Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

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Transkript:

Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln Auftraggeber: Stadt Kappeln Reeperbahn 2 24376 Kappeln Bearbeiter: Dipl.-Ing. G. Tietgen Dipl.-Ing. (FH) B. Pansegrau Langwedel, den 18. Dezember 2017 AZ.: 1001/17 D IESES G UTACHTEN UMFASST 11 S EITEN UND 5 B EILAGEN Registergericht: Rendsburg HRB 1808 Geschäftsführer: Gerhard Tietgen IBAN: DE44 4401 0046 0137 6914 62 BIC: PBNKDEFF

Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung... 4 2 Vorgang... 4 3 Örtliche Verhältnisse... 5 4 Zweck des Gutachtens... 5 5 Grundlagen... 6 6 Berechnung des Straßenverkehrslärms... 7 6.1 Wahl des Immissionsortes... 7 6.2 Verwendete Grundlagen für die Berechnung... 7 6.3 Vorhandene Verkehrsbelastung... 8 6.4 Zukünftige Verkehrsbelastung... 8 6.5 Ergebnisse der Berechnung... 9 7 Beurteilung der Geräusche... 10 7.1 Grundlagen der Beurteilung... 10 7.2 Ermittlung der Beurteilungspegel... 11 7.3 Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel mit den Immissionsgrenzwerten (16. BImSchV).. 11 Seite 2 von 11

Verzeichnis der Beilagen Beilage Nr. 1 Übersichtslageplan M 1:5000 Beilage Nr. 2 59 db(a)-isophone für den Beurteilungszeitraum tags M 1:1000 Beilage Nr. 3 49 db(a)-isophone für den Beurteilungszeitraum nachts M 1:1000 Beilagen Nr. 4.1 4.7 Auszug aus den Berechnungen der Schallpegel Beilage Nr. 5 Luftaufnahme Seite 3 von 11

1 Zusammenfassung Die Untersuchungen im Rahmen dieses Gutachtens ergaben, dass durch den Straßenverkehrslärm des geplanten öffentlichen Parkplatzes und der Bundesstraße B 203 die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts an den gewählten Immissionsorten unterschritten werden. Ergänzend wurden auch Isophonen (Linien gleicher Beurteilungspegel) berechnet. Die Isophonen sind in den Beilagen Nr. 2 und 3 dargestellt. Da die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV unterschritten werden, entfällt die Notwendigkeit der Durchführung von Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden nach der 24. BImSchV. 2 Vorgang Die Stadt Kappeln beauftragte uns, ein Schallgutachten für den Straßenverkehrslärm eines geplanten öffentlichen Parkplatzes sowie der Bundesstraße B 203 zu erstellen. Die Stadt Kappeln plant, einen Ausweichparkplatz an der Einmündung Ellenberger Straße in die B 203 zu errichten. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche im Sinne der 16. BImSchV. Seite 4 von 11

3 Örtliche Verhältnisse Die örtlichen Verhältnisse sind aus dem Lageplan Beilage Nr. 1, sowie der Luftaufnahme, Beilage Nr. 5, ersichtlich. Der geplante öffentliche Parkplatz ist vorgesehen als Ausweichparkplatz bei Großveranstaltungen wie z. B. den Heringstagen oder einzelnen Konzerten in der Innenstadt von Kappeln. Nach Auskunft der Stadt Kappeln ist für die umliegenden Wohnhäuser von einer Schutzbedürftigkeit als Allgemeines Wohngebiet auszugehen. 4 Zweck des Gutachtens Zweck des Gutachtens ist die Ermittlung der Schallimmissionen durch den Verkehrslärm des geplanten öffentlichen Parkplatzes und der B 203. Für die vom Verkehr auf dem geplanten Parkplatz sowie die vom fließenden Straßenverkehr auf der B 203 erwarteten Schallimmissionen sind die Beurteilungspegel nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) zu ermitteln und mit den Immissionsgrenzwerten nach 2 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) zu vergleichen. Mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) wurden vom Verordnungsgeber rechtsverbindliche Grenzwerte in Bezug auf Verkehrslärm durch Straßen- und Schienenverkehr vorgegeben. Generell sind diese Immissionsgrenzwerte dann heranzuziehen, wenn Verkehrswege neu gebaut oder wesentlich verändert werden (Prinzip der Lärmvorsorge). Seite 5 von 11

5 Grundlagen Grundlagen dieses Gutachtens sind folgende, der Firma Schallschutz Nord GmbH zur Verfügung gestellte Unterlagen: a) Übersichtskarte im Maßstab 1:25000 b) Übersichtslageplan im Maßstab 1:5000 c) Liegenschaftskatasterauszug im Maßstab 1:2000 d) Straßenbaulageplan (Bauentwurf) im Maßstab 1:250 Seite 6 von 11

6 Berechnung des Straßenverkehrslärms 6.1 Wahl des Immissionsortes Für die Ermittlung der Schallpegel wurden drei nächstgelegene Immissionsorte in der Umgebung des geplanten Parkplatzes ausgewählt. Die Immissionsorte sind in den Beilagen Nr. 2 und 3, durch Punkte gekennzeichnet. 6.2 Verwendete Grundlagen für die Berechnung Für die Berechnung der Schallpegel wurden insbesondere folgende technische Richtlinien und Verordnungen benutzt: a) Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom Juni 1990, b) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) von 1990, c) Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) vom Februar 1997. Seite 7 von 11

6.3 Vorhandene Verkehrsbelastung Im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen wurde 2015 eine Straßenverkehrszählung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen durchgeführt. Die Ergebnisse für den hier betrachteten Abschnitt der B 203 zeigt folgende Tabelle 1: Tabelle 1: Vorhandene Verkehrsbelastungen der B 203 Uhrzeit Mittlere stündliche Verkehrsstärke M [Kfz/h] Lkw-Anteil p 06 22 Uhr (Tag) 790 3,2% 22 06 Uhr (Nacht) 134 4,2% Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten betragen im relevanten Bereich auf der B 203 70 bzw. 50 km/h. 6.4 Zukünftige Verkehrsbelastung Für zukünftige Verkehrsbelastungen wurde ein Zuschlag von 1 db(a) für die zu erwartenden Schallimmissionen der Bundesstraße B 203 gewählt. Der geplante öffentliche Parkplatz wird berechnet nach RLS-90 als P+R-Parkplatz mit 136 Stellplätzen. Seite 8 von 11

6.5 Ergebnisse der Berechnung Gemäß RLS-90 ergeben sich bei den jeweils höchstzulässigen Geschwindigkeiten v zul die in Tabelle 2 aufgeführten Emissionspegel L m,e des Straßenverkehrs. Tabelle 2: Emissionsdaten des Straßenverkehrs* Verkehrsweg v zul tags Emissionspegel L m,e nachts B 203 50 km/h 63,0 db(a) 55,8 db(a) B 203 70 km/h 65,4 db(a) 58,1 db(a) *enthalten einen Zuschlag von 1 db(a) für zukünftige Verkehrsbelastungen Die Straßenoberflächen sind (nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein) in den maßgebenden Abschnitten mit Asphaltbeton 0/11S hergestellt. Für die schalltechnischen Berechnungen wurde daher D Stro = - 2 db(a) für zulässige Höchstgeschwindigkeiten >60 km/h zu Grunde gelegt. Der Emissionspegel (L m,e ) des geplanten öffentlichen Parkplatzes beträgt nach RLS 90 bei 136 Stellplätzen tags 89,3 db(a) bei 0,3 Bewegungen pro Stunde/Stellplatz nachts 82,3 db(a) bei 0,06 Bewegungen pro Stunde/Stellplatz Seite 9 von 11

7 Beurteilung der Geräusche 7.1 Grundlagen der Beurteilung Die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von Straßen werden gemäß der Anlage 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) nach der RLS-90 berechnet. Die Ergebnisse wurden mit den nach der 16. BImSchV zulässigen Immissionsgrenzwerten verglichen. Die Immissionsgrenzwerte nach 2 der 16. BImSchV für den Beurteilungspegel betragen: a) an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen tags 57 db(a) nachts 47 db(a) b) in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 59 db(a) nachts 49 db(a) c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 64 db(a) nachts 54 db(a) d) in Gewerbegebieten tags 69 db(a) nachts 59 db(a) Als Tageszeit gelten, wenn nicht anders festgelegt, die 16 Stunden zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr, als Nachtzeitraum die acht Stunden zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Seite 10 von 11

7.2 Ermittlung der Beurteilungspegel Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgte mit Hilfe des Rechenprogrammes CadnaA, Version 2017 MR1, Ausbaustufe BMP, von der Firma DataKustik. Die Ergebnisse aller Berechnungen zeigt die Tabelle 3. Tabelle 3: Ergebnisse der Berechnungen der Beurteilungspegel Immissionsort Höhe Beurteilungspegel in db(a) gemäß RLS-90 Immissionsgrenzwert in db(a) (16. BImSchV) tags nachts tags nachts Immissionsort Nr. 1 5,6 m 55 48 59 49 Immissionsort Nr. 2 2,8 m 55 48 59 49 Immissionsort Nr. 3 8,4 m 55 47 59 49 7.3 Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel mit den Immissionsgrenzwerten (16. BImSchV) Die Tabelle 3 zeigt, dass die Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV an den gewählten Immissionsorten unterschritten werden. Ergänzend wurden auch Isophonen (Linien gleicher Beurteilungspegel) berechnet. Die Isophonen sind in den Beilagen Nr. 2 und 3 dargestellt. Da die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV unterschritten werden, entfällt die Notwendigkeit der Durchführung von Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden nach der 24. BImSchV. (Dipl.-Ing.(FH) B. Pansegrau) (Dipl.-Ing. G. Tietgen) Seite 11 von 11

Übersichtslageplan M 1:5000 Ausweichparkplatz Ellenberg B 203 Beilage Nr. 1

Auszüge aus den Berechnungen der Schallpegel Beilage Nr. 4.1

Beilage Nr. 4.2

Beilage Nr. 4.3

Beilage Nr. 4.4

Beilage Nr. 4.5

Beilage Nr. 4.6

Bedeutung und Einheit der verwendeten Formelzeichen Formelzeichen Bedeutung Einheit X,Y,Z Koordinaten der Quelle oder Teilquelle m Refl Reflexionsordnung - LxT Emissionspegel Tag db(a) LxN Emissionspegel Nacht db(a) Ds Geometrische Ausbreitungsdämpfung db Dbm Boden- und Meteorologiedämpfung db Dz Abschirmmaß db De Abschirmung db RV Reflexionsverlust db LrT (Teil-) Immissionspegel Tag db(a) LrN (Teil-) Immissionspegel Nacht db(a) Lm,E Emissionspegel db(a) Drefl Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion db K Zuschlag für lichtzeichen-geregelte Kreuzungen/Einmündungen db L*m,E Emmissionspegel 25 m vom Mittelpunkt des Parkplatzes db Dlang Korrekturwert für den Langzeit-Mittelungspegel db Beilage Nr. 4.7

Luftaufnahme Beilage Nr. 5