Bonns Fünfte Inklusive Gesamtschule der Bundesstadt Bonn Eduard-Otto-Straße 9 53129 Bonn Tel.: 0228-77 75 04 Fax: 0228-77 75 25 sekretariat@bonnsfuenfte.de www.bonnsfuenfte.de Informationsabend Zentrale Prüfungen
Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren sind im Schulgesetz ( 12 Abs. 3) und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I ( 30 ff. APO-S I) geregelt. Die genauen Modalitäten der Durchführung der Prüfungen werden durch eine jährlich aktualisierte Verfügung geregelt, die die Bezirksregierungen an die Schulen leiten.
Prüfungstermine 2019 Deutsch Donnerstag 16.05.2019 Englisch Dienstag 21.05.2019 Mathematik Donnerstag 23.05.2019 Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten Montag 17.06.2019 Mündliche Prüfungen ab Montag 24.06.2019
Aufbau der Prüfungen Prüfungsfächer und Prüfungsdauer Grundebene Deutsch: 125 Minuten Mathematik: 90 Minuten Englisch: 90 Minuten Erweiterungsebene Deutsch: 150 Minuten Mathematik: 120 Minuten Englisch: 120 Minuten In allen drei Fächern stehen zusätzlich 10 Minuten zur ersten Orientierung zur Verfügung. In Deutsch, haben die Schüler*innen weitere 10 Minuten Zeit, um eine Aufgabe auszuwählen. Beginn der Prüfung ist pünktlich um 9:00 Uhr.
Aufbau der Prüfungen Was wird abgefragt? Teil 1: Basiskompetenzen, die von Stufe 5 bis 10 erworben wurden (in Englisch mit Lese- und Hörverständnis) Teil 2: Kompetenzen, die in der Jahrgangsstufen 9/10 erworben wurden Nach vorgegebener Zeit: Abgabe Teil 1 h Weiterarbeit an Teil 2h Die besonderen Bedingungen für Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden berücksichtigt.
Aufbau der Prüfungen Was wird abgefragt? Inhalte aus den Kernlehrplänen mit aktuellen Schwerpunkten. Prüfungsarbeiten der jeweils letzten drei Jahre werden im Internet zur Verfügung gestellt. https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de Zugangsdaten: Login: 196289 Passwort: takifod3
Hilfsmittel Was wird benötigt? Deutsch und Englisch: Funktionsfähiger Füller, Füllerpatronen, (Tintenkiller) Mathematik: Zirkel, Geodreieck, Taschenrechner, Bleistift für die Zeichnungen sowie einen Kugelschreiber, Filzstift oder Füller für die Einträge und einen Radiergummi.
Verfahren Was ist zu tun bei Erkrankung? Für Schüler*innen, die im ärztlich bescheinigten Krankheitsfall oder aus nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht an den schriftlichen Prüfungen teilnehmen, gibt es für jedes Fach einen zentralen Nachschreibetermin. Nachschreibtermine: Deutsch Montag 27.05.2019 Englisch Mittwoch 29.05.2019 Mathematik Dienstag 04.06.2019
Verfahren Wie wird bewertet? Es gibt zentral festgelegte Bewertungsvorgaben. Jede Arbeit wird zusätzlich von einer zweiten Lehrkraft korrigiert.
Notenfestsetzung Wie wird die Abschlussnote gebildet? Die Fachlehrkraft vergibt vor den Prüfungen eine Jahresnote. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird in einer Prüfungsnote ebenfalls als ganze Note festgesetzt. Die Abschlussnoten werden je zur Hälfte aus der Vornote und der Note der schriftlichen Prüfung gebildet.
Notenfestsetzung Was passiert, wenn die Prüfungen deutlich besser oder schlechter sind als die Vornoten? Unterschied: eine Note Unterschied: zwei Noten Unterschied: mind. drei Noten Lehrkraft legt die Note fest freiwillige mündliche Prüfung notwendige mündliche Prüfung
Mündliche Prüfung Wie wird darüber informiert? Die Schüler*innen erhalten eine Rückmeldung über ihre Leistungen. Sollte eine mündliche Prüfung möglich oder notwendig sein, werden die Eltern darüber schriftlich informiert. Innerhalb von drei Tagen nach der Bekanntgabe der Note muss die Entscheidung erfolgen.
Mündliche Prüfung Wie läuft eine mündliche Prüfung ab? Aufgaben der Fachlehrkraft: Grundlage Unterricht Jahrgang 10 Vorgabe von drei Themenbereichen, von den zwei in der Prüfung verwendet werden Einzelprüfung von ca. 15 Minuten nach kurzer Vorbereitungszeit
Verfahren Nachprüfungen in den ZP-Fächern sind nicht erlaubt!
Informationen Im Internet auf den Seiten https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/ https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/m sb/zentrale-pruefungen-nach-klasse-10/1570 oder persönlich bei Frau Karsch (Abteilungsleitung II) karina.karsch@bonnsfuenfte.de