Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (zum Verbleib beim Bieter bestimmt)

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Transkript:

Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. 60325 Frankfurt am Main Frankfurt/Main, den 02.11.2018 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (zum Verbleib beim Bieter bestimmt) Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb Konzipierung einer Kampagne mit Augmented Reality Elementen für mindestens ein Social Media Netzwerk zum Thema 100 Jahre Bauhaus (gem. 8 (4) Nr. 1 UVgO) Anlagen: - Angebotsvordruck mit Leistungsbeschreibung inkl. Leistungsverzeichnis Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. beabsichtigt, wie bereits durch die Teilnahmeunterlagen bekannt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie werden gebeten, ein entsprechendes Angebot abzugeben. 1. Angaben zur ausgeschriebenen Leistung 1.1. Beschreibung des Auftragsgegenstandes Ziel dieses Auftrages soll es sein, Facefilter bzw. eine Augmented Reality geeignet für mindestens eine Social-Media Plattform zu erstellen, die sich thematisch mit dem Thema 100 Jahre Bauhaus beschäftigt. Diese Augmented Reality/ dieser Facefilter soll dann im Mittelpunkt einer Kampagne, die herausgearbeitet werden soll, zum Thema 100 Jahre Bauhaus (#Celebrating- Bauhaus) stehen. Breiter gefasst sollen kultur- und/oder technikinteressierte Menschen für das Reiseland Deutschland innerhalb neuer innovativer Umgebungen begeistert werden und so der Incoming Tourismus nach Deutschland gesteigert werden. 1.2. Leistungsort: Frankfurt am Main 1.3. Ausführungsfrist/Leistungszeitraum Vertragsbeginn: November 2018 Vertragsende: Dezember 2018 Seite 1 von 6

2. Hinweise zum Vergabeverfahren 2.1. Art der Vergabe: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gem. 8 (4) Nr. 1 UVgO Die DZT e.v. kann den Zuschlag auf ein Angebot erteilen, auch ohne zuvor verhandelt zu haben. Als Zuwendungsempfänger des Bundes sind wir verpflichtet, die einheitlichen Beschaffungsverträge des Bundes (www.evb-it.de) zu vereinbaren. 2.2. Stelle, die den Zuschlag erteilt: s.o. 2.3. Auskünfte Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an: Referent Social Media Marketing Deutsche Zentrale für Tourismus e.v. Herr Christian Halamuda 60325 Frankfurt E-Mail: christian.halamuda@germany.travel Bei formellen Fragen wenden Sie sich bitte an: Deutsche Zentrale für Tourismus e.v. Vergabestelle 60325 Frankfurt E-Mail: vergabestelle@germany.travel Fragen der Bieter zum Vergabeverfahren oder zu den Verdingungsunterlagen sind bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer 3.6 ausschließlich schriftlich an die o. g. Stellen zu richten. 2.4. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so wird ein entsprechender Hinweis an die unter Ziffer 2.3 genannten Stellen erbeten. 2.5. Öffnung der Angebote Die Öffnung der Angebote erfolgt am 16.11.2018 2.6. Zuschlagskriterien & Wertung Der Zuschlag erfolgt nach Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Folgende Bewertungskriterien wurden festgelegt: Auf der Leistungsbeschreibung basierendes Augmented Reality Kampagnen-Konzept (70%) Skizzierung/Vorstellung der verwendeten AR-Elemente, die nach Zuschlagserteilung erstellt werden sollen (30%) Seite 2 von 6

Beschreibung Punkte Kriterien ungenügend nicht entspricht. mangelhaft gravierende Lücken aufweist. ausreichend zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen noch entspricht. befriedigend im Allgemeinen den Anforderungen entspricht. gut voll entspricht. sehr gut in besonderem Maße entspricht. 0 2 4 6 8 10 Das Angebot ist nicht geeignet oder basiert nicht auf der Ausschreibung. Die vorgestellten AR- Elemente sind technisch nicht umsetzbar und/oder entsprechen nicht den geforderten Kriterien. Das Angebot weist gravierende Lücken auf und ist nicht vollständig nachvollziehbar. Mit dem Angebot werden nicht alle MUSS-Kriterien erfüllt. Sowohl das Konzept wie auch die vorgestellten AR- Elemente weisen gravierende Lücken beim Storytelling und/oder bei der möglichen Umsetzung auf. Das Angebot weist zwar Mängel auf, die jedoch unwesentlich sind. Die MUSS-Kriterien sind erfüllt, sodass das Angebot im Ganzen noch entspricht. Das Konzept entspricht den Vorgaben, kann jedoch nicht durch ein gutes Storytelling überzeugen. Die vorgestellten AR- Elemente sind technisch umsetzbar. Das eingereichte Angebot erfüllt laut der Leistungsbeschreibung alle geforderten Muss-Kriterien. Zudem können Soll-Kriterien erfüllt werden. Das Konzept hat eine zielgruppen-spezifische Ansprache und kombiniert diese mit einem guten Storytelling. Die vorgestellten AR-Elemente sind technisch umsetzbar. Es werden sowohl alle geforderten Muss-Kriterien wie auch Soll-Kriterien erfüllt. Das Konzept überzeugt durch ein sehr gutes Storytelling, die vorgestellten AR-Elemente passen neben der technischen Umsetzbarkeit sehr gut zum Netzwerk und können darüber hinaus zielgruppenspezifisch eingesetzt werden. Das eingereichte Angebot erfüllt alle geforderten Muss-Kriterien wie auch alle Soll-Kriterien. Das Konzept überzeugt durch eine hervorragende Ausgangs-Idee samt Storytelling-Punkten. Die Idee kann weitere Verknüpfungspunkte für zukünftige Projekte definieren und kann auf verschiedenen SoMe-Netzwerken eingesetzt werden. Die vorgestellten AR-Elemente sind auf einem sehr hohen innovativen Level. Seite 3 von 6

2.7. Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote Der Auftraggeber unterrichtet jeden Bieter unverzüglich über die erfolgte Zuschlagserteilung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter auf Antrag über eine Nichtberücksichtigung informiert wird ( 46 (1) UVgO). 2.8. Datenschutzklausel Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 2.9. Hinweis, sofern kein Angebot abgegeben wird Es steht Interessenten frei auf diese Aufforderung zur Angebotsabgabe kein Angebot abzugeben. Für diesen Fall wird um eine kurze Mitteilung an die unter Ziffer 2.3 benannten Stellen gebeten. 3. Angebots- und Bewerbungsbedingungen 3.1. Form und Inhalt der Angebote 3.1.1. Äußere Form Schriftliche Angebote sind als solche zu kennzeichnen und in einem fest verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Konzipierung einer Kampagne mit Augmented Reality Elementen für mindestens ein Social Media Netzwerk zum Thema 100 Jahre Bauhaus bei der unter Ziffer 3.6 angegebenen Stelle einzureichen. Digitale Angebote sind nicht zugelassen. 3.1.2. Änderungen, Ergänzungen und Erläuterungen Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. Änderungen des Bieters an seinen Unterlagen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen, Ergänzungen und Erläuterungen in Form eines Nebenangebots laut Ziffer 3.5 sind möglich. 3.1.3. Unterschrift 3.1.4. Preise Die Angebote sowie die Formblätter (soweit vorgesehen) und Erklärungen müssen unterschrieben sein; der Name des/der Unterzeichnenden ist anzugeben. Preise sind in EUR anzugeben. Ergibt sich bei einzelnen Leistungspositionen ein Widerspruch zwischen dem vom Bieter angegebenen Einheitspreis und dem von Ihm eingetragenen Gesamtpreis, gilt der Einheitspreis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils vorgeschriebenen Umsatzsteuer. 3.2. Beizufügende Unterlagen 3.2.1. Angebotsvordruck (Leistungsbeschreibung inkl. Leistungsverzeichnis) 3.3. Kostenerstattung Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Seite 4 von 6

Die Vervielfältigungskosten für die Versendung dieser Vergabeunterlagen werden nicht erstattet. 3.4. Urheberrechte Der Bieter hat in seinem Angebot darauf hinzuweisen, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden. 3.5. Nebenangebote/Änderungsvorschläge Nebenangebote sind zulässig und müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen sowie als solche gekennzeichnet sein. 3.6. Abgabe der Angebote Angebote müssen bis zum 16.11.2018, 10:00 Uhr bei der folgenden Stelle abgegeben werden: Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. Vergabestelle Betreff: Konzipierung einer Kampagne mit Augmented Reality Elementen für mindestens ein Social Media Netzwerk zum Thema 100 Jahre Bauhaus 60325 Frankfurt am Main Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. 3.7. Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebotes sind bis zum Ende der unter Ziffer 3.6 genannten Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen. Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist gemäß Ziffer 5.0. an sein Angebot gebunden. 3.8. Bietergemeinschaften Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. 3.9. Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer Die Bieter haben spätestens bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Bei der Einholung von Angeboten von Unterauftragnehmern ist der Bieter verpflichtet, kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Seite 5 von 6

Umfang zu erteilen, wie dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbar ist, bei der Übertragung von Teilleistungen nach Wettbewerbsgesichtspunkten zu verfahren und dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen zu stellen, als sie durch den Auftrag mit dem Bieter vereinbart werden. 3.10. Sprache Die Angebote sowie sämtliche beizubringende Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen. 3.11. Aufklärungspflicht Nach Öffnung der Angebote können von den Bietern Aufklärungen und Angaben verlangt werden, um Zweifel über die Angebote oder den Bieter zu beheben. 3.12. Antikorruptionsrichtlinie Gemäß der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 erklärt sich der Bieter bereit, seine Beschäftigten, die bei der Leistungserstellung mitwirken, nach dem Verpflichtungsgesetz auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag zu verpflichten. 4.0. Zahlungsbedingungen Zahlungen erfolgen je nach Leistungsfortschritt nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen; Abschlagszahlungen sind möglich. 5.0. Bindefrist Die Bindefrist endet am 31.12.2018 6.0. Besondere Vertragsbedingungen Dem Vertrag liegen in folgender Reihenfolge zugrunde: - Zuschlagsschreiben; - die Angebotsaufforderung, inkl. dieser Bes. Vertragsbedingungen; - das vom Bieter unterschriebene Angebot, insbesondere die Leistungsbeschreibung inkl. Leistungsverzeichnis; - die VOL/B in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung; - EVB-IT Vertrag Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Geltung von AGB des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen gez. -Vergabestelle- Seite 6 von 6