Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) 24 Monate/SaZ 12-15



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Transkript:

Sicherheits Ausbildungs Akademie Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) 24 Monate/SaZ 12-15 SERIÖS KOMPETENT REALISTISCH - MARKTORIENTIERT

Begrüßung Sehr geehrte Soldatinnen und Soldaten, vielleicht stehen Sie momentan kurz vor der Beendigung Ihrer Dienstzeit als Zeitsoldat der Deutschen Bundeswehr. Sicherlich eine sehr ereignisreiche, fordernde und prägende Zeit. Nun müssen Sie einen neuen Lebensabschnitt beschreiten und eine Entscheidung treffen, welchen beruflichen Werdegang Sie einschlagen. Bei dieser Entscheidung möchten wir Sie gerne beraten und Ihnen die Karrieremöglichkeiten auf dem privaten Sicherheitsmarkt vorstellen. Um auf dem privaten Sicherheitsmarkt tätig werden zu können benötigen Sie eine staatlich anerkannte Ausbildung. Die Aus- und Weiterbildung zur Fachkraft/ Meister für Schutz und Sicherheit - IHK bilden hier einen hervorragenden Grundstein. Da Sie als Zeitsoldaten der Bundeswehr während Ihrer Dienstzeit berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, werden Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmung vorzeitig zur Abschlussprüfung in diesem Berufsfeld zugelassen. Aufgrund unserer aktiven Personenschutz- und Sicherheitstätigkeit seit 1978, gehören wir zu den anerkannten und seriösen Anbietern von Ausbildungen und Lehrgängen für Sicherheits-Fachkräfte. In unserer Security Academy liegt der Schwerpunkt auf der Aus- und Weiterbildung von nationalem sowie internationalem Personenschutz- und Sicherheitspersonal. Durch unsere langjährige Tätigkeit und daraus resultierenden Kontakte im privaten Sicherheitsmarkt garantieren wir Ihnen eine anerkannte und vor allem realistische Aus- und Weiterbildung im Personenschutz- und Sicherheitsbereich. Wir legen sehr großen Wert darauf, unsere Lehrgangsteilnehmer nach Beendigung der Ausbildung auf dem privaten Sicherheitsmarkt zu integrieren und in ein attraktives Arbeitsverhältnis zu vermitteln. FINGER DK/SA Siegener Straße 8 D-35066 Frankenberg/Eder Telefon: +49 (0)6451 2302712 Telefax: +49 (0)6451 2302713 E-Mail: mail@dk-security-consulting.de Internet: www.ika-securityacademy.com Ansprechpartner: Dennis Krull Helwig Finger Gehen Sie davon aus bei uns eine seriöse Art von Ausbildung zu bekommen, welche sich grundlegend von anderen Lehrgangsanbietern unterscheidet. Wir möchten für Sie in erster Linie Berater und nicht Erzieher sein! Wir garantieren Ihnen, eine interessante, abwechslungsreiche und erwachsenengerechte Ausbildung. Eine gewisse Entfernung vom Wohnort zur Ausbildungsstätte darf hier kein Hindernis darstellen, da gerade die Flexibilität im speziellen Sicherheitsmarkt eine Voraussetzung ist, um einen gut bezahlten Job zu erlangen. Durch meine zwölfjährige Dienstzeit im Fallschirmjägerbataillon 313 Varel/ Seedorf, kenne auch ich die sicherlich nicht leichte Situation und Lage in der Sie sich gerade befinden. Motivieren Sie sich, nun den nächsten Schritt ins zivile Berufsleben anzugehen und scheuen Sie sich nicht vor dieser Herausforderung. Ich werde Sie vom ersten Ausbildungstag an dabei unterstützen, auch diese Herausforderung zu meistern und den Sprung in die zivile Arbeitswelt zu schaffen-darauf haben Sie mein Wort! Dennis Krull Geschäftsführer Mit kameradschaftlichen Grüßen aus Frankenberg Dennis Krull Geschäftsführer

Über uns: Finger DK/SA Security Academy 1985:Gründung in Calw (Baden Württemberg) Firma ISA/SAZ (Internationale- Sicherheits-Agentur/Sicherheits-Ausbildung-Zentrum) durch Helwig Finger (SaZ 12 Oberfeldwebel, Fallschirmjägerbataillon in Calw/Nagold, 7-jährige Tätigkeit im unmittelbaren Personenschutz eines ehemaligen Bundeswirtschaftsministers (Nachfolger des durch die RAF ermordeten Chef der Dresdner Bank, Jürgen Ponto) 1996:erfolgte der Umzug nach Frankenberg (Hessen) und die Umfirmierung in FINGER Security Service, Sicherheitsagentur und Sicherheits-Ausbildungs- Zentrum (SAZ). 2011:Neuorientierung und Gründung der Spezial-Sicherheits-Akademie (In- und Ausland) FINGER ISA/IKA - Security Academy 2013:Zertifizierung als Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III, AZAV) Zul. 07.02.2013, TQCert GmbH 2014:Übernahme der Firma Finger Security Academy durch Dennis Krull. Nach seiner 12-jährigen Dienstzeit in einem Norddeutschen Fallschirmjägerbataillon der Bundeswehr, führte D. Krull bei FINGER ISA/IKA eine umfassenden Aus- und Weiterbildung für das Tätigwerden auf dem nationalen und internationalen Sicherheitsmarkt durch. Unter der Leitung von H. Finger spezialisierte sich D. Krull auf die Ausbildung von Personenschutz- und Sicherheitskräften für den nationalen und internationalen Sicherheitsmarkt. Durch unsere langjährige Tätigkeit und die daraus resultierenden Kontakte im privaten Sicherheitsmarkt, garantieren wir Ihnen eine anerkannte, seriöse und vor allem realistische Aus- bzw. Weiterbildung im Personenschutz-/Security- Bereich sowie bei Eignung, Vorliegen der Anforderungen, eine Job-Vermittlung für Ihren Einsatz im In- und/oder Ausland, z. B. als International Bodyguard Agent oder Personenschutz-Fachkraft. Die Aufnahme in unsere Vermittlungsdatei ist für unsere Absolventen kostenlos.

Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) Berufsbild Generell sind Meister für Schutz und Sicherheit zuständig für Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen, die diese auch planen und entwickeln. Im Rahmen von Projekten werden Sicherheitsanalysen und Konzepte, Vorschläge für die betriebliche Sicherheitspolitik oder die Planung und Entwicklung von technischen und baulichen Sicherheitsmaßnahmen erstellt oder bestehende überprüft und fortgeschrieben. Hohe Verantwortung steht dem Meister hierbei auch in der Kosten- und Leistungsrechnung zu, hier werden eigenständig Budgets verwaltet und Kosten veranschlagt, die für den Betrieb von Sicherheitseinrichtungen oder für Sicherheitspersonal anfallen. Meister für Schutz und Sicherheit bilden auch Auszubildende im Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit aus. Diese Ausbildung bildet hier erstmals eine anerkannte Wissensebene, welche ansonsten in diesem oft von Quereinsteigern und gering qualifizierten Arbeitskräften geprägtem Beruf wesentlich geringfügiger erreicht wird. Zudem können sie die Aufgabe übernehmen, eigenständig Weiterbildungsmaßnahmen und Schulungen zu erarbeiten. Im Bereich der betrieblichen Sicherheit bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten der Spezialisierung an. Diese können betrieblicher Brandschutz, Ermittlungsdienst oder das Verwalten von Zutrittskontrollsystemen sein. Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung 1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz- und Sicherheit oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis oder 4. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur "geprüften Werkschutzfachkraft" bzw. "geprüften Schutz- und Sicherheitskraft"

Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) 24 Monate Zielgruppe: Soldaten der Bundeswehr mit Anspruch auf Förderung einer beruflichen Bildungsmaßnahme Dauer /Termin: 24 Monate Zum Monatsanfang Lehrgangsgebühren: 10.550,- Euro Unsere Lehrgänge sind gemäß 4 Nr. 21. a) UStG von der MwSt. befreit Lernunterlagen: Lernunterlagen werden kostenlos vor Ort zur Verfügung gestellt Form: Vollzeit 3500 LE (Lehreinheiten, 1 LE = 45 Min.) Mo. - Do. von 8-17 Uhr (abzgl. 1 Std. Pause), Fr. von 8-12 Uhr Ausbildungsort: 35066 Frankenberg/Eder in der Siegener Straße 8 Voraussetzung: Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs oder Bescheinigung gemäß 45, Abs. 3 BBiG (durch KWEA/BFD), mind. SaZ 8 der Bundeswehr Lehrinhalte: Grundlegende Qualifikation (Teil I) - Rechtsbewusstes handeln - Betriebswirtschaftliches handeln - Zusammenarbeit im Betrieb Handlungsspezifische Qualifikation (Teil II) - Schutz- und Sicherheitstechnik - Organisation - Führung und Personal Lehrgangsziel: Prüfung: Allgemein: Vorbereitung auf die Prüfung Fachkraft/Meister für Schutz und Sicherheit (IHK), Teil I und Teil II Ausbildereignung (AEVO) Bundeseinheitliche Abschlussprüfung zum staatlich anerkannter Fachkraft/Meister für Schutz und Sicherheit. Prüfungsgebühren je nach IHK (nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten) ca. 150-400 Prüfung wird bei der IHK des 1. Wohnsitzes durchgeführt. Nur bei Freistellung der Heimat-IHK ist eine Prüfung bei einer anderen IHK möglich! Finger-DK/SA bildet Sie nicht nur aus sondern wir vermitteln Sie auch, gemäß Ihren Fähigkeiten und Wünsche. Deshalb wird schon während der Ausbildung ein spezielles Bewerbungstraining und Vorstellungsgespräche bei Sicherheitsfirmen durchgeführt. Praktika werden bei uns durchgeführt. In Absprache mit dem BFD auch wo anders möglich. Wir verdienen kein Geld an Ihrem Praktikum!

Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) 24 Monate Lehrplan Ausbildungsthemen Lehreinheiten Teil I: Grundlegende Qualifikation Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Zusammenarbeit im Betrieb 280 LE 300 LE 110 LE Teil II: Handlungsspezifische Qualifikation Schutz und Sicherheitstechnik Organisation Führung und Personal Ausbildereignung nach AEVO Betriebspraktikum intern bei Finger DK/SA und Ausbildung/ Vorbereitung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) 250 LE 340 LE 180 LE 100 LE 1940 LE Gesamt-Lehreinheiten Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) 3500 LE Abschlüsse: IHK-Prüfung Fachkraft für Schutz und Sicherheit IHK-Prüfung Teil I Industriemeister-Grundlegende Qualifikation IHK Prüfung Teil II Meister für Schutz und Sicherheit Handlungsspezifische Qualifikation IHK-Prüfung Ausbildereignung (AEVO)

Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) 24 Monate Ausbildungsinhalte Teil I Teil I: Grundlegende Qualifikation Rechtsbewusstes Handeln - Arbeitsrechtliche Vorschriften und Bestimmungen - Betriebsverfassungsgesetz und Beteiligungsrechte - Rechtliche Bestimmung zur Sozialversicherung, Entgeltfindung und Arbeitsförderung - Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften und Bestimmungen - Vorschriften des Umweltrechts - Produktverantwortung- und Haftung sowie Datenschutz Betriebswirtschaftliches Handeln - Ökonomische Handlungsprinzipien von Unternehmen - Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation - Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung - Entgeltfindung und kontinuierlicher betrieblicher Verbesserungsprozess - Kostenrechnung und Kalkulationsverfahren - Statische Investitionsrechenverfahren Zusammenarbeit im Betrieb - Berufliche Entwicklung des Einzelnen - Einfluss des Arbeitsumfeldes auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima/Verbesserungsmaßnahmen - Einflüsse der Gruppenstruktur auf Gruppenverhalten und Zusammenarbeit - Entwicklung von Gruppenprozessen - Eigenes und fremdes Führungsverhalten - Anwenden von Führungsmethoden - Förderung von Kommunikation, Kooperation und Konfliktlösung

Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) 24 Monate Ausbildungsinhalte Teil II Teil II: Handlungsspezifische Qualifikation Schutz- und Sicherheitstechnik - Mitwirken bei Planung und Konzeptionierung neuer oder Erweiterung vorhandener Schutz- und Sicherheitstechnik - Planen, Durchführen von Maßnahmen zum Erhalt und zur Prüfung der Funktionsfähigkeit der erforderlichen Schutz- und Sicherheitstechnik entsprechend der Normen und Vorschriften Organisation - Erfassen und beurteilen von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und kostenrelevanten Einflussfaktoren - Aufzeigen von Möglichkeiten zur Kostenbeeinflussung - Maßnahmen zum Kostenbewussten Handeln - Kalkulationsmethoden - Beurteilung und Berücksichtigung von organisatorischen und personellen Maßnahmen auch in ihrer Bedeutung als Kostenfaktor - Analysieren, Planen und Transparentmachen von Projekten und Prozessen - Aufbereiten von Daten sowie Einsetzen von Planungstechniken - Präsentationstechniken - Relevante Rechtsvorschriften für den Bereich Schutz- und Sicherheit Führung und Personal - Ermitteln des Personalbedarfs und Sicherstellen des Personaleinsatzes entsprechend den Anforderungen - Hinführen der Mitarbeiter zu verantwortlichem Handeln - Durchführen einer systematischen Personalentwicklung - Sicherung der Qualitätsziele, Qualitätsbewusstsein und Qualitätsmanagementsystem Berufs- und Arbeitspädagogik - Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Ausbildung durchführen - Ausbildung abschließen

Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf 1. Den Ausbildungsbetrieb und seine Leistungen im Tätigkeitsfeld der Sicherheitswirtschaft präsentieren 2. Kunden und Mitarbeiter über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Berufstätigkeit in der Sicherheitswirtschaft informieren 3. Bei der Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr mitwirken 4. Aufgabenbezogene Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten und Maßnahmen durchführen 5. Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen erkennen und bewerten 6. Mit Kunden und Mitarbeitern berufsspezifisch kommunizieren und kooperieren 7. Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel anwenden 8. Menschen, Objekte und Werte sichern und schützen 9. Sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln, aufklären und dokumentieren 10. Geschäftsprozesse in der Sicherheitsbranche erfolgsorientiert steuern 11. Sicherheitsdienstleistungen anbieten 12. Sicherheitsrisiken im Kundenauftrag analysieren und entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr planen, durchführen und bewerten

B e r u f s b i l d u n g s v e r t r a g für Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen von ehemaligen Soldaten auf Zeit, im Rahmen der Fachausbildung nach dem Soldatenversorgungsgesetz sowie privaten Personen. Zwischen FINGER - DK/SA (nachfolgend: Sicherheitsakademie) Ausbildungsleiter: Dennis Krull Siegener Straße 8 35066 Frankenberg/Eder Telefon: 06451 2302712 Fax: 06451 2302713 und Anrede: Name: Anschrift: Geburtsdatum: Vorname: Geburtsort: wird zur Durchführung einer Fachausbildung im Rahmen der Berufsförderung für Soldaten auf Zeit nachstehender Vertrag geschlossen. 1 Berufsbildungsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Berufsbildung zur Meister für Schutz und Sicherheit(IHK) mit folgenden Ausbildungsabschnitten ( ) Servicekraft für Schutz und Sicherheit (IHK) ( ) IHK-Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (X ) Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) ( X ) Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) 2 Berufsbildungsdauer 1. Die Berufsbildungsdauer beträgt 24 Monate und zwar vom bis zum 2. Die regelmäßige wöchentliche Berufsbildungsdauer beträgt mindestens 36 Stunden, eine überwiegend produktive Tätigkeit in der Zeit ist ausgeschlossen. 3. Eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses ist auf Antrag des Teilnehmers bei Vorliegen triftiger Gründe möglich, wenn die Verlängerung zum Erreichen des Berufsbildungszieles notwendig ist (z.b. Krankheit, Unfall, etc.). 3 Ort der Berufsbildungsmaßnahme Die Berufsbildungsmaßnahme findet im Bereich der Geschäftsstelle Frankenberg/Eder statt, Selbstverteidigung und Schießausbildung finden außerhalb der Firmen/Schulungsräume statt, Fahrtaktische Ausbildung und UPS-/ EPS-Maßnahmen im Großraum Frankenberg. Verantwortlicher Ausbildungsleiter ist Herr Dennis Krull. Wenn erforderlich, werden Praktika bei Finger-DK/SA durchgeführt. Bei Praktika außerhalb der Firma Finger-DK/SA (auf Wunsch möglich) muss eine Genehmigung vom BFD eingeholt werden FINGER - DK/SA Siegener Str. 8 35066 Frankenberg/Eder Telefon: 06451 2302712 Fax: 06451 2302713 S. 1 / 4

4 Kosten der Berufsbildungsmaßnahme Die Kosten der Fachausbildung sind bei Beginn des jeweiligen Lehrgangs zur Zahlung durch den Lehrgangsteilnehmer fällig, gemäß Absprache auch durch den BFD direkt (nach Maßgabe des BFD s). Für den Teilnehmer fallen folgende Kosten an Meister für Schutz & Sicherheit 1. Lehrgangsgebühren 10.550,- 2. Lernmittel (Literatur) bis --- wird vor Ort kostenlos zur Verfügung gestellt 3. Lehrgangsunterlagen (Skript) bis --- 4. Berufs- und Schutzkleidung bis --- 5. interne Seminare (nur Gebühren) bis --- 6. Institutsprüfungsgebühr bis --- 7. Anmelde- und Prüfungsgebühren für Zwischen- und Abschlussprüfung vor der Kammer, soweit erforderlich bis Zzgl. Prüfungsgebühren gem. IHK Gesamt 10.550,- Es dürfen bei ehemaligen Soldaten/innen auf Zeit nur die Kosten verlangt werden, die auch von anderen Teilnehmern ohne Förderungsanspruch aufzubringen sind. Der Zahlungsmodus kann mit dem zuständigen BFD abgestimmt werden, z.b. sind Zahlungen, falls mit dem BFD nicht anders abgestimmt, vom Vertragspartner gemäß 4 im Voraus zu zahlen. Änderungen bedürfen der Schriftform. 5 Pflichten des Betriebes Der Berufsbildungsbetrieb verpflichtet sich 1. den Teilnehmer auf das oben beschriebene Berufsziel, und soweit vorgesehen, auf die Ablegung der Prüfung vor der zuständigen Kammer vorzubereiten und bei der Anmeldung zur IHK-Prüfung zu beraten; 2. nur solche Leistungen zu verlangen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ausbildungsziel stehen; 3. auf die Teilnahme an einem entsprechenden theoretischen und praktischen Unterricht, soweit berufsüblich, hinzuwirken (siehe Lehr- und Stoffplan); 4. auf die Eignung, Leistung und den Lernfortschritt des Teilnehmers zu achten. 6 Änderung der Leistungen 1. Der Beginn eines Lehrganges ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Die Sicherheitsakademie behält sich vor, bei zu geringer Anmeldezahl eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 2. Die Sicherheitsakademie behält sich vor eine inhaltliche und organisatorische Änderung bzw. Anpassung der Ausbildung vorzunehmen, wenn dadurch Ziel und Wesen der Ausbildung nicht beeinträchtigt werden. 7 Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich 1. alle ihm gebotenen Berufsbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen; die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen; die Interessen des Betriebes zu wahren und über Betriebsvorgänge Stillschweigen zu wahren; 2. bei Fernbleiben von der Berufsbildungsmaßnahme den Betrieb unverzüglich zu benachrichtigen (mündlich und schriftlich), bei Erkrankung ab dem dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen; 3. den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der Berufsbildungsmaßnahme vom Betrieb erteilt werden; 4. bei Beendigung des Berufsbildungsverhältnisses - soweit keine weitere Zusammenarbeit erfolgt - das gesamte in seinem Besitz befindliche Geschäftsmaterial zurückzugeben; 5. für rechtswidrigen, vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihm verursachten Schäden als Schuldner zu haften, 6. die Lehrgangs- und Hausordnung zu beachten (wird bei Beginn schriftlich ausgehändigt), 7. zu einem positiven äußeren Erscheinungsbild beizutragen. Teile der Ausbildung werden im Anzug/Kombination durchgeführt. Es sollen keine provokanten, sichtbaren Piercings/Tätowierungen und auffälliger Haarschnitt zu sehen sein. 8. Eine Private Unfallversicherung. 9. Der gesamte Ausbildungsablauf findet nach den Regeln eines aktiven/realen Dienstes bei einer Firma/Schutzperson statt. Der Teilnehmer hat dies zu berücksichtigen. 8 Praktikum Der/die Lehrgansteilnehmer/in verpflichten sich im Rahmen der fachpraktischen Unterweisung zur Teilnahme an mehreren Praktikumsabschnitten, wenn es die Prüfungsregularien oder der Rahmenstoffplan vorsehen in der Regel bei Finger- DK/SA. Bei Praktika außerhalb von Finger-DK/SA muss eine Absprache mit dem BFD durchgeführt werden. FINGER - DK/SA Siegener Str. 8 35066 Frankenberg/Eder Telefon: 06451 2302712 Fax: 06451 2302713 S. 2 / 4

9 Vergütung Der Betrieb gewährt den Teilnehmer eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR /, Verpflegung /, Unterkunft /, Fahrtkosten / sonstige Zuschüsse und/oder Sachleistungen /. 10 Urlaub Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den für den Betrieb geltenden Bestimmungen. In der Regel ist kein Urlaub während der Ausbildung vorgesehen. Falls Urlaub gewünscht wird, werden die ausgefallenen Stunden außerhalb der normalen Ausbildungszeit nachgeholt, z. B. in zusätzlichen Nachtdiensten und an Wochenenden. Bei längerem Urlaub ist vorher eine Genehmigung beim BFD einzuholen. Bei Ausbildungen welche länger als 7 Monate dauern, sind pro Jahr 2 Wochen der Urlaubszeit möglich und werden dann nachgeholt Antrag mindestens 4 Wochen vorher. 11 Art und Umfang der Berufsbildungsmaßnahme Die Berufsbildung erstreckt sich auf eine praktische und theoretische Unterweisung (Berufsbildinhalt und Ablauf s. Anlage) in erwachsenen gerechter Weise, insbesondere auf die spezifischen Erfordernisse des Betriebes und der freien Wirtschaft. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er während der Fachausbildung kranken- und haftpflichtversichert ist. 12 Zeugnis Ausbildungsbeginn Nach Ablauf der Berufsbildungsmaßnahme stellt der Betrieb ein Zeugnis aus. Es soll Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsbildungsmaßnahme sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten. Auf Verlangen des Teilnehmers können auch Angaben zur Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufgenommen werden. 13 Rücktritt und Kündigung Die Sicherheitsakademie behält sich vor, aus wichtigen Gründen insbesondere bei Erkrankung von Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl einen Lehrgang oder Lehrgangsteile abzusagen. Der/die Lehrgangsteilnehmer/in kann unentgeltlich bis 4 Wochen vor Beginn von diesem Vertrag zurücktreten. Ansonsten kann der Vertrag nach Beginn der Ausbildung nur aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (insbesondere bei Verstößen gegen 5 6 des Vertrages), oder der Vertrag wird von der Ausbildungsstätte (z. B. wegen Verstöße gegen Haus-/Lehrgangsordnung) gekündigt. Die Auflösung erfolgt durch schriftliche Erklärung. 14 Kündigung 1. Eine Kündigung während der Bildungsveranstaltung hat schriftlich per Fax oder Brief zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Bildungsveranstaltung gilt in keinem Falle als Kündigung. 2. Alle Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind durch den Teilnehmer nicht kündbar. 3. Bei Veranstaltung mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ist eine beiderseitige Kündigung jederzeit möglich. Die Kündigung wird wirksam zum Ende des auf den Eingangstag des Kündigungsschreibens folgenden Lehrabschnittes. 4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der aktuellen Rechtslage ( 313, 314 ff. BGB), sowie die sich hieraus ergebenden Ansprüche auf Ausgleich beider Parteien, bleiben hiervon unberührt. 15 Beilegung von Streitigkeiten Bei allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung anzustreben. Der zustände Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bzw. das zuständige Arbeitsamt ist zu verständigen. 16 Sonstige Vereinbarungen 1. Einstellungszusage (nur bei betrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen) bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung. Nach erfolgtem Abschluss der Berufsbildungsmaßnahme verpflichtet sich der Betrieb, Frau/Herrn ---- in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als --------- zu übernehmen, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Maßnahme, die Übernahme aus triftigen Gründen schriftlich ausgeschlossen wird. Die Gründe hierfür sind dem Auszubildenden sowie dem zuständigen Berufsförderungsdienst schriftlich mitzuteilen. 2. Sozialversicherung: Die Beitragspflicht in der Sozialversicherung regelt sich nach der Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. 3. Ausgefallener Unterricht wird nachgeholt sofern nach Inhalt und Umfang der ausgefallenen Teile der Fachausbildung das Erreichen des Ausbildungszieles gefährdet wird. 17 Haftung 1. Bei Unfällen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. 2. Bei Diebstahl oder Verlust von privaten Gegenständen, die in durch die Sicherheitsakademie genutzten Räumlichkeiten eingebracht wurden, ist jegliche Haftung ausgeschlossen. 3. Die Sicherheitsakademie haftet nicht durch unzutreffende Lehrinhalte entstandenen Schäden, oder sonstige Unzulänglichkeiten. FINGER - DK/SA Siegener Str. 8 35066 Frankenberg/Eder Telefon: 06451 2302712 Fax: 06451 2302713 S. 3 / 4

18 Sonstige Rechtsvorschriften Soweit Besonderheiten der Berufsbildung durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich geregelt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Rechtswirksame Nebenabreden die die Berufsbildung betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung dieses Vertrages getroffen werden. Vorstehender Vertrag ist in drei gleichlautenden Ausfertigungen ausgestellt und von den Vertragsabschließenden eigenhändig unterschrieben worden. Eine Ausfertigung ist für den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bestimmt. Ggf. ist eine Mehrausfertigung für die zuständige Kammer zu erstellen. 19 Sonderbestimmungen für freigestellte SaZ Für Soldaten/innen auf Zeit, die unter Freistellung vom militärischen Dienst eine Fachausbildung im Personen- und Objektschutz durchführen: Der Ausbildungseinsatz erfolgt nicht als Soldat der Bundeswehr, sondern aufgrund eines privatrechtlichen Ausbildungsverhältnisses. Der/die Soldat/in hat daher nur die jedem Staatsbürger auch zustehenden Rechte der Notwehr nach 32 StGB und des Notstandes nach 34 StGB sowie das Recht zu Vorläufigen Festnahme nach 127 StPO. Der Ausbildungseinsatz darf nicht in Uniform der Bundeswehr durchgeführt werden. Der Ausbildungseinsatz darf nur im Bundesgebiet, nicht hingegen im Ausland erfolgen (nach der Freistellung vom Dienst sind Ausnahmen nach Absprache möglich). 20 Zusätzliche Vereinbarungen Änderungen bedürfen der schriftlichen Form, und sind nur dann wirksam, wenn sie in dem Vertrag schriftlich aufgenommen werden. Nebenabreden werden nicht anerkannt. Sollte ein Punkt des Vertrages gegen geltendes Recht verstoßen, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Frankenberg/Eder.Der Vertrag wurde von beiden Seiten persönlich gelesen und im vollen Umfang verstanden u. akzeptiert. Frankenberg, den Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Betriebes Sicherheitsakademie Teilnehmer an der Berufsbildungsmaßnahme Zeitlich und sachlich gegliederter Berufsbildungsplan: Fachausbildung Zeitraum Kosten (EUR) Servicekraft für Schutz und Sicherheit (IHK) IHK-Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) 10.550.- Zur Beachtung: Unsere Lehrgänge sind gemäß UStG 4 Nr. 21 von der Mehrwertsteuer befreit. FINGER - DK/SA Siegener Str. 8 35066 Frankenberg/Eder Telefon: 06451 2302712 Fax: 06451 2302713 S. 4 / 4

SECURITY AGENCY Sicherheitsberatung Sicherheitsdienstleistungen, In- und Ausland CRISIS MANAGEMENT Krisenmanagement Aufbau von Sicherungs- und Personenschutzgruppen Beratung/Planung/Durchführung von Auslandseinsätzen DETECTIVE Observation, Beobachtung Aufklärung, Erkundung Ermittlung, In- und Ausland EDUCATION Ausbildung, Schulung, Training von Personenschutz- und Sicherheits- Personal, In- und Ausland SHOOTING CENTER Waffensachkunde, Kurz-/Langwaffen Waffen-/Schieß-Training, In-/Ausland SECURITY JOB CENTER Vermittlung, In- und Ausland Beratung, Training Bewerber-Börse Finger DK/SA Siegener Straße 8 D-35066 Frankenberg/Eder Telefon: 06451-2302712 Fax: 06451-2302713 E-Mail: Internet: mail@dk-security-consulting.de www. ika-securityacademy.com www. ik-akademie.com