Präambel. Weitere Einzelheiten sind im Service Level Agreement im Anhang zu diesem Vertrag geregelt, welches Bestandteil dieses Vertrags ist.



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Transkript:

Zwischen...,...,... im Folgenden Provider genannt und,,,,, im Folgenden genannt wird folgender Back-up-Vertrag geschlossen: Präambel Ziel dieses Vertrags ist, dem Kunden einen Dienst zur Sicherung seiner Daten zur Verfügung zu stellen und seine Datensicherung extern auszulagern. Zu diesem Zweck stellt ihm der Provider auf seinem Server Speicherplatz bereit. Der Provider stellt dem Kunden die Software "..." zur Nutzung zur Verfügung, welche die Verschlüsselung der Daten ermöglicht. Diese Software wird nach Wahl des Providers dem Kunden entweder auf einem Datenträger übersandt oder aber per Download zur Verfügung gestellt. Der Provider hat die Eignung der Software hinsichtlich der Betriebssysteme... und... getestet. Andere Betriebssysteme wurden auf die Leistungsfähigkeit der Software nicht untersucht. Der Provider wird für die Anbindung des Servers an das Internet Sorge tragen. Eine Verantwortung hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit des jeweiligen Zugangs in das Internet wird von dem Provider hierbei jedoch nicht übernommen, es sei denn, seitens des Kunden wird ausschließlich das Netz des Providers genutzt. Weitere Einzelheiten sind im Service Level Agreement im Anhang zu diesem Vertrag geregelt, welches Bestandteil dieses Vertrags ist. 1 Vertragsgegenstand Dem Kunden wird seitens des Providers... Gigabyte/Megabyte Speicherplatz auf einem Server des Providers zur Nutzung gemäß den nachfolgenden Vertragsbedingungen überlassen. Dem Kunden wird folgende Hardware bzw. Software zur Verfügung gestellt: Hardware:... Software:...

Der Provider sorgt sowohl für einen störungsfreien Betrieb als auch für die Funktionsfähigkeit des Server-Systems. Einzelheiten hierzu werden im Service Level Agreement geregelt, das Anlage zu diesem Vertrag ist. Der Umfang der gespeicherten Daten richtet sich nach den physikalischen Grenzen und der Geschwindigkeit der im Vertrag definierten und eingesetzten Hard- und Software. Sollte die Auslastung des Server-Systems erreicht sein, ist der Provider nicht verpflichtet, ein neues bzw. zusätzliches Server-System bereit zu stellen. In einem solchen Fall schließen der Provider und der Kunde erneut einen Vertrag gegen zusätzliches Entgelt ab. Pro zur Verfügung gestelltem Gigabyte wird hierbei eine Vergütung in Höhe von... EUR vereinbart. Der Provider stellt dem Kunden die Verschlüsselungssoftware "..." sowie hierzu gehörende Dokumentationen, wie z.b. Bedienungshandbücher, für die Laufzeit dieses Vertrags zur Verfügung. Der Kunde erhält zum Einloggen bzw. zur Anmeldung bei dem Dienst ein Passwort von dem Provider. Eine zusätzliche Sicherung kann erfolgen, wenn der Kunde nach der Anmeldung ein eigenes Passwort verwendet, welches er zur Verschlüsselung seiner Daten benutzt. a. Dem Kunden wird eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software "..." und der dazugehörenden Dokumentationen für die Aufbewahrung und Abruf von Daten für die Laufzeit dieses Vertrags erteilt. b. Der Kunde darf die Software auf lediglich einem Arbeits-PC (auf einem System) nutzen unter Verwendung des Betriebssystems... sowie der folgenden Hardware... c. Möchte der Kunde die Software auf einem anderen PC (System) nutzen, so bedarf dies der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Providers. Entsprechendes gilt, soweit der Kunde die Software auf mehreren Anlagen, insbesondere innerhalb seines gesamten Unternehmens, nutzen möchte. d. Die Software darf nicht innerhalb eines Netzwerks eingesetzt werden, wenn damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird. e. Eine Sicherungskopie der Software darf erstellt werden. Etwaige Urheberrechtsvermerke sind hierbei stets zu übernehmen. Der Kunde darf die in der Software enthaltenen Urheberrechtsvermerke weder vernichten noch verändern.

f. Der Kunde ist zum Laden, Anzeigen, Ablaufenlassen, Übertragen oder Speichern der Software gemäß der oben stehenden Vorschriften berechtigt und darf auch deren Funktionen testen. g. Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die Vervielfältigung des Codes oder die Übertragung der Codeform i.s. des 69c Nr. 1 und 2 UrhG unerlässlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Die Handlungen werden von dem Lizenznehmer oder von einer anderen zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms berechtigten Person oder in deren Namen von einer hierzu ermächtigten Person vorgenommen. 2. Die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen sind für die in Nr. 1 genannten Personen noch nicht ohne weiteres zugänglich gemacht. 3. Die Handlungen beschränken sich auf Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind. Bei Handlungen nach Abs. 1 gewonnene Informationen dürfen nicht 1. zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden, 2. an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass dies für die Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms notwendig ist, 3. für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im Wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für irgendwelche anderen das Urheberrecht verletzenden Handlungen verwendet werden. Der Provider ist verpflichtet, folgende Versicherungen abzuschließen und bis zur Vertragsbeendigung aufrecht zu erhalten: Versicherungsschutz gegen Feuer-, Einbruchs-, Diebstahls-, Leitungswasser- und Sturmschäden, Versicherungsschutz gegen Betriebsunterbrechungen als Folge einer der vorstehend erwähnten Gefahren, Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche Dritter (inklusive Produkthaftpflicht) mit einer Mindestdeckungssumme von... Euro je Schadensfall. Die Provider wird dem Kunden jederzeit Einblick in die Versicherungsunterlagen gewähren. Der Provider stellt dem Kunden vierteljährlich dessen Daten auf Datenträgern (CD-ROM) zur Verfügung. 2 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Provider stellt dem Kunden die Verschlüsselungssoftware entweder auf einem Datenträger oder zum Download zur Verfügung. Der Kunde wird unverzüglich mit der Prüfung der Funktionen der Software beginnen und hat hierbei festgestellte Fehler dem Provider unverzüglich mitzuteilen. Der Provider wird dem Kunden zu diesem Zwecke ein Testformular zur Verfügung stellen, welches die Überprüfung wichtiger Funktionen beschreibt.

Die Software gilt als ursprünglich mängelfrei, wenn der Kunde durch diese Funktionsprüfung feststellbare Mängel nicht innerhalb von... Tagen/... Monaten bei dem Provider in angemessener und zumutbarer Form rügt. Der Provider händigt dem Kunden eine Bedienungsanleitung aus. Um eine ordnungsgemäße Datensicherung zu erreichen, ist es notwendig, dass der Kunde die Datensicherung über das Internet gemäß der in dieser Bedienungsanleitung beschriebenen Verfahrensweise durchführt und sich anhand dieser über die Funktionen der Software informiert. Dem Kunden ist bewusst, dass er für das Laden der Daten auf den Server allein verantwortlich ist. Er wird daher dafür Sorge tragen, dass er stets lediglich kompatible und nicht fehlerbehaftete Programme/Inhalte auf dem Server des Providers arbeiten lässt, die weder das Regelbetriebsverhalten noch die Sicherheit des Servers beeinträchtigen. Warnhinweise bzw. Warnmeldungen seitens des Softwareprogramms und/oder des Providers im Rahmen des Datensicherungsvorgangs hat der Kunde zu beachten und zu befolgen. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Datenbestand und die Protokolle seiner Datensicherung regelmäßig zu untersuchen, da nicht ausgeschlossen ist, dass Übertragungsfehler auftreten oder aber Fehler aufgrund Verursachung Dritter oder höherer Gewalt. Der Kunde wird keine Änderungen an der Software vornehmen. Im Fall von kundenseitigen Änderungen entfallen etwaige Gewährleistungsansprüche des Providers, es sei denn, der Kunde weist nach, dass durch seine Änderungen die Gewährleistungspflichten seitens des Providers nicht erschwert werden und die Änderungen keine Auswirkung auf die Funktionstauglichkeit der Software haben. 3 Störungsanzeige Der Kunde verpflichtet sich, ab Kenntnis von einer Störung des beauftragten Dienstes dies dem Provider unverzüglich anzuzeigen. 4 Verwahrung der Passwörter Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten bzw. Passwörter sicher zu verwahren. 5 Änderung von unternehmensrelevanten Daten Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider unverzüglich mitzuteilen, sofern - eine Änderung in der Person des Kunden (Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge), - eine Änderung der Anschrift, des Namens, der Rechtsform oder der Firma, - eine Änderung im Gesellschafterbestand eintritt. 6 Löschung der Software/Vernichtung von Dokumentationen Die Software sowie sämtliche hierzu gehörenden Dokumente (insbesondere Bedienungshandbücher) sind dem Kunde für die Laufzeit dieses Vertrags überlassen worden. Daher sind sowohl die Software als auch sämtliche hierzu gehörenden Unterlagen,

Dokumente, Bedienungshandbücher unverzüglich nach Vertragsbeendigung zu vernichten. Dies gilt ebenso für etwaige Kopien in digitaler oder sonstiger Form. Auf Verlangen des Providers wird ihm der Kunde dies schriftlich bestätigen. 7 Hotline Der Provider richtet für Fragen des Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine Hotline ein. Diese Hotline soll 7 Tage die Woche (Montag bis Montag) rund um die Uhr erreichbar sein. Näheres hierzu ist im Service Level Agreement als Anhang zu diesem Vertrag geregelt. 8 Service Der Provider wird gemäß des Service Level Agreements Wartungsarbeiten durchführen. Reaktionszeiten und Entstörzeiten sind ebenfalls im Service Level Agreement als Anhang zu diesem Vertrag geregelt. 9 Gewährleistung Dem Kunden ist bewusst, dass der Provider kein eigenes Netz betreibt und dem Kunden nicht den Internetzugang zur Verfügung stellt. Aus diesem Grunde übernimmt der Provider keine Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit des jeweiligen Zugangs in das Internet. Etwas anderes gilt nur, sofern der fehlerhafte Zugang von dem Provider zu vertreten ist, z.b. auf eine fehlerhafte Schnittstelle zurück zu führen ist. Der Umfang der gespeicherten Daten richtet sich nach den physikalischen Grenzen und der Geschwindigkeit der eingesetzten Hard- und Software. Dem Kunden ist bekannt, dass mengenmäßig der unter 1 festgelegte Speicherplatz zur Verfügung steht. Wenn die Auslastung des Systems erreicht ist, wird der Provider dem Kunden auf Aufforderung gegen zusätzliches Entgelt, dessen Höhe im Einzelnen näher in dem Leistungsschein als Anhang zu diesem Vertrag geregelt ist, unverzüglich mehr Speicherplatz zur Verfügung stellen. Im Fall des Auftretens von Fehlern, die im Verantwortungsbereich des Providers liegen, insbesondere für solche, welche die Datenspeicherung auf dem Server betreffen, ist der Kunde von der Entrichtung der Vergütung befreit oder kann die Vergütung entsprechend mindern. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine Abstandnahme vom Vertrag bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hinsichtlich des Gesamtvertrags kommt in Betracht, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist oder eine nicht nur unerhebliche Vertragspflichtverletzung trotz Abmahnung bzw. Fristsetzung fortbesteht. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn die Vertragspflichtverletzung derart schwerwiegend ist, dass eine Abmahnung nicht tauglich erscheint, die Pflichtverletzung zu beenden und/oder das Vertrauen wiederherzustellen. Dem Provider stehen vor einer solchen außerordentlichen Kündigung des Vertrags regelmäßig zwei Mängelbeseitigungsversuche bezogen auf den jeweiligen Mangel zu. Im Fall eines Mangels oder der Fehlerhaftigkeit der überlassenen Software wird der

Provider den Mangel beheben und/oder kostenlosen Ersatz liefern. Dem Kunden steht ein Minderungsrecht zu. Bei Fehlschlagen von zwei Mängelbeseitigungsversuchen hat der Kunden das Recht, den gesamten Vertrag außerordentlich zu kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Provider steht gewährleistungsrechtlich jedoch nicht dafür ein, wenn ein Mangel auf einen Bedienungsfehler seitens des Kunden zurückzuführen ist. Der Provider steht nicht dafür ein, dass die Software frei von Rechten Dritter ist, es sein denn, ihm sind diese entgegenstehenden Rechte bekannt oder grob fahrlässig unbekannt. Zurzeit sind dem Provider solche Rechte nicht bekannt. 10 Vergütung Der Kunde ist zur Entrichtung einer monatlichen Vergütung in Höhe von... Euro zuzüglich Mehrwertsteuer verpflichtet. Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung fällig. Der Kunde kommt mit der Zahlung der monatlichen Vergütung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang die Zahlung leistet. Der Zinssatz während des Verzugs beträgt 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der aktuelle Basiszinssatz wird dem Kunden im Rahmen der Rechnungsstellung mitgeteilt. Der Provider ist zu einer Anpassung bzw. Erhöhung der Vergütung berechtigt, wenn er Verbesserungen an der Hard- und/oder Software vornimmt. Dem Kunden steht in diesem Falle ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. 11 Laufzeit und Kündigung Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zu dem jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Jede Partei hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, - wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird, gegen sie ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird; - wenn die andere Partei Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung des Vertragspartners nicht innerhalb einer angemessenen Frist von zehn Werktagen beendet wird. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint, wobei im Falle eines Mangels dem Provider regelmäßig ein zweimaliges Nachbesserungsrecht zusteht. Eine fristlose Kündigung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, sofern diese Vertragspflichtverletzung unwesentlich ist, so dass nach Abwägung aller Umstände eine fristlose Kündigung nicht als angemessen erscheint. - für den Kunden darüber hinaus, wenn dem Provider die Sicherung der Daten für länger

als 3 Werktage durch höhere Gewalt unmöglich ist; - für den Provider darüber hinaus, wenn der Kunde mit der Zahlung seines monatlichen Entgelts in Verzug ist, wobei das monatliche Entgelt in diesem Fall mindestens 80 Euro betragen muss. Am Ende der Laufzeit des Vertrags oder bei der Beendigung aus sonstigen Gründen stellt der Provider dem Kunden dessen Daten auf separaten Datenträgern zur Verfügung. 12 Höhere Gewalt Für den Fall, dass eine Partei die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Streik, Naturkatastrophen und Stromausfall) trotz aller ihr zumutbarer Anstrengungen nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit. Ist dem Provider eine wesentliche Vertragspflicht, insbsondere die Pflicht zur Datensicherung, länger als 3 Werktage aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so hat der Kunde ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. 13 Geheimhaltung Der Provider verpflichtet sich, die ihm von dem Kunden (ansonsten) übermittelten oder sonst zugänglich gemachten Informationen, Daten etc. streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen. Der Provider wird die übermittelten oder sonst zugänglich gemachten geheimhaltungspflichtigen Informationen ausschließlich zu dem vorstehend genannten Zweck der Datensicherung für den Kunden verwenden. Der Provider erhält insbesondere keine Rechte an den Informationen. Der Provider wird die geheimhaltungspflichtigen Informationen, die er von dem Kunden erhalten hat, nur denjenigen eigenen und einer entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegenden Mitarbeitern zugänglich machen, die sie angehen, insbesondere denjenigen, die dem entsprechenden Tätigkeitsbereich im Rahmen dieses Vertragszwecks angehören. Der Provider wird seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichten. Der Provider wird die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. 14 Haftung Der Provider haftet für Sachschäden - in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden seiner Organe und leitenden Angestellten, - dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, - außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, der Provider kann sich kraft Handelsbrauch davon freizeichnen, - der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.

Ein Mitverschulden des Kunden ist ihm anzurechnen. Störungen im Zusammenhang mit dem Zugang zum Internet oder der Qualität des Zugangs und/oder der Datenübertragung im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die von dem Provider nicht zu vertreten sind (z.b. der Ausfall von Backbones anderer Betreiber), begründen keinen Haftungsanspruch des Kunden gegen den Provider. Vergütungsansprüche bleiben unberührt. 15 Sperre Eine Sperre des Zugangs zum Server ist zulässig, sofern der Kunde mit der Zahlungsverpflichtung von mindestens 80 Euro in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist. Der Provider wird den Kunden auf die Möglichkeit hinweisen, Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten zu suchen. Bei einer Sperre des Servers stellt der Provider sicher, dass der Kunde auf die bereits gespeicherten Daten zugreifen kann. Der Provider wird dem Kunden entweder unverzüglich den Download der Daten ermöglichen oder ihm die Daten auf separaten Datenträger zusenden. 16 Schlussbestimmungen Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Providers. Sollte eine Regelung dieses Vertrags teilweise oder vollständig unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, so bleiben alle übrigen Regelungen des Vertrages hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Vertragslücke. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags oder der Einzelaufträge bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrags. (Ort des Vertragsschlusses), den (Datum) Unterschrift des Providers Unterschrift des Kunden