3. FORUM MOBILITÄT November 2014 in Berlin. Barrierefreiheit auf Volksfesten
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- Dennis Baumgartner
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1 3. FORUM MOBILITÄT November 2014 in Berlin Barrierefreiheit auf Volksfesten RA Frank Hakelberg Hauptgeschäftsführer Deutscher Schaustellerbund e.v.
2 Der DSB die Berufsspitzenorganisation des deutschen Schaustellergewerbes. 2
3 Gründung und Organisation: Gründung: 13. Januar Vollmitgliedschaften aus über 90 eigenständigen Schaustellervereinen 90 Prozent aller hauptberuflichen Freizeit- und Vergnügungsexperten sind im DSB organisiert. Gründungsmitglied der Europäischen Schausteller-Union (ESU, 1954) 3
4 Marktstudie Volksfeste: Wirtschaftsfaktor Volksfeste Volksfeste in Deutschland 4
5 Marktstudie Volksfeste: Branchenbild der Schausteller Traditionelles Familiengewerbe Geprägt von Klein- und Kleinstunternehmen Beschickung von Ø 21,4 Volksfest- und Weihnachtsmarktveranstaltungen / Jahr = 141, 7 Spieltage / Jahr (ohne Auf- und Abbau) 5
6 Marktstudie Volksfeste: Vgl. Volksfeste Weihnachtsmärkte Volksfestbesuche: 148 Millionen Weihnachtsmarktbesuche: 85 Millionen Gesamt: 233 Millionen Besucher pro Jahr. 6
7 Marktstudie Volksfeste: Vgl. Volksfeste Weihnachtsmärkte Volksfeste: 2,65 Milliarden Weihnachtsmärkte: 1,05 Milliarden Bruttoumsätze der Branche gesamt: 3,7 Milliarden Euro 7
8 Marktstudie Volksfeste: Erhebung Telefonbefragung: Personen Onlinebefragung: Volksfestbesucher Schaustellerbefragung: 239 8
9 Barrierefreiheit auf Volksfesten: Warum ist das Thema für uns interessant? 1.Sozial: Volksfeste sind für alle da! Schausteller wollen ihre Attraktionen natürlich auch Menschen mit Behinderungen zugänglich machen. 9
10 UNESCO immaterielles Kulturerbe Kölner Dom Materielles Weltkulturerbe Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt gilt in Deutschland seit
11 UNESCO immaterielles Kulturerbe Kölner Dom Trachtenumzug Volksfest Materielles Weltkulturerbe Immaterielles Kulturgut Dezember 2012: Deutschland tritt dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes bei. 11
12 Barrierefreiheit auf Volksfesten: Warum ist das Thema für uns interessant? Wirtschaftliche Bedeutung der Volksfeste in Deutschland Aktuelle Situation Entwicklungen Trends 1.Sozial: Volksfeste sind für alle da! Schausteller wollen ihre Attraktionen auch Menschen mit Behinderungen zugänglich machen. 2.Ökonomisch: Schausteller leben von ALL ihren Besuchern. 12
13 2. Ökonomisch: Branchenstudie Schausteller & Volksfeste 2000: ca : ca Die Anzahl der kleinen und mittleren Volksfeste geht zurück. 13
14 2. Ökonomisch: Branchenstudie Schausteller & Volksfeste 2000: ca. 178 Mio. 2012: ca. 148 Mio. Entsprechend geht auch die Anzahl der Volksfestbesuche zurück. 14
15 2. Ökonomisch: Branchenstudie Schausteller & Volksfeste Verdrängungswettbewerb: Schaustellerunternehmen in Deutschland auf immer weniger Plätzen. 15
16 2. Ökonomisch: Branchenstudie Schausteller & Volksfeste Demografischer Wandel: Zunahme der über 65-Jährigen im Vgl. zur Gesamtbevölkerung bis 2030: 33,5 % Quelle: BPB 16
17 2. Ökonomisch: Branchenstudie Schausteller & Volksfeste Demografischer Wandel: Abnahme der unter 20-Jährigen im Vgl. zur Gesamtbevölkerung bis 2030: 20 % Quelle: BPB 17
18 Barrierefreiheit auf Volksfesten: Warum ist das Thema für uns interessant? 1.Sozial: Volksfeste sind für alle da! Schausteller wollen ihre Attraktionen auch Menschen mit Behinderungen zugänglich machen. 2.Ökonomisch: Schausteller leben von ALL ihren Besuchern. 3.Behördlich: Zulassungskriterien fordern Nachweis barrierefreien Zugangs. 18
19 3. Behördlich: Kommunale Zulassungskriterien Der Bewerbung sind deshalb beizufügen: Angaben über Besonderheiten des Geschäftes wie Beitrag zum Umweltschutz, Barrierefreiheit 19
20 3. Behördlich: Kommunale Zulassungskriterien 8. Sonstige Angaben: Zur Umweltfreundlichkeit? Zur Verbraucher-, Familien- und Behindertenfreundlichkeit? Sonstige Besonderheiten? 20
21 3. Behördlich: Kommunale Zulassungskriterien 3. Ausschreibung / Auswahlkriterien Attraktivität des Geschäfts (Erscheinungsbild, Verbraucher-, Familien- und Umweltfreundlichkeit, Barrierefreiheit, 21
22 3. Behördlich: Kommunale Zulassungskriterien Auswahlkriterien für die Dom-Veranstaltungen 22
23 Problem: Was genau steckt hinter diesen Bezeichnungen? Barrierefreiheit Behindertengerechtigkeit Rollstuhlgerechtigkeit Zugänglichkeit 23
24 Gesetzlich definiert ist lediglich der Begriff barrierefrei" in 4 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) wie folgt: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." 24
25 Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Barrierefreiheit Behindertengerechtigkeit Rollstuhlgerechtigkeit Zugänglichkeit 25
26 Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Die wahllose Forderung und der wirtschaftliche Druck, der hinter den Schaustellern steht, führt zu Stilblüten, die keiner haben will. 26
27 Fall Hamburg: Prozess um behindertengerechten Autoskooter 27
28 6 HmbGGbM Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt (1) Die Behörden und sonstigen Einrichtungen der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg, einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die in einer der öffentlichen Verwaltung vergleichbaren Art öffentliche Aufgaben erfüllen (Träger öffentlicher Gewalt), sollen im Rahmen ihres Aufgabenbereiches die in 1 genannten Ziele fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten. 1 HmbGGbM Gesetzesziele Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung behinderter Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen. 28
29 Absenkung der Tresen 29
30 Absenkung der Tresen Unzumutbarkeit für Personal und nicht behinderte Gäste Gefahr durch wehende Mäntel und Taschen Eingriff in die Statik eines Verkaufswagens/-standes Hygienebedenken (Hunde) Wahrung der Intimsphäre / Blickschutz Tresen sind genormt, alle Hersteller produzieren gleich Kompromiss: Möglichkeit eines vorgebauten Verzehrbretts, das niedrigere Abstellmöglichkeiten bietet. > Diskriminierung? 30
31 Gesprächsrunde mit den Behindertenverbänden beim DSB Sabine Tekir, Thomas Dinges Andreas Bethke, Klemens Kruse Markus Brinker Stefan Kasper Gesprächsrunde, DSB-Hauptgeschäftsstelle Berlin, 09/2012 Klaus Wilhelm, Fritz Heitmann, Frank Hakelberg Der DSB hat in Voraussicht der aufkommenden Problematik die Behindertenverbände proaktiv zum Runden Tisch geladen. 31
32 Gesprächsrunde mit den Behindertenverbänden beim DSB Sabine Tekir, Thomas Dinges Andreas Bethke, Klemens Kruse Markus Brinker Stefan Kasper Gesprächsrunde, DSB-Hauptgeschäftsstelle Berlin, 09/2012 Klaus Wilhelm, Fritz Heitmann, Frank Hakelberg Anspruch auf Teilhabe : Der klar formulierte Anspruch der Behindertenverbände: Größtmöglicher Anspruch auf Teilhabe am Erlebnis Volksfest. 32
33 Anspruch auf Teilhabe: 4 Stufen 1. Erreichbarkeit des Volksfestplatzes 33
34 Anspruch auf Teilhabe: 4 Stufen 1. Erreichbarkeit des Volksfestplatzes 2. Erreichbarkeit gastronomischer Betriebe 34
35 Anspruch auf Teilhabe: 4 Stufen 1. Erreichbarkeit des Volksfestplatzes 2. Erreichbarkeit gastronomischer Betriebe 3. Erreichbarkeit aller Spiel-, Schauund Belustigungsbetriebe und Fahrgeschäfte für Menschen mit jedweder Behinderung 35
36 Anspruch auf Teilhabe: 4 Stufen 1. Erreichbarkeit des Volksfestplatzes 2. Erreichbarkeit gastronomischer Betriebe STOP! STOP! Das können wir nicht leisten! 3. Erreichbarkeit aller Spiel-, Schau- und Belustigungsbetriebe und Fahrgeschäfte für Menschen mit jedweder Behinderung 36
37 Anspruch auf Teilhabe: 4 Stufen 1. Erreichbarkeit des Volksfestplatzes 2. Erreichbarkeit gastronomischer Betriebe 3. Erreichbarkeit ausgewählter Spiel-, Schau- und Belustigungsbetriebe 4. Der Fall einer Havarie 37
38 Anspruch auf Teilhabe: 4 Stufen 38
39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 39
40 Deutscher Schaustellerbund Frank Hakelberg Hauptgeschäftsführer Am Weidendamm 1 A, Berlin Tel.: 030/ Fax: 030/ mail@dsbev.de Internet: Facebook:
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