Schallgutachten. für den Schienenverkehrslärm für den Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Kronshagen

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1 Hörn Langwedel Tel.: / 220 Fax.: / info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Schienenverkehrslärm für den Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Kronshagen Auftraggeber: Gemeinde Kronshagen Bauamt Kopperpahler Allee Kronshagen Bearbeiter: Dipl.-Ing.(FH) B. Pansegrau Dipl.-Ing. G. Tietgen Langwedel, den 31. Mai 2017 AZ.: 302/17 D I E S E S G U T A C H T E N U M F A S S T 1 9 S E I T E N U N D 5 B E I L A G E N Registergericht: Rendsburg HRB 1808 Geschäftsführer: Gerhard Tietgen IBAN: DE BIC: PBNKDEFF

2 Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung Vorgang Örtliche Verhältnisse Zweck des Gutachtens Grundlagen Berechnung des Schienenverkehrslärms Wahl der Immissionsorte Verwendete Grundlagen für die Berechnung Zukünftige Schienenverkehrsbelastung Ergebnisse der Berechnung Beurteilung der Geräusche Grundlagen der Beurteilung Ermittlung der Beurteilungspegel Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel mit den schalltechnischen Orientierungswerten (DIN 18005) und den Immissionsgrenzwerten (16. BImSchV) Schallschutzmaßnahmen Allgemeines Passive Schallschutzmaßnahmen Schallschutzmaßnahmen für den Aufenthalt im Freien Seite 2 von 19

3 Verzeichnis der Beilagen Beilage Nr. 1 Übersichtslageplan, ohne Maßstab Beilage Nr. 2 Lageplan mit Schallquelle und Immissionsorten M 1:750 Beilage Nr. 3 Schienenverkehrsbelastung Zustand 2016 und Prognose 2025 (DB AG) Beilagen Nr Auszüge aus den Berechnungen der Schallpegel Beilage Nr. 5 Luftaufnahme Seite 3 von 19

4 1 Zusammenfassung Die Untersuchungen im Rahmen dieses Gutachtens ergaben, dass durch den Schienenverkehrslärm der Bahnlinie Kiel Eckernförde nachts sowohl der schalltechnische Orientierungswert des Beiblattes 1 der DIN 18005, Teil 1 (Schallschutz im Städtebau) als auch der Immissionsgrenzwert nach der 16. BImSchV an allen Immissionsorten überschritten werden. Tags wird der Immissionsgrenzwert nach der 16. BImSchV am Immissionsort 1 unterschritten, am Immissionsort 2 eingehalten und am Immissionsort 3 überschritten. Der schalltechnische Orientierungswert nach DIN wird an allen Immissionsorten überschritten. Die Berechnung der Lärmpegelbereiche nach DIN ergibt für die 3 Häuser die in Tabelle 6 dargestellten Lärmpegelbereiche je Fassade. Die sich dadurch ergebenden notwendigen und zusätzlich empfohlenen Schallschutzmaßnahmen werden in Abschnitt 8 dargestellt. 2 Vorgang Die Gemeinde Kronshagen beauftragte uns, ein Schallgutachten über den Schienenverkehrslärm der Bahnlinie Kiel Eckernförde für den Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Kronshagen zu erstellen. Seite 4 von 19

5 3 Örtliche Verhältnisse Die örtlichen Verhältnisse sind aus den Lageplänen, Beilagen Nr. 1 und 2, sowie der Luftaufnahme, Beilage Nr. 5, ersichtlich. Es handelt sich bei der Planung um den Neubau von 3 Wohnhäusern. Nach Auskunft des Bauamtes der Gemeinde Kronshagen ist für den geplanten Bebauungsplan von folgender Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit auszugehen: Tabelle 1: Einstufung der Nachbarschaft nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Immissionsort Ausweisung laut Einstufung der Schutz- (s. Beilage Nr. 2) F-Plan B-Plan bedürftigkeit als Immissionsort Nr. 1 Grünfläche* WA** Allg. Wohngebiet Immissionsort Nr. 2 Grünfläche* WA** Allg. Wohngebiet Immissionsort Nr. 3 Grünfläche* WA** Allg. Wohngebiet * F-Plan in Änderung ** in der Aufstellung Seite 5 von 19

6 4 Zweck des Gutachtens Zweck des Gutachtens ist die Ermittlung der Schallimmissionen durch den Schienenverkehr im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 20 für eine geplante Wohnbebauung. Die vom Schienenverkehr im Prognosejahr 2025 zu erwartenden Schallimmissionen bei den gewählten Immissionsorten sollen durch Prognoseverfahren wie folgt ermittelt und beurteilt werden: Für die vom Schienenverkehr auf der Bahnlinie Kiel Eckernförde verursachten Geräusche sind die Beurteilungspegel nach der Schall 03 (Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege) zu ermitteln und mit den - Orientierungswerten nach Beiblatt 1 zur DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, sowie als Grundlage für die Abwägung mit den - Immissionsgrenzwerten nach 2 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) zu vergleichen. Im Anschluss sind gemäß DIN die Lärmpegelbereiche zu ermitteln, um die daraus resultierenden Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen darzustellen. Seite 6 von 19

7 5 Grundlagen Grundlagen dieses Gutachtens sind folgende, der Firma Schallschutz Nord GmbH zu r Verfügung gestellte Unterlagen: a) Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:2000 b) Bebauungsplan Nr. 20 im Maßstab 1:500 c) Lageplan des Bauantrages im Maßstab 1:500 d) Ansichten des Hauses Nr. 3 im Maßstab 1:100 e) Grundriss des Hauses Nr. 2 im Maßstab 1:100 f) Ausgangsdaten für schalltechnische Untersuchungen der DB AG, Strecke 1020 Abschnitt Kiel-Hassee CITTI-PARK bis Kronshagen Seite 7 von 19

8 6 Berechnung des Schienenverkehrslärms 6.1 Wahl der Immissionsorte Für die Ermittlung der Schallpegel wurden 3 Immissionsorte innerhalb der zu betrachtenden Bauflächen ausgewählt. Die Immissionsorte sind im Lageplan, Beilage Nr. 2, durch Punkte gekennzeichnet. 6.2 Verwendete Grundlagen für die Berechnung Für die Berechnung der Schallpegel wurden insbesondere folgende technische Regelwerke und Untersuchungen benutzt: a) DIN 18005, Teil 1 (Schallschutz im Städtebau Grundlagen und Hinweise für die Planung) vom Juli 2002, b) Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 (Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung) vom Mai 1987, c) Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom Juni 1990, zuletzt geändert im Dezember 2014, inkl. Anlage 2: Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03) d) DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) vom Juli 2016, e) VDI 2719 (Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen) vom August 1987 Seite 8 von 19

9 6.3 Zukünftige Schienenverkehrsbelastung Die Ausgangsdaten für schalltechnische Untersuchungen der DB AG für die Strecke 1020 Abschnitt Kiel-Hassee CITTI-PARK bis Kronshagen beinhalten die in Beilage Nr. 3 dargestellten Verkehrsbelastungen und Höchstgeschwindigkeiten. Daraus ergeben sich für den eingleisigen Streckenabschnitt die folgenden Zugklassen: Tabelle 2: Zugklassen je Gleis Bezeichnung Lw,eq' Zugklassen Tag Nacht Gatt. Anzahl Züge v Lw',i (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht (km/h) Tag Nacht Gleis DLOK GW_KSK GW_GGK KW_KSK KW_GGK DTZ DTZ Seite 9 von 19

10 6.4 Ergebnisse der Berechnung Für den Schienenverkehr ergeben sich gemäß Schall 03 die in Tabelle 3 aufgeführten Schallleistungspegel L W A,f,h,m,Fz. Tabelle 3: Schallleistungspegel des Schienenverkehrs Verkehrsweg Schallleistungspegel L W A,f,h,m,Fz tags nachts Strecke ,7 db(a) 79,4 db(a) Seite 10 von 19

11 7 Beurteilung der Geräusche 7.1 Grundlagen der Beurteilung Die Beurteilungspegel werden gemäß Abschnitt 7.1 der DIN 18005, Teil 1, sowie der Anlage 2 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV): Schall 03 berechnet. Die Ergebnisse wurden mit den im Beiblatt 1 zu DIN festgelegten Orientierungswerten und als Grundlage für die Abwägung mit den nach der 16. BImSchV zulässigen Immissionsgrenzwerten verglichen. Die Beurteilung von Schallimmissionen erfolgt grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Abwägung zwischen den Anforderungen des Immissionsschutzes und anderen Belangen. Schalltechnische Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 Die schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1, (Schallschutz im Städtebau) für den Beurteilungspegel betragen: a) bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten und Ferienhausgebieten tags 50 db(a) nachts 40 db(a) bzw. 35 db(a) b) bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags 55 db(a) nachts 45 db(a) bzw. 40 db(a) c) bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags 55 db(a) nachts 55 db(a) Seite 11 von 19

12 d) bei besonderen Wohngebieten (WB) tags nachts 60 db(a) 45 db(a) bzw. 40 db(a) e) bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags 60 db(a) nachts 50 db(a) bzw. 45 db(a) f) bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten(GE) tags 65 db(a) nachts 55 db(a) bzw. 50 db(a) g) bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart tags 45 db(a) bis 65 db(a) nachts 35 db(a) bis 65 db(a). Als Tageszeit gelten, wenn nicht anders festgelegt, die 16 Stunden zwischen Uhr und Uhr, als Nachtzeitraum die acht Stunden zwischen Uhr und Uhr. Für den Nachtzeitraum sind zwei Orientierungswerte angegeben; der höhere Wert gilt für den Verkehrslärm, der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm. Die Orientierungswerte der DIN sind eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz bei der städtebaulichen Planung; sie sind keine Grenzwerte. In Abhängigkeit von der speziellen örtlichen Situation kann sowohl eine Unterschreitung der Orientierungswerte sinnvoll sein (z. B. zum Schutz besonders schutzbedürftiger Nutzungen) als auch, besonders in vorbelasteten Gebieten, eine Überschreitung. Bei der Würdigung der Überschreitung sollte auch der Hinweis der DIN mit berücksichtigt werden, wonach bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist. Seite 12 von 19

13 Da die Einhaltung bei hoher Vorbelastung durch Verkehrslärm vielfach problematisch ist, kann zur Beurteilung der Schallimmissionssituation hilfsweise auch eine andere gesetzliche Regelung herangezogen werden: Mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) wurden vom Verordnungsgeber rechtsverbindliche Grenzwerte in Bezug auf Verkehrslärm durch Straßen- und Schienenverkehr vorgegeben. Generell sind diese Immissionsgrenzwerte dann heranzuziehen, wenn Verkehrswege neu gebaut oder wesentlich verändert werden (Prinzip der Lärmvorsorge). Im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen ist die Anwendung dieser Grenzwerte nicht zwingend vorgeschrieben, zwecks Abgrenzung eines Ermessensbereiches jedoch durchaus sinnvoll. Die Einhaltung dieser Grenzwerte in der Bauleitplanung gewährleistet damit ein vergleichbares Maß an Schallschutz, wie es der Verordnungsgeber für die Planung von Verkehrsanlagen vorsieht. Seite 13 von 19

14 7.2 Ermittlung der Beurteilungspegel Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgte mit Hilfe des Rechenprogrammes CadnaA, Version 2017 MR 1, Ausbaustufe BMP, von der Firma DataKustik. Die Ergebnisse aller Berechnungen zeigt die Tabelle 4: Tabelle 4: Ergebnisse der Berechnungen der Beurteilungspegel Immissionsort Höhe Beurteilungspegel in db(a) gemäß Schall03 Schalltechnischer Orientierungswert in db(a) (DIN 18005) Immissionsgrenzwert in db(a) (16. BImSchV) in m tags nachts tags nachts tags nachts Immissionsort Immissionsort Immissionsort Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel mit den schalltechnischen Orientierungswerten (DIN 18005) und den Immissionsgrenzwerten (16. BImSchV) Die Tabelle 4: zeigt, dass nachts sowohl der schalltechnische Orientierungswert des Beiblattes 1 der DIN 18005, Teil 1 (Schallschutz im Städtebau) als auch der Immissionsgrenzwert nach der 16. BImSchV an allen Immissionsorten überschritten werden. Tags wird der Immissionsgrenzwert nach der 16. BImSchV am Immissionsort 1 unterschritten, am Immissionsort 2 eingehalten und am Immissionsort 3 überschritten. Der schalltechnische Orientierungswert nach DIN an allen 3 Immissionsorten überschritten. Seite 14 von 19

15 8 Schallschutzmaßnahmen 8.1 Allgemeines Zunächst sollte der Durchführung von aktiven Schallschutzmaßnahmen Vorzug gewährt werden. Da in diesem Fall aktive Maßnahmen nur seitens der Bahn entlang des Bahndammes möglich wären, sind passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. 8.2 Passive Schallschutzmaßnahmen a) Lärmpegelbereiche und Schallschutz an den Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen nach DIN Bei Aufenthaltsräumen, an denen die geltenden Orientierungswerte überschritten werden, kommen technische bzw. bauliche Schallschutzmaßnahmen an den Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume in Betracht. Die Bemessung der Umfassungsteile richtet sich nach DIN (Schallschutz im Hochbau). Der maßgebliche Außenlärmpegel zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche für den Schienenverkehrslärm ergibt sich aus dem um 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für tagsüber. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel weniger als 10 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel aus dem um 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a). Berechnungsgrundlage bilden die zugrunde gelegten Verkehrsbelastungen. Die maßgeblichen Außenlärmpegel der einzelnen Lärmpegelbereiche sowie die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile (erf. R w,res ) werden in Tabelle 7 der DIN , hier übernommen in Tabelle 5, dargestellt. Seite 15 von 19

16 Tabelle 5: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Tab. 7 der DIN ) Raumarten Aufenthaltsräume in Maßgeblicher Lärmpegelbereich Außenlärmpegel Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Büroräume und ähnliches ähnliches in db(a) Erf. R w,res * des Außenbauteils in db I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis VII über 80 ** 50 * Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß der Außenbauteile ** Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen Die in diesem Projekt ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel und die daraus resultierenden Lärmpegelbereiche der einzelnen Fassaden sind in Tabelle 6 zusammengefasst. Seite 16 von 19

17 Tabelle 6: Berechnete Lärmpegelbereiche der einzelnen Fassaden Fassade Beurteilungspegel nachts Maßgeblicher Außenlärmpegel Lärmpegelbereich Haus 1 Fassade Ost 33 db(a) 46 db(a) LPB I Fassade Nord 46 db(a) 59 db(a) LPB II Fassade Süd 54 db(a) 67 db(a) LPB IV Fassade West 54 db(a) 67 db(a) LPB IV Haus 2 Fassade Ost 49 db(a) 62 db(a) LPB III Fassade Nord 53 db(a) 66 db(a) LPB IV Fassade Süd 57 db(a) 70 db(a) LPB IV Fassade West 56 db(a) 69 db(a) LPB IV Haus 3 Fassade Ost 52 db(a) 65 db(a) LPB III Fassade Nord 60 db(a) 73 db(a) LPB V Fassade Süd 62 db(a) 75 db(a) LPB V Fassade West 65 db(a) 78 db(a) LPB VI Die Anforderungen in den Lärmpegelbereichen LPB I und LPB II werden in der Regel durch Fenster und Türen handelsüblicher Bauart (Isolierverglasung) erfüllt. Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß in Abhängigkeit vom Verhältnis der Gesamtfläche des Außenbauteile eines Aufenthaltsraumes (S (W+F) ) und der Grundfläche des Aufenthaltsraumes (S G ) können dem Abschnitt 4.4 der DIN entnommen werden. Die jeweils erforderlichen Schalldämm-Maße für verschiedene Kombinationen von Außenwänden und Fenstern können ebenfalls dem Abschnitt 4.4 der DIN entnommen werden. Seite 17 von 19

18 Die Vorgehensweise zur detaillierten Bemessung des erforderlichen Schallschutzes der jeweiligen Einzelfenster und Türen (Schallschutzklassen) sowie geeignete Ausführungsbeispiele für die betroffenen Außenbauteile können der DIN Schallschutz im Hochbau, der VDI-Richtlinie 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen sowie weitere Hinweise auch der DIN EN vom April 2011, Glas im Bauwesen Glas- und Luftschalldämmung entnommen werden. b) Lüftungseinrichtungen Zur Sicherstellung einer ausreichenden Nachtruhe und einer ausreichenden Frischluftzufuhr wird empfohlen, in Bereichen, in denen der Beurteilungspegel nachts 45 db(a) überschreitet (Lärmpegelbereiche II und höher), die Schlafräume und Kinderzimmer mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustatten. c) Grundrissgestaltung Wir empfehlen außer den in a) und b) dargestellten Maßnahmen zusätzlich, Fenster der Schlafräume und Kinderzimmer nur an den von der Bahnlinie abgewandten Seiten der Wohnhäuser anzuordnen (keine Sichtverbindung zur Bahnlinie). Seite 18 von 19

19 8.3 Schallschutzmaßnahmen für den Aufenthalt im Freien Um einen angemessenen Schutz gegen Verkehrslärm im Freien zu erzielen, empfehlen wir, die Dachfirste parallel zur Bahnlinie auszurichten. Dies kann in bestimmten Fällen zu einer Verbesserung des Schallschutzes führen. (Dipl.-Ing. G. Tietgen) (Dipl.-Ing. (FH) B. Pansegrau) Seite 19 von 19

20 Übersichtslageplan ohne Maßstab Bebauungsplan Nr. 20 Beilage Nr. 1

21 B-Plan Nr. 20 Kronshagen, Schienenverkehr AZ.: 302/17 Lageplan mit Schallquelle und Immissionsorten M 1: IO Haus 3 I-III IO Haus 2 56 I-III Haus 1 IO 1 32 I-III Hausbeurteilung Beilage Nr. 2

22 Schienenverkehrsbelastung Zustand 2016 und Prognose 2025 (DB AG) Strecke 1020 Abschnitt Kiel-Hassee Citypark bis Kronshagen Zustand 2016 Daten nach Schall03 gültig ab 01/2015 Zugart- Anzahl Züge v_max Traktion Tag Nacht km/h Fahrzeugkategorien gem Schall03 im Zugverband Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeug kategorie Anzahl GZ-V A Z Z15 2 RV-VT A6 2 RV-VT A Summe beider Richtungen Prognose 2025 Daten nach Schall03 gültig ab 01/2015 Zugart- Anzahl Züge v_max Traktion Tag Nacht km/h Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeugkategorien gem Schall03 im Zugverband Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeug kategorie GZ-V A Z Z Z Z15 1 RV-VT _A6 2 RV-VT _A Summe beider Richtungen Anzahl Erläuterungen und Legende 1. v_max abgeglichen mit VzG2016; 2. Bei GZ der Prognose 2025 Anteil Verbundstoff-Klotzbremsen = 80% gem. EBA-Anordnung vom Die Bezeichnung der Fahrzeugkategorie setzt sich wie folgt zusammen: Nr. der Fz-Kategorie -Variante bzw. -Zeilennummer in Tabelle Beiblatt 1 _Achszahl (bei Tfz, E- und V-Triebzügen-außer bei HGV) 4. Für Brücken, schienengleiche BÜ und enge Gleisradien sind ggf. die entsprechenden Zuschläge zu berücksichtigen. Legende Traktionsarten: - E = Bespannung mit E-Lok - V = Bespannung mit Diesellok - ET, - VT = Elektro- / Dieseltriebzug Zugarten: GZ = Güterzug RV = Regionalzug S = Elektrotriebzug der S-Bahn IC = Intercityzug ICE, TGV = Elektrotriebzug des HGV NZ = Nachtreisezug AZ = Saison- oder Ausflugszug D = sonstiger Fernreisezug, auch Dritte LR, LICE = Leerreisezug Beilage Nr. 3

23 B-Plan Nr. 20, Kronshagen Schienenverkehr AZ.: 302/17 Auszüge aus den Berechnungen der Schallpegel Beilage Nr. 4.1

24 B-Plan Nr. 20, Kronshagen Schienenverkehr AZ.: 302/17 Beilage Nr. 4.2

25 B-Plan Nr. 20, Kronshagen Schienenverkehr AZ.: 302/17 Beilage Nr. 4.3

26 B-Plan Nr. 20, Kronshagen Schienenverkehr AZ.: 302/17 Bedeutung und Einheit der verwendeten Formelzeichen Formelzeichen Bedeutung Einheit X,Y,Z Koordinaten der Quelle oder Teilquelle m Refl Reflexionsordnung - DEN Zeitbereich D (Tag), E (Ruhezeit), N (Nacht) - LmE Emissionspegel Lm,E / L*m,E in 25 m Abstand von der Str a- ßenachse bzw. dem Parkplatz-Mittelpunkt db(a) Dl 10 lg (Länge/m) db Dstg Steigungskorrektur db Drefl Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion db K Zuschlag für lichtzeichen-geregelte Kreuzungen/Einmündungen db Ds Geometrische Ausbreitungsdämpfung db Dbm Boden- und Meteorologiedämpfung db Dz Abschirmmaß db Lw Längenbezogener Schallleistungspegel L w db(a) K0 Raumwinkelmaß, entspricht Domega in ISO db Dc Richtwirkungsmaß db Adiv Geometrische Ausbreitungsdämpfung db Aatm Luftabsorption db Agr Bodendämpfung db Afol Bewuchsdämpfung db Ahous Bebauungsdämpfung db Abar Abschirmung db Cmet Meteorologische Korrektur für Langzeit-Mittelungspegel db RV Reflexionsverlust db Lr Immissionspegel je Zeitbereich db(a) Beilage Nr. 4.4

27 Luftaufnahme Quelle Foto: Schallschutz Nord GmbH Beilage Nr. 5

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