Pangora AGB vom 05.01.2005 Pangora AGB vom 24.11.2006 Seite 1 Pangora Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 05.01.2005 1.: GRUNDLAGEN. 1.1 Die Pangora GmbH hat ihren Sitz in der Infanteriestrasse 19, Haus 5, 80797 München (nachfolgend Pangora). Das System bietet Betreibern von Suchmaschinen und Portalen (nachfolgend Portale), mit denen durch Pangora gesonderte Verträge abgeschlossen werden, die Möglichkeit, Informationen über online erhältliche Produkte verschiedener Online-Shops in die eigenen Seiten zu integrieren. Betreiber eines Online-Shops (nachfolgend Kunden) haben die Möglichkeit, Datensätze mit Beschreibungen der von Ihnen angebotenen Waren und zusätzlichen Informationen an Pangora zu übermitteln, um ihr Angebot auf Portalen präsentieren zu können. Pangora Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 24.11.2006 1.: GRUNDLAGEN. 1.1 Die Pangora GmbH hat ihren Sitz in der Infanteriestrasse 19, Haus 5, 80797 München (nachfolgend Pangora). Das System bietet Betreibern von Suchmaschinen und Portalen sowie den Betreibern von über Affiliate Programmen angeschlossenen Seiten (nachfolgend insgesamt Portale genannt), mit denen durch Pangora gesonderte Verträge abgeschlossen werden, die Möglichkeit, Informationen über online erhältliche Produkte verschiedener Online-Shops in die eigenen Seiten zu integrieren. Betreiber eines Online-Shops (nachfolgend Kunden) haben die Möglichkeit, Datensätze mit Beschreibungen der von Ihnen angebotenen Waren und zusätzlichen Informationen an Pangora zu übermitteln, um ihr Angebot auf Portalen präsentieren zu können. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Betreiber von Online-Shops.
Pangora AGB vom 05.01.2005 Pangora AGB vom 24.11.2006 Seite 2 1.2 Pangora stellt die angebotenen Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Bestimmungen und eines Auftrags bzw. des Registrierungsformulars zur Verfügung. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Mitarbeiter oder Beauftragte von Pangora, die über den Inhalt eines Side Letters oder dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich mit Pangora zu vereinbaren. Die Angebote von Pangora (www.pangora.com) sind unverbindlich und freibleibend. 1.3 Schriftverkehr erfolgt vorzugsweise per E-Mail und ist dem per Briefpost gleichgestellt. E-Mail fällt im folgenden unter Schriftverkehr ; dies gilt weder für den Abschluss eines Auftrags noch für Kündigungen, welche per Brief oder Fax zu erfolgen haben. 1.2 Pangora stellt die angebotenen Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Bestimmungen und eines Auftrags bzw. des Registrierungsformulars zur Verfügung. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Mitarbeiter oder Beauftragte von Pangora, die über den Inhalt des Auftrags oder dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich mit Pangora zu vereinbaren. Die Angebote von Pangora (www.pangora.com) sind unverbindlich und freibleibend. 1.3 Schriftverkehr erfolgt vorzugsweise per E-Mail und ist dem per Briefpost gleichgestellt. E-Mail fällt im folgenden unter Schriftverkehr ; dies gilt nicht für den Abschluss eines Auftrags, welcher stets per Brief oder Fax zu erfolgen hat.
Pangora AGB vom 05.01.2005 Pangora AGB vom 24.11.2006 Seite 3 3.: VERFÜGBARKEIT VON Pangora. 3.2 Betriebsunterbrechungen sind möglich. Dies gilt insbesondere für Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Pangora liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders, sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzprovider liegen, etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. 3.: VERFÜGBARKEIT VON PANGORA. 3.2 Betriebsunterbrechungen sind möglich. Dies gilt insbesondere für Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Pangora liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders, sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzprovider liegen, etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Pangora weist darauf hin, dass Produktaktualisierungen aus technischen Gründen auf den Portalen in der Regel einmal werktäglich durchgeführt werden.
Pangora AGB vom 05.01.2005 Pangora AGB vom 24.11.2006 Seite 4 4.: PFLICHTEN DES KUNDEN. 4.1 Das vom Kunden zu zahlende Entgelt bemisst sich nach dem jeweils anzuwendenden Tarif und ergibt sich aus dem Side Letter bzw. aus den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Portal. Eine Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der in den Rechnungen angegebenen Redirects; es sei denn, es bestehen gesonderte Vereinbarungen zwischen dem Kunden und einem Portal. 4.4 Der Kunde betreibt den Online-Shop und seine Webseite so, dass diese nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen. Unter anderem unterlässt der Kunde Verstöße gegen das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, gegen gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte, das Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie sonstige Rechte Dritter. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte anzubieten oder anbieten zu lassen. (...) 4.: PFLICHTEN DES KUNDEN. 4.1 Das vom Kunden zu zahlende Entgelt bemisst sich nach dem jeweils anzuwendenden Tarif und ergibt sich aus dem Auftrag bzw. aus den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Portal. Eine Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der in den Rechnungen angegebenen Redirects; es sei denn, es bestehen gesonderte Vereinbarungen zwischen dem Kunden und einem Portal. 4.4 Der Kunde betreibt den Online-Shop und seine Webseite so, dass diese nicht gegen die jeweils geltende Rechtsordnung verstoßen. Unter anderem unterlässt der Kunde Verstöße gegen das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, gegen gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte, das Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie sonstige Rechte Dritter. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte anzubieten oder anbieten zu lassen. (...)
Pangora AGB vom 05.01.2005 Pangora AGB vom 24.11.2006 Seite 5 4.5 Der Kunde garantiert, dass die gelieferten Inhalte und deren Nutzung durch Pangora und durch die Portale nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen. Insbesondere garantiert der Kunde, keine Inhalte zu übermitteln, deren Bewerbung oder Vertrieb gegen gesetzliche Verbote (z.b. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht), die guten Sitten, Rechte Dritter (Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Marken-, Datenschutzrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte, usw.) verstoßen. Ferner wird der Kunde keine Inhalte übermitteln, die a) den Krieg verherrlichen, b) offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, insbesondere solche, die in die Liste jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte aufgenommen wurden ( 1 GjSM) oder die geeignet sind, das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen ( 6 Abs. 2 JÖSchG), (...) 4.5 Der Kunde garantiert, dass die gelieferten Inhalte und deren Nutzung durch Pangora und durch die Portale nicht gegen die jeweils geltende Rechtsordnung verstoßen. Insbesondere garantiert der Kunde, keine Inhalte zu übermitteln, deren Bewerbung oder Vertrieb gegen gesetzliche Verbote (z.b. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht), die guten Sitten, Rechte Dritter (Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Marken-, Datenschutzrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte, usw.) verstoßen. Ferner wird der Kunde keine Inhalte übermitteln, die a) den Krieg verherrlichen, b) offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, insbesondere solche, die in die Liste jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte aufgenommen wurden oder die geeignet sind, das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, (...)
Pangora AGB vom 05.01.2005 Pangora AGB vom 24.11.2006 Seite 6 4.7 Pangora ist berechtigt, den öffentlichen Zugang auf die gelieferten Inhalte sowie auf die Verlinkung zur Webseite des Kunden für den Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden, dass ein Portal die Sperrung verlangt oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Angebote (Dokumente, Leistungen, Programme) oder des Domainnamens ist. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde pornographische Angebote veröffentlicht oder Inhalte, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte oder wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD verstoßen könnten. Es sei denn, der Kunde weist nach, dass die gesperrten Inhalte nicht rechtswidrig waren bzw. dass kein tatsächlicher Rechtsanspruch gegeben war: 4.7 Pangora ist berechtigt, den öffentlichen Zugang auf die gelieferten Inhalte sowie auf die Verlinkung zur Webseite des Kunden für den Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden, dass ein Portal die Sperrung verlangt oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Angebote (Dokumente, Leistungen, Programme) oder des Domainnamens ist. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde pornographische Angebote veröffentlicht oder Inhalte, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte oder wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht verstoßen könnten. Es sei denn, der Kunde weist nach, dass die gesperrten Inhalte nicht rechtswidrig waren bzw. dass kein tatsächlicher Rechtsanspruch gegeben war.
Pangora AGB vom 05.01.2005 Pangora AGB vom 24.11.2006 Seite 7 4.10 Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Teledienste alle gemäß 6 TDG erforderlichen Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten; dazu gehören insbesondere: - (...) - in den Fällen, in denen er eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Angabe dieser Nummer. Darüber hinaus ist der Kunde insbesondere verpflichtet, die Regelungen über Fernabsatzverträge gemäß 312 a ff. BGB zu beachten sowie alle nach der BGB-InfoVO erforderlichen Informationen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form für die Endnutzer bereitzuhalten. 4.10 Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Teledienste alle gesetzlich erforderlichen Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten; dazu gehören insbesondere: - (...) - in den Fällen, in denen er eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzt, die Angabe dieser Nummer. Darüber hinaus ist der Kunde insbesondere verpflichtet, die Regelungen über Fernabsatzverträge zu beachten sowie für den Endnutzer alle Informationen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bereitzuhalten.
Pangora AGB vom 05.01.2005 Pangora AGB vom 24.11.2006 Seite 8 6.2.6 das Recht zur Werbeauswertung, d.h. das Recht, die Datensätze und deren Inhalte in jeglicher Form der Werbung für und durch die Portale in unveränderter oder retuschierter Form in Plakaten, Broschüren, Anzeigen, Bild- oder Tonträgern, Werbespots, Werbebannern, Demo-Versionen, Multimedia-Shows, Testversionen oder ähnlichen Kommunikationsmitteln zu nutzen. 6.6 Von der Rechtseinräumung ist auch das Recht umfasst, die genannten Nutzungsrechte an die Nutzer der Portale zeitlich unbeschränkt unterzulizenzieren, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung durch die Internet-Nutzer erforderlich ist. 6.2.6 das Recht zur Werbeauswertung, d.h. das Recht, die Datensätze und deren Inhalte in jeglicher Form der Werbung in unveränderter oder retuschierter Form in Anzeigen, Werbespots, Werbebannern, Demo-Versionen, oder ähnlichen Kommunikationsmitteln zu nutzen. Das Recht zur Werbeausbeutung umfasst auch das Recht, die Datensätze und deren Inhalte allgemein zur Bewerbung von (Pangora-)Marktplätzen auf Portalen einzusetzen, auch ohne dass durch diese Verwendung ein konkreter Bezug zu dem Online-Shop des Kunden oder seines Angebotes, für das die Daten und deren Inhalte zur Verfügung gestellt wurde, vorhanden sein muss. 6.6 Von der Rechteeinräumung ist auch das Recht umfasst, die genannten Nutzungsrechte an die Nutzer der Portale für die Dauer dieses Vertrages unterzulizenzieren, soweit dies f ür die vertragsgemäße Nut zung durch die Internet- Nutzer erforderlich ist.
Pangora AGB vom 05.01.2005 Pangora AGB vom 24.11.2006 Seite 9 8.: DATENSCHUTZ. Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Die Pangora speichert Daten nur in dem Umfang und Zeitraum, wie erforderlich, um die Integration des Kunden in die Pangora-Suche durchzuführen und den Nachweis der Erfüllung dieses Vertrages erbringen zu können. 8.: DATENSCHUTZ. 8.1 Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Die Pangora speichert Daten nur in dem Umfang und Zeitraum, wie erforderlich, um die Integration des Kunden in die Pangora-Suche durchzuführen und den Nachweis der Erfüllung dieses Vertrages erbringen zu können. 8.2 Der Kunde willigt ein, dass Pangora ausgewählten Wirtschaftsauskunfteien Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.b. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermittelt.
Pangora AGB vom 05.01.2005 Pangora AGB vom 24.11.2006 Seite 10 9.: SCHLUSSBESTIMMUNGEN. 9.1 Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt exklusive des Internationalen Privatrechts, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 9.: VERTRAULICHKEIT Die Vertragsparteien werden gegenüber Dritten über den Inhalt dieses Vertrages und alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen, Unterlagen und Daten, insbesondere bestehende Preislisten, Stillschweigen bewahren und sie Dritten nicht zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrages. 10.: SCHLUSSBESTIMMUNGEN. 10.1 Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980.
Pangora AGB vom 05.01.2005 Pangora AGB vom 24.11.2006 Seite 11 9.5 Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. 10.5 Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Für den Fall, dass sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss die Regelung als vereinbart, die, sofern der Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Für den Fall, dass sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss die Regelung als vereinbart, die, sofern der Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 05.01.2005 gültig. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 24.11.2006 gültig.