforderung für die Kommune!? Bad Segeberg eine Bilanz der ersten fünf Jahre.
Barrierefreie Stadt eine Herausforderung für die Kommune!? Bad Segeberg eine Bilanz der ersten fünf Jahre. 21. Mai 2015 Stadt Bad Segeberg Ute Heldt Barrierefreiheit ist kein neues Thema bereits 2002 trat
TÜV SÜD Industrie Service GmbH IVD Süd, Verwalterforum / Treppen - Geländer / Herbert Gottschalk / Juli 2010 / 1
Treppen Geländer DIN E 18065 Dipl.-Ing. Herbert Gottschalk, IVD Süd, Verwalterforum, München, 14. Juli 2010 TÜV SÜD Industrie Service GmbH IVD Süd, Verwalterforum / Treppen - Geländer / Herbert Gottschalk
Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze
Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen55.c.1 280.de
Barrierefrei ins Geschäft
Kreisverband Eichstätt Unser Auftrag nach Satzung Barrierefrei ins Geschäft Menschlichkeit Unparteilichkeit Neutralität Unabhängigkeit Freiwilligkeit Einheit Universalität d.h. Egal wer zu uns kommt und
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Menschen-Rechte für behinderte Frauen, Männer und Kinder auf der ganzen Welt
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Menschen-Rechte für behinderte Frauen, Männer und Kinder auf der ganzen Welt Alle Menschen haben Menschen-Rechte. Menschen mit Behinderungen